Arbeiten für die Stadt I (4) Flashcards

1
Q

STANDARDS UND RICHTLINIEN

Ko G Na T Wi E Si

A

interner Standards
* für die Arbeitserledigung relevanten Kenntnisse
* Ausstattung der Büroarbeitsplätze
* Standard-Anwendungen und
* relevante Vorgaben, Richtlinien und Anleitungen.

Standards
* einheitliche Art und Weise der Arbeitsdurchführung,
* die eine hohe Qualität
* von Dienstleistungen und Produkten sicherstellen soll
* und gleichzeitig
* eine Arbeitserleichterung bietet.
* Standards wirken als „rote Fäden“
* zu unterschiedlichen Aufgabenstellungen.
* Sie unterstützen damit das vernetzte Arbeiten
* und die Erreichung gemeinsamer Leistungen

Besondere Bedeutung wird bei Standards beigemessen:
Kommunikation, Gleichstellung, Nachhaltigkeit, Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Effizienz sowie Sicherheit

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2
Q

Kommunikation Interne Kommunikation
die formale interne Kommunikation iist im Organisationshandbuch der Dienststelle beschrieben

A

Interne Kommunikation
* innerhalb einer Organisation, (Arbeitskolleginnen, Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen, Dienststellen).
* hat keine direkte Wirkung nach außen.
* Es gibt formale Kommunikation, die eine bestimmte Form hat, und
* informelle Kommunikation, die nicht geregelt ist

Formale Kommunikation (FK)
* im Rahmen von Jour fixes,

informelle Kommunikation
* wenn sich Kolleginnen in der Mittagspause unterhalten.

Ziele der formalen internen Kommunikation
* die Mitarbeiterinnen können ihre Arbeit erfüllen
* der Dienstbetrieb läuft bestmöglich ab.
* Zusammenhänge, die für die Arbeit wichtig sind, werden verständlich dargestellt.
* Informationen werden von der Dienststellenleitung und von den Mitarbeiterinnen aktiv angeboten und
* können jederzeit von beiden Seiten eingefordert werden.
* Mitarbeiterinnen können gegenüber der Dienststellenleitung relevante Informationen aus ihren Arbeitsbereichen einbringen.
* die formale interne Kommunikation ist im Organisationshandbuch der Dienststelle beschrieben.
* In der formalen Kommunikation ist auch geregelt, wer den Kontakt zu den politischen Vertreterinnen der Stadt pflegt.

Informelle Kommunikation (IK) Die informelle Kommunikation ist Kommunikation ohne organisatorische Vorgaben, zum Beispiel der Austausch unter Kolleginnen beim gemeinsamen Mittagessen. Informelle Kommunikation findet in jeder Organisation statt. Unterschiedliche Formate fördern informelle Kommunikation, den Austausch von Wissen und Erfahrung unter Kolleginnen und die Vernetzung.

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3
Q

Externe Kommunikation

A

Externe Kommunikation
* ist nach außen gerichtet
* muss besondere Standards erfüllen.
* Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Fachgebiet.

externe Kommunikation mit Vertreterinnen der Medien besondere Vorgaben:
* offiziell dafür vorgesehenen Personen
* Abteilungsleiterinnen,
* * Öffentlichkeitsarbeiter,
* Mediensprecher der Büros der Geschäftsgruppen und
* Mitarbeiterinnen der MA 53 - Kommunikation und Medien

Social Media bei Bedienstete
* vieler Vorteile
* aber das Netz vergisst nichts
* das Wie und Worüber kommuniziert wird, prägt
* das Bild der Stadt in der Öffentlichkeit.

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4
Q

Corporate Design (CD)
* MA 53 -Kommunikation und Medien konz; ** koo** und entw
* legt Wert auf Klar; Einf; Wied

A

Für die Wiener Stadtverwaltung gilt
* ein nach innen und außen einheitliches Corporate Design (CD) oder Markendesign.
* Das CD der Stadt Wien wird **von der MA 53 -Kommunikation und Medien konzipiert, koordiniert und entwickelt.
* Das CD legt Wert auf Klarheit, Einfachheit und Wiedererkennbarkeit und
* macht die Services und Inhalte der Stadt unverwechselbar.
* Die Anwendung des CD ist im gesamten Magistrat und seinen Unternehmungen verpflichtend.

Das CD umfasst
* nicht nur das Stadt Wien-Logo
* sondern beispielsweise auch die Gestaltung und Formatierung von Texten in Geschäftsstücken, PowerPoint-Präsentationen, E-Mail-Signaturen, Visitenkarten

Dafür gibt es im Intranet
* unter https://www.intern.magwien.gv.at/web/m53/cd-vorlagen
* Vorlagen und
* Dokumentmuster
* Schriftgrößen,
* Zeilenabstände,
* die Positionierung von Bildern,
* die Verwendung von Farben und ähnliches dürfen nicht geändert werden. Das Logo und die Schrift „Wiener Melange“:

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5
Q

Beschriftungen

  • im Schriftverkehr - Muster als Anlage zum „Erlass Büroordnung für den Magistrat der Stadt Wien“.
  • Benennung von Verkehrsflächen - Richtlinien der Wiener Nomenklaturkommission
A

Das CD der Stadt Wien gewährleistet einen einheitlichen Auftritt nach außen z.B.: - Schriftstücke - Plakaten, - Berufskleidung, - Dienstfahrzeugen

