Übung 4.1. Gesetz. Rentenversicherung, 3 Schichten der Altersvorsorge Flashcards
Demografischer Druck auf das deutsche Rentensystem
- Stetiger Geburtenrückgang seit 1964
- 2014 feiert der geburtenstärkste Jahrgang seinen 50. Geburtstag
- Bis 2031 wird der Jahrgang 1964 in Rente gehen, gefolgt von anderen geburtenstarken Jahrgängen
Die Rentenformel in der GRV
Deutsche gesetzliche Rentenformel:
Berechnungsvorschrift für die monatliche Rente eines Versicherten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, festgelegt in § 64 SGB VI:
- EP = Entgeltpunkte
- ZF = Zugangsfaktor
- RF = Rentenartfaktor
- RW = aktueller Rentenwert
Die Rentenformel der GRV
Summe der Entgeltpunkte
- Ein Versicherter, der während eines Kalenderjahres das Durchschnittsgehalt des gesamten Versichertenkollektivs bezieht, erhält einen Entgeltpunkt von 1.
- Durchschnittsgehalt 2018: 37.873 Euro
- Es wird nur das Entgelt des Versicherten berücksichtigt, welches die Beitragsbemessungsgrenze von 80.400 Euro nicht übersteigt
- Summe der Entgeltpunkte berücksichtigt die relative Einkommensposition zum Kollektiv während eines Arbeitslebens.
Die Rentenformel der GRV:
Zugangsfaktor ZF
Berücksichtigt die vorzeitige oder spätere Inanspruchnahme der Rente hinsichtlich der Regelaltersgrenze (67)
- Frühere Inanspruchnahme: ZF verringert sich um 0,003 für jeden Kalendermonat
- Spätere Inanspruchnahme: ZF steigt um 0,005 für jeden Kalendermonat
Die Rente in der GRV
Rentenartfaktor
Renten wegen Alters: 1,0
Renten wegen voller Erwerbsminderung: 1,0
Erziehungsrenten: 1,0
große Witwenrente: 0,55
Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung: 0,5
kleine Witwenrente: 0,25
Vollwaisenrente: 0,2
Halbwaisenrente: 0,1
Die Rentenformel in der GRV:
Aktueller Rentenwert (RW) in Euro
- RW entspricht dem monatlichen Rentenbetrag für einen Entgeltpunkt
- Dynamischer Wert mit Anpassung zum 01. Juli
- Rentenhöhe wird an die jährliche Lohnentwicklung angepasst.
Drei Schichten der Altersvorsorge
Basisversorgung:
- U.a. Gesetzliche Rentenversicherung
Zusatzversorgung:
- Betriebliche Altersvorsorge
- Riester-Rente
Kapitalanlageprodukte:
- U.a. private Rentenversicherungen
Drei Schichten der Altersvorsorge
Basisversorgung (Gesetzliche Altersvorsorge)
- Gesetzgeber nimmt wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung der Versicherungsanforderungen in Form von Beschränkungen
- Anwartschaften auf Produkte der Basisversicherung sind den Anwartschaften der gesetzlichen Rente nachempfunden
- nicht vererblich
- nicht veräußerbar
- nicht übertragbar
- nicht beleihbar
- nicht kapitalisierbar
- Beitragszahlungen werden steuerlich begünstigt, Rentenleistungen vollständig besteuert
- Leistung ausschließlich in Form einer Leibrente
Drei Schichten der Altersvorsorge
Zusatzversicherung
- Produkte beruhen auf dem Kapitaldeckungsverfahren und werden vom Gesetzgeber durch steuerliche Begünstigungen seperat gefördert
- Gesetzgeber schreibt vertragliche Gestaltungsmerkmale vor
- Rentenzahlung i.d.R. in Form einer Leibrente
Drei Schichten der Altersvorsoge
Kapitalanlageprodukte (private Altersvorsorge)
- Aufgrund der flexiblen Gestaltung geht der Gesetzgeber davon aus, dass Kapitalanlageprodukte nicht ausschließlich für die Altersvorsorge genutzt werden und hält diese Schicht nicht für förderungsfähig
- Beitragsleistungen werden nicht steuerlich begünstigt