Verwaltungsrecht Flashcards

1
Q

Erkläre Begriff Verwaltungsrecht

A

Verwaltungsrecht ist jener Bereich von Rechtsnormen, der von Verwaltungsbehörden ( Bundes , Länder, Gemeinden etc) zu vollziehen ist.
Wird Justizrecht gegenübergestellt. Dies ist durch Gerichte zu vollziehen

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2
Q

Erkläre Allgemeines Verwaltungsrecht

A
  • Regelungen die Organisation der Verwaltung regeln
  • Grundlagen des Handelns von Verwaltungsbehörden darstellen
  • Allgemeine Strukturen werden abgeleitet
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3
Q

Erkläre Besonderes Verwaltungsrecht

A
  • Regelungen der Materiengesetze, die durch Verwaltungsbehöre zu vollziehen sind
  • Staatsbürgerrecht,Kindergartenwesen, Schulrecht, Universitätsrecht, Kraftfahrzeugrecht, Straßenpolizeirecht, Führerscheinrecht, Wehrrecht, Fremden und Asylrecht, Sicherheitspolizeirecht, gewerbliches Anlagenrecht, Naturschutzrecht, Raumordnungsrecht, Baurecht, Denkmalschutzrecht, Wasserrecht, Forstrecht, Grundverkehrsrecht, Gentechnikrecht, Krankenstanrecht, Leichen und Bestattungswesen usw
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4
Q

Erkläre Verwaltungsstrafrecht

A

• Rechtnormen, die ein Verhalten gebieten/verbieten und bei Zuwiderhandeln Strafe androhen
• Ermächtigung der Verwaltungsorgane zur Verhängung und Vollziehung der Strafen

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5
Q

Erkläre Verwaltungsverfahrensrecht

A

Verwaltungsverfahrensrecht: Verfahren zur Bescheiderlassung durch Verwaltungsbehörden

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6
Q

Was ist allgemeines Verwaltungsverfahrengesetz?

A

Regelungen über das Einbringen von Anträgen, Fristen, Befangenheit von Organwaltern, Ermittlungsverfahren, Beweismittel, Bescheiderlassung

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7
Q

Was ist Verwaltungsstrafgesetz?

A

Allgemeine Bestimmungen des verwaltungsstrafrechts und des Verwaltungsstrafverfahrens zur Erlassung eines Strafbescheids und der Strafvollstreckung

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8
Q

Was ist das Verwaltungsvollsteckungsgesetz?

A

Regelung über die Vollstreckung von Bescheiden

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9
Q

Was sind verfassungsrechtliche Grundlagen?

A

Verfassungsrechtliche Vorgaben für das Verwaltungsrecht

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10
Q

Was sind Formen des Verwaltungshandelns?

A

Normiert bestimmte Rechtsformen, für das Handeln der Organe, wenn sie Normen erlassen oder staatliche Zwangsakte setzen.
- Das Rechtsschutzsystem knüpft an diese bestimmte Rechtsformen an, deswegen darf hoheitliches handeln nur in dieser Form erfolgen. ( Geschlossenheit des rechtsquellensystems)

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11
Q

Was sind Verordnungen?

A
  • sind an generellen Adressatinnenkreis gerichtet
  • sind allgemein abstrakte Fälle erfassende Regelungen
  • Gesetze im materiellen Sinn bezeichnet
  • handelt um Durchführungsverordnungen, das sind Verordnungen die wegen Gesetze erlassen werden, also ausreichend bestimmte gesetzliche Grundlage brauchen, die durch Verordnung nur mehr konkretisiert werden darf
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12
Q

Was sind Verordnungen ohne einfachgesetzliche Grundlage?

A
  • können auch ohne einfachgesetzliche Regelung erlassen werden, die konkretisiert werden darf ( Im rahmen der Gesetze)
  • Verfassungsunmittelbar erlassen
  • gesetzesergänzende Verordnungen: dürfen einfachgesetzlichen Regelungen
    nicht widersprechen
  • gesetzesvertretende Verordnungen: Verordnungen anstelle von Gesetzen
  • gesetzesändernde Verordnungen: Verordnungen, die Gesetze ändern
    • können beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden
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13
Q

Was sind Bescheide?

A

• individueller Adressat*innenkreis
• konkrete Fälle
• förmlich erlassene Entscheidung
• Leistungsbescheide:
- Verpflichtung zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen
- vollstreckbar
• Rechtsgestaltungsbescheide: begründen, ändern und lösen Rechtsverhältnisse auf
• Feststellungsbescheid: stellen das Bestehen oder Nichtbestehen eines rechts oder
Rechtsverhältnisses verbindlich fest

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14
Q

Was sind Akte der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt?

A

• Anordnungen oder Zwangsmaßnahmen
• ohne besonderes Verfahren erlassen/ gesetzt

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15
Q

Was sind Weisungen?

A

• verwaltungsinterne Anordnungen
• von vorgesetzten Verwaltungsorganen (Organwaltern) gegenüber nachgeordneten
Verwaltungsorganen (Organwaltern) erlassen
• können individuell-konkret oder generell-abstrakt (Erlass) sein

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16
Q

Was sind Privatwirtschaftsverwaltung?

A

• Abschluss von privatrechtlichen Verträgen, Führung von Unternehmen etc. durch Verwaltungsorgane
• privatrechtliche Regelungen anzuwenden
• Durchsetzung durch ordentliche Gerichte

17
Q

Was ist ein Verwaltungsverfahren?

A

Verwaltungsvorschriften normieren Rechte und Pflichten, die für den Einzelfall durch Bescheid, der in einem förmlichen Verfahren zu erlassen ist, zu individualisieren und konkretisieren sind.