Kernmarke: (rotes Wappen + Schriftzug Stadt Wien)

Kernmarkensystem:

Entsprechend des Nahverhältnisses zur Stadt Wien
* Orbit 1Monolithisch: Stadt Wien mit Bezeichnung der Dienststelle
* Orbit 2Zeitlich befristetes Co-Branding: einzelne Dienststellen, Projekte und Initiativen haben neben dem Stadt Wien-Logo ein eigenes Logo.
* Orbit 3Gestützt: Für die Stadt Wien: Das gilt für Unternehmen, Fonds und Holding

Briefgestaltung:
* im Schriftverkehr gibt es ein Muster als Anlage zum „Erlass Büroordnung für den Magistrat der Stadt Wien“. Suche im Erlass-Sammelsystem: search - ess - Wien Intern Live (magwien.gv.at)
* gelten die Rechtschreibregeln
* die allgemeinen Anforderungen an Höflichkeit
* und gute Verständlichkeit.

Benennung von Verkehrsflächen,
* (Straßen-, Gassen- oder Platzbezeichnungen und von sonstigen topographischen Bezeichnungen)
* Richtlinien der Wiener Nomenklaturkommission verbindlich.

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6
Q

Leicht verständliche Sprache

A

Kundinnenfreundlichkeit bedeutet in der Kommunikation,
* in Schrift, Bildern und in der Sprache,
* alle gleichermaßen respektvoll anzusprechen.
* In den Medien und Schreiben der Stadt Wien daher Formulierungen oder Bilder die alle Teile der Gesellschaft einschließen.
* Die Bildsprache soll unterschiedliche Lebensrealitäten und Hintergründe berücksichtigen, also zum Beispiel Alter, Geschlecht, Herkunft, Behinderung und ähnliches.

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7
Q

Öffentlichkeitsarbeit

A

Die Öffentlichkeitsarbeit einer Dienststelle
* wird in den Dienststellen von Öffentlichkeitsarbeiterinnen übernommen, die fachspezifische Schulungen erhalten.
* Sie sind Teil des Netzwerks, das die MA 53 – Kommunikation und Medien unter anderem im Rahmen des KOM-Treffs betreut.
* muss mit der MA 53- Kommunikation und Medien (koordiniert und steuert die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt) und
* den zuständigen Mediensprecherinnen des Stadtratbüros abgestimmt werden.

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8
Q

Umgang mit Medien

A

Nur wenn
* Freigabe oder
* Auftrag der Dienststellenleitung
* dient dem Schutz von Mitarbeiterinnen, die keine Routine im Umgang mit Medien haben.
* Medienvertreterinnen kennen diese Regelung, versuchen aber immer wieder direkt Informationen von anderen Mitarbeiterinnen zu erhalten.

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9
Q

Gleichstellung, Diversität, Barrierefreiheit

verpflichtet, alle M, unabh v G und Geschlechtsi, A, ethZ, R, W, B, s O respektvoll und wertschätzend zu behandeln und ihnen einen gleichb Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zu gewährleisten

A

Unter die Begriffe fällt:
* Vermeidung jeglicher Diskriminierung im Verwaltungshandeln,
* vorausschauende Berücksichtigung unterschiedlicher Bedürfnislagen bei der Gestaltung der Stadt und ihrer Leistungen
* verpflichtet, alle Menschen, unabhängig von Geschlecht und Geschlechtsidentität, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung respektvoll und wertschätzend zu behandeln und ihnen
* einen gleichberechtigten Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zu gewährleisten

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10
Q

Gender Mainstreaming
auch von der EUvorgegebene Strategie
* Ziel ist, bei der P, Dund B von Maßnahmen und Gesetzen,

A
  • Entgegenwirken von Ungerechtigkeiten aufgrund des Geschlechts
  • auch von der Europäischen Unionvorgegebene Strategie
  • Ziel ist, bei der Planung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen und Gesetzen,
  • die Lebens und Arbeitsbedingungen der Geschlechter zu beachte.
  • Denn nur wenn die Unterschiede erkannt und berücksichtigt werden,
  • können Benachteiligungen vermieden werden.
  • seit fast zwei Jahrzehnten fixer Bestandteil der Wiener Stadtverwaltung. In Wien wird darauf geachtet, dass die
  • Leistungen und
  • Angebote der Stadt Frauen und Männern, Mädchen und Burschen
  • gleichermaßen zur Verfügung stehen und
  • die Gleichstellung der Geschlechter gefördert wird.
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11
Q

Die 5 Gender Mainstreaming Grundsätze:
Sprache: Daten; Zugangsberücksich; Mitwirk; Controlling

A
  1. Sprache Bildauswahl zu achten
  2. Datenerhebung und Datenanalyse Leitfaden Genderstatistik und Equality Daten https://www.gleichstellungsmonitor.at/
  3. Zugang und Nutzung von Dienstleistungen Bei allen Dienstleistungen ist zu prüfen, ob bei der Planung und Gestaltung die oft unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern berücksichtigt werden. Eine gute Basis für die Überprüfung ist die 4-R-Methode:https://www.intern.magwien.gv.at/web/mdo/gm/4r
  4. an Entscheidungs Mitwirkung denn das Geschlechterverhältnis hat in allen Arbeits- und Entscheidungsebenen Auswirkungen auf Prozesse und Ergebnisse.
  5. an Steuerungssysteme wie Controlling und Qualitätsmanagement alle Evaluierungen Budgetprozess

Weitere Informationen bietet das Handbuch „Gender Mainstreaming - leicht gemacht“, Wienbibliothek - Digitale Publikationen / Gender Mainstreaming - leicht gemacht und das E-Learning-Tool Genderfit mit den 5 Gender Mainstreaming Grundsätzen.

