wichtig - Tim Flashcards

1
Q

Was ist Versicherung?

A
  • keine einheitliche Definition.
  • Risikotransfer vom VN auf das VU gemeinsamer Bestandteil der Definitionen in der Übung
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2
Q

Was ist Versicherung?

Beispiel Manes

A

„Versicherung ist gegenseitige Deckung zufälligen schätzbaren Geldbedarfs zahlreicher gleichartig bedrohter Wirtschaften.“

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3
Q

Was sind die fünf Hauptkategorien privater Risiken?

A
  1. Einkommen
  2. Krankenbehandlungskosten
  3. Haftung
  4. Physisches Vermögen
  5. Langlebigkeit

Einen Kranken aus der Haft mit physischem Vermögen in ein langes Leben verabschieden

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4
Q

Wann besteht “Sicherheit”?

A
  • Besteht, wenn eine Entscheidung zu einem sicheren, genau bekannten Ergebnis/ Umweltzustand führt.
  • Es besteht ein deterministischer Zusammenhang.
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5
Q

Wann besteht “Risiko”?

A
  • Besteht, wenn die möglichen Umweltzustände durch eine Entscheidung zwar bekannt sind, für deren Eintritt aber nur eine Wahrscheinlichkeitsverteilung vorliegt.
  • Subjektiv/objektiv messbare Ungewissheit durch die schätzbaren Eintrittswahrscheinlichkeiten der Umweltzustände.
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6
Q

Wann besteht “Ungewissheit”?

A
  • Besteht, wenn eine Entscheidung eine Menge potentieller Umweltzustände herbeiführen kann, deren Wahrscheinlichkeitsverteilung jedoch nicht bekannt ist.
  • Grundsätzlich gleiche Entscheidungssituation wie unter Risiko, jedoch herrscht eine nicht messbare Ungewissheit, d.h. keine Eintrittswahrscheinlichkeiten schätzbar.
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7
Q

Risikotransfer

(Def. Risiko)

A
  • Risikotransfer von VN zum VU ist wesentlicher Bestandteil eines Versicherungsproduktes
  • Risiko: Handlungsergebnis unterliegt einer Wahrscheinlichkeitsverteilung
  • Positive und negative Abweichungen vom Erwartungswert sind möglich
  • Risiko statistisch interpretierbar als Streuung um einen Erwartungswert
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8
Q

Was sind die Aufgaben des Versicherungsunternehmens(VU)?

A
  • Produktion von Versicherungsschutz
  • Risikoübernahme als Leistungsbündel
  • Identifikation und Kalkulation von Risiken
  • Risikoausgleich im Kollektiv und in der Dimension Zeit (Risikotransformation durch Pooling bzw. Schwankungsrückst.)
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9
Q

Was sind die Aufgaben des Versicherungsnehmer (VN)?

A
  • Entgeltliche Prämienvorauszahlung
  • Abgabe einer Schadenverteilung an das VU
  • Bereitstellung von persönl. Informationen
  • Verwendung des Versicherungsschutzes als Nutzenbündel
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10
Q

Was sind die Eigenschaften des Individuellen Äquivalenzprinzips?

A
  • Verursachungsgerechte Zurechnung des kollektiven Erwartungswerts der Schäden auf einzelne Risiken des Bestands.
  • Der einzelne VN bringt eine Risikoprämie in Höhe seines Schadenerwartungswerts auf.
  • Anwendung in der Individualversicherung.
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11
Q

Was sind die Eigenschaften des kollektiven Äquivalenzprinzips?

A
  • Zurechnung des kollektiven Erwartungswerts auf das Kollektiv aller Versicherungsbestände mit homogenen oder heterogenen Risiken.
  • Es müssen mindestens Gesamtprämien in Höhe des kollektiven Erwartungswerts der Schäden zur Verfügung stehen.
  • Anwendung in der Sozialversicherung: Beiträge müssen innerhalb eines festgelegten Zeitraums alle anfallenden Ausgaben decken.
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12
Q

Welche Probleme bestehen bei dem Risikoausgleich im Kollektiv in der Realität?

A
  • In der Realität sind Einzelrisiken innerhalb eines Kollektivs üblicherweise
    • a) nicht identisch und
    • b) nicht unabhängig verteilt.
  • Beispiele für mangelnde Unabhängigkeit:
    • I. Kumulrisiko: Ein Schadenereignis betrifft mehrere VN gleichzeitig (z.B. Erdbeben)
    • II. Ansteckungsrisiko: Eintritt des Versicherungsfalls erhöht die Wahrscheinlichkeit des Eintritts weiterer Versicherungsfälle (z.B. Epidemien)
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13
Q

Was bedeutet “Spartentrennung”?

