Vertrags- und Schadenersatzrecht Flashcards
Was regelt das Zivilrecht
Das Zivilrecht (auch ‘Privatrecht oder bürgerliches Recht’ genannt) regelt
- die ‘Rechtsbeziehungen’ zwischen den Bürgern untereinander.
- Die beteiligten Personen stehen sich dabei ‘generell gleichrangig’ gegenüber.
Was regelt das öffentliche Recht?
- Ist zumeist von einem Über- und Unterordnungsverhältnis der Beteiligten geprägt.
- Die mit Hoheitsgewalt ausgestattete übergeordnete Behörde tritt gegenüber einer untergeordneten Person mit hoheitlichen Befugnissen auf.
Kann auch die Stadt Wien privatrechtlich handeln?
Ja!
- So kann der Bau eines Kindergartens in Auftrag gegeben oder
- auch Bürobedarf angekauft werden.
Wieso ist die Unterscheidung zwischen Zivil- und öffentlichen Recht wichtig?
- Zivilrechtssachen werden von ordentlichen Gerichten behandelt,
- während öffentlich-rechtliche Angelegenheiten in erster Instanz von Verwaltungsbehörden vollzogen werden.
Welche Vorschriften kommen im Schadensfall - Wenn der Staat öffentlich-rechtlich (in Vollziehung der Gesetze) tätig wird zur Anwendung?
Im Schadensfall kommen die besonderen Vorschriften des Amtshaftungsgesetzes zur Anwendung.
Welche Vorschriften kommen im Schadensfall - wenn der Staat - privatrechtlich tätig wird zur Geltung?
Die Regelungen des allgemeinen Schadenersatzrechtes
Wem steht die Gesetzgebungskompetenz in Zivilrechtssachen - und wem im öffentlichen Recht zu?
- in Zivilrechtssachen steht sie prinzipiell dem Bund zu.
- Im öffentlichen Recht ist sie zwischen dem Bund und den Ländern geteilt.
Wer ist Rechtssubjekt und wer Rechtsobjekt?
Rechtssubjekt (Person) ist, wer
- Träger von Rechten und Pflichten,
- d. h. rechtsfähig, sein kann.
Rechtsobjekte sind hingegen
- Gegenstand von Rechten und Pflichten.
- Auf sie
beziehen sich
subjektive Rechte und Pflichten. - zB: ein Haus, ein Kfz oder ein Elektrogerät.
Wer bestimmt wer Rechtssubjekt ist? - und was versteht man unter juristische Personen?
Die Rechtsordnung bestimmt, wer Rechtssubjekt ist.
- Alle Menschen sind rechtsfähig,
- sie werden
natürliche Person
genannt.
Andere Gebilde
sind nur dann rechtsfähig,
- wenn ihnen diese Eigenschaft
gesetzlich
zuerkannt wurde. - Diese werden als juristische Personen bezeichnet.
Sachenrecht ist?
- das
Recht der Güterzuordnung
und regelt, - wem die einzelnen Sachgüter gehören,
- wer sie beherrschen und
- über sie verfügen darf.
Welches Gesetz regelt das Sachrecht?
Nach § 285 ABGB
wird im rechtlichen Sinn alles eine Sache genannt,
- was von der Person (natürliche oder juristische Person) verschieden ist
- und zum Gebrauch der Menschen dient.
Sind Tiere Sachen?
- Tiere sind keine Sachen.
- Sie sind unter besonderen Rechtsschutz gestellt (wie Tierschutz, internationaler Artenschutz, Verbot der Tierquälerei, Tierversuchsgesetz etc.).
- Die für Sachen geltenden Bestimmungen
sind aber auf sie anzuwenden
.
BEISPIEL:
Möbel, Grundstücke oder Tiere können z. B. gekauft und verkauft werden. Wenn ein in der Tierhandlung gekaufter Hamster krank ist, so kann allenfalls Gewährleistung geltend gemacht werden.
Sachen- und Vertragsrechte in Bezug auf dringliche und relative Wirkung?
Sachenrechte sind absolute Rechte
- und
wirken gegenüber jedem
(dingliche Wirkung).
Dagegen sind Verträge
- grundsätzlich
nur zwischen den Vertragsparteien
gültig und haben demnach nur relative Wirkung.
