Übung 4.2. Die Lebensversicherung, Sterbetafeln Flashcards
Lebensversicherung (3. Schicht)
Grundgedanke und Formen
- Die Lebensversicherung ist die eigenverantwortliche Absicherung des “Lebensrisikos”
- Risiko entsteht aus der Ungewissheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens
- Grobe Produktklassen:
- Risikoversicherung (Todesfall)
- Kapitalversicherung (Erlebensfall)
- Gemischte Kapitallebensversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Risikoversicherung (Todesfall)
- Abzusicherndes Risiko: Todesfall
- Versicherungssumme wird bei Tod des VN fällig
- Temporäre Versicherung (für definierten Zeitraum)
- Oftmals wird Höchstalter vereinbart
Kapitallebensversicherung (Erlebensfall)
- Abzusicherndes Risiko: Langlebigkeit
- Auszahlung erfolgt nur sofern der VN bei Vertragsende noch lebt
- Übertragung der Ansprüche ist i.d.R. nicht möglich
- Ausnahmen jedoch möglich
Gemischte Kapitallebensversicherung
- Abzusicherndes Risiko: Todesfall + Langlebigkeit
- Kombination aus Erlebens- und Todesfallversicherung
- Zahlung der Versicherungssumme nach Ablauf oder bei Tod
- Übertragung der Ansprüche möglich
BU Versicherung
- Abzusicherndes Risiko: Arbeitsunfähigkeit
- Unfähigkeit einen Beruf auszuüben durch Krankheit, Verletzung oder Härtefall
- Rentenzahlung im Falle der BU
Spareffekt der Lebensversicherung
Garantieverzinsung
- Bei Vertragsbeginn vereinbaren VU und VN einen Zins, der dem Versicherten auf sein Sparanteil zugesichert wird.
- Der Garantiezins orientiert sich i.d.R. am Höchstrechnungszins, denn:
- Höherer Zins als Höchstrechnungszins ist aus Solvabilitätsgründen riskant und würde eine zusätzliche Kapitalhaft durch das VU erfordern
Spareffekt der Lebensversicherung
Überschussbeteiligung
- Prämienkalkulation erfolgt mittels vieler Risikomerkmale (Zins, Lebenserwartung, etc.)
- VU muss die einzelnen Merkmale vorsichtig kalkulieren
- Überschüsse aufgrund von Differenzen 1. und 2. Ordnung müssen den VN gutgeschrieben werden
Gesamtverzinsung deutscher Lebensversicherungen
Gesamtverzinsung einer LV:
Garantiezins (HRZ) + laufende Überschussbeteiligung + Schlussüberschuss + Beteiligung an den Bewertungsreserven
Kollektivgedanke in der LV
Glättung der Kapitalrendite durch kollektiven Sparprozess. Ausgleich von Renditeschwankungen durch die verschiedenen Tarifgenerationen sowie Ausgleich in der Zeit.
Ergebnis: Relativ stabile Nettoverzinsung der Kapitalanlagen
Höchstrechnungszins
Die Leistungsverpflichtung eines Lebensversicherers wird auf Basis des Höchstrechnungszinses kalkuliert/diskontiert.
- Dieser Höchstsatz für den Rechnungszins wird vom BMF festgelegt und orientiert sich an der Verzinsung von Staatsanleihen
- Höchstsatz begrenzt so die Verzinsung der Deckungsrücklage und sichert damit, dass der Versicherer ausreichend finanzielle Vorsorge in der Bilanz trifft.
- Obergrenze 2017: 0,90%
Was unterscheidet den Höchstrechungszins vom Garantiezins?
- handelt sich um verschiedene Werte
- Garantiezins: Wert, den Versicherer ihren Kunden mindestens zusichern
- Höchstrechungszins: Vom BMF festgelegt und darf bei Ermittlung der Rückstellungen nicht überschritten werden.
- In der Vergangenheit waren beide Zinssätze gleich hoch.
Deckungsrückstellung (DR)
Gesetzlich zu bildende Rückstellung im Lebensversicherungsbereich, die dem Prämienzahler die Ausschüttung seiner Lebensversicherung garantieren soll.
- Rückstellung, da Verspflichtung ungewiss
- Erfüllungsrückstand: VN hat bereits Prämien gezahlt, VU die Gegenleistung noch nicht erbracht.
- Erfüllungsrückstand muss zu einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden VFE-Lage bilanziell berücksichtigt werden.
- Zukünftige Leistungen des VN sind mindernd zu berücksichtigen
- Problem: Erfüllungsbetrag muss durch Kapitalerträge erwirtschaftet werden und ist daher abhängig vom Zinsniveau
Zinszusatzreserve
Für die Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit eines Lebensversicherers bildet dieser Deckungsrückstellungen auf Grundlage des Höchstrechnungszinses der Lebensversicherung.
- Um hohe Garantien aus Altverträgen bedienen zu können, müssen VU seit 2011 Zinszusatzreserve bilden
- Korridormethode: Jährliche Änderung bewegt sich nur noch in einem bestimmten Korridor. Korridor ist abhängig von der Abweichung der aktuellen Kapitalmarktzinsen zum bisherigen Referenzzins
- Durch Diskontierung der zukünftigen Vertragsleistungen mit geringerem RefZ, erhöht sich die notwendige DR.
- Zinszusatzreserve: Differenz aus ursprünglicher und notwendiger DR
- Die ZZR wird als zusätzliche Rückstellung gebildet und nachreserviert.
Bewertungsreserven
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert eines Wertpapiers über dessen ursprünglichen Kaufpreis liegt (stille Reserven)
- Im aktuellen Niedrigzinsumfeld sind die Bewertungsreserven festverzinslicher Anlagen stark gestiegen.
-
Bis 2014: VN, deren Verträge auslaufen, wurden zu 50% an bestehenden Bewertungsreserven beteiligt.
- Substanzverlust VU: Zur Erfüllung mussten alte, besser verzinste Wertpapiere verkauft werde.
- Neuregelung:
- Beteiligung wird auf den Teil der Bewertungsreserven begrenzt, der den Sicherungsbedarf eines Unternehmens übersteigt.
Versicherungstechnisches Äquivalenzprinzip
In der Lebensversicherung
Nettobetrachtung:
NP * BBW = VS * LBW