A
  • § 8 (4) VAG trennt die Versicherungssparten
    • a) Lebensversicherung und
    • b) Vollkostenkrankenversicherung
  • voneinander und von den übrigen Versicherungssparten (Sachsparten) in rechtlich eigenständige Unternehmen (z.B. AG‘s).
  • Erlaubnis zum Betrieb von a) bzw. b) schließt den gleichzeitigen Betrieb aller anderer Versicherungssparten innerhalb derselben Rechtseinheit aus!
  • –> Verhinderung Quersubventionierung
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14
Q

Nenne die drei Rechtsformen, die für Versicherungsunternehmen in Deutschland zugelassen sind

A
  • Aktiengesellschaft / SE
  • Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVAG
  • Körperschaften / Antalt des öffentlichen Rechts
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15
Q

Was die zentrale Voraussetzung eines Versicherungsproduktes?

A
  • Die Ungewissheit des Eintritts eines Schadenereignisses ist zentrale Voraussetzung eines Versicherungsproduktes (z.B. Gesetz der Großen Zahl).
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16
Q

Was besagt die Geldleistungstheorie?

A
  • Nach der Geldleistungstheorie verspricht das VU dem VN eine durch den Versicherungsfall bedingte Hauptleistung, i.d.R. eine Auszahlung einer bestimmten Geldsumme.
  • Gleichsetzung der Geldleistung als Leistungspflicht des VU charakterisiert die Geldleistungstheorie.
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17
Q

Aus welchen drei Komponenten setzt sich das Versicherungsprodukt nach Farny zusammen?

A
  1. Risikogeschäft
  2. Spar-/Entspargeschäft
  3. Dienstleistungsgeschäft
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18
Q

Aus welchen drei Komponenten besteht das Versicherungsprodukt nach Müller?

A
  1. Bedeutungsinhalt (Beschreibung der Zustandsgarantie und deren Merkmale),
  2. Repräsentation (sprachliche Darstellung des Bedeutungsinhaltes als Informationsmenge),
  3. Materielles Trägermedium (Niederschrift der Informationsmenge auf Papier)
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19
Q

Die Beschreibung des Bedeutungsinhalts (Zustandsgarantie) erfolgt gemäß drei Dimensionen des zu versichernden Risikos:

A
  1. Objektrisiko
  2. Verhaltensrisiko
  3. Finanzrisiko
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20
Q

Allgemeines Kalkulationsschema zur Prämienkalkulation

A
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22
Q

Versicherungstechnisches Äquivalenzprinzip in der Sach-/ Schadenversicherung

A

Nettobetrachtung:

  • NRP = E(S)

Bruttobetrachtung:

  • NRP = E(S) + Zuschläge

=> wir beziehen uns auf die Nettobetrachtung

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23
Q

Wie werden Selbstbehalte definiert?

A
  • Vertraglich vereinbarte Beträge oder Anteile, die der VN bei versicherten Schäden selbst trägt.
    • a. pro Schadenfall,
    • b. pro Jahr oder einem anderen Zeitraum mit oder ohne einem festen Betrag,
    • c. mit einem prozentualen Anteil am Schaden vereinbart werden
  • Wirtschaftlich handelt es sich bei dem Selbstbehalt um eine bewusste Unterversicherung (der gesamte Schaden wird durch den Einsatz von Selbstbehalten nicht abgesichert)
24
Q

Was sind die vier Hauptarten von Selbstbehalten?

A
  1. Absoluter Selbstbehalt
  2. Relativer bzw. proportionaler Selbstbehalt
  3. Integralfranchise
  4. Zeitfranchise (Wartezeit)
25
Q

Was ist die Folge der adversen Selektion für das Versicherungsunternehmen?

A
  • Konzentration „schlechter“ Risiken im Kollektiv (d.h. höhere tatsächliche Leistungsverpflichtungen für das VU / Gefahr des wirtschaftlichen Ruins)
26
Q

was bezeichnet der Begriff “Moral Hazard” auf Versicherungsmärkten?

A

Eine nicht beobachtbare Verhaltensanpassung einer Person nach Abschluss eines Versicherungsvertrages.

27
Q

Was sind die beiden Ausprägungen des Moral Hazard?

A
  1. Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens nimmt zu
  2. Höhe des Schadens nimmt zu
28
Q

Was sind verfügbare Mittel des VU um Informationsasymmetrien i.S:v. Moral Hazard zu begrenzen?

A
  • Beobachtung der Handlungen (z.B. Telematik Tarife, Wearables)
  • Selbstbehalte
29
Q

Was ist der Direktanspruch gem. § 115 VVG?

A
  • Der Geschädigte kann seine Ansprüche direkt beim KfZ-Versicherer des schädigenden VN geltend machen, d.h. ohne Umweg über den (evtl. uneinsichtigen) VN.
30
Q

Was ist die Dritthaftung gem. § 117 Abs. 1 VVG?

