Übung 1 - 4 - Risikoausgleich und versicherbare Risiken Flashcards

1
Q

Worauf basiert der Risikoausgleich im Kollektiv?

A
  • Der Risikoausgleich im Kollektiv und in der Zeit basiert auf dem Gesetz der großen Zahlen (GGZ) und bildet das versicherungstechnische Grundprinzip
  • Der Mittelwert einer Folge von unabhängigen, identisch verteilten Zufallsvariablen (iid.) konvergiert gegen den Erwartungswert der Zufallsvariablen (GGZ).
  • Durchschnittliche Schadenzahlung im Kollektiv konvergiert gegen die sog. faire Prämie E[S], d.h. gegen den erwarteten Schaden: Bei einem Versicherungspool mit iid. Variablen nimmt die Streuung der durchschn. Schadenzahlung mit steigender Poolgröße ab:
  • Dieser risikomindernde Effekt wird als Risikoausgleich im Kollektiv bezeichnet, d.h. Über- und Unterschäden gleichen sich aus.
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2
Q

Wie wird der Risikoausgleich im Kollektiv in der Praxis angewandt?

A
  • Der VN wählt mit dem Versicherungsprodukt ein passendes Versicherungskollektiv gleichartiger Risiken, um so sein individuelles Risiko absichern zu können.
  • Das VU tritt dabei als Organisator dieses Risikoausgleichskollektivs auf.
  • Das VU bietet Schutz gegen das Risiko, dass der Schaden des VN höher ist als erwartet.
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3
Q

Welche Probleme bestehen bei dem Risikoausgleich im Kollektiv in der Realität?

A
  • In der Realität sind Einzelrisiken innerhalb eines Kollektivs üblicherweise
    • a) nicht identisch und
    • b) nicht unabhängig verteilt.
  • Beispiele für mangelnde Unabhängigkeit:
    • I. Kumulrisiko: Ein Schadenereignis betrifft mehrere VN gleichzeitig (z.B. Erdbeben)
    • II. Ansteckungsrisiko: Eintritt des Versicherungsfalls erhöht die Wahrscheinlichkeit des Eintritts weiterer Versicherungsfälle (z.B. Epidemien)
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4
Q

Was sind die Auswirkugen von mangelnder Unabhängigkeit / nicht identischer Verteilung?

A
  • a) Im Falle von heterogenen, aber unabhängigen, Risiken funktioniert dennoch der Risikoausgleich im Gesamtkollektiv
  • b) Im Falle von abhängigen und identischen Risiken (mit gleicher Varianz und paarweiser Korrelation) gilt:
    • Für 𝜌=1: kein Risikoausgleich im Kollektiv,
    • für 𝜌 <1: Risikominderung durch Kollektivbildung (Diversifikationseffekt)
    • Die Streuung der durchschn. Schadenzahlung konvergiert nicht gegen 0 und der Durchschnittsschaden konvergiert nicht gegen den erwarteten Schaden
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5
Q

Was ist der Risikoausgleich in der Zeit? Was ist dessen Voraussetzung?

A
  • Risikoausgleich in der Zeit bedingt Ausgleich von kollektiven Über- und Unterschäden über die Zeit.
  • Voraussetzung: Kein autoregressiver Zusammenhang zwischen den Schäden, d.h. keine stochastische Abhängigkeit zwischen den Schäden über zeitliche Perioden hinweg.
  • besonders im Rahmen der Versicherung von Extremereignissen (z.B. Naturgefahren) relevant ( niedrige Eintrittswahrscheinlichkeiten, große Schadenhöhen)
  • Weiterer Anwendungsbereich: Lebensversicherung
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6
Q

Kriterienkatalog von z.B. Berliner (1982) zur Überprüfung der Versicherbarkeit:

Versicherunsgtechnische Kriterien

A
  1. Risiko/Ungewissheit - messbar
  2. Schadenereignisse - unabhängig
  3. Höchstschaden - beherrschbar
  4. Durchschnittsschaden - moderat
  5. Schadenhäufigkeit - hoch
  6. Moralisches Risiko - nicht übermäßig
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7
Q

Kriterienkatalog von z.B. Berliner (1982) zur Überprüfung der Versicherbarkeit: Marktbedingte Kriterien

A
  1. Versicherungsprämie - bezahlbar
  2. Deckungsgrenzen - akzeptabel
  3. Branchenkapazität - ausreichend
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8
Q

Fazit Welche Risiken sind grundsätzlich versicherbar? Was sind Beispiele für unversicherbare Risiken?

A
  • Risiken erfüllen selten alle erforderlichen Kriterien der Versicherbarkeit
  • Gewichtung der Kriterien obliegt dem jeweiligen VU
  • unversicherbar:
    • Risiken Atomkraft: Sehr hohe Schadenshöhe
    • Fluten in bestimmten Regionen: mangelnde Unabhängigkeit
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