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12
Q

Diversitätsmanagement

  1. Was ist das Ziel von Integrationsorientierten Diversitätsmanagement
  2. Diienstleistungen Zielgerecht
A
  1. Das Ziel des Integrationsorientierte Diversitätsmanagement ist es:
    * Dienstleistungender Stadtverwaltung zielgruppengerecht anzubieten entsprechend der
    * “soziokulturelle Herkunft
    * dem Alter und Geschlecht

Dabei soll auch das Personal in seiner Vielfalt die Bevölkerung Wiens widerspiegeln.

Den Dienststellen steht zur Umsetzung der Diversitätsstrategie der „Diversity Check“ als Download zur Verfügung. Damit können die Dienststellen regelmäßig ihre Diversitätsmaßnahmen evaluieren. Link zu Diversity Check: https://www.wien.gv.at/menschen/integration/weiterbildung/weiterbildungmagistrat.html

Die Berücksichtigung von Diversität – im Sinne von Nutzung der persönlichen Stärken – bei der Zusammensetzung von Teams trägt wesentlich zum Erfolg von Projekten bei.

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13
Q

Barrierefreiheit (auch im Internet)

A

Im Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung ist verankert:
* „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
* Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu,
* die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen
* in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“

Die Stadt Wien nimmt das Thema Barrierefreiheit sehr ernst. Dies erfordert einen vielfältigen Zugang
* (Bauwesen, Personalmanagement etc.) und betrifft auch die
* Gestaltung der Internet-Seiten. Informationen und Interaktionen in wien.gv.at sind so aufbereitet, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen (Sehschwäche, Blindheit, motorische Einschränkung etc.) ohne weiteres bedient und genutzt werden können.

Die grundsätzlichen Voraussetzungen zur barrierefreien Nutzung bestehen darin, dass alle wichtigen Informationen und Navigationselemente auf einer Webseite nicht nur
* als Bilder,
* sondern auch als Text vorliegen und
* von Browser und Screenreader lesbar sind.
* Die barrierefreie Gestaltung ist auch dann nützlich, wenn keine Tastatur oder ComputerMaus zur Verfügung steht, der Bildschirm sehr klein ist (Handy) oder bei langsamer Internet-Verbindung.

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14
Q

Nachhaltigkeit – Klimaneutrale Verwaltung

A

Die Zielsetzung der ökologischen Nachhaltigkeit
* fließt als Grundprinzip in alle Arbeitsbereiche ein.
* Die Stadt Wien hat als Umweltmusterstadt bereits vor dem Jahr 2000
* im gesamten Magistrat **Umweltmanagementsysteme (UMS) ** eingerichtet.
* Durch gezielte umweltrelevante Maßnahmen in den Bereichen
* Energie * Abfallwirtschaft * Beschaffung * Mobilität * Wasser soll Wien kontinuierlich umweltfreundlicher
* und bis 2040 überdies klimaneutral werden

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15
Q

PUMA

A
  • das flächendeckende
  • Umweltmanagementprogramm in der Wiener Stadtverwaltung,
  • alle Mitarbeiterinnen einbindet
  • und auf die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung abzielt. läuft seit 1999
  • und unterstützt die Magistratsabteilungen und andere teilnehmende Organisationen dabei, selbständig in folgenden
    Bereichen effizienzsteigernde und kostenwirksame Umweltmaßnahmen zu setzen:
  • Energie
  • Abfallwirtschaft und Ressourcenmanagement
  • Mobilität
  • Wasserverbrauch
  • Bewusstseinsbildung

In jeder teilnehmenden Dienststelle kümmert sich eine PUMA-Beauftragter um die Umsetzung des jeweils für ein Jahr erstellten „Umweltprogramms“ (neue Umweltmaßnahmen). Beraten wird sie dabei vom PUMA-Kernteam, den “ Zentralen PUMA Beauftragten” und den PUMA-Beratungsausschüssen.

umgesetzten Maßnahmen im Umwelthandbuch - Beitrag zum Wiener Klimafahrplan, zur „Smart Klima City Wien Strategie“ und zu den “ Sustainable Development Goals” (SDGs) der Vereinten Nationen

140 flächendeckende PUMA-Maßnahmen umgesetzt, 400 dienststellenspezifische Maßnahmen,
- Abschalten der Beleuchtung, - Schließen der Fenster - In Räumen mit Mehrfachnutzung, - Verantwortung der Besprechungsleitung
* „Umweltfreundliches Verhalten im Dienst“: Broschüre
* PUMA E-Learning
* PUMA-Beauftragter der Dienststelle,
* PUMA-Tätigkeitsberichte
* PUMA - Internetseite

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16
Q

ÖkoKauf Wien

A
  • das ökologische und nachhaltige Beschaffungsprogramm der Stadt.
  • Bereits seit 1998 werden im Magistrat Produkte möglichst umweltfreundlich eingekauft und verwendet -
    Die wichtigsten Kriterien dabei sind:
  • Schonung der Ressourcen,
  • ökologische Produktion,
  • Energieeffizienz,
  • Reparaturfähigkeit,
  • Vermeidung von Emissionen sowie
  • Vermeidung gefährlicher und toxischer Materialien.

