wichtig - Tim Flashcards

1
Q

Was ist Versicherung?

A
  • keine einheitliche Definition.
  • Risikotransfer vom VN auf das VU gemeinsamer Bestandteil der Definitionen in der Übung
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2
Q

Was ist Versicherung?

Beispiel Manes

A

„Versicherung ist gegenseitige Deckung zufälligen schätzbaren Geldbedarfs zahlreicher gleichartig bedrohter Wirtschaften.“

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3
Q

Was sind die fünf Hauptkategorien privater Risiken?

A
  1. Einkommen
  2. Krankenbehandlungskosten
  3. Haftung
  4. Physisches Vermögen
  5. Langlebigkeit

Einen Kranken aus der Haft mit physischem Vermögen in ein langes Leben verabschieden

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4
Q

Wann besteht “Sicherheit”?

A
  • Besteht, wenn eine Entscheidung zu einem sicheren, genau bekannten Ergebnis/ Umweltzustand führt.
  • Es besteht ein deterministischer Zusammenhang.
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5
Q

Wann besteht “Risiko”?

A
  • Besteht, wenn die möglichen Umweltzustände durch eine Entscheidung zwar bekannt sind, für deren Eintritt aber nur eine Wahrscheinlichkeitsverteilung vorliegt.
  • Subjektiv/objektiv messbare Ungewissheit durch die schätzbaren Eintrittswahrscheinlichkeiten der Umweltzustände.
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6
Q

Wann besteht “Ungewissheit”?

A
  • Besteht, wenn eine Entscheidung eine Menge potentieller Umweltzustände herbeiführen kann, deren Wahrscheinlichkeitsverteilung jedoch nicht bekannt ist.
  • Grundsätzlich gleiche Entscheidungssituation wie unter Risiko, jedoch herrscht eine nicht messbare Ungewissheit, d.h. keine Eintrittswahrscheinlichkeiten schätzbar.
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7
Q

Risikotransfer

(Def. Risiko)

A
  • Risikotransfer von VN zum VU ist wesentlicher Bestandteil eines Versicherungsproduktes
  • Risiko: Handlungsergebnis unterliegt einer Wahrscheinlichkeitsverteilung
  • Positive und negative Abweichungen vom Erwartungswert sind möglich
  • Risiko statistisch interpretierbar als Streuung um einen Erwartungswert
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8
Q

Was sind die Aufgaben des Versicherungsunternehmens(VU)?

A
  • Produktion von Versicherungsschutz
  • Risikoübernahme als Leistungsbündel
  • Identifikation und Kalkulation von Risiken
  • Risikoausgleich im Kollektiv und in der Dimension Zeit (Risikotransformation durch Pooling bzw. Schwankungsrückst.)
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9
Q

Was sind die Aufgaben des Versicherungsnehmer (VN)?

A
  • Entgeltliche Prämienvorauszahlung
  • Abgabe einer Schadenverteilung an das VU
  • Bereitstellung von persönl. Informationen
  • Verwendung des Versicherungsschutzes als Nutzenbündel
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10
Q

Was sind die Eigenschaften des Individuellen Äquivalenzprinzips?

A
  • Verursachungsgerechte Zurechnung des kollektiven Erwartungswerts der Schäden auf einzelne Risiken des Bestands.
  • Der einzelne VN bringt eine Risikoprämie in Höhe seines Schadenerwartungswerts auf.
  • Anwendung in der Individualversicherung.
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11
Q

Was sind die Eigenschaften des kollektiven Äquivalenzprinzips?

A
  • Zurechnung des kollektiven Erwartungswerts auf das Kollektiv aller Versicherungsbestände mit homogenen oder heterogenen Risiken.
  • Es müssen mindestens Gesamtprämien in Höhe des kollektiven Erwartungswerts der Schäden zur Verfügung stehen.
  • Anwendung in der Sozialversicherung: Beiträge müssen innerhalb eines festgelegten Zeitraums alle anfallenden Ausgaben decken.
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12
Q

Welche Probleme bestehen bei dem Risikoausgleich im Kollektiv in der Realität?

A
  • In der Realität sind Einzelrisiken innerhalb eines Kollektivs üblicherweise
    • a) nicht identisch und
    • b) nicht unabhängig verteilt.
  • Beispiele für mangelnde Unabhängigkeit:
    • I. Kumulrisiko: Ein Schadenereignis betrifft mehrere VN gleichzeitig (z.B. Erdbeben)
    • II. Ansteckungsrisiko: Eintritt des Versicherungsfalls erhöht die Wahrscheinlichkeit des Eintritts weiterer Versicherungsfälle (z.B. Epidemien)
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13
Q

Was bedeutet “Spartentrennung”?

