Übung 2 - 4 - Selbstbehalte und Versicherungsprodukte/-prämien Flashcards

1
Q

Wie werden Selbstbehalte definiert?

A
  • Vertraglich vereinbarte Beträge oder Anteile, die der VN bei versicherten Schäden selbst trägt.
    • a. pro Schadenfall,
    • b. pro Jahr oder einem anderen Zeitraum mit oder ohne einem festen Betrag,
    • c. mit einem prozentualen Anteil am Schaden vereinbart werden
  • Wirtschaftlich handelt es sich bei dem Selbstbehalt um eine bewusste Unterversicherung (der gesamte Schaden wird durch den Einsatz von Selbstbehalten nicht abgesichert)
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2
Q

Für welche Versicherungssparten sind Selbstbehalte/Unterversicherungen besonders geeignet?

A
  • Insbesondere für die Sparten der Sachversicherung, Haftpflichtversicherung und Privaten Krankenversicherung mit hoher Anzahl an Kleinschäden
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3
Q

Was sind die vier Hauptarten von Selbstbehalten?

A
  1. Absoluter Selbstbehalt
  2. Relativer bzw. proportionaler Selbstbehalt
  3. Integralfranchise
  4. Zeitfranchise (Wartezeit)
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4
Q

Zeitfranchise (Wartezeit)

A
  • VN trägt jeden Schaden, der ab Beginn der Versicherungsdauer in einem gesetzlich oder vertraglich festgelegten Zeitraum eintritt, selbst
  • Anwendung in der Lebensversicherung (bei Selbsttötung), in der PKV und teils auch in der Rechtsschutzversicherung
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5
Q

Was ist die allgemeine Wirkung von Selbstbehalten?

A
  • Reduktion des vom Versicherer übernommenen Risikos –> daher auch der Risikoprämie des Versicherers
  • geringere Anzahl der zu bearbeitenden Schäden –> geringere Schadenregulierungskosten bei Bagatell- und Kleinschäden / geringerer Betriebskostenzuschlag in der Versicherungsprämie
  • signifikantes Sinken des Gesamtschadenbedarfes im Falle von Kumulschäden
  • Anreiz zur Schadenverhütung durch Eigenverantwortung (Entgegenwirken von Moral Hazard)
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6
Q

Reine Interessenversicherung

A
  • Form der Schadenversicherung, bei der die Entschädigung immer dem Schaden entspricht, eine Versicherungssumme also nicht vereinbart wird.
  • Anwendung überwiegend in Versicherungszweigen mit überschaubaren Großschadenpotentialen (z.B. Glasversicherung, KFZ-Versicherung etc.)
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7
Q

Absoluter Selbstbehalt

A
  • VN trägt von jedem Einzelschaden oder vom Gesamtschaden eines Jahres einen bestimmten Betrag selbst.
  • Versicherer zahlt nur den Teil des Schadens, der den Selbstbehalt übersteigt.
  • Anwendung beispielsweise in der Kfz-Versicherung, Krankenversicherung (PKV) und Rückversicherung.
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8
Q

Proportionale Selbstbeteiligung

A
  • VN trägt von jedem Schaden einen prozentualen Anteil selbst
  • der Versicherer ersetzt nur den „restprozentualen“ Teil des Schadens.
  • Häufig werden Mindestbeträge (Verwaltungskostengründe) und Höchstbeträge für die Selbstbeteiligung (aus Gründen der Zumutbarkeit für den VN) vereinbart.
  • Anwendung beispielsweise in der Krankenversicherung, in der Sturmversicherung und in der Rückversicherung.
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9
Q

Integralfranchise

A
  • VN trägt jeden Einzelschaden oder den Gesamtschaden eines Jahres bis zum Betrag des Selbstbehaltes selbst
  • Übersteigt der Schaden jedoch den Selbstbehalt, ersetzt der Versicherer den vollen Schaden ohne Abzug
  • Anwendung z.B. in der Seeversicherung
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10
Q

Kombination von Franchisen

A
  • In Versicherungsverträgen sind auch Kombinationen von Selbstbehalten möglich
  • Je nach Schadenverteilung ergeben sich unterschiedliche Entschädigungen/Kosten für den VN
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