Weitere Informationen über ÖkoKauf Wien finden sich auf der Homepage der Stadt Wien.

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17
Q

Abfallwirtschaft und Abfallentsorgung

A
  • jährlich zirka eine Million Tonnen kommunale Abfälle
  • Zur Wahrung der Entsorgungssicherheit
  • und im Sinne der Daseinsvorsorge ist es der Stadt Wien ein großes Anliegen,
  • die Abfälle in Eigenverantwortung zu sammeln
  • und soweit als möglich selbst zu behandeln.
  • Dazu trägt auch die bewusste Mülltrennung am Arbeitsplatz bei.
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18
Q

Allgemeine Vorschrift für das Ausscheiden von Unterlagen

A

Skartierungsordnung regelt die Rahmenbedingungen und die Vorgehensweise für das Aufbewahren und das Ausscheiden von Unterlagen in den Dienststellen.
* Entsprechend der Büroordnung für den Magistrat der Stadt Wien hat
* jede Dienststelle gemäß Skartierungsordnung einen Akten- und Skartierungsplan zu führen.
* Darin sind im Einvernehmen mit der MA 8 - Wiener Stadt- und Landesarchiv die Aufbewahrungsfristen in der Dienststelle und die archivischen Bewertungsentscheidungen festzuhalten.

Ergebnis des Aussonderungsprozesses kann die
* Archivierung oder
* die Vernichtung sein.

Unter Archivierung wird die
* Verwahrung oder
* Speicherung von Unterlagen nach Ablauf der Skartierungsfrist verstanden
* dient der dauernden Erhaltung
* nach Erfüllung des ursprünglichen Zwecks für die jeweilige Dienststelle
* ist der **MA 8 **- Wiener Stadt- und Landesarchiv vorbehalten.

Eine bewusste Aufbewahrungsstrategie trägt - neben der Rechtssicherheit - durch Reduktion des Volumens auch zur ökologischen Nachhaltigkeit bei.

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19
Q

Transparenz
die Beschlüsse aller Landesgesetze seit Juni 1983 in der Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates (Infodat) online abrufbar.

A

die
* möglichst **bedarfsorientierte interaktive Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten **
* die Nachvollziehbarkeit,
* Maßnahmen zur Sicherung rechtskonformer Vorgehensweisen
* vom öffentlichen Voranschlag über Rechnungsabschluss bis zum Wiener Antikorruptionsprogramm
* Das Regierungsprogramm 2020 enthält im Kapitel „Transparente Stadt“ zahlreiche Ideen und Vorhaben, mittels derer die bereits umgesetzte Transparenz weiter ausgebaut werden soll.
* Dem Transparenzgedanken folgend sind die Beschlüsse aller Landesgesetze seit Juni 1983 in der Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates (Infodat) online abrufbar.
* Die Transparenz von Entscheidungen basiert in ihren Grundanforderungen auf der Wiener Stadtverfassung, die z.B. die Transparenz des Rechnungsabschlusses vorsieht.

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20
Q

Exzellente Daten über die Stadt Wien

A

Daten als Basis für ihre weiterführenden Planungen.
* den stabilen und langlebigen Kern des Informationsmanagements in der Stadt Wien dar,
* der digitale IQ der Stadt wird durch die Daten erhöht.
* Sie bilden das Fundament für Information und Wissen und sind für eine
* smarte, intelligente und digitale Stadt ein wesentlicher Produktionsfaktor.

Data Excellence (DX) umfasst die Summe aller Maßnahmen, um den Wert der Daten nachhaltig zu maximieren.
Open Government Data (OGD) dass die Stadt Zahlen und Daten der Verwaltung öffentlich für jegliche Nutzung zur Verfügung stellt. (Einbahnen, Wiener Linien, historische Luftbildaufnahmen, Messdaten von Luftschadstoffen, WLAN-Standorte,
ViennaViz ist eine Web-Applikation der Stadt Wien, um Daten zu visualisieren und zu kommunizieren. Sie soll Öffentlichkeitsarbeiterinnen dabei unterstützen, Daten schnell, unkompliziert und ohne Layout- und Programmierkenntnisse auf Webseiten der Stadt Wien darzustellen.

Interne und externe Anspruchsgruppen und Kundinnen erleben ViennaViz-Datenvisualisierungen interaktiv im Design der Stadt Wien. https://www.intern.magwien.gv.at/web/m23/viennaviz

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21
Q

Wozu sind alle Bd gemäß GOM verpflichtet?

A

Gemäß – GOM sind alle Bd verpflichtet, die ihnen übertragenen Aufgaben in einer Weise zu besorgen, die gewährleistet:
* Gesetzmäßigkeit,
* Ordnungsmäßigkeit,
* Sparsamkeit,
* Wirtschaftlichkeit und
* Zweckmäßigkeit

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22
Q
  1. Was ist für die Beschaffung zu beachten?
A

Für die Beschaffung sind die
* Zuständigkeiten gemäß GEM zu beachten.
* Grundsätzlich ist die MA 54 - Zentraler Einkauf für die Beschaffung zuständig.

