Formen des Rechtsgeschäfts Flashcards
- Grundsatz
\: Formfreiheit o Formbedürftigkeit ergibt sich: 1. aus dem Gesetz 2. aus der Parteivereinbarung Vorschriften: §§ 125 ff.
- Funktion des Formzwangs
o Warnfunktion (z.B. Aufklärung beim Notar; warnen z.B. vor Bürgschaft schriftl. damit nicht übereilt)
o Aufklärungsfunktion (siehe oben)
o Beweisfunktion Beweissicherung für Parteien, falls Streitfall sich ergibt
- Form nicht eingehalten:
o gesetzlich vorgeschriebene Form
Rechtsgeschäft nichtig
o gewillkürte(freiwillige) Form
o prüfen, ob die Form konstitutiv (dann nichtig) oder bloß deklaratorisch sein sollte (dann im Zweifel wirksam).
ist Heilung von Formmängeln möglich?
- Heilung von Formmängel ist möglich, wenn das Gesetz das vorsieht (z.B. §311b)
Fromtypen
: §§125ff
- Schriftform §126
- elektronische Form §126a
- Textform §126b
- notarielle Beurkundung
- öffentliche Beglaubigung §129
Schriftform
§126
• Urkunde = alles was abgefasst ist
• ist Schriftstück mit Aussagewert
• Unterschrift muss Text räumlich abgetrennt sein
o alles was unter Unterschrift ist, zählt nicht
• Man braucht eine Urkunde auf der alle Parteien eigenhändig selbst unterschreiben haben
o außer es geht nicht vom Gesetzgeber aus, dann gehen auch Stempel, und hin und her geschriebene Faxe
Textform
§126b
• Papier, Datenträger, wo dauerhaft gespeichert
notarielle Beurkundung
• wenn Notar (Beurkundungsgesetz Ordnungsziffer 7) nötig ist
• §311b Verträge über Grundstücke, Vermögen, Nachlass
o Historischer Hintergrund
öffentliche Beglaubigung
§129
• Erfüllung des Rechtsgeschäfts heilt die Form-Mängel