Strafrecht Flashcards

1
Q

Was ist Strafrecht?

A

Strafrecht verbietet bestimmtes Verhalten und bedroht Zuwiderhandeln mit Sanktion. Es wird entweder von Verwaltungsbehörden (Verwaltungsstrafrecht) oder von Gerichten (gerichtliches Strafrecht) vollzogen.

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2
Q

Was sind Zwecke der Strafverhängung?

A

vi. Generalprävention = Strafen werden angedroht und verhängt, um Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken ALLGEMEIN!
vii. Spezialprävention = auf ein Täter gezielt, den vor strafbaren Handlungen abzuhalten SPEZIFISCH!

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3
Q

Was sind die Gliederungen des Strafrechts?

A

• Allgemeiner Teil: grundlegende Bestimmungen über Strafbarkeit und Rechtsfolgen
• Besonderer Teil: umfangreicher Katalog der zentralen strafrechtlichen Delikte
- gegen Leib und Leben
- gegen die Freiheit
- gegen die Ehre
- gegen fremdes Vermögen
- gegen die Sicherheit des Verkehrs mit Geld, Wertpapieren, Wertzeichen und
unbaren Zahlungsmitteln
- gegen den öffentlichen Frieden
- gegen die Rechtspflege
- Verletzung der Amtspflichten, Korruption und verwandte strafbare Handlungen,
Missbrauch der Amtsgewalt

Daneben gibt es andere Gesetze, die für die Verwirklichung bestimmter Straftatbestände gerichtlich zu vollziehende Strafen androhen: Suchtmittelgesetz, Verbotsgesetz, Militärstrafgesetz…

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4
Q

Welche Voraussetzungen der Strafbarkeit gibt es?

A

Verhalten ist nur dann strafbar, wenn
• die Handlung einen im Gesetz genannten Tatbestand (objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale) erfüllt
• Rechtswidrigkeit gegeben ist
• der Täter schuldhaft handelt

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5
Q

Welche objektive Tatbestandsmerkmale gibt es?

A

• Erfüllung eines im Gesetz genannten Tatbestands
• Erfolgsdelikte: Handlung des Täters muss kausal für Erfolg sein
• Risikozusammenhang zwischen dem kausalen Handeln und dem Erfolg#

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6
Q

Welche Täterschaftsformen gibt es?

A

• unmittelbarer Täter: Person die die Tat verübt
• Bestimmungstäter: Person, die zur Tat anstiftet
• Beitragstäter: Person, die in irgendeiner Weise an Tatbegehung mitwirkt

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7
Q

Welchen subjektiven Tatbestandsmerkmale?

A
  • Vorsatz
  • Fahrlässigkeit
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8
Q

Was ist der Vorsatz?

A

• Vorsatz:
- Wille, einen Sachverhalt zu verwirklichen, der einem gesetzlichen Tatbild
entspricht
- dolus eventualis: es genügt, wenn der Täter die Verwirklichung ernstlich für
möglich hält und sich damit abfindet
- absichtlich: wenn es dem Täter darauf ankommt, den Umstand oder Erfolg zu
verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt
- wissentlich: wenn der Täter, den Umstand, für den das Gesetz Wissentlichkeit
voraussetzt, nicht nur für möglich, sondern sein Eintreten für gewiss hält
- Versuch ist strafbar

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9
Q

Was ist die Fahrlässigkeit?

A
  • Sorgfalt außer Acht lassen, zu denen man verpflichtet und nach seinen
    geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die einem
    zuzumuten sind
  • Täter erkennt nicht, dass er den Sachverhalt verwirklichen könne
  • Täter hält es für möglich, dass er den Sachverhalt herbeiführen könnte, will es
    aber nicht
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10
Q

Was ist die Rechtswidrigkeit?

A

Rechtswidrig handelt, wer einen gesetzlichen Tatbestand, der in einer Strafnorm umschrieben ist, erfüllt

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11
Q

Welche Rechtsfertigungsgründe gibt es?

A

• Notwehr: Verteidigung, die notwendig war, um gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren
• rechtfertigender Notstand: wenn unmittelbar bedeutender Nachteil für Rechtsgut des Täters oder eines Dritten droht und Eingriff in fremdes Rechtsgut einziges/schonendste Mittel ist, um höherwertiges Rechtsgut zu schützen

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12
Q

Was ist Schuldhaftigkeit?

A

Strafbar ist nur, wer schuldhaft handelt.

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13
Q

Was ist die Schuldunfähigkeit?