A
  • § 8 (4) VAG trennt die Versicherungssparten
    • a) Lebensversicherung und
    • b) Vollkostenkrankenversicherung
  • voneinander und von den übrigen Versicherungssparten (Sachsparten) in rechtlich eigenständige Unternehmen (z.B. AG‘s).
  • Erlaubnis zum Betrieb von a) bzw. b) schließt den gleichzeitigen Betrieb aller anderer Versicherungssparten innerhalb derselben Rechtseinheit aus!
  • –> Verhinderung Quersubventionierung
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14
Q

Nenne die drei Rechtsformen, die für Versicherungsunternehmen in Deutschland zugelassen sind

A
  • Aktiengesellschaft / SE
  • Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVAG
  • Körperschaften / Antalt des öffentlichen Rechts
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15
Q

Was die zentrale Voraussetzung eines Versicherungsproduktes?

A
  • Die Ungewissheit des Eintritts eines Schadenereignisses ist zentrale Voraussetzung eines Versicherungsproduktes (z.B. Gesetz der Großen Zahl).
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16
Q

Was besagt die Geldleistungstheorie?

A
  • Nach der Geldleistungstheorie verspricht das VU dem VN eine durch den Versicherungsfall bedingte Hauptleistung, i.d.R. eine Auszahlung einer bestimmten Geldsumme.
  • Gleichsetzung der Geldleistung als Leistungspflicht des VU charakterisiert die Geldleistungstheorie.
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17
Q

Aus welchen drei Komponenten setzt sich das Versicherungsprodukt nach Farny zusammen?

A
  1. Risikogeschäft
  2. Spar-/Entspargeschäft
  3. Dienstleistungsgeschäft
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18
Q

Aus welchen drei Komponenten besteht das Versicherungsprodukt nach Müller?

A
  1. Bedeutungsinhalt (Beschreibung der Zustandsgarantie und deren Merkmale),
  2. Repräsentation (sprachliche Darstellung des Bedeutungsinhaltes als Informationsmenge),
  3. Materielles Trägermedium (Niederschrift der Informationsmenge auf Papier)
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19
Q

Die Beschreibung des Bedeutungsinhalts (Zustandsgarantie) erfolgt gemäß drei Dimensionen des zu versichernden Risikos:

A
  1. Objektrisiko
  2. Verhaltensrisiko
  3. Finanzrisiko
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20
Q

Allgemeines Kalkulationsschema zur Prämienkalkulation

A
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22
Q

Versicherungstechnisches Äquivalenzprinzip in der Sach-/ Schadenversicherung

A

Nettobetrachtung:

  • NRP = E(S)

Bruttobetrachtung:

  • NRP = E(S) + Zuschläge

=> wir beziehen uns auf die Nettobetrachtung

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23
Q

Wie werden Selbstbehalte definiert?

A
  • Vertraglich vereinbarte Beträge oder Anteile, die der VN bei versicherten Schäden selbst trägt.
    • a. pro Schadenfall,
    • b. pro Jahr oder einem anderen Zeitraum mit oder ohne einem festen Betrag,
    • c. mit einem prozentualen Anteil am Schaden vereinbart werden
  • Wirtschaftlich handelt es sich bei dem Selbstbehalt um eine bewusste Unterversicherung (der gesamte Schaden wird durch den Einsatz von Selbstbehalten nicht abgesichert)
24
Q

Was sind die vier Hauptarten von Selbstbehalten?

A
  1. Absoluter Selbstbehalt
  2. Relativer bzw. proportionaler Selbstbehalt
  3. Integralfranchise
  4. Zeitfranchise (Wartezeit)
25
Q

Was ist die Folge der adversen Selektion für das Versicherungsunternehmen?