Grundsätze und Begriffe des Sachenrechts
-
bewegliche Sachen
(könnenohne Verletzung ihrer Substanz
von einem
Ort zu einem anderen Ort versetzt werden (z. B. Möbel oder Elektrogeräte).) -
und unbewegliche Sachen
Grundstücke und typischerweise Gebäude, sofern sieauf Dauer
errichtet wurden. Gebäude, welche nur vorübergehend auf dem Grundstück bestehen sollen, sind jedoch rechtlichselbstständige bewegliche Sachen (Superädifikate)
u.a auch Würstelstände oder Kleingartenhäuser. -
Publizität
Für die Allgemeinheit
muss erkennbar sein, wem ein Sachenrecht zusteht (Offenkundigkeit). Bei beweglichen Sachen geschieht diesdurch Besitz
, bei unbeweglichen Sachen (Liegenschaften) durch Eintragung in das Grundbuch. -
Typenzwang
Es gibt nur bestimmte, gesetzlich geregelte Sachenrechte (z. B. Eigentum, Pfandrecht). Die
Beteiligten könnennur eines
der zur Auswahl stehenden Sachenrechte wählen, weitere können nicht beliebig erfunden werden. -
Spezialität
Sachenrechte beziehen sich nur auf bestimmte Sachen, es gibt kein absolutes Recht am gesamten Vermögen. Daher findet z. B. die Übertragung des Eigentums oder die Begründung eines Pfandrechtsan jeder Sache gesondert
statt.
Innehabung? geöffneter Mund Zahn Karies
Inhaber ist
- diejenige Person, welche eine Sache in ihrer Macht oder Gewahrsame hat.
- Es handelt sich
um die äußere Erscheinung der Zugehörigkeit
einer Sache zu einer
bestimmten Person.
Beispielsweise ist jene Person Inhaber, der eine Sache
gegen jederzeitigen Widerruf geliehen wurde (Prekarist
).
Besitz
- Wenn der Inhaber die Sache mit dem Willen innehat, sie als die eigene zu behalten, so liegt Besitz vor.
- So hat der Mieter die gemietete Wohnung
in ihrer bzw. seinerVerfügungsmacht
und will diese auch (für die Mietdauer) nicht mehr hergeben und wird somit Besitzerin bzw. Besitzer. - Der Vermieter bleibt aber weiterhin Eigentümer.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Besitz und Eigentum gerne verwechselt.
Eigentumsrecht
- Eigentum ist
die umfassendste Sachherrschaft
, die der Eigentümer hat -das dingliche Vollrecht
. - Es erlaubt dem Eigentümer mit der Substanz
und den Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten und jeden anderen davon auszuschließen. - Die Sache darf benutzt oder nicht benutzt, verändert, zerstört, verschenkt, veräußert usw. werden.
- Das Eigentumsrecht darf jedoch nur so ausgeübt werden,
dass weder in Rechte Dritter eingegriffen wird
noch imAllgemeininteresse bestehende Regelungen
übertreten werden. - Insbesondere müssen Nachbarinnen und Nachbarn bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht nehmen.
Öffentlich-rechtliche Schranken
- können sich beispielsweise aus der Bauordnung für Wien ergeben.
- So darf ein Gebäude nur eingeschränkt im Grünland errichtet oder
- es darf nicht unmittelbar an der Grundgrenze gebaut werden.
- Auch kann der Denkmalschutz den Umbau eines Gebäudes verbieten
Zivilrechtliche Einschränkungen des Eigentums aus dem
Nachbarrecht und Pfandrecht.
- So können unter gewissen Voraussetzungen Immissionen (Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, etc.) untersagt werden.
- Aber auch das Pfandrecht kann den Eigentümer, der seine Sache verpfändet, einschränken.
- So muss er dulden, dass seine Sache durch den Pfandgläubiger verwertet wird.
Der Erwerb von Sachenrechten - Prinzip der kausalen Tradition
In Österreich bestimmend ist das Prinzip der kausalen Tradition.
- Für die Einräumung oder Übertragung von Sachenrechten (wie das Eigentum) ist demnach neben einem gültigen Rechtsgrund (= Verpflichtungsgeschäft, Titel)
- auch eine gültige Übertragung (= Verfügungsgeschäft, Modus) erforderlich. Erst bei Vorliegen beider Voraussetzungen kann das Sachenrecht rechtsgültig erworben bzw. übertragen werden.
Die Übertragung bei beweglichen und unbeweglichen Sachen?
- Bei **beweglichen Sachen **erfolgt die Übertragung in der Regel durch körperliche Übergabe von Hand zu Hand.
- Bei unbeweglichen Sachen (Liegenschaften) erfolgt die Übergabe durch
Intabulation
, das ist die Eintragung in das Grundbuch.
2.3.1. Pfandrecht
Was ermöglicht das Pfandrecht?