A

• bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
• bei psychischen Störungen (Zurechnungsunfähigkeit)
• Entschuldigungsgründe: entschuldigender Notstand, irrtümliche Annahme eines
entschuldigenden Notstands

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14
Q

Was ist Verjährung?

A

Strafbare Handlungen dürfen nicht mehr verfolgt oder bestraft und bereits verhängte Strafen nicht mehr vollstreckt werden.

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15
Q

Wie läuft ein Ermittlungsverfahren?

A
  • beginnt mit der ersten Ermittlungshandlung der Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft (aufgrund eines Anfangsverdachts)
  • Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren, KriPo ermittelt oft aber selbstständig und schickt Bericht an Staatsanwaltschaft
  • Staatsanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren ein oder erhebt Anklage
  • Diversion: Angebot an den Beschuldigten bei leichten/mittelschweren Taten
    gegen Erbringung bestimmter Leistungen das Verfahren einzustellen
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16
Q

Wie läuft ein Hauptverfahren?

A

beginnt mit Erhebung der Anklage durch Staatsanwaltschaft, Es findet im Bezirksgericht (Einzelrichter)/ Landesgericht ( Einzelrichter,Schöffengericht,Geschworenengericht), Zuständigkeit richtet sich nach schwere der Strafdrohung, kommt zum öffentlichen und mündlichen Hauptverhandlung, Urteil über Schuld und Strafe bildet sich mit dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung und des Parteienangehörs/Beweismittel
Gericht entscheidet durch Urteil, indem; Freispruch oder Verurteilung, es muss ausgesprochen werden welch Tat begangen wurde und zu welcher Strafe man verurteilt wird

17
Q

Was ist Mandatsverfahren?

A

• vereinfachtes Verfahren
• Bezirks- oder Landesgericht (Einzelrichter)
• ohne Hauptverhandlung
• schriftliche Strafverfügung: Geldstrafe oder bedingte Freiheitsstrafe (max. 1 Jahr)
• Einspruch → Hauptverhandlung
• kein Einspruch → Strafverfügung gilt als Urteil

18
Q

Welche Strafen gibt es?

A

• Freiheitsstrafen
• Geldstrafen (in Tagessätzen): Abwägung von Erschwerungs- und Milderungsgründen
• bedingte Strafen: Probezeit
• vorbeugende Maßnahmen

19
Q

Was ist ein Rechtsmittelverfahren?

A

wenn Urteile des Bezirksgerichts und des Landesgerichts als Einzelrichter an das Landes bzw Oberlandesgericht ein Rechtsmittel erhoben wird, wenn gegen Urteile des Schöffengerichts/Geschworenengerichts aus bestimmten Gründen Nichtigkeitsbeschwerde an Oberstes Gerichtshof erhoben wird
• Verschlechterungsverbot (Verbot der reformatio in peius)
rechtskräftige Verurteilungen sind im Strafregister einzutragen (und werden meist nach einer Frist getilgt)

20
Q

Nenne die Verfassungsrechtliche Grundlagen

A

• Art. 7 EMRK: keine Strafe ohne Gesetz (nulla poena sine lege)
niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nicht strafbar war
es darf keine höhere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung angedrohte Strafe verhängt werden
Rückwirkungsverbot für bestimmte Fälle
Analogieverbot für bestimmte Fälle

• Art. 85 keine Todesstrafe
• Art. 91B-VG: Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung (demokratisches
Grundprinzip)
- Geschworene: entscheiden bei mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen
und bei politischen Verbrechen über die Schuld des Angeklagten
- Schöffen: nehmen an der Rechtsprechung teil, wenn die zu verhängende
Strafe ein bestimmtes Maß überschreitet

Art. 90 B-VG und Art. 90a B-VG:
- Anklageprozess (gerichtliches Strafverfahren): der berechtigte Ankläger
(Staatsanwalt, Privatankläger) und das Organ, das das Urteil erlassen soll
(Richter) sind getrennt
- Inquisitionsprinzip (Verwaltungsstrafverfahren): Verwaltungsbehörde ist das
verfahrensleitende und das entscheidende Organ
• Art. 6 EMRK: Recht auf ein faires Verfahren, Recht auf Verteidigung
• Art. 6 (2) EMRK: Unschuldsvermutung
• Art. 90 (1) B-VG: Mündlichkeit und Öffentlichkeit des Verfahrens
• Art. 92 (1) B-VG: Oberster Gerichtshof ist oberste Instanz in Zivil- und
Strafrechtssachen