A
  • Der KfZ-Versicherer ist bei einem Schaden, bei dem Leistungsfreiheit für das VU gegenüber dem schädigenden VN besteht, trotzdem zur Leistungserbringung gegenüber dem Verkehrsopfer verpflichtet.
  • VU kann die erbrachten Leistungen über einen Regress vom VN zurückfordern.
31
Q

Was ist die Nachhaftung gem. § 117 Abs, 2 VVG?

A

Auch noch einen Monat nach Kündigungseingang der Haftpflichtversicherung ist das VU zur Leistungserbringung verpflichtet, sofern kein Dritter ersatzpflichtig ist

32
Q

Was ist der Entschädigungsfonds gem. § 12 PflVG?

A

Bei Lücken im Versicherungsschutz, z.B. bei Unfallflucht, vorsätzliche Schädigung etc., kann ein Geschädigter Ansprüche beim Entschädigungsfonds geltend machen.

33
Q

Was ist der Grundgedanke der Tarifierung in der Kfz-Versicherung?

A
  • Individuelles Äquivalenzprinzip: Jeder Versicherte zahlt seine individuelle Schadenprämie. Höheres Risiko = Höhere Prämie
  • Absicht des VU, jedem Versicherten gemäß seines individuellen Risikoprofils eine „faire“ Prämie anzubieten
  • Wesentliche Herausforderung: Messung des individuellen Risikos
  • Praxis: Prämienkalkulation durch Einteilung der heterogenen VN anhand von Risikomerkmalen in homogene Tarifklassen/Teilkollektive
  • Risikomerkmale basieren auf der Annahme, dass Risiken durch die Erfüllung gewisser Ausprägungsmerkmale gemessen/geschätzt werden können
  • Dies erfordert, dass zwischen den Risikomerkmalen und der Schadenhäufigkeit/ durchschnittlichen Schadenhöhe ein quantitativer Zusammenhang besteht (Korrelation)
34
Q

Welche Bedingungen für Risikomerkmale sollten aus versicherungstechnischer Perspektive möglichst hinreichend erfüllt werden?

A
  1. Korrelation mit dem Schaden
  2. Einfache Feststellbarkeit
  3. Nicht-Manipulierbarkeit
  4. Beachtung gesetzlicher Vorschriften
35
Q

Die Rentenformel in der GRV

A

Deutsche gesetzliche Rentenformel:

Berechnungsvorschrift für die monatliche Rente eines Versicherten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, festgelegt in § 64 SGB VI:

  • EP = Entgeltpunkte
  • ZF = Zugangsfaktor
  • RF = Rentenartfaktor
  • RW = aktueller Rentenwert
37
Q

Drei Schichten der Altersvorsorge

A

Basisversorgung:

  • U.a. Gesetzliche Rentenversicherung

Zusatzversorgung:

  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Riester-Rente

Kapitalanlageprodukte:

  • U.a. private Rentenversicherungen
38
Q

Lebensversicherung (3. Schicht)

Grundgedanke und Formen

A
  • Die Lebensversicherung ist die eigenverantwortliche Absicherung des “Lebensrisikos”
  • Risiko entsteht aus der Ungewissheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens
  • Grobe Produktklassen:
    • Risikoversicherung (Todesfall)
    • Kapitalversicherung (Erlebensfall)
    • Gemischte Kapitallebensversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
39
Q

Was unterscheidet den Höchstrechungszins vom Garantiezins?

A
  • handelt sich um verschiedene Werte
  • Garantiezins: Wert, den Versicherer ihren Kunden mindestens zusichern
  • Höchstrechungszins: Vom BMF festgelegt und darf bei Ermittlung der Rückstellungen nicht überschritten werden.
  • In der Vergangenheit waren beide Zinssätze gleich hoch.
40
Q

Sterbetafel

Notationen und Annahmen

A
42
Q

Sterbetafeln

Grundprinzip

A
  • Sterbetafel stellt die Sterblichkeits- bzw. Überlebenswahrscheinlichkeit einer Personengemeinschaft dar.
  • 1. Spalte: Alter der Person x
  • 2. Spalte: Wahrscheinlichkeit, dass eine Person innerhalb dieses Jahres stirbt
  • 3. Spalte: Überlebenswahrscheinlichkeit für des nächste Jahr
  • 4. Spalte: Anzahl Personen, die Alter x erreichen
  • 5. Spalte: Anzahl Personen, die innerhalb des Alters x versterben
43
Q

Überschussentstehung, -verteilung und -verwendung (Schaubild)

A
45
Q

Überschussentstehung

Rohüberschuss

A

Aus den unterschiedlichen Rechnungsgrundlagen ergibt sich ein Rohüberschuss, der an die VN i.H.v. Mindestansätzen ausgeschüttet werden muss.

