Übung 1 - 4 - Risikoausgleich und versicherbare Risiken Flashcards
1
Q
Worauf basiert der Risikoausgleich im Kollektiv?
A
- Der Risikoausgleich im Kollektiv und in der Zeit basiert auf dem Gesetz der großen Zahlen (GGZ) und bildet das versicherungstechnische Grundprinzip
- Der Mittelwert einer Folge von unabhängigen, identisch verteilten Zufallsvariablen (iid.) konvergiert gegen den Erwartungswert der Zufallsvariablen (GGZ).
- Durchschnittliche Schadenzahlung im Kollektiv konvergiert gegen die sog. faire Prämie E[S], d.h. gegen den erwarteten Schaden: Bei einem Versicherungspool mit iid. Variablen nimmt die Streuung der durchschn. Schadenzahlung mit steigender Poolgröße ab:
- Dieser risikomindernde Effekt wird als Risikoausgleich im Kollektiv bezeichnet, d.h. Über- und Unterschäden gleichen sich aus.
2
Q
Wie wird der Risikoausgleich im Kollektiv in der Praxis angewandt?
A
- Der VN wählt mit dem Versicherungsprodukt ein passendes Versicherungskollektiv gleichartiger Risiken, um so sein individuelles Risiko absichern zu können.
- Das VU tritt dabei als Organisator dieses Risikoausgleichskollektivs auf.
- Das VU bietet Schutz gegen das Risiko, dass der Schaden des VN höher ist als erwartet.
3
Q
Welche Probleme bestehen bei dem Risikoausgleich im Kollektiv in der Realität?
A
- In der Realität sind Einzelrisiken innerhalb eines Kollektivs üblicherweise
- a) nicht identisch und
- b) nicht unabhängig verteilt.
- Beispiele für mangelnde Unabhängigkeit:
- I. Kumulrisiko: Ein Schadenereignis betrifft mehrere VN gleichzeitig (z.B. Erdbeben)
- II. Ansteckungsrisiko: Eintritt des Versicherungsfalls erhöht die Wahrscheinlichkeit des Eintritts weiterer Versicherungsfälle (z.B. Epidemien)
4
Q
Was sind die Auswirkugen von mangelnder Unabhängigkeit / nicht identischer Verteilung?
A
- a) Im Falle von heterogenen, aber unabhängigen, Risiken funktioniert dennoch der Risikoausgleich im Gesamtkollektiv
- b) Im Falle von abhängigen und identischen Risiken (mit gleicher Varianz und paarweiser Korrelation) gilt:
- Für 𝜌=1: kein Risikoausgleich im Kollektiv,
- für 𝜌 <1: Risikominderung durch Kollektivbildung (Diversifikationseffekt)
- Die Streuung der durchschn. Schadenzahlung konvergiert nicht gegen 0 und der Durchschnittsschaden konvergiert nicht gegen den erwarteten Schaden
5
Q
Was ist der Risikoausgleich in der Zeit? Was ist dessen Voraussetzung?
A
- Risikoausgleich in der Zeit bedingt Ausgleich von kollektiven Über- und Unterschäden über die Zeit.
- Voraussetzung: Kein autoregressiver Zusammenhang zwischen den Schäden, d.h. keine stochastische Abhängigkeit zwischen den Schäden über zeitliche Perioden hinweg.
- besonders im Rahmen der Versicherung von Extremereignissen (z.B. Naturgefahren) relevant ( niedrige Eintrittswahrscheinlichkeiten, große Schadenhöhen)
- Weiterer Anwendungsbereich: Lebensversicherung
6
Q
Kriterienkatalog von z.B. Berliner (1982) zur Überprüfung der Versicherbarkeit:
Versicherunsgtechnische Kriterien
A
- Risiko/Ungewissheit - messbar
- Schadenereignisse - unabhängig
- Höchstschaden - beherrschbar
- Durchschnittsschaden - moderat
- Schadenhäufigkeit - hoch
- Moralisches Risiko - nicht übermäßig
7
Q
Kriterienkatalog von z.B. Berliner (1982) zur Überprüfung der Versicherbarkeit: Marktbedingte Kriterien
A
- Versicherungsprämie - bezahlbar
- Deckungsgrenzen - akzeptabel
- Branchenkapazität - ausreichend
8
Q
Fazit Welche Risiken sind grundsätzlich versicherbar? Was sind Beispiele für unversicherbare Risiken?
A
- Risiken erfüllen selten alle erforderlichen Kriterien der Versicherbarkeit
- Gewichtung der Kriterien obliegt dem jeweiligen VU
- unversicherbar:
- Risiken Atomkraft: Sehr hohe Schadenshöhe
- Fluten in bestimmten Regionen: mangelnde Unabhängigkeit