Übung 2 - 2 - Das Versicherungsprodukt aus verschiedenen Perspektiven Flashcards

1
Q

Was die zentrale Voraussetzung eines Versicherungsproduktes?

A
  • Die Ungewissheit des Eintritts eines Schadenereignisses ist zentrale Voraussetzung eines Versicherungsproduktes (z.B. Gesetz der Großen Zahl).
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2
Q

Was besagt die Geldleistungstheorie?

A
  • Nach der Geldleistungstheorie verspricht das VU dem VN eine durch den Versicherungsfall bedingte Hauptleistung, i.d.R. eine Auszahlung einer bestimmten Geldsumme.
  • Gleichsetzung der Geldleistung als Leistungspflicht des VU charakterisiert die Geldleistungstheorie.
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3
Q

Was ist das Problem der Geldleistungstheorie und die entsprechende Lösung?

A
  • Problem: bedingte Geldleistungspflicht des VU und unbedingte Prämienleistung des VN sind vertragsrechtlich i.S.d. Gegenseitigkeitsverhältnisses diskutabel.
  • Grund: Durch die Ungewissheit des Eintritts eines Schadenereignisses muss das VU in vielen Fällen keine Geldleistung erbringen (Abwesenheit des Versicherungsfalls).
  • Lösung: Juristische Überarbeitung des VVG. Versicherungsvertrag nun als Risikoabsicherungsvertrag (Risikotransfervertrag) definiert.
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4
Q

Als was charakterisiert Farny im Versicherungsschutzkonzept die Versicherungsprodukte?

A
  • Versicherungsprodukte als immaterielle Wirtschaftsgüter i.S.e. komplexen Dienstleistungsbündels.
  • VU „produziert“ Versicherungsschutz (d.h. Risikotransfer als Leistungspflicht) und verkauft diesen an den VN zur nutzenstiftenden Verwendung.
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5
Q

Aus welchen drei Komponenten setzt sich das Versicherungsprodukt nach Farny zusammen?

A
  1. Risikogeschäft
  2. Spar-/Entspargeschäft
  3. Dienstleistungsgeschäft
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6
Q

Was besagt das Informationskonzept nach Müller?

A
  • im Informationskonzept (Müller): Versicherungsprodukte = Informationsprodukte.
  • Wesentliche Grundlage: Informationsdefizite des VN hinsichtlich der Umweltzustände und den Folgen seiner Handlungsalternativen / Unsicherheit bzgl. der Schadenverteilung
  • Versicherungsleistung des VU ist die Zustandsgarantie an den VN: Im Falle des Schadeneintritts erfolgt eine Kompensation
  • Durch den Versicherungsvertrag kann der VN Informationsdefizite hinsichtlich des Eintritts von Schadenereignissen ausgleichen.
  • Grund: Das VU verpflichtet sich dazu, den Zustand des versicherten Gegenstandes im Schadensfall nach vereinbarten Bedingungen wiederherzustellen.
  • Die Leistung des VU ist somit die Lieferung von Informationen, um so die Informationslage des VN zu verbessern.
  • Durch diese Versicherungsinformation fällt ein unsicherer Umweltzustand in der Entscheidungsmatrix weg.
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7
Q

Aus welchen drei Komponenten besteht das Versicherungsprodukt nach Müller?

A
  1. Bedeutungsinhalt (Beschreibung der Zustandsgarantie und deren Merkmale),
  2. Repräsentation (sprachliche Darstellung des Bedeutungsinhaltes als Informationsmenge),
  3. Materielles Trägermedium (Niederschrift der Informationsmenge auf Papier)
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8
Q

Die Beschreibung des Bedeutungsinhalts (Zustandsgarantie) erfolgt gemäß drei Dimensionen des zu versichernden Risikos:

A
  1. Objektrisiko
  2. Verhaltensrisiko
  3. Finanzrisiko
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9
Q

Worin besteht das Objektrisiko?

A
  • Abgrenzung der versicherten Vermögensgegenstände.
  • Vereinbarte Zustandsveränderungen.
  • Vereinbarte Gefahren als Schadensfall.
  • Die vereinbarten Gefahren entsprechen den Ursachen der versicherten Zustandsveränderung am versicherten Vermögensgegenstand.
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10
Q

Worin besteht das Verhaltensrisiko?

A
  • Resultat der Informationsasymmetrie zwischen VU und VN bzgl. Objektrisiko
  • Adverse Selektion / Moral Hazard.
  • Notwendigkeit von Verhaltens-/ Informationsanforderungen an den VN zur Milderung des Risikos.
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11
Q

Worin besteht das Finanzrisiko?

A
  • Höhe der Schadenzahlung zur Wiederherstellung des garantierten Vermögenszustandes
  • Entschädigungsregelungen notwendig
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