SE1: Altersvorsorge Flashcards
- Rentenberechnung - Rentenformel PRÜFUNG
Monatliche Rentenhöhe =
Rentenpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartenfaktor
- Rentenpunkte = Anzahl Punkte aus dem gesamten Arbeitsleben
- Zugangsfaktor = Zu- oder Abschläge, wenn länger oder kürzer als normales Rentenalter gearbeitet wurde
- aktueller Rentenwert 2020 = 34,19 € (West), 33,05 € (Ost)
- Rentenartenfaktor = abhängig von Art der Rente (z.B. 0,55 bei Witwenrente)
Monatliche Rentenhöhe =
PRÜFUNG
Rentenpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartenfaktor
- Rentenpunkte =
PRÜFUNG
Anzahl Punkte aus dem gesamten Arbeitsleben
(1 pro Jahr in dem man das durchschnittliche Einkommen erhalten hat, Ergebnis der Einzahlungen im Laufe des Lebens die man in die Rentenkasse zahlt)
Je anch verdienst
- Zugangsfaktor =
PRÜFUNG
Zu- oder Abschläge, wenn länger oder kürzer als normales Rentenalter gearbeitet wurde
- aktueller Rentenwert 2020 =
PRÜFUNG
34,19 € (West), 33,05 € (Ost)
- Rentenartenfaktor =
PRÜFUNG
abhängig von Art der Rente (z.B. 0,55 bei Witwenrente)
Einkommenssteuer auf Renten
50% der Rente ist steuerfrei (50% der Rente in 2005!)
der Rest muss versteuert werden.
Grundsätzlich gilt der Steuerfreibetrag von 9.408 € (Existenzminimum)
Beispiel:
1.000 € Rente/Monat = 12.000 €/Jahr
50% Steuerfreibetrag = 5.500 € (Rente in 2005 war 11.000 €/Jahr)
6.500 € müssten versteuert werden, aber Steuerfreibetrag 9.000 €
→ keine Steuern (aber 73 € Krankenversicherung und 25,50 € Pflegeversicherung/Monat)
3⁄4 aller Rentner in Deutschland zahlen keine Steuern
Rentenniveau
PRÜFUNG
Anteil der Rente bezogen auf das durchschnittliche Einkommen
Brutto-Rentenniveau:
bezogen auf Einkommen vor Steuern und Sozialabgaben
Nettorentenniveau:
bezogen auf Einkommen nach Abzug der Sozialabgaben (bis 2004 nach Steuern, seit 2005 vor Steuern)
Rentenniveau 2020
48%, bezogen auf das durchschnittliche Einkommen in mindestens 45 Jahren mit rentenversicherungspflichtiger Arbeit
Mütterrente“
PRÜFUNG
Anerkennung von Kindererziehungszeiten als Arbeit mit Erwerb eines Rentenanspruchs
• Regelung bis 2014 Mütterrente
PRÜFUNG
- für Kindern geb. vor 1992:
1 Rentenpunkt/Jahr (Erziehungsjahr entspricht Arbeit mit
durchschnittlichem Einkommen) - für Kindern geb. nach 1991:
max. 3 Rentenpunkte (bis zu 3 Erziehungsjahre)
• Regelung ab 2014 (Rentenreform 2013) Mütterrente
PRÜFUNG
- für Kinder geb. vor 1992: max. 2 Rentenpunkte
• Regelung ab 2018 (Rentenreform 2018) Mütterrente PRÜFUNG
- für Kinder geb. vor 1992: max. 2,5 Rentenpunkte
Rentenreform 2018 PRÜFUNG
- Mütterrente
- für Kindern geb. vor 1992: max. 2,5 Rentenpunkte - Doppelte Haltelinie bis 2025
- Rentenversicherungsbeitragssatz max. 20% - Rentenniveau 48% bleibt bis 2025 - Demographiefond
- Bildung von Rücklagen für spätere Jahre (wenn steigende Rentenbelastung durch Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge ins Rentenalter)
Einkommensverhältnisse in Deutschland
• mittleres Einkommen 2019 37.140 €/a 3.095 €/m
- Vollzeit 47.828 €/a 3.994 €/m
• Niedriglohnbereich = max. 2/3 des mittleren Einkommens
2019 24.760 €/a
= 2.063 €/Monat
20 % = 8 Mio Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich (alte Bundesländer: 16%, neue Bundesländer: > 30%)
wirtschaftliche Situation
• Existenzminimum = Sozialgeld = Harz IV
- alleinstehende 416 € + 321 € f. Unterkunft = 737 €
- Ehepaar 748 € + 412 € f. Unterkunft = 1.160 € - alleinerziehend (Kind < 4J) 806 € + 464 € f. U. = 1.270 €
• Relative Armut = Armutsgefährdung
(Mangel an Teilhabe an bestimmten sozialen Aktivitäten)
< 60% des Medians des zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens (inkl. Kindergeld etc.)
• Absolute Armut = Unterausstattung mit finanziellen Mitteln für lebenswichtige Grundbedürfnisse (Weltbank: 1,90 $/Tag, Kaufkraft)