A
  • Konzentration „schlechter“ Risiken im Kollektiv (d.h. höhere tatsächliche Leistungsverpflichtungen für das VU / Gefahr des wirtschaftlichen Ruins)
26
was bezeichnet der Begriff "Moral Hazard" auf Versicherungsmärkten?
Eine _nicht beobachtbare_ **Verhaltensanpassung** einer Person **nach Abschluss eines Versicherungsvertrages**.
27
Was sind die beiden Ausprägungen des Moral Hazard?
1. Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens nimmt zu 2. Höhe des Schadens nimmt zu
28
Was sind verfügbare Mittel des VU um Informationsasymmetrien i.S:v. Moral Hazard zu begrenzen?
* Beobachtung der Handlungen (z.B. Telematik Tarife, Wearables) * Selbstbehalte
29
Was ist der Direktanspruch gem. § 115 VVG?
* **Der Geschädigte kann seine Ansprüche direkt beim KfZ-Versicherer des schädigenden VN geltend machen**, d.h. ohne Umweg über den (evtl. uneinsichtigen) VN.
30
Was ist die Dritthaftung gem. § 117 Abs. 1 VVG?
* Der KfZ-Versicherer ist bei einem Schaden, bei dem **Leistungsfreiheit** für das VU gegenüber dem schädigenden VN besteht, trotzdem zur **Leistungserbringung gegenüber dem Verkehrsopfer** verpflichtet. * VU kann die erbrachten Leistungen über einen **Regress** vom VN zurückfordern.
31
Was ist die Nachhaftung gem. § 117 Abs, 2 VVG?
Auch noch **einen Monat nach Kündigungseingang** der Haftpflichtversicherung ist das VU zur Leistungserbringung verpflichtet, sofern **kein Dritter ersatzpflichtig** ist
32
Was ist der Entschädigungsfonds gem. § 12 PflVG?
Bei **Lücken im Versicherungsschutz**, z.B. bei Unfallflucht, vorsätzliche Schädigung etc., kann ein Geschädigter **Ansprüche beim Entschädigungsfonds geltend machen**.
33
Was ist der Grundgedanke der Tarifierung in der Kfz-Versicherung?
* **Individuelles Äquivalenzprinzip**: Jeder Versicherte zahlt seine individuelle Schadenprämie. Höheres Risiko = Höhere Prämie * Absicht des VU, jedem Versicherten gemäß seines individuellen Risikoprofils eine **„faire“ Prämie** anzubieten * Wesentliche Herausforderung: **Messung des individuellen Risikos** * Praxis: Prämienkalkulation durch Einteilung der heterogenen VN anhand von _Risikomerkmalen_ in homogene Tarifklassen/Teilkollektive * Risikomerkmale basieren auf der Annahme, dass Risiken durch die Erfüllung gewisser Ausprägungsmerkmale gemessen/geschätzt werden können * Dies erfordert, dass zwischen den Risikomerkmalen und der Schadenhäufigkeit/ durchschnittlichen Schadenhöhe ein quantitativer Zusammenhang besteht (Korrelation)
34
Welche Bedingungen **für Risikomerkmale** sollten aus versicherungstechnischer Perspektive möglichst hinreichend erfüllt werden?
1. Korrelation mit dem Schaden 2. Einfache Feststellbarkeit 3. Nicht-Manipulierbarkeit 4. Beachtung gesetzlicher Vorschriften
35
Die Rentenformel in der GRV
Deutsche gesetzliche Rentenformel: **Berechnungsvorschrift** für die monatliche Rente eines Versicherten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, festgelegt in § 64 SGB VI: * **EP** = Entgeltpunkte * **ZF** = Zugangsfaktor * **RF** = Rentenartfaktor * **RW** = aktueller Rentenwert
37
Drei Schichten der Altersvorsorge
**Basisversorgung:** * U.a. Gesetzliche Rentenversicherung **Zusatzversorgung:** * Betriebliche Altersvorsorge * Riester-Rente **Kapitalanlageprodukte:** * U.a. private Rentenversicherungen
38
Lebensversicherung (3. Schicht) ## Footnote **Grundgedanke und Formen**
* Die Lebensversicherung ist die **eigenverantwortliche Absicherung** des "Lebensrisikos" * Risiko entsteht aus der Ungewissheit und **Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens** * Grobe Produktklassen: * Risikoversicherung (Todesfall) * Kapitalversicherung (Erlebensfall) * Gemischte Kapitallebensversicherung * Berufsunfähigkeitsversicherung
39
Was unterscheidet den Höchstrechungszins vom Garantiezins?
* handelt sich um verschiedene Werte * **Garantiezins**: Wert, den Versicherer ihren Kunden mindestens zusichern * **Höchstrechungszins**: Vom BMF festgelegt und darf bei Ermittlung der Rückstellungen nicht überschritten werden. * In der Vergangenheit waren beide Zinssätze gleich hoch.
40
Sterbetafel ## Footnote **Notationen und Annahmen**
42
Sterbetafeln ## Footnote **Grundprinzip**
* **Sterbetafel stellt die Sterblichkeits- bzw. Überlebenswahrscheinlichkeit einer Personengemeinschaft dar.** * _1. Spalte:_ Alter der Person x * _2. Spalte:_ Wahrscheinlichkeit, dass eine Person innerhalb dieses Jahres stirbt * _3. Spalte:_ Überlebenswahrscheinlichkeit für des nächste Jahr * _4. Spalte:_ Anzahl Personen, die Alter x erreichen * _5. Spalte:_ Anzahl Personen, die innerhalb des Alters x versterben