Ausnahmeregelungen sind festgelegt
* Im Beschaffungserlass
* für die IT-Ausstattung ist die MA 01 - Wien Digital zuständig.
* Dienstkraftwagen von der MA 48 - Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark beschafft.

Die Abwicklung einer Beschaffung erfolgt über * die Standardanwendung SAP.
* gilt auch für die Beauftragung von externen Beratungsleistungen.

Werden im Rahmen eines Projektes externe Expertisen benötigt,
* dann werden diese Leistungen am freien Markt zugekauft.
* In den Dienststellen gibt es VergabeReferentinnen, die
* in diesen Fällen anzusprechen sind.
* Die Vergabe-Referentinnen verfügen über Kenntnisse hinsichtlich der unterschiedlichen Beschaffungsmöglichkeiten und sind in der Lage, die für den Einzelfall geeignete Variante auszuwählen.

Zu beachten sind:
* Jedenfalls Wertgrenzen
* Teilweise** sind Ausschreibungen auch öffentlich kundzumachen und
* unterschiedliche Fristen einzuhalten

Unbedingt** zu beachten ist,
* dass Ausschreibungsunterlagen nicht vorzeitig geöffnet werden dürfen,
* sondern erst im Rahmen der Ausschreibungsverhandlung.

ÖkoKauf Wien ist das
* Programm für die ökologische Beschaffung der Stadt Wien, womit Produkte möglichst umweltfreundlich eingekauft und verwendet werden.

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23
Q
  1. Was regelt die Kassen- und Verlagsvorschrift?
  2. Was ist ein Verlag?
  3. Wobei handelt es sich bei Kassengeschäften- was zählt dazu?
A
  1. Die Kassen- und Verlagsvorschrift (KVM) regelt den Umgang mit Kassen und Verlägen in den Dienststellen des Magistrats mit Ausnahme der städtischen Unternehmungen.
  2. Ein Verlag ist ein festgesetzter Geldbetrag, welcher einer Dienststelle für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestellt wird.
  3. Bei Kassengeschäften handelt es sich um die Annahme bzw. Ausgabe von baren und unbaren Zahlungsmitteln. Dazu zählt:
    * die Gebarung mit Wertpapieren und
    * Wertgegenständen, der Verkauf von
    * Wertdrucksorten, die
    * Führung des Kassenjournals, die
    * gesicherte Verwahrung von Beständen an Bargeld, Wertpapieren, Wertgegenständen und Wertdrucksorten. Schlussendlich gehört zu den Kassengeschäften
    * die Überprüfung der Funktionalität der Kasseneinrichtungen.
24
Q
  1. Büroordnung - regelt d. km B. von Ge
  2. Enthält a. Vr und Bestimmungen über die e. Af
  3. Gültig f. a. Ds des Mag. mit Ausnahme des Rh
  4. A; O; P; U; B; F; R
A
  1. Die Büroordnungregelt die kanzleimäßige Behandlung von Geschäftsstücken. Sie enthält:
    * allgemeine Verhaltensregeln und
    * Bestimmungen über die elektronische Aktenführung, auch Workflow genannt.
    * Gültig ist sie für alle Dienststellen des Magistrats mit Ausnahme des Stadtrechnungshofs.
  2. In der Büroordnung ist das Führen eines Organisationshandbuchs vorgegeben.
    Darin sind
    * Ablaufregelungen,
    * Organisationsstrukturen (Organigramm, Referatseinteilung) und insbesondere
    * Protokollierungsrichtlinien,
    * Unterschriftenregelungen,
    * Berechtigungsstrukturen,
    * Festlegungen zur Aktenablage und
    * Regeln für den Rückstandsausweis zu dokumentieren.
25
Q
  1. Was versteht man unter elektronischer Aktenführung versteht man?
  2. Wie hat die Genehmigung zu erfolgen?
  3. Ausnahmen der elektronischen Akten?
A
  1. die ausschließlich elektronische Bearbeitung eines elektronischen Aktes.
    deren Zustandekommen sowie die internen Weiterleitungen elektronisch erfolgen nachvollziehbar und unabänderlich innerhalb eines einzigen Systems dokumentiert werden.

von jedem IKT-Arbeitsplatz mit Berechtigung aufrufbar.
Für den Umstieg auf ausschließlich elektronische Aktenführung ist eine Genehmigung des MD erforderlich. bezieht sich immer auf einen bestimmten Bereich - Häufig eine gesamte Dienststelle, oder nur auf ein bestimmtes Aufgabengebiet oder einen Prozess innerhalb einer Dienststelle beziehen; bei dienststellenübergreifenden Prozessen kann sich die Genehmigung auch über Dienststellengrenzen hinaus erstrecken.
Im genehmigten Bereich ist ausnahmslos die elektronische Aktenführung anzuwenden, da nur noch der elektronische Akt als Original gilt
3. Ausnahmen
* bei unvermeidbarer Medienbrüche (beispielsweise mit E-Mail oder in Papier an andere Behörden oder Parteien versendete Schreiben) oder bei besonders umfangreichen in Papier eingelangten Schriftstücken, Beilagen aus Altakten oder nicht sinnvoll einscannbaren Planunterlagen. In solchen Fällen spricht man von einem Hybridakt und der elektronische Akt hat zumindestdie Beschreibung dieser Unterlagen und einen Verweis auf deren Inhalt und Aufbewahrungsort zu enthalten.
Elektronische Akten sind in elektronischer Form zu archivieren. Die Elektronische Aktenführung beinhaltet uch die automatisierte Skartierung bzw. Übergabe an das Langzeitarchiv der MA 8 - Wiener Stadt- und Landesarchiv.