  • Kapitalertragsüberschuss: Die tatsächliche Rendite ist höher als die eingerechnete
  • Risikoüberschuss: Die tatsächlich aufgetretene Risikoentwicklung weicht positiv von den Kalkulationsannahmen ab
  • Kostenüberschuss: Es werden weniger Kosten verursacht als eingerechnet
46
Q

Versichertenkreis in der GKV

A
  • Pflichtversicherte (Arbeitnehmer, Studenten, …)
  • Freiwillig Versicherte (Beamte, Freiberufler etc., die versicherungsfrei sind und nicht in die PKV möchten)
  • Familienversicherte

Beitragsbemessungsgrenze: Bruttojahreseinkommen von 54.450 €

47
Q

Versichertenkreis in der PKV

A
  • Selbstständige und Freiberufler (Wahlfreiheit, Ausnahmen mgl.)
  • Beamte (Anspruch auf Beihilfe)
  • Arbeitnehmer mit Einkommen > 60.750 €
48
Q

Vergleich GKV und PKV

GKV

A

Umlageverfahren:

  • Einkommensabhängiger Betrag bis BBG
  • Familienbetrag
  • Keine Vorsorge für Beitrage im Alter

Sachleistungsprinzip (Kostenerstattung wählbar)

Gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Leistungskatalogs:

  • Leistungen für alle Versicherten gleich
  • Ausnahme: Freiwillige Zusatzleistungen

Gesetzlich festgelegte Zahlungen

49
Q

Vergleich GKV und PKV

PKV

A

Anwartschaftsdeckungsverfahren:

  • Beiträge nach Versicherungsschutz, Eintrittsalter und Gesundheitszustand
  • Bildung von Alterungsrückstellungen + ZUS

Kostenerstattungsprinzip

Vertragliche Vereinbarung des Leistungsumfangs:

  • Versicherungsschutz frei nach persönlichen Bedürfnissen wählbar

Individuelle Selbstbeteiligungen

50
Q

Sachleistungsprinzip (GKV)

A
  • VN haben einen Anspruch auf medizinische Versorgung in Form einer Sachleistung
  • VN muss nicht in finanzielle Vorleistung treten
  • Leistungserbringer erhält Entgelt von Krankenkasse
  • Wahl der Leistungserbringer durch gesetzliche Krankenkasse eingeschränkt
51
Q

Geldleistungsprinzip (PKV)

A
  • VN haben einen Anspruch auf finanzielle Erstattung von versicherten Behandlungsleistungen
  • VN schließt mit Leistungserbringer eigenständig Vertrag ab
  • Geht in finanzielle Vorleistung für die med. Behandlung
  • Freie Wahl bzgl. der Leistungserbringer
54
Q

Leistungskatalog:

GKV

A

Leistungskatalog in der GKV umfasst grundsätzlich:

  • Leistungen, die der Vermeidung und Linderung von Krankheiten dienen
  • Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
  • Leistungen zur Behandlung von Krankheiten

Wirtschaftlichkeitsgebot: Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

  • Leistungskatalog kann vom jederzeit vom Gesetzgeber verändert werden
55
Q

Leistungskatalog:

PKV

A
  • Leistungen sind vertragsrechtlich festgelegt und können während Vertragslaufzeit i.d.R. nicht gestrichen werden
  • PKV orientiert sich am Leistungsangebot der GKV im Sinne eines Mindestumfangs: GKV + vereinbarte Mehrleistungen
56
Q

Rechungsgrundlagen in der PKV

A
  • Kopfschäden: Erw. Leistung pro Kopf in einem Jahr
  • Ausscheideordnung: Sterblichkeit und Storno
  • Übertrittswahrscheinlichkeit: Berücksichtigung des Übertragungswertes
  • Zins: Rechnungszins max. 3,5%
  • Kostenzuschläge: Unmittelbare und mittelbare Abschlusskosten, Schadenregulierungs- und Verwaltungskosten
  • Sonstige Zuschläge: Sicherungszuschlag, Omaga-Zuschläge
57
Q

Vertrieb als Absatzorgan bildet grundsätzlich ein Bindeglied zwischen dem Produzenten von Versicherungsschutz (VU) und dessen Käufer (VN).

Je nach Art des Absatzorgans kann es den einzelnen Parteien unterschiedlich nahe stehen.

Nach welchen drei Hauptformen von Absatzorganen wird grundsätzlich unterschieden?

A
  1. Unternehmenseigene Absatzorgane
  2. Unternehmensgebundene Absatzorgane
  3. Unternehmensfremde Absatzorgane
58
Q

Was sind die 6 Vertriebswege für Versicherungsprodukte?

A
  1. Banken
  2. Direktvertrieb
  3. Ausschließlichkeitsvertreter
  4. Mehrfachagenten
  5. Makler
  6. Sonstige
59
Q

Vergütungsformen im Versicherungsvertrieb

A