43
Überschussentstehung, -verteilung und -verwendung (Schaubild)
45
Überschussentstehung ## Footnote **Rohüberschuss**
Aus den unterschiedlichen Rechnungsgrundlagen ergibt sich ein Rohüberschuss, der an die VN i.H.v. Mindestansätzen ausgeschüttet werden muss. * **Kapitalertragsüberschuss**: Die tatsächliche Rendite ist höher als die eingerechnete * **Risikoüberschuss**: Die tatsächlich aufgetretene Risikoentwicklung weicht positiv von den Kalkulationsannahmen ab * **Kostenüberschuss**: Es werden weniger Kosten verursacht als eingerechnet
46
Versichertenkreis in der GKV
* **Pflichtversicherte** (Arbeitnehmer, Studenten, ...) * **Freiwillig Versicherte** (Beamte, Freiberufler etc., die versicherungsfrei sind und nicht in die PKV möchten) * **Familienversicherte** **Beitragsbemessungsgrenze**: Bruttojahreseinkommen von 54.450 €
47
Versichertenkreis in der PKV
* **Selbstständige und Freiberufler** (Wahlfreiheit, Ausnahmen mgl.) * **Beamte** (Anspruch auf Beihilfe) * **Arbeitnehmer mit Einkommen \> 60.750 €**
48
Vergleich GKV und PKV ## Footnote **GKV**
**Umlageverfahren:** * Einkommensabhängiger Betrag bis BBG * Familienbetrag * Keine Vorsorge für Beitrage im Alter **Sachleistungsprinzip** (Kostenerstattung wählbar) **Gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Leistungskatalogs:** * Leistungen für alle Versicherten gleich * Ausnahme: Freiwillige Zusatzleistungen **Gesetzlich festgelegte Zahlungen**
49
Vergleich GKV und PKV ## Footnote **PKV**
**Anwartschaftsdeckungsverfahren:** * Beiträge nach Versicherungsschutz, Eintrittsalter und Gesundheitszustand * Bildung von Alterungsrückstellungen + ZUS **Kostenerstattungsprinzip** **Vertragliche Vereinbarung des Leistungsumfangs:** * Versicherungsschutz frei nach persönlichen Bedürfnissen wählbar **Individuelle Selbstbeteiligungen**
50
Sachleistungsprinzip (GKV)
* VN haben einen Anspruch auf medizinische Versorgung in Form einer **Sachleistung** * VN muss **nicht in finanzielle Vorleistung treten** * Leistungserbringer erhält Entgelt von Krankenkasse * Wahl der Leistungserbringer durch gesetzliche Krankenkasse eingeschränkt
51
Geldleistungsprinzip (PKV)
* VN haben einen Anspruch auf **finanzielle Erstattung von versicherten Behandlungsleistungen** * VN schließt mit Leistungserbringer **eigenständig Vertrag** ab * Geht in **finanzielle Vorleistung** für die med. Behandlung * Freie Wahl bzgl. der Leistungserbringer
54
Leistungskatalog: ## Footnote **GKV**
Leistungskatalog in der GKV umfasst grundsätzlich: * Leistungen, die der **Vermeidung und Linderung von Krankheiten** dienen * Leistungen zur **Früherkennung von Krankheiten** * Leistungen zur **Behandlung von Krankheiten** **Wirtschaftlichkeitsgebot**: Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen Maß des Notwendigen nicht überschreiten. * Leistungskatalog kann vom jederzeit vom Gesetzgeber verändert werden
55
Leistungskatalog: ## Footnote **PKV**
* Leistungen sind **vertragsrechtlich festgelegt** und können während Vertragslaufzeit i.d.R. **nicht gestrichen werden** * PKV orientiert sich am Leistungsangebot der GKV **im Sinne eines Mindestumfangs**: _GKV + vereinbarte Mehrleistungen_
56
Rechungsgrundlagen in der PKV
* **Kopfschäden**: Erw. Leistung pro Kopf in einem Jahr * **Ausscheideordnung**: Sterblichkeit und Storno * **Übertrittswahrscheinlichkeit**: Berücksichtigung des Übertragungswertes * **Zins**: Rechnungszins max. 3,5% * **Kostenzuschläge**: Unmittelbare und mittelbare Abschlusskosten, Schadenregulierungs- und Verwaltungskosten * **Sonstige Zuschläge**: Sicherungszuschlag, Omaga-Zuschläge
57
Vertrieb als Absatzorgan bildet grundsätzlich ein Bindeglied zwischen dem Produzenten von Versicherungsschutz (VU) und dessen Käufer (VN). Je nach Art des Absatzorgans kann es den einzelnen Parteien **unterschiedlich nahe stehen.** Nach welchen drei Hauptformen von Absatzorganen wird grundsätzlich unterschieden?
1. **Unternehmenseigene** Absatzorgane 2. **Unternehmensgebundene** Absatzorgane 3. **Unternehmensfremde** Absatzorgane
58
Was sind die **6 Vertriebswege** für Versicherungsprodukte?
1. Banken 2. Direktvertrieb 3. Ausschließlichkeitsvertreter 4. Mehrfachagenten 5. Makler 6. Sonstige
59
**Vergütungsformen** im Versicherungsvertrieb