VL3: Gesundheitsökonomie Gesundheitssystem Deutschland Flashcards

1
Q

Definition Gesundheit P

A

Gesundheit ist ein Zustand des vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht bloß die Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen.
WHO 1946
„Gesundheit ist der Zustand optimaler Leistungsfähigkeit eines Individuums, für die wirksame Erfüllung der Rollen und Aufgaben für die es sozialisiert worden ist.“
–> umfassendes Verständnis
–> vollständige Leistungsfähigkeit

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2
Q

Gesundheitsausgaben nach Trägern P

A

Sozialversicherungen 70%

  • GKV
  • GRV
  • GPV
  • GUV
Private Haushalte: von Bürgern ausgegeben
PKV
Arbeitgeber
Öffentliche Haushalte
---> erhebliche summe 387 Mrd
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3
Q

Ausgaben für Gesundheit, Anteil am BIP P

A

Die Gesundheitsausgaben steigen kontinuierlich an.
Die Kostensteigerung ist höher als der Anstieg des BIP
- überproportionaler Anstieg, BIP nicht ausreichend
- ansteigende Zahlen in Relation zum BIP

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4
Q

Ausgaben für Gesundheit und Lebenserwartung: OECD Staaten 2018 P

A

In den OECD-Ländern (30 Industrienationen) korrelieren hohe Ausgaben für Gesundheit nicht mit steigender Lebenserwartung.
Nur in Ländern mit geringen Gesundheits- ausgaben ist die Lebenserwartung niedriger.
- Ab bestimmter Ausgaben keine Veränderung in der LE

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5
Q

Gesundheitswesen - Beschäftigte

Anzahl Beschäftigte im deutschen Gesundheitswesen 2000 - 2017 P

A

Bedarf ist extrem gestiegen, extrem stark wachsender wirtschaftlicher Bereich
Die Gesundheitswirtschaft wächst überproportional
Immer mehr Leute arbeiten im Gesundheitssystem

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6
Q

Private Ausgaben Gesundheitsversorgung P

A
Private Ausgaben 2014: 43 Mrd 
(davon 3,8 Mrd. € über Zuzahlung GKV)
Nach Leistungen:
- Prävention/Gesundheitsschutz 1,3 Mrd.€ 
- ärztliche Leistungen 6,4 Mrd€ !
-pflegerisch/therapeutische Leistungen 6,1 Mrd. € !
- Unterkunft/Verpflegung 6, 4 Mrd !
- Arzneimittel 7,2 Mrd !
- Hilfsmittel 6,1 Mrd
- Zahnersatz 2,8 Mrd
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7
Q

Probleme der sozialen Gesundheitsversorgung P

A

Medizinischer Fortschritt → steigende Leistungsinanspruchnahme
Gesellschaftliche Überalterung →wachsender Finanzierungsbedarf
begrenzte Ressourcen→ Budgetzwänge
Verteilungsprobleme → Rationierungszwänge
Leistungsausgrenzungen→ Festlegung eines Mindestkataloges
↓↓↓↓
Konsequenz:
zunehmende staatliche, gesundheitspolitische Interventionen
- nicht alles vom Sozialstaat zahlbar
- Dilemma möglicher Umgang damit
- Sozialstaat im Dilemma , Bedarf höher als was finanziert werden kann

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8
Q

GKV-Prinzipien I - Pflichtversicherung P

A

Pflichtversicherungsprinzip wie für alle Sozialversicherungen:

  • dem Einzelnen wird Entscheidung abgenommen, ob und wie er für Krankheitsfall vorsorgen muss
  • der Staat legt fest welcher Personenkreis als schutzbedürftig angesehen wird, Definition über Einkommen
  • paritätische Finanzierung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)

• Befreiung von Versicherungspflicht, wenn
- Jahreseinkommen > 60.750 € p.a. für > 1 Jahr (Versicherungspflichtgrenze) - Selbstständige (Ausnahme Land- und Forstwirtschaft)
- Beamte (Beihilfeberechtigte)
- Richter, Soldaten, Geistliche
- weitere Personengruppen (z.B. geringfügig
Beschäftigte)

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9
Q

GKV – Versichertenkreis P

A

1.Pflichtversicherte (§5 SGB V)
2.Freiwillig Versicherte (§9 SGB V)
Personen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, aber freiwillig in der GKV versichert sind (Alternative: PKV, keine Versicherung)
3.Familienversicherte (§ 10 SGB V)
beitragsfrei mitversichert sind
- Ehegatten
- Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaft) mit Wohnsitz Deutschland, wenn keine eigene Mitgliedschaft in GKV oder PKV besteht und das Monatseinkommen < 406 € ist
- eigene Kinder (< 18 J, < 23 J ohne Erwerbstätigkeit, < 25 J in Schul- oder
Studienausbildung)
Anmerkung: Ausgeschlossen sind Patchworkfamilien, wenn leiblicher Elternteil in PKV bzw. nicht versicherungspflichtig