26
Q
  1. Was sind Formulare?
    sind arbeitsv._stand_T zur E; A; Auf. von D.
  2. Wo findet man die Formulare?
    im Fv der MA6
  3. Arten?
    nach d. Fo und Zweck
  4. Welche Formulare erfordern besondere Beachtung?
A
  1. Formulare sind arbeitsvorbereitende standardisierte Texte zur Erfassung, Ansicht und Aufbereitung von Daten.
  2. Sie sind im Formularverzeichnis über die Homepage der MA 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen abrufbar.
  3. Bei den Arten wird vorrangig nach der Form der Auflage und nach dem Bestimmungszweck unterschieden:
  • **Form der Auflage: ** in Elektronischer Form als E-Formulare und in Papierform als Drucksorten.
  • Bestimmungszweck: Für Kund*innen, für bestimmte Zwecke einzelner Dienststellen, für allgemeine Anwendung. Besondere Beachtung erfordern Wertdrucksorten (WD), = Geldwert gegen Bezahlung abgegeben werden oder aus besonderen Sicherheitsgründen mit fortlaufender Nummer versehen sind. „Verbilligtes Mittagessen Parkscheine **. Von jeder Dienststelle sind über die Abgabe bzw. Verwendung jedes einzelnen Stückes geeignete Aufzeichnungen zu führen.

Die Bestimmungen der Allgemeinen Kassen- und Verlagsvorschrift für den Magistrat der Stadt Wien (KVM) sind zu beachten. Aus Bestimmungszweck und Form der Auflage leiten sich die Kurzbezeichnungen ab, die -erweitert um Kennnummern - für die Administration (Auffindbarkeit, Bestellvorgang) von Bedeutung sind

27
Q
  1. Wertdrucksorten-Formulare werden von wem gestaltet?
  2. Bei Sonderformularen und Sonderdrucksorten ist NICHT verpflichtend?
  3. Wer ist für die Auflage, Bestellung und Lagerhaltung von Wertdrucksorten zuständig?
  4. Was ist die Grundlage für die Erstellung von Formularen?
A
  1. Wertdrucksorten (WD)Formulare werden von den anfordernden Dienststellen inhaltlich gestaltet und gegebenenfalls aktualisiert und von der MA 6 hergestellt und verwaltet.
  2. Bei Sonderformularen (SF) und Sonderdrucksorten (SD) ist eine Beauftragung der MA 6 nicht verpflichtend, doch ist sicherzustellen, dass auch diese Formulare Formularverzeichnis der MA 6 agenommen werden. https://www.intern.magwien.gv.at/ma06forms
  3. Für die Auflage, Bestellung und Lagerhaltung von Wertdrucksorten WD) ist die Stadthauptkasse der MA 6 zuständig.
  4. Gundlage für die Erstellung von Formularen ist der Erlass „Gestaltung und Verwaltung von Formularen“
28
Q

IKT-Sicherheit
Umgang m. Sr;
ges. Zu a. D.;
ges. Da;
ges. G_N
A-S

A

Es ist zu unterscheiden zwischen Datenschutz und Datensicherheit.
Datenschutz wird im Themenfeld „Rechte, Pflichten, Haltungen“ eingehend behandelt. In allen Dienststellen stehen IKT-Ansprechpartnerinnen zur Verfügung, die bei der richtigen und zweckmäßigen IKT-Anwendung unterstützen.
Unter dem Begriff Datensicherheit finden sich mehrere Aspekte:
* Der Umgang mit Sicherheitsrisiken,
* der gesicherte Zugriff auf Daten,
* die gesicherte Datenablage, die
* gesicherte Geräte-Nutzung und
* die Ausfall-Sicherheit.

29
Q

Umgang mit Sicherheitsrisiken

A

IKT-Sicherheitsrisiken sind unverzüglich
* im Wege des IKT-Sicherheitsbeauftragten
* an die IKT-Dienststelle gemeldet werden
IKT-Sicherheitserlass Sicherheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie - MD-OS 51600-2013-1
* und das E-Learning-Modul zur IKT-Sicherheit https://www.intern.magwien.gv.at/web/informationssicherheit/schulung/hingewiesen.

