Übung 2 - 4 - Selbstbehalte und Versicherungsprodukte/-prämien Flashcards
1
Q
Wie werden Selbstbehalte definiert?
A
- Vertraglich vereinbarte Beträge oder Anteile, die der VN bei versicherten Schäden selbst trägt.
- a. pro Schadenfall,
- b. pro Jahr oder einem anderen Zeitraum mit oder ohne einem festen Betrag,
- c. mit einem prozentualen Anteil am Schaden vereinbart werden
- Wirtschaftlich handelt es sich bei dem Selbstbehalt um eine bewusste Unterversicherung (der gesamte Schaden wird durch den Einsatz von Selbstbehalten nicht abgesichert)
2
Q
Für welche Versicherungssparten sind Selbstbehalte/Unterversicherungen besonders geeignet?
A
- Insbesondere für die Sparten der Sachversicherung, Haftpflichtversicherung und Privaten Krankenversicherung mit hoher Anzahl an Kleinschäden
3
Q
Was sind die vier Hauptarten von Selbstbehalten?
A
- Absoluter Selbstbehalt
- Relativer bzw. proportionaler Selbstbehalt
- Integralfranchise
- Zeitfranchise (Wartezeit)
4
Q
Zeitfranchise (Wartezeit)
A
- VN trägt jeden Schaden, der ab Beginn der Versicherungsdauer in einem gesetzlich oder vertraglich festgelegten Zeitraum eintritt, selbst
- Anwendung in der Lebensversicherung (bei Selbsttötung), in der PKV und teils auch in der Rechtsschutzversicherung
5
Q
Was ist die allgemeine Wirkung von Selbstbehalten?
A
- Reduktion des vom Versicherer übernommenen Risikos –> daher auch der Risikoprämie des Versicherers
- geringere Anzahl der zu bearbeitenden Schäden –> geringere Schadenregulierungskosten bei Bagatell- und Kleinschäden / geringerer Betriebskostenzuschlag in der Versicherungsprämie
- signifikantes Sinken des Gesamtschadenbedarfes im Falle von Kumulschäden
- Anreiz zur Schadenverhütung durch Eigenverantwortung (Entgegenwirken von Moral Hazard)
6
Q
Reine Interessenversicherung
A
- Form der Schadenversicherung, bei der die Entschädigung immer dem Schaden entspricht, eine Versicherungssumme also nicht vereinbart wird.
- Anwendung überwiegend in Versicherungszweigen mit überschaubaren Großschadenpotentialen (z.B. Glasversicherung, KFZ-Versicherung etc.)
7
Q
Absoluter Selbstbehalt
A
- VN trägt von jedem Einzelschaden oder vom Gesamtschaden eines Jahres einen bestimmten Betrag selbst.
- Versicherer zahlt nur den Teil des Schadens, der den Selbstbehalt übersteigt.
- Anwendung beispielsweise in der Kfz-Versicherung, Krankenversicherung (PKV) und Rückversicherung.
8
Q
Proportionale Selbstbeteiligung
A
- VN trägt von jedem Schaden einen prozentualen Anteil selbst
- der Versicherer ersetzt nur den „restprozentualen“ Teil des Schadens.
- Häufig werden Mindestbeträge (Verwaltungskostengründe) und Höchstbeträge für die Selbstbeteiligung (aus Gründen der Zumutbarkeit für den VN) vereinbart.
- Anwendung beispielsweise in der Krankenversicherung, in der Sturmversicherung und in der Rückversicherung.
9
Q
Integralfranchise
A
- VN trägt jeden Einzelschaden oder den Gesamtschaden eines Jahres bis zum Betrag des Selbstbehaltes selbst
- Übersteigt der Schaden jedoch den Selbstbehalt, ersetzt der Versicherer den vollen Schaden ohne Abzug
- Anwendung z.B. in der Seeversicherung
10
Q
Kombination von Franchisen
A
- In Versicherungsverträgen sind auch Kombinationen von Selbstbehalten möglich
- Je nach Schadenverteilung ergeben sich unterschiedliche Entschädigungen/Kosten für den VN