Übung 5.1. Überschussbeteiligung Flashcards
Überschussentstehung, -verteilung und -verwendung (Schaubild)
Überschussentstehung
Überschussquellen
Durch die vorsichtige Kalkulation werden in der Realität weniger Mittel verbraucht bzw. mehr Mittel eingenommen als angesetzt (HGB-Vorsichtsprinzip)
- Eingerechnete Größen: Rechnungsgrundlagen 1. Ordnung (Vorsichtsprinzip)
- Tatsächliche Größen: Rechungsgrundlagen 2. Ordnung (realistisch)
Überschussentstehung
Rohüberschuss
Aus den unterschiedlichen Rechnungsgrundlagen ergibt sich ein Rohüberschuss, der an die VN i.H.v. Mindestansätzen ausgeschüttet werden muss.
- Kapitalertragsüberschuss: Die tatsächliche Rendite ist höher als die eingerechnete
- Risikoüberschuss: Die tatsächlich aufgetretene Risikoentwicklung weicht positiv von den Kalkulationsannahmen ab
- Kostenüberschuss: Es werden weniger Kosten verursacht als eingerechnet
Rohüberschussentwicklung (Schaubild)
Kapitalertragsüberschuss
Sparanteil der Prämie wird am Kapitalmarkt angelegt. Daraus resultiert das Kapitalanlageergebnis.
Kapitalertragsüberschuss = Erträge aus Kapitalanlagen - Rechnungsmäßige Zinsen - Aufwendungen für Kapitalanlagen
- Erträge aus Kapitalanalgen: Zinsen, Dividenen, etc.
- Rechnungsmäßige Zinsen: Aufwendungen für Bedienung der verschiedenen Garantiezinsen im Bestand
- Aufwendungen für Kapitalanlagen: Verwaltungsaufwendungen , Portfoliomanagement
- Mindestzuführungsverordnung: Kapitalüberschuss zu 90% in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung.
Risikoüberschuss
Risikoüberschuss: Es sterben weniger (Todesfall) bzw. mehr (Erlebensfallversicherung) Personen als angesetzt
Risikoüberschuss = Risikobeiträge - Aufwendungen für z.B. Todesfälle, Renten, etc. + frei werdende Deckungsrückstellungen
Mindestzuführungsverordnung: Risikoüberschuss zu 90% in Rückstellung für Beitragsrückerstattung
Kostenüberschuss
Die in die Bruttoprämie eingerechneten Kosten (erster Ordnung) spiegeln die wahre Kostenstruktur eines Unternehmens nur unzureichend wider:
- Tatsächliche Kosten hängen von der wirtschaftlichen Gestaltung der Verwaltungsprozesse und der Abschlusskosten ab.
- Verwaltungskosten: Im allgemeinen positiv
- Abschlusskosten: Empirisch häufig negativ
- Mindestzuführungsverordnung: Kostenergebnis zu mind. 50% in Rückstellung für Beitragsrückerstattung
Überschussverteilung
Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)
RfB kann als Depot gesehen werden:
- Zuführung von Mitteln aus dem Rohüberschuss
- Mittelentnahme für die verursachungsgerechte Zuweisung der Überschüsse
Aufgabe: Glättung zeitlicher Schwankungen des erzielten Rohüberschusses mit dem Ziel einer relativ stabilen Überschussverteilung im Zeitablauf.
- Auswirkung der Glättung: Zeitverzögerte Zuteilung der Überschüsse eines Wirtschaftsjahres auf die einzelnen Verträge
- Gesamthöhe der RfB begrenzt, damit Überschüsse dort nicht zeitlich unbegrenzt verweilen und verursachungsgerecht zugeteilt werden können.
Überschussverteilung
Direktgutschrift
- Überschüsse in Höhe eines best. Mindestsatzes können direkt den Verträgen zugewiesen werden
- Aufgrund sinkender Kapitalerträge der VU aktuell von untergeordneter Bedeutung in der Praxis
Überschussverwendung
Bonussystem
- Erhöhung der garantierten Leistungen, i.d.R. im Leistungsspektrum der Grundversicherung und mit gleichem Fälligkeitstermin
- Summen- bzw. Rentenzuwachs
Überschussverwendung
Verzinsliche Ansammlung
- Gutschrift und Verzinsung der Überschussrendite auf einem besonderen Konto
- Erhöhung der Versicherungsleistung am Ende der Laufzeit
Überschussverwendung
Barauszahlung
- Zugewiesene Überschüsse werden direkt an den VN überwiesen
- Selten in der Anwartschaftszeit
- Häufig in der Leistungsphase bei Leibrentenversicherungen: Auszahlung des Überschusses zusammen mit der laufenden Rente
Überschussverwendung
Erhöhung der Todesfallleistung
- Sog. Todesfallbonus bei Risikolebensversicherungen: Finanziert aus dem zugewiesenen Überschuss den Betrag für eine einjährige Risikolebensversicherung
- Versicherungsleistung = Versicherungssumme zzgl. Todesfallbonus
Überschussverwendung
Beitragsverrechung (Sofortrabatt)
- Verbreitet bei BU-Versicherungen
- Niedriger Zahlbeitrag durch Verrechnung der Überschüsse mit dem eigentlichen Bruttobeitrag.