30
Q

Gesicherter Systemzugriff

A
  • mindestens 12 Zeichen lang sein
  • und muss **zumindest 3 verschiedene Arten von Zeichen, wie Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. * ? % +)
    • Bei der Auswahl des Passworts wird automatisch überprüft, ob dieses Passwort bereits in Listen von im Internet veröffentlichten Passwörtern aufscheint. Wenn dem so ist, wird dieses Passwort nicht zugelassen.
  • Diese Maßnahme soll verhindern, dass ein **zwar sicheres aber bereits „gecracktes“ ** und somit unsicheres Passwort verwendet wird.
  • Voreingestellte Passwörter (z.B. die einer Lieferfirma bei Auslieferung von Systemen) müssen umgehend durch individuelle Passwörter ersetzt werden.
  • Passwörter dürfen nicht auf programmierbaren Funktionstasten abgespeichert werden.
31
Q

Externer Zugriff auf den virtuellen Arbeitsplatz

A
  • virtuellen Arbeitsplatz (citrix), Wien.at (insbesondere Bediensteten, die über keinen PC an ihrem Arbeitsplatz verfügen oder karenzierten Mitarbeiterinnen)
  • Die Funktion “Passwort speichern” ist bei Verwendung des externen Zugriffs nicht zulässig!
  • Für den Einstieg ins Outlook und den Zugriff auf den virtuellen Arbeitsplatz ist ein zusätzlicher Sicherheitsschritt über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung erforderlich.
32
Q

Private Nutzung des Internets

A
  • Gemäß § 51 (1) GOM ist die private Nutzung des Internets nur im unumgänglichen Ausmaß gestattet. Die Nutzung darf keinesfalls dem Ruf oder dem Ansehen des Magistrats der Stadt Wien schaden oder diesen in Misskredit bringen und ist grundsätzlich dem dienstlichen Gebrauch vorbehalten. Insbesondere der Zugriff auf und die Verbreitung von pornografischen, rassistischen, illegalen und ähnlichen Web-Inhalten ist verboten. Beim sicheren und dienstrechtlich erlaubten Umgang in Sozialen Medien hilft das „Stadt Wien Social Media Manual (Leitfaden für die verantwortungsvolle Kommunikation im Web 2.0 und in Sozialen Medien)“.https/m53/social-media-handbuecher
33
Q

Verdächtige E-Mails

A

Die Informations- und Kommunikationstechnologien werden auch für destruktive Aktivitäten verwendet. Mit der Versendung von “Viren” oder Ähnlichem, wie beispielsweise Trojanische Pferde, werden ungewollte Aktivitäten an PCs verursacht, wie z.B. das unbemerkte und unbeeinflussbare Versenden von E-Mails. Sollte der Bedarf bestehen, E-Mails genauer untersuchen zu lassen, können diese an die Adresse abuse@wien.gv.at gesendet werden. Die verdächtige E-Mail darf aber nicht einfach weitergeleitet werden. Es ist dafür eine neue E-Mail zu erstellen und die verdächtige E-Mail als Anhang beizufügen.

34
Q

Spams

A
  • Das Verschicken von unerwünschten kommerziellen Massen- oder Werbesendungen per E-Mail, sogenannte „Spams“, ist verboten. Auszug aus dem Telekommunikationsgesetz: „Die Zusendung einer elektronischen Post (…) ohne vorherige Einwilligung der Empfängerin bzw. des Empfängers ist unzulässig, wenn
  • die Zusendung zu Zwecken der Direktwerbung erfolgt oder
  • an mehr als 50 Empfängerinnen gerichtet ist.“
35
Q

Gesicherte Gerätenutzung

A

Räumen mit Parteienverkehr
* ** direkter Einblick nur den berechtigten Personen möglich ist
* Bildschirmsperre
* Personenbezogene Ausdrucke unmittelbar zu entnehmen
* Überlassung des Arbeitsplatzes („Lan-User abmelden“).
* Mobile IKT-Geräte Passwort oder ein biometrisches Sicherheitsmerkmal oder eine Sicherheitskarte oder durch ein ähnliches Authentisierungsmerkmal abzusichern
* Die private Nutzung von IKT-Geräten der Stadt Wien ist im Rahmen von § 51 GOM zulässig.

Für die dienstliche Nutzung privater IKT-Geräte gelten Einschränkungen.
* Auf privaten IKT-Geräten ist die Speicherung dienstlicher Daten, die nicht als frei verfügbar klassifiziert sind, verboten (z.B. E-Mails).
* Die Nutzung der dienstlichen SIM-Karte, auch wenn sie über kein Datenpaket verfügt, ist in privaten IKT-Geräten verboten.
* Die Speicherung von dienstlichen Daten (Datenklasse >0) ist auf privaten Endgeräten verboten.
* Die Möglichkeit der Synchronisation von privaten IKTGeräten mit Exchange im Rahmen von Active Sync ist technisch unterbunden.
* Die Nutzung von ausschließlich privaten SIM-Karten, wie auch ausschließlich privaten Mobilfunktarifen in dienstlichen IKT-Geräten und darin verbauten eSIM (embedded SIM)-Karten, ist verboten.

36
Q

Dokumentenablage

A

Verbot -> privaten IKTGeräten an das Netzwerk der Stadt Wien - auch nicht über drahtlose Schnittstellen.

Ausgenommen
- frei verfügbare Netzwerke, wie Stadt-Wien-Hotspot
- Der MA 01 Remote-Zugang zum Virtuellen Arbeitsplatz (privaten IKT =-erlaubt)

Erlaubt
Nutzung des privaten Handys für dienstliche Telefonate
Nutzung privater IKT-Geräte für das dislozierte Arbeiten via CITRIX https://www.intern.magwien.gv.at/web/informationssicherheit/regelungen-fueranwenderinnen
wird sichergestellt, dass im Falle der Abwesenheit einzelner Mitarbeiterinnen dienstliche Daten jederzeit verfügbar sind. Die Datenablage hat dazu grundsätzlich auf zentralen Speichermedien, wie z.B. Fileservice, Liferay, ELAK oder Enterprise Cloud Storage (ECS), zu erfolgen. Die Datenspeicherung auf mobilen IKT-Geräten sollte daher nur kurzzeitig und im unbedingt erforderlichen Maß vorgenommen werden.

