Vorlesung 2 - Rechtliche Grundlagen Flashcards
Was sind die sogenannten Mordmerkmale?
Täterbezogene Merkmale:
- Mordlust (mutwillig, Angeberei, Zeitvertreib, Freude an Vernichtung)
- Befriedigung des Geschlechtstriebes (Sexualmord)
- Habgier (Gewinnstreben, z.B. Raubmord, Auftragsmord)
- sonstige niedere Beweggründe (z.B. Hass, Eifersucht)
Tatbezogene Merkmale:
- Heimtücke (Ausnutzung einer Arg- und/oder Wehrlosigkeit des Opfers)
- Grausamkeit (Zufügen von Schmerz über das “erforderliche Maß” hinaus)
- Gemeingefährliche Tatmittel (z.B. Brandstiftung, Amoklauf)
Verwerflichkeit des deliktischen Ziels:
- Verdeckungsabsicht
- Ermöglichung einer Straftat
Was ist das Hellfeld der Kriminalität?
amtlich registrierte Kriminalität, wie sie von Strafverfolgungsbehörden erhoben wurde
Polizeiliche Kriminalstatistik: jährliche Dokumentation aller bekannten Fälle
- keine Erfassung von Straftaten, die ausschließlich von anderen Behörden bearbeitet werden
Strafverfolgungsstatistik: Dokumentation aller von Strafgerichten abgeurteilten Personen
Was ist das Dunkelfeld der Kriminalität?
Dunkelfeld: Der Polizei nicht bekannt gewordene Kriminalität
absolutes Dunkelfeld: Alle Straftaten. die weder polizeilich erfasst sind, noch durch Dunkelfeldforschung aufgehellt werden können
relatives Dunkelfeld: Alle Straftaten, die durch Dunkelfelduntersuchungen erfassbar sind
Welche Stufen des Strafverfahrens werden bei einer Straftat durchlaufen?
Vor- und Ermittlungsverfahren:
erhält Staatsanwaltschaft Kenntnis von einer Straftat mit Anfangsverdacht, prüft das Gericht im Vorverfahren, ob hinreichender Tatverdacht für eine Klage besteht
Erforschung des Sachverhalts, Beweiserhebung, Zeugenbefragung
Zwischenverfahren:
wird eine öffentliche Klage durch Staatsanwaltschaft erhoben, wird eine Anklageschrift erstellt und an das zuständige Gericht übermittelt
Aus dem BESCHULDIGTEN wird ein ANGESCHULDIGTER
Hauptverfahren:
Aus dem ANGESCHULDIGTEN wird ein ANGEKLAGTER
mündliche Hauptverhandlung vor dem Gericht, Verhandlung ist öffentlich