Übung 4.2. Die Lebensversicherung, Sterbetafeln Flashcards

1
Q

Lebensversicherung (3. Schicht)

Grundgedanke und Formen

A
  • Die Lebensversicherung ist die eigenverantwortliche Absicherung des “Lebensrisikos”
  • Risiko entsteht aus der Ungewissheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens
  • Grobe Produktklassen:
    • Risikoversicherung (Todesfall)
    • Kapitalversicherung (Erlebensfall)
    • Gemischte Kapitallebensversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
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2
Q

Risikoversicherung (Todesfall)

A
  • Abzusicherndes Risiko: Todesfall
  • Versicherungssumme wird bei Tod des VN fällig
  • Temporäre Versicherung (für definierten Zeitraum)
  • Oftmals wird Höchstalter vereinbart
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3
Q

Kapitallebensversicherung (Erlebensfall)

A
  • Abzusicherndes Risiko: Langlebigkeit
  • Auszahlung erfolgt nur sofern der VN bei Vertragsende noch lebt
  • Übertragung der Ansprüche ist i.d.R. nicht möglich
  • Ausnahmen jedoch möglich
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4
Q

Gemischte Kapitallebensversicherung

A
  • Abzusicherndes Risiko: Todesfall + Langlebigkeit
  • Kombination aus Erlebens- und Todesfallversicherung
  • Zahlung der Versicherungssumme nach Ablauf oder bei Tod
  • Übertragung der Ansprüche möglich
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5
Q

BU Versicherung

A
  • Abzusicherndes Risiko: Arbeitsunfähigkeit
  • Unfähigkeit einen Beruf auszuüben durch Krankheit, Verletzung oder Härtefall
  • Rentenzahlung im Falle der BU
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6
Q

Spareffekt der Lebensversicherung

Garantieverzinsung

A
  • Bei Vertragsbeginn vereinbaren VU und VN einen Zins, der dem Versicherten auf sein Sparanteil zugesichert wird.
  • Der Garantiezins orientiert sich i.d.R. am Höchstrechnungszins, denn:
  • Höherer Zins als Höchstrechnungszins ist aus Solvabilitätsgründen riskant und würde eine zusätzliche Kapitalhaft durch das VU erfordern
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7
Q

Spareffekt der Lebensversicherung

Überschussbeteiligung

A
  • Prämienkalkulation erfolgt mittels vieler Risikomerkmale (Zins, Lebenserwartung, etc.)
  • VU muss die einzelnen Merkmale vorsichtig kalkulieren
  • Überschüsse aufgrund von Differenzen 1. und 2. Ordnung müssen den VN gutgeschrieben werden
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8
Q

Gesamtverzinsung deutscher Lebensversicherungen

A

Gesamtverzinsung einer LV:

Garantiezins (HRZ) + laufende Überschussbeteiligung + Schlussüberschuss + Beteiligung an den Bewertungsreserven

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9
Q

Kollektivgedanke in der LV

A

Glättung der Kapitalrendite durch kollektiven Sparprozess. Ausgleich von Renditeschwankungen durch die verschiedenen Tarifgenerationen sowie Ausgleich in der Zeit.

Ergebnis: Relativ stabile Nettoverzinsung der Kapitalanlagen

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10
Q

Höchstrechnungszins

A

Die Leistungsverpflichtung eines Lebensversicherers wird auf Basis des Höchstrechnungszinses kalkuliert/diskontiert.

  • Dieser Höchstsatz für den Rechnungszins wird vom BMF festgelegt und orientiert sich an der Verzinsung von Staatsanleihen
  • Höchstsatz begrenzt so die Verzinsung der Deckungsrücklage und sichert damit, dass der Versicherer ausreichend finanzielle Vorsorge in der Bilanz trifft.
  • Obergrenze 2017: 0,90%
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11
Q

Was unterscheidet den Höchstrechungszins vom Garantiezins?

A
  • handelt sich um verschiedene Werte
  • Garantiezins: Wert, den Versicherer ihren Kunden mindestens zusichern
  • Höchstrechungszins: Vom BMF festgelegt und darf bei Ermittlung der Rückstellungen nicht überschritten werden.
  • In der Vergangenheit waren beide Zinssätze gleich hoch.
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12
Q

Deckungsrückstellung (DR)

A

Gesetzlich zu bildende Rückstellung im Lebensversicherungsbereich, die dem Prämienzahler die Ausschüttung seiner Lebensversicherung garantieren soll.

  • Rückstellung, da Verspflichtung ungewiss
  • Erfüllungsrückstand: VN hat bereits Prämien gezahlt, VU die Gegenleistung noch nicht erbracht.
  • Erfüllungsrückstand muss zu einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden VFE-Lage bilanziell berücksichtigt werden.
  • Zukünftige Leistungen des VN sind mindernd zu berücksichtigen
  • Problem: Erfüllungsbetrag muss durch Kapitalerträge erwirtschaftet werden und ist daher abhängig vom Zinsniveau
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13
Q

Zinszusatzreserve

A

Für die Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit eines Lebensversicherers bildet dieser Deckungsrückstellungen auf Grundlage des Höchstrechnungszinses der Lebensversicherung.

  • Um hohe Garantien aus Altverträgen bedienen zu können, müssen VU seit 2011 Zinszusatzreserve bilden
  • Korridormethode: Jährliche Änderung bewegt sich nur noch in einem bestimmten Korridor. Korridor ist abhängig von der Abweichung der aktuellen Kapitalmarktzinsen zum bisherigen Referenzzins
  • Durch Diskontierung der zukünftigen Vertragsleistungen mit geringerem RefZ, erhöht sich die notwendige DR.
  • Zinszusatzreserve: Differenz aus ursprünglicher und notwendiger DR
  • Die ZZR wird als zusätzliche Rückstellung gebildet und nachreserviert.
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14
Q

Bewertungsreserven

A

Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert eines Wertpapiers über dessen ursprünglichen Kaufpreis liegt (stille Reserven)

  • Im aktuellen Niedrigzinsumfeld sind die Bewertungsreserven festverzinslicher Anlagen stark gestiegen.
  • Bis 2014: VN, deren Verträge auslaufen, wurden zu 50% an bestehenden Bewertungsreserven beteiligt.
    • Substanzverlust VU: Zur Erfüllung mussten alte, besser verzinste Wertpapiere verkauft werde.
  • Neuregelung:
    • Beteiligung wird auf den Teil der Bewertungsreserven begrenzt, der den Sicherungsbedarf eines Unternehmens übersteigt.
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15
Q

Versicherungstechnisches Äquivalenzprinzip

In der Lebensversicherung

A

Nettobetrachtung:

NP * BBW = VS * LBW

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16
Q

Sterbetafel

Notationen und Annahmen

A
17
Q

Sterbetafeln

Grundprinzip

A
  • Sterbetafel stellt die Sterblichkeits- bzw. Überlebenswahrscheinlichkeit einer Personengemeinschaft dar.
  • 1. Spalte: Alter der Person x
  • 2. Spalte: Wahrscheinlichkeit, dass eine Person innerhalb dieses Jahres stirbt
  • 3. Spalte: Überlebenswahrscheinlichkeit für des nächste Jahr
  • 4. Spalte: Anzahl Personen, die Alter x erreichen
  • 5. Spalte: Anzahl Personen, die innerhalb des Alters x versterben