18
Q

Unterschied zwischen juristische und natürliche Personen?

A

• juristische Personen: außermenschliche Gebilde, die Träger von Rechten und Pflichten sein können
• Organwalter: natürliche Personen, die ermächtigt sind, für die juristische Person zu handeln
• Rechtswirkungen des Handelns bei juristischen Personen: Handeln hat nur Folgen für die juristische Person, nicht für die natürliche Person

19
Q

Besonderheit des Verwaltungsstrafrechts?

A

• ordentliches Verfahren endet mit
- Straferkenntnis (Bescheid) oder
- Einstellung des Verfahrens
- Freispruch ist im VStG nicht vorgesehen
• abgekürztes Verfahren: ohne vorangehendes Ermittlungsverfahren
- Strafverfügungen
▪ Einspruch binnen zwei Wochen ab Zustellung
- Anonymverfügungen:
▪ Strafverfügung mit Geldstrafe gegen unbekannten Täter
▪ kein Rechtsmittel vorgesehen
▪ gegenstandslos, wenn Einzahlung nicht fristgerecht erfolgt →
Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens
- Organstrafverfügen:
▪ unmittelbar von besonders geschultem Organ der öffentlichen Aufsicht verhängte geringfügige Geldstrafe
▪ kein Rechtsmittel vorgesehen
▪ gegenstandslos, wenn Einzahlung nicht fristgerecht erfolgt →
Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens
• Sicherungsmaßnahmen: Verjährung → nach bestimmter Frist dürfen strafbare
Handlungen nicht mehr verfolgt werden/darf kein Strafbescheid mehr erlassen werden/darf Strafe nicht mehr vollstreckt werden

20
Q

Was ist ein Rechtsakt in Verwaltung?

A

Für verschiedene Rechtsakte im Verwaltungsrecht gibt es verschiedene Rechtsschutzverfahren. Es knüpft an die Rechtsform Bescheid an.

21
Q

Was sind Akte der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt?

A

, Anordnungen (Anhalten von PKW)
- Zwangsmaßnahmen: Festnahme, Abschleppen, ohne Verfahren

22
Q

Was ist mit den Verordnungen?

A

• VfGH kann gesetzeswidrige Verordnungen aufheben (Kassationsprinzip)

23
Q

Parteistellung

A
  • Parteistellung: Personen werden im Bescheiderlassungsverfahren einbezogen, Teilnahmerecht für jedermann: Parteien können alle Ermittlungsergebnisse zu Kenntnis bringen, sie können Stellungnahme einräumen (Parteiengehör), Recht auf Akteneinsicht, Entwicklung der Organe müssen sie wissen, gegen Entscheidung ein Rechtsmittel eingreifen
24
Q

Ablauf des Verfahrens

A

Ablauf des Verfahrens
1. Einleitung kann auf Auftrag einer Person oder von Amts wegen erfolgen
2. Sachverhalt ist zu ermitteln, Beweise müssen eingeholt werden ( Zeugnisvernahme), Ergebnis der Beweisnahme unterliegt der freien Beweiswürdigung der Behörde ( Die müssen selbst Sachverhalt feststellen)
3. Ergebnis ist Parteien von Amts wegen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (Parteiengehör)
4. Sachverhalt rechtlich zu beurteilen, Verwaltungsbehörde verpflichtet über einen Antrag einer Person zu entscheiden, Entscheidung in Spruch zusammenzufassen, In Begründung stehen wesentliche Überlegungen, die zum Spruch geführt haben
5. Bescheid ist Parteien zuzustellen
6. Parteien Möglichkeit innerhalb einer Frist ( in der Regel 4 wochen) ein Rechtsmittel einzugreifen und Bescheid zu überprüfen, wenn Frist verpasst wird, kann man mit Hilfe eines Wiedereinsetzungsantrages das Rechtsmittel verspätet einbringen
7. Wenn keine Rechtsmittel eingegriffen werden wird Bescheid rechtskräftig: er ist verbindlich, für Parteien unanfechtbar, für Behörde unabänderlich und unwiderrufliich, keine neuen Entscheidungen über selbe Sache
8. Rechtskraft dient der Rechtssicherheit

25
Q

Rechtsschutz

A
  • Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren ist Bescheid
  • Gegen Bescheid kann innerhalb Rechtsmittelfrist Beschwerde an Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzgericht, Landesverwaltungsgericht erhobenwerden
  • Durch Bund und Landesgesetz kann statt Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein Instanzenzug von Verwaltungsbehörde an ordentliches Gericht
  • Beschwerde gegen Bescheid: aufschiebende Wirkung, heißt es darf noch nichts gefordert werden Bescheid gilt später
  • Säumig ist die Behörde dann wenn Partei Bescheid erlässt und Behörde sie nicht erlässt (6 Monate Frist), Partei kann Säumnisbeschwerde an zuständiges Verwaltungsgericht, wenn die nix machen dann beim Verwaltungsgerichtshof ein Fristsetzungsantrag, Verwaltungsgericht6e entscheiden mit Erkenntis
  • Gegen Erkenntnis von VWG kann Revision an VWGH gebracht werden
  • Strafverfügen: ohne Verfahren von Verwaltungsbehörden erlassen werden, kann binnen zwei Wochen Einspruch erhoben werden
  • Anonymverfügen: eine Art Strafverfügen, Geldstrafe gegen unbekannte Täter,man weiß ungefähr wer Täter ist, kein Einspruch
  • Organstrafverügen: macht eine Person statt eine Behörde, zb Parkticket, geringfügige Geldstrafen, vom Organ geschult der öffentlichen Aufsicht, kein Einspruch