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10
Q

Versicherungspflicht - Konsequenzen

A

• Bei Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze: freiwillig in der GKV , Versicherung in PKV oder keine Versicherung
• Bei Versicherung in der PKV ist bei erneutem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (z.B. Teilzeit) die Mitgliedschaft in GKV wieder Pflicht
Aber:
- bei Einkommen dauerhaft über Versicherungspflichtgrenze Rückkehr in die GKV nicht möglich
- je älter der Arbeitnehmer, um so schwerer ist die Wiederaufnahme in der GKV
- ab 55 LJ kein Wechsel von PKV zur GKV mehr möglich
(Altersrückstellungen verbleiben bei der PKV, GKV hat das finanzielle Problem: höheres Alter = höhere Ausgaben)

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11
Q

Mitglieder und Versicherte GKV/PKV

A

GKV Versichert 56,51 zahlen ein 16,27 % familienversicherte beitragsfrei = 72,79 %
PKV Vollversicherte = 4,44 %
Beihhilfempfänger (Beamte die die hälfte vom Staat erhalten) = 4,33 %

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12
Q

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) P

A
  • ca. 73 Mio Versicherte (85% der Bevölkerung)

davon 16 Mio beitragsfrei über Familienversicherung

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13
Q

Private Krankenversicherung (PKV) P

A
  • ca. 8,8 Mio Versicherte (11% der Bevölkerung), davon ca. 4,3 Mio (50%) Beamte
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14
Q

staatliche Heilfürsorge P

A
  • ca. 2,3 Mio Menschen (ca. 3% der Bevölkerung): Soldaten, Zivis, Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber Strafgefangene, Beamte des Justizvollzugs
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15
Q

GKV – Prinzipien II P

• Solidarität

A

Risikogemeinschaft steht im Falle der Bedürftigkeit für das Mitglied ein - Abwehr individueller Risiken
- Ausgleich wirtschaftlicher
und sozialer Schwächen
(auf 20% der Versicherten entfallen 80% der Ausgaben)

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16
Q

GKV – Prinzipien II P

• Subsidiarität

A
  • Verantwortung des Einzelnen steht vor Verantwortung des Staates (Risikogemeinschaft)
  • Selbsthilfe vor Gemeinschaftshilfe
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17
Q

GKV – Prinzipien III – Sachleistungsprinzip P

A

• Versicherte erhalten im Krankheitsfall die erforderlichen medizinischen Leistungen als Sachleistungen
• Versicherter muss keine Geldmittel aufwenden (Ausnahme: vorgeschriebene Zuzahlungen)
• Aus Sachleistungsprinzip folgt:
Krankenkassen müssen ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung sicherstellen
➔ Verträge mit Leistungserbringern

18
Q

GKV – Rechtsgrundlage der Aufgaben SGB V

A

§ 1 SGB V:
„..die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wieder herzustellen oder ihren
Gesundheitszustand zu bessern…“
„… Versicherte sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich, …gesundheitsbewußte Lebensführung, … frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen, … Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation“
„…durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.“

19
Q

GKV – Rechtsgrundlage der Leistungen

A

§27 SGB V
„(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, oder Krankheitsbeschwerden zu lindern …..“
„Bei der Krankenbehandlung ist den besonderen Bedürfnissen psychisch Kranker Rechnung zu tragen, insbesondere …. bei der medizinischen Rehabilitation..“

20
Q

GKV – Rechtsgrundlage der Leistungen P

A

• nicht konkret definiert im SGB V
• Bedarfsdeckungsprinzip: Versicherte haben gesetzlichen Anspruch auf
medizinisch notwendige Leistungen
• Umfang (SGB V, §11)
• Verhütung von Krankheiten und deren Verschlimmerung (Prävention)
• Empfängnisverhütung, Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch
(§20-24b)
• Früherkennung von Krankheiten (§25-26)
• Behandlung von Krankheiten (§27-52)
• Medizinische Rehabilitation, unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
• Versorgungsmanagement, insbesondere bei Übergang in verschiedene Versorgungsbereiche