- das Pfandrecht ermöglicht dem Gläubiger,
- eine bestimmte Forderung
- aus einer fremden Sache zu befriedigen, wenn der Schuldner die Forderung zum Fälligkeitstermin nicht bezahlt hat.
Was bedeutet dringliches Recht beim Pfandrecht
- es wirkt somit gegen jeden.
- hat also Sicherungsfunktion und dient der Absicherung des Gläubigers für eine bestimmte Forderung.
Was kann als Pfand dienen?
- jede Sache, die im (Geschäfts-)Verkehr steht.
- Die Sache muss verwertbar sein, da sich der Gläubiger aus der Nutzung oder Veräußerung der Sache befriedigen können muss.
Wird ein Pfand an einer beweglichen Sache bestellt, so wird dies als Faustpfand
bezeichnet.
Die Pfandbestellung an einer unbeweglichen Sache nennt man Hypothek
.
P r i n z i p i e n d e s P f a n d r e c h t s
Akzessorietät
Die Entstehung und der Bestand des Pfandrechts sind von der Existenz der zu sichernden Forderung abhängig, das Pfandrecht ist akzessorisch.
Wird die Forderung beglichen, so erlischt auch das Pfandrecht.
Spezialität
Pfandrechte kann man immer nur an bestimmten Sachen und nicht am gesamten Vermögen einer anderen Person begründen.
Ungeteilte Pfandhaftung
Das Pfandrecht bleibt an der ganzen Sache aufrecht, auch wenn bereits Teile der Forderung beglichen wurden.
P f a n d b e s t e l l u n g - Titel
Wie auch bei den anderen Sachenrechten sind zum Erwerb des Pfandrechts
* das Vorliegen von Titel und Modus
erforderlich
* Der Titel für den Pfandrechtserwerb ist der Pfandbestellungsvertrag.
P f a n d b e s t e l l u n g - Modus
Hinsichtlich des Modus wird unterschieden:
- Bewegliche Sachen sind grundsätzlich körperlich zu übergeben (Faustpfandprinzip).
- Dadurch soll eine besondere Publizität gewährleistet werden. Es soll verhindert werden, dass etwaige zukünftige Gläubiger im Vertrauen auf einen ausreichend großen Haftungsfonds des Schuldners mit dieser bzw. diesem Geschäfte eingehen.
- Generell darf das Pfand nicht beim Pfandschuldner verbleiben.
- Nur ausnahmsweise, wenn eine körperliche Übergabe nicht möglich oder nicht zulässig ist, erfolgt die symbolische Übergabe durch Zeichen. Dabei wird an der Pfandsache ein entsprechender Hinweis angebracht, dass diese verpfändet ist.
- Bei Grundstücken erfolgt keine Übergabe, sondern die Eintragung der Pfandbestellung im Grundbuch (Modus). Die Publizität ist hier durch die Öffentlichkeit des Grundbuchs sichergestellt. Die Hypothek hat in der Praxis große Bedeutung.
Servituten (Dienstbarkeiten)
- sind beschränkte dingliche Nutzungsrechte
- an einer fremden Sache.
- Der Eigentümer der fremden Sache ist zum Vorteil des Servitutsberechtigten
zu einem Dulden oder einem Unterlassen
verpflichtet. - Der Servitutsverpflichtete muss jedoch nichts aktiv tun.
- Servituten sind durch den Berechtigten schonend auszuüben.
Eine Person mit Personalservituten ist berechtigt?
zum Gebrauchsrecht oder das Fruchtgenussrecht.
- Der Gebrauchsberechtigte darf die Sache nur soweit verwenden, als dies seine Bedürfnisse verlangen.
- Die bzw. der Fruchtgenussberechtigte darf eine fremde Sache unter Schonung der Substanz ohne Einschränkung gebrauchen.
Was ist Realservitut
(Grunddienstbarkeit)
- ist mit dem Eigentum am herrschenden (berechtigten) Grundstück verknüpft.
- Sie ermöglicht die Nutzung des dienenden Grundstücks zur vorteilhafteren oder bequemeren Nutzung des herrschenden Grundstücks.
zB: BEISPIEL:
Wegerecht, Wasserleitungsrecht oder das Recht, ein Haus am Nachbargrundstück abzustützen.
Servitutsbestellungsvertrag
Servituten benötigen ebenso zu deren Entstehung einen Titel (Servitutsbestellungsvertrag)
als auch einen Modus.
- Der Modus ist - wie bei der Eigentumsübertragung an Grundstücken - die Einverleibung im Grundbuch.
- In der Praxis bedeutend ist auch der Erwerb von Servituten
durch Ersitzung
. Dazu bedarf es grundsätzlich einer zumindest 30-jährigen gutgläubigen Ausübung.
