Übung 2 - 2 - Das Versicherungsprodukt aus verschiedenen Perspektiven Flashcards
1
Q
Was die zentrale Voraussetzung eines Versicherungsproduktes?
A
- Die Ungewissheit des Eintritts eines Schadenereignisses ist zentrale Voraussetzung eines Versicherungsproduktes (z.B. Gesetz der Großen Zahl).
2
Q
Was besagt die Geldleistungstheorie?
A
- Nach der Geldleistungstheorie verspricht das VU dem VN eine durch den Versicherungsfall bedingte Hauptleistung, i.d.R. eine Auszahlung einer bestimmten Geldsumme.
- Gleichsetzung der Geldleistung als Leistungspflicht des VU charakterisiert die Geldleistungstheorie.
3
Q
Was ist das Problem der Geldleistungstheorie und die entsprechende Lösung?
A
- Problem: bedingte Geldleistungspflicht des VU und unbedingte Prämienleistung des VN sind vertragsrechtlich i.S.d. Gegenseitigkeitsverhältnisses diskutabel.
- Grund: Durch die Ungewissheit des Eintritts eines Schadenereignisses muss das VU in vielen Fällen keine Geldleistung erbringen (Abwesenheit des Versicherungsfalls).
- Lösung: Juristische Überarbeitung des VVG. Versicherungsvertrag nun als Risikoabsicherungsvertrag (Risikotransfervertrag) definiert.
4
Q
Als was charakterisiert Farny im Versicherungsschutzkonzept die Versicherungsprodukte?
A
- Versicherungsprodukte als immaterielle Wirtschaftsgüter i.S.e. komplexen Dienstleistungsbündels.
- VU „produziert“ Versicherungsschutz (d.h. Risikotransfer als Leistungspflicht) und verkauft diesen an den VN zur nutzenstiftenden Verwendung.
5
Q
Aus welchen drei Komponenten setzt sich das Versicherungsprodukt nach Farny zusammen?
A
- Risikogeschäft
- Spar-/Entspargeschäft
- Dienstleistungsgeschäft
6
Q
Was besagt das Informationskonzept nach Müller?
A
- im Informationskonzept (Müller): Versicherungsprodukte = Informationsprodukte.
- Wesentliche Grundlage: Informationsdefizite des VN hinsichtlich der Umweltzustände und den Folgen seiner Handlungsalternativen / Unsicherheit bzgl. der Schadenverteilung
- Versicherungsleistung des VU ist die Zustandsgarantie an den VN: Im Falle des Schadeneintritts erfolgt eine Kompensation
- Durch den Versicherungsvertrag kann der VN Informationsdefizite hinsichtlich des Eintritts von Schadenereignissen ausgleichen.
- Grund: Das VU verpflichtet sich dazu, den Zustand des versicherten Gegenstandes im Schadensfall nach vereinbarten Bedingungen wiederherzustellen.
- Die Leistung des VU ist somit die Lieferung von Informationen, um so die Informationslage des VN zu verbessern.
- Durch diese Versicherungsinformation fällt ein unsicherer Umweltzustand in der Entscheidungsmatrix weg.
7
Q
Aus welchen drei Komponenten besteht das Versicherungsprodukt nach Müller?
A
- Bedeutungsinhalt (Beschreibung der Zustandsgarantie und deren Merkmale),
- Repräsentation (sprachliche Darstellung des Bedeutungsinhaltes als Informationsmenge),
- Materielles Trägermedium (Niederschrift der Informationsmenge auf Papier)
8
Q
Die Beschreibung des Bedeutungsinhalts (Zustandsgarantie) erfolgt gemäß drei Dimensionen des zu versichernden Risikos:
A
- Objektrisiko
- Verhaltensrisiko
- Finanzrisiko
9
Q
Worin besteht das Objektrisiko?
A
- Abgrenzung der versicherten Vermögensgegenstände.
- Vereinbarte Zustandsveränderungen.
- Vereinbarte Gefahren als Schadensfall.
- Die vereinbarten Gefahren entsprechen den Ursachen der versicherten Zustandsveränderung am versicherten Vermögensgegenstand.
10
Q
Worin besteht das Verhaltensrisiko?
A
- Resultat der Informationsasymmetrie zwischen VU und VN bzgl. Objektrisiko
- Adverse Selektion / Moral Hazard.
- Notwendigkeit von Verhaltens-/ Informationsanforderungen an den VN zur Milderung des Risikos.
11
Q
Worin besteht das Finanzrisiko?
A
- Höhe der Schadenzahlung zur Wiederherstellung des garantierten Vermögenszustandes
- Entschädigungsregelungen notwendig