21
Q

Zur Information: GKV – Leistungskatalog

A

Prävention
• Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung, sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsabbruch
• Prävention und Selbsthilfe
• Gruppenprophylaxe zur Verhütung von Zahnerkrankungen
• Individualprophylaxe zur Verhütung von Zahnerkrankungen
• Medizinische Vorsorgeleistungen
• Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter
• Empfängnisverhütung
• Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation

Leistungen zur Behandlung einer Krankheit
• Krankenbehandlung
• ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie
• zahnmedizinische Behandlung
• Kieferorthopädische Behandlung
• Versorgung mit Zahnersatz
• Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandmitteln, Heil- und Hilfsmitteln
• Häusliche Krankenpflege
• Haushaltshilfe (Sozialleistung)
• Krankenhausbehandlung

Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
• Gesundheitsuntersuchungen
• Kinderuntersuchung

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
• Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter
• Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation

Sonstiges
• Künstliche Befruchtung
• Soziotherapie
• stationäre und ambulante Hospizleistungen
• Belastungserprobung und Arbeitstherapie
• Nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen
• Krankengeld
• Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
• Fahrkosten

22
Q

GKV - Wirtschaftlichkeitsgebot P

A

§ 12, SGB V
(1) Die Leistungen müssen:
• ausreichend
• zweckmäßig
• und wirtschaftlich sein; (gesetzliche Verantwortung darauf zu achten)
• sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (nicht vorgesehen, dass wir das beste bekommen)
- wenige Länder wo die Kostenübernahme so deutlich geregelt ist wie in Deutschland
-

23
Q

GKV - Finanzierung P

A

Versicherungssystem
- paritätische Finanzierung
Ausnahme: vollständige AG- Finanzierung der GKV bei Auszubildenden, Minijobbern, Personen im freiwilligen sozialen Jahr
- Beiträge nach Solidarprinzip (jeder gibt soviel er kann), GKV- Beitrag wird als % vom Bruttoeinkommen erhoben
2014: 15,5%
2017: 14,6% (+Zusatzbeitrag 100% durch AN)
2019: 14,6% (+Zusatzbeitrag, je 50% durch AG und AN)
Maximalbeitrag: Beitragsbemessungsgrenze

  • Beitragssatzstabilität gesetzlich vorgeschrieben (§ 71, §140b SGB V)
  • mit Einführung Gesundheitsfond haben alle Krankenkassen denselben Beitragssatz (s.u.)
  • Umlageverfahren: Beiträge werden unmittelbar zur Finanzierung der Leistungsausgaben verwendet
    Folgen:
  • Finanzierungslücken wenn laufende Einnahmen unter erwarteten Ausgaben
  • kein Aufbau eines Kapitalstocks
  • Beitragshöhe & einnahmen abhängig von Zahl der Erwerbstätigen
24
Q

GKV - Ausgabenentwicklung & Beitragssatz

A

seit 2010 steigender Beitrag –> wenn Beitrag steigt –> Gesetzes Änderung
letzte Jahre konstant
2013: gleicher Gesamtbeitrag aber aufgeteilt 16% Beitragssatz + Zusatzbeitrag

25
Q

Unterschied Beitragsbemessungsgrenze & Versicherungspflichtgrenze P

A

Beitragsbemessungsgrenze in 2021:
58.050 GKV
85.200 GRV, GAV
ab diesem Jahreseinkommen steigt der Versicherungsbeitrag nicht weiter an

Versicherungspflichtgrenze für GKV in 2021: 64.350
bis zu diesem Jahreseinkommen muss eine Versicherung in der GKV erfolgen

26
Q

GKV Beitrag nach Monatseinkommen

A

ab bestimmten Gehalt steigt Beitrag nicht mehr an

27
Q

GKV Ausgaben 2018 : 226 MRD

A

1/3: Krankenhausbehandlung
Arzltiche Behandlung
Arzneimittel

+ Verwaltungskosten 10 Mrd

28
Q

Gesetz zur Begrenzung der GKV Ausgaben P

A

Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) - 1993
GKV- Neuordnungsgesetz 1998
Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) - 2004
Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) - 2011
- GKV Ausagaben steigen überproportional, Dilemma Staat muss eingreifen damit Beitrag nicht steigt
- Gesetze um Kosten zu reduzieren! - Kosten sind gesunken oder nicht weiter gestiegen
–> Pat: zuzahlen
—> Leistungserbringer: KH& ambulant: bekommen weniger geld

29
Q

GKV - Finanzierung (Beiträge & Steuermittel) P

A

Beiträge reichen seit 10 Jahren nicht mehr aus um das gesamte System zu finanzieren
Defizit aus Steuermitteln ausgeglichen

30
Q

GKV - Private Zuzahlungen

A

Arzneimittel
- rezeptfreie & Kosten < 5 euro = 100%
- rezeptierte Medikamente = 10% (min. 5 euro, max. 10 euro)
- Ausnahmen: Rabattverträge zwischen KK & Pharmaunternehmen (meist 0%)
- Verband-/ Heil & Hilfsmittel: 10% (min 5 euro, max 10 euro)
- Zahnersatz: 35 - 50 %
- Genehmigte Fahrkosten: 10% (min 5 euro, max . 10 euro)
—-
–> Max 2% von Familienbruttoeinkommen
befreit sind Schwangere, Kinder/Jugendliche < 18 J.