2.3.4. Baurecht ist welches Recht?
- ist das dingliche,
- veräußerliche und
- vererbliche Recht,
- auf oder unter der Bodenfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.
2.3.3. Reallast
Die Reallast ist
- das dingliche Recht an einem Grundstück, von dem Grundstückseigentümer ein positives Tun zu verlangen.
- Dies sind bestimmte, meist wiederkehrende Leistungen.
Im Gegensatz zu Servituten kann hier also ein aktives
Handeln verlangt werden. BEISPIEL: Geldrente, Leistung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Wo ist das Baurecht normiert? - ist es befristet?
im Baurechtsgesetz (BauRG).
- Das Baurecht wird mittels Titel (Baurechtsbestellungsvertrag) und Modus (Einverleibung im Grundbuch) erworben.
- Das Baurecht ist befristet und kann nicht auf weniger als zehn und nicht auf mehr als hundert Jahre bestellt werden.
Vorteil des Baurechts?
- Das Baurecht erleichtert die Nutzung eines Grundstücks, für dessen Kauf der Bauführer nicht das nötige Geld hat.
- Der Bauberechtigte schuldet einen
in der Regel regelmäßigen Bauzins.
BEISPIEL:
Die Stadt Wien vergibt öfter Baurechte beispielsweise an gemeinnützige Wohnbauträger. Dabei wird das Eigentumsrecht der Stadt Wien gewahrt, da die im Eigentum der Stadt Wien gehörenden Grundstücke nicht verkauft werden müssen und sie dennoch zur Wohnraumschaffung zur Verfügung stehen
3 . S C H U LD R E C H T
3.1. Natürliche Personen
3.1.1. Rechtsfähigkeit?
- Ein Mensch wird mit der vollendeten Geburt voll rechtsfähig.
- Die Rechtsfähigkeit endet mit dem (Hirn-)Tod
- Dem gezeugten, aber noch nicht geborenen Kind bleibt (unter der Voraussetzung der Lebendgeburt) das Erbrecht gewahrt, falls ein Elternteil vor der Geburt versterben sollte.
3.1.2. Handlungsfähigkeit - Geschäftsfähigkeit - Deliktsfähigkeit
- die Fähigkeit einer Person, sich
im jeweiligen rechtlichen Zusammenhang
durch eigenes Handeln zu berechtigen und zu verpflichten. - Die Handlungsfähigkeit setzt grundsätzlich Entscheidungsfähigkeit voraus.
- Entscheidungsfähig ist, wer die Bedeutung und die Folgen seines Handelns im jeweiligen Zusammenhang verstehen, seinen Willen danach bestimmen und sich entsprechend verhalten kann.
- Die Entscheidungsfähigkeit wird bei Volljährigen im Zweifel vermutet.
Die Handlungsfähigkeit ist somit abhängig vom Alter und dem geistigen Gesundheitszustand eines Menschen.
Die Geschäftsfähigkeit und die Deliktsfähigkeit sind Unterarten der Handlungsfähigkeit.
Handlungsfähigkeit - Geschäftsfähigkeit - Deliktsfähigkeit
- die Fähigkeit einer Person, sich durch eigenes
Handeln rechtsgeschäftlich zu berechtigen oder zu verpflichten (z. B. Vertragsabschluss). - Sie setzt ebenso die Entscheidungsfähigkeit der Person voraus.
- Die Geschäftsfähigkeit wird bei Volljährigen vermutet
3.1.3. Stufen der Geschäftsfähigkeit Kinder (unter 7 Jahren)
- Sie sind grundsätzlich vollkommen geschäftsunfähig.
- Von ihnen getätigte Rechtsgeschäfte sind rechtlich nicht existent (nichtig).
- Alterstypische Alltagsgeschäfte in geringem Umfang
sind aber möglich. (Durch Bezahlung wird der Kauf einer Semmel durch ein Kind rechtswirksam.) Auch können ausschließlich rechtlich vorteilhafte Versprechen (wie Schenkungsverträge, mit denen keine wirtschaftliche Last verbunden ist) angenommen werden.
Stufen der Geschäftsfähigkeit- Unmündige Minderjährige
(7 bis 14 Jahre)
- Sie sind bereits
beschränkt geschäftsfähig
und können sich daher auch verpflichten. - Diese Rechtsgeschäfte sind allerdings
schwebend unwirksam
, - müssen also zur Rechtswirksamkeit durch die gesetzliche Vertreterin oder den gesetzlichen Vertreter nachträglich genehmigt werden.