Übung 3 - 1 - Übersicht KFZ-Versicherung Flashcards

1
Q

In welche drei Hauptbereiche untergliedert sich die KFZ-Versicherung?

A
  1. Haftpflicht
  2. Teilkasko
  3. Vollkasko
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Q

Was sind die Eigenschaften der Haftpflicht

A
  • Pflichtversicherung und Voraussetzung zur Teilnahme am Straßenverkehr (§1 PflVG)
  • Versicherung zur Deckung Schäden Dritter (Verkehrsopferschutz)
  • Gegenstand: Personen-, Sach-, und Vermögensschäden
  • Kein Versicherungsschutz des eigenen Kfz
  • VU müssen alle Anträge auf Kfz Haftpflichtversicherung annehmen
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3
Q

Was sind die Eigenschaften der Teilkasko?

A
  • Freiwillige Versicherung
  • Versicherungsschutz des Kfz des VN unter bestimmten Bedingungen:
    • Beschädigungen
    • Zerstörung
    • Wildunfälle
    • Diebstahl
    • Naturgewalten (insb. Hagel)
  • Ersetzt in der Regel den Wiederbeschaffungswert
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4
Q

Was sind die Eigenschaften der Vollkasko?

A
  • Freiwillige Versicherung
  • Versicherungsschutz deckt ebenfalls die Leistungen der Teilkasko
  • Wesentlicher Unterschied: Vollkasko deckt auch selbstverschuldete Schäden am Kfz des VN (kein Vorsatz)
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5
Q

Welche Versicherung kommt für welchen Schaden auf?

A
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6
Q

An welcher Stelle steht der Schutz des Geschädigten?

A
  • Schutz des Geschädigten steht an erster Stelle, auch, z.B. wenn das VU leistungsfrei gegenüber dem schädigenden VN ist.
  • Hierzu greifen:
    • Direktanspruch
    • Dritthaftung
    • Nachhaftung
    • Entschädigungsfonds.
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7
Q

Was ist der Direktanspruch gem. § 115 VVG?

A
  • Der Geschädigte kann seine Ansprüche direkt beim KfZ-Versicherer des schädigenden VN geltend machen, d.h. ohne Umweg über den (evtl. uneinsichtigen) VN.
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8
Q

Was ist die Dritthaftung gem. § 117 Abs. 1 VVG?

A
  • Der KfZ-Versicherer ist bei einem Schaden, bei dem Leistungsfreiheit für das VU gegenüber dem schädigenden VN besteht, trotzdem zur Leistungserbringung gegenüber dem Verkehrsopfer verpflichtet.
  • VU kann die erbrachten Leistungen über einen Regress vom VN zurückfordern.
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9
Q

Was ist die Nachhaftung gem. § 117 Abs, 2 VVG?

A

Auch noch einen Monat nach Kündigungseingang der Haftpflichtversicherung ist das VU zur Leistungserbringung verpflichtet, sofern kein Dritter ersatzpflichtig ist

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10
Q

Was ist der Entschädigungsfonds gem. § 12 PflVG?

A

Bei Lücken im Versicherungsschutz, z.B. bei Unfallflucht, vorsätzliche Schädigung etc., kann ein Geschädigter Ansprüche beim Entschädigungsfonds geltend machen.

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