31
Q

Private Zuzahlungen

Politisches Ziel:

A

Kostenreduktion durch

  • Eingangszoll zum Gesundheitssystem (Praxisgebühr)
  • seltenere Arztkontakte
  • Redaktion des Arzneimittelverbrauchs
  • kritische Reflexion der Notwendigkeit der Leistungen

Bis heute kein beweis für Wirksamkeit

Zuzahlungen gesamt 2015 4 Mrd
Zuzahlungen pro Versicherten/Jahr 60 euro

32
Q

GKV - Finanzierung : Gesundheitsfonds 2009 P

A

• Neuorganisation des Einzugs-. und Verteilungssystems der Beiträge
• Aufbau einer Liquiditätsreserve (min. 20% der Monatsausgaben)
• Darüber hinaus: zinsfreies Darlehen Bund
• Gesundheitsfond verwaltet vom Bundesversicherungsamt als Sondervermögen
• GKV-Beiträge werden von Kassen eingezogen und tagesgleich an Fond überwiesen
• Verteilung der Mittel an Kassen gemäß morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs
• Krankenkassen dürfen Zusatzbeiträge erheben oder Prämien zahlen
• Ziel: 100% Kostendeckung der Gesundheitsversorgung
• Kostenneutralität: Zahlungsströme werden nur neu geordnet
• Verbesserung der Beitragsgerechtigkeit:
bundesweit einheitlicher Beitragssatz von (Ausnahme landwirtschaftliche KK)
• Ausgleich der verschiedenen Risikostrukturen zwischen den Krankenkassen: morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) – faire Verteilung der Beitragsmittel
• Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen – Wettbewerb in Zukunft auf Basis des Leistungsangebots und nicht wie bisher über den Beitragssatz
• Qualitativ verbessertes Leistungsangebot für die Versicherten und wirtschaftlichere Erbringung der Leistungen (Effizienz und Transparenz)

33
Q

Wie funktioniert der Gesundheitsfonds P

A
  1. Beiträge einheitlich 15,5% von Versicherten an KK
  2. Weiterleitung von KK in Gesundheitsfonds sofort
    - Zuschuss aus Steuermitteln (Staat)
    - Arbeitsagentur
    Rentenversicherung (Beiträge für Rentner & Arbeitslose)
  3. Auszahlung von Gesundheitsfonds
    - Grundpauschale pro Versicherter
    + Zuschläge
    + Verwaltungskosten
  4. KK Zahlung von Arzneimittel, Behandlungen etc.
    an Ärzte, Krankenhäusern usw.
34
Q

Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich (Morbi RSA) P

A

GKV-Kassen erhalten zur Deckung der Ausgaben für jeden Versicherten - eine Grundpauschale (56% der Zuweisungen)
- alters-, geschlechts- und morbiditäts-
bezogene Zu- und Abschläge (44% der Zuweisungen)
- Zuweisungen für sonstige Ausgaben
Zuordnungskriterien zu den Morbiditätsgruppe
- Stationäre Diagnosen führen direkt zum Zuschlag
- Ärztliche Diagnosen im niedergelassen Bereich (2x in 2 unterschiedlichen Abrechnungsquartalen)
- Zusätzlich ein entsprechender Therapienachweis (nicht bei allen Erkrankungen, min. 183 Therapietage)

35
Q

MRSA – Ermittlung der Zuschlagshöhe

A

• Basis
− FestgesetzteMorbiditätsgruppen
− Einordnungskriterien für den Versicherten
• Ermittlung der Zuschlagshöhe
− Grundsätzlich: Abdeckung der Folgekosten einer Erkrankung mit Hilfe
der Zuschläge
− Prüfung für jede Morbiditätsgruppe: welche Kosten verursacht ein Versicherter mit entsprechender Diagnose im Jahr nach der Diagnosestellung im Durchschnitt?
− Folgekosten sind insbesondere bei schwerwiegenden und chronischen Krankheiten zu erwarten
− Nicht alle Folgekosten sind der Erkrankung zuzuordnen (z.B. Beinbruch bei einem Diabetiker)