37
Q

Ausfall-Sicherheit - Betriebskontinuitätsmanagement

A

Betriebs-kontinuitäts-managements =
Notfallpläne mit Ausweichszenarien
liegen in den Dienststellen
sind entsprechend zu kommunizieren und regelmäßig auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.

38
Q

Datenschutz in Verbindung mit Archivierung

A
  • Datenschutz
  • Nachvollziehbarkeit von Verwaltungsvorgängen
  • regeln Rechtsvorschriften
  • und die Skatierungsordnung die Aufbewahrungsfristen.
  • Die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO)
  • und das Datenschutzgesetz haben das Ziel, **den Schutz der Daten auszubauen und transparenter zu gestalten.
    Folgende Datenschutzgrundsätze sind zu befolgen:
  • Respektieren des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Bürgerinnen über ihre Daten: * Der Magistrat achtet darauf, dass die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen nicht verletzt werden.
  • Beachtung des erforderlichen Umfangs und der Dauer der Datenverarbeitung:
  • Der Magistrat ermittelt und verarbeitet personenbezogene Daten nur in dem für die Verwaltung unbedingt erforderlichen Umfang
  • und hält sie nur so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Verwaltungsaufgabe erforderlich ist.
  • Sicherstellung der Unversehrtheit der Daten: Der Magistrat achtet darauf, dass personenbezogene Daten richtig, vollständig und zutreffend sind.
  • Zugriffs- und Nutzungseinschränkungen:
  • An Dritte werden Daten grundsätzlich nicht weitergegeben; es sei denn, die betroffene Person hat einer Datenweitergabe ausdrücklich zugestimmt oder es gibt dafür eine gesetzliche Verpflichtung.
  • Der Magistrat unternimmt alle vertretbaren Anstrengungen, dass personenbezogene Daten nur von jenen Mitarbeiterinnen eingesehen werden können, die mit der Erledigung der konkreten Verwaltungsaufgabe beauftragt sind und sich zur Geheimhaltung der ihnen anvertrauten Daten verpflichtet haben.
  • Unabhängig davon wird die auftrags- und zweckmäßige Verwendung von personenbezogenen Daten dokumentiert und regelmäßig kontrolliert.
39
Q

Standard-Ausstattung der Büro-Arbeitsplätze

A

Die Büro-Arbeitsplätze in der Stadt Wien sind mit standardisierten Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) ausgestattet.

40
Q

Der Standard-IKT-Arbeitsplat

A

In der Regel besteht der Standard-IKT-Arbeitsplatz aus einem PC bzw. Notebook oder einem ThinClient sowie einem Telefon bzw. Dienst-Handy.
* Kopierer, Scanner und Drucker werden nach Möglichkeit von mehreren Mitarbeiterinnen aus ökonomischen und ökologischen Gründen gemeinsam verwendet (s. Druckerstrategie)

41
Q

Der ThinClient

A

Ein ThinClient ist eine
* kostengünstige Alternative zum klassischen PCArbeitsplatz.
* Mit diesem können die klassischen Office-Produkte, MailingSysteme, Internet-Browser, ELAK, eRecht oder SES unabhängig von der lokalen Hardware
* über einen zentralen Server genutzt werden

42
Q

Vertraulicher Druck mit FollowMe

A

Im Rahmen der Druckerstrategie wird auf einen sicheren und wirtschaftlichen Druck großen Wert gelegt. Um dies möglichst komfortabel in der Handhabung zu gestalten, werden so genannte FollowMe-Drucker-Systeme eingesetzt FollowMe ist ein zentrales Service, welches einen qualitativen, vertraulichen und sicheren
Druck auf Multifunktionsgeräten an zentralen Standorten ermöglicht. Der Start des Ausdrucks erfolgt mittels Dienstkarte oder mit einem Chip direkt beim Gerät. Dadurch ist gewährleistet, dass Ausdrucke nicht unbeabsichtigt von anderen gelesen werden.

43
Q

Scannen

A

Physischer Posteingang wird zentral durch das Scanzentrum der MA 6 (Rechnungs- und Abgabenwesen) gescannt
*, sofern diese geöffnet werden dürfen.
* Direkt in der Dienststelle abgegebene Poststücke sind in der Dienststelle selbst zu scannen. * Vor dem Scannen wird ein Eingangsvermerk angebracht.
Vom Scannen ausgenommen sind:
Gesetzblätter,
Amtsblätter,
Wertbeilagen,
 gebundene Unterlagen (z.B. Akten oder Aktenteile),
 Pläne und sonstige Beilagen größer als DIN A3,
 Veranstaltungs- sowie Seminareinladungen,
 Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren, Bücher, Werbung, Kataloge,
 Pakete.

44
Q

Telefonie

A
  • Festnetz-Telefon oder Computer.
  • Bei Bedarf Diensthandy über MA 01 - WienDigital _ besondere Sicherheitsbestimmungