Übung 3 - 1 - Übersicht KFZ-Versicherung Flashcards
In welche drei Hauptbereiche untergliedert sich die KFZ-Versicherung?
- Haftpflicht
- Teilkasko
- Vollkasko
Was sind die Eigenschaften der Haftpflicht
- Pflichtversicherung und Voraussetzung zur Teilnahme am Straßenverkehr (§1 PflVG)
- Versicherung zur Deckung Schäden Dritter (Verkehrsopferschutz)
- Gegenstand: Personen-, Sach-, und Vermögensschäden
- Kein Versicherungsschutz des eigenen Kfz
- VU müssen alle Anträge auf Kfz Haftpflichtversicherung annehmen
Was sind die Eigenschaften der Teilkasko?
- Freiwillige Versicherung
-
Versicherungsschutz des Kfz des VN unter bestimmten Bedingungen:
- Beschädigungen
- Zerstörung
- Wildunfälle
- Diebstahl
- Naturgewalten (insb. Hagel)
- Ersetzt in der Regel den Wiederbeschaffungswert
Was sind die Eigenschaften der Vollkasko?
- Freiwillige Versicherung
- Versicherungsschutz deckt ebenfalls die Leistungen der Teilkasko
- Wesentlicher Unterschied: Vollkasko deckt auch selbstverschuldete Schäden am Kfz des VN (kein Vorsatz)
Welche Versicherung kommt für welchen Schaden auf?
An welcher Stelle steht der Schutz des Geschädigten?
- Schutz des Geschädigten steht an erster Stelle, auch, z.B. wenn das VU leistungsfrei gegenüber dem schädigenden VN ist.
- Hierzu greifen:
- Direktanspruch
- Dritthaftung
- Nachhaftung
- Entschädigungsfonds.
Was ist der Direktanspruch gem. § 115 VVG?
- Der Geschädigte kann seine Ansprüche direkt beim KfZ-Versicherer des schädigenden VN geltend machen, d.h. ohne Umweg über den (evtl. uneinsichtigen) VN.
Was ist die Dritthaftung gem. § 117 Abs. 1 VVG?
- Der KfZ-Versicherer ist bei einem Schaden, bei dem Leistungsfreiheit für das VU gegenüber dem schädigenden VN besteht, trotzdem zur Leistungserbringung gegenüber dem Verkehrsopfer verpflichtet.
- VU kann die erbrachten Leistungen über einen Regress vom VN zurückfordern.
Was ist die Nachhaftung gem. § 117 Abs, 2 VVG?
Auch noch einen Monat nach Kündigungseingang der Haftpflichtversicherung ist das VU zur Leistungserbringung verpflichtet, sofern kein Dritter ersatzpflichtig ist
Was ist der Entschädigungsfonds gem. § 12 PflVG?
Bei Lücken im Versicherungsschutz, z.B. bei Unfallflucht, vorsätzliche Schädigung etc., kann ein Geschädigter Ansprüche beim Entschädigungsfonds geltend machen.