36
Q

PKV – Versichertenkreis P

A

• Beamte (erwerbstätig und pensioniert), ca. 50% aller Privatversicherten - Staat zahlt Großteil der privaten Abrechnungen als
Beihilfe
- restlicher Anteil privat versichert
• Selbstständige, die von GKV ausgeschlossen sind (Ausnahme: GKV- Mitgliedschaft vor Selbstständigkeit)
• Arbeitnehmer mit Einkommen über Versicherungspflichtgrenze

37
Q

PKV – Leistungen P

A

• Leistungsspektrum
- kann breiter oder geringer sein als GKV
- abhängig von Versicherungspacket
- individuelle Leistungsvereinbarung zwischen Versicher-
tem und Versicherer
- Leistungsausschlüsse möglich
• Basistarif seit 2009 gesetzlich verpflichtend für alle PKV - mit Leistungsangebot der GKV
- darf Höchstbetrag der GKV nicht überschreiten
Fazit: privat Vollversicherte genießen in der Regel gleichguten oder besseren Versicherungsschutz als GKV
• Leistungsbereiche
- ambulante ärztliche und therapeutische Leistungen
nach GOÄ (2,3 – 3,5facher Satz)
- Krankenhausleistungen nach DRG (wie GKV)
- Wahlärztliche Leistungen im Krankenhaus (Wahlarzt
erhält zusätzlich zur Krankenhausvergütung
Leistungen nach GOÄ 2,3 – 3,5fach bezahlt) - Einzel- oder Zweibettzimmerzuschlag
- Sondertarife für Privatkliniken
Fazit: es gibt einen 2 Klassenstandard (Komfort, Wartezeit, Essen)

38
Q

PKV: bessere Versorgungsqualität als GKV? P

A

• Zugang zur Versorgung
Wartezeit auf Hausarzttermin: > 10 Tage 1,2 – 1,6fach höher bei GKV > 1 Monat 4 – 6fach höher bei GKV
• Inanspruchnahme
Anzahl Arztbesuche nicht wesentlich unterschiedlich GKV mehr hausarztbesuche
PKV mehr Facharztbesuche
• Qualität
wenig Daten verfügbar
Arzt-Patientenbeziehung besser bei PKV
keine Unterschiede in gesundheitsbezogener Lebensqualität Patientenzufriedenheit höher bei PKV

39
Q

PKV - Finanzierung P

A

• Beiträge nach Äquivalenzprinzip
- Versicherungsprämie kalkuliert nach individuellen
Gesundheitsrisiken und ausgehandelte Leistungen
- jeder gibt nach seinen wahrscheinlichen Bedürfnissen
und empfängt nach tatsächlicher Bedürftigkeit
• Kostenerstattungsprinzip: Versicherte zahlen direkt mit anschließender Kostenerstattung durch Versicherer
• Kapitaldeckung: die Ausgaben für Leistungen des Einzelnen werden „angespart
• Arbeitnehmer erhalten Zuschuss vom Arbeitgeber (50% bis Obergrenze GKV)

40
Q

GKV/PKV – Ausgabenentwicklung P

A

Ausgabensteigerung in der PKV nahezu doppelt so hoch wie in GKV bei Leistungen der Ärzte, Zahnärzte und Arzneimitteln
Identische Kostensteigerungen bei Krankenhausleistungen

41
Q

PKV – Ausgaben - und Beitragsentwicklung

A
Jährliche Ausgaben/Versicherten
2001
1970 €
1910 €
2011
2560 €
2800 €
Differenz
\+ 590 €
\+ 890 €
Beitragsentwicklung
2001 - 2011
\+ 30 %
\+ 71 %
42
Q

PKV Zusatzversicherung P

A

• Versichertenkreis
- i.d.R. GKV-Versicherte
• Ziel
- Leistungsergänzung zur GKV
- höherer Service bei versicherten Leistungen - geringere Zuzahlungen
• seit 2004 dürfen GKV Zusatzversicherungen anbieten
• Supplementäre Zusatzversicherung
- Wahlleistungen wie Einzel-/Doppelzimmer-unterbringung, Wahlärztliche
Behandlung
• Komplementäre Zusatzversicherung
- versichert Kosten und Zuzahlung von Leistungen, die nicht oder unvollständig von GKV erstattet werden (z.B. zahlärztlicher Bereich, Beihilfen zu Heil- und Hilfsmitteln oder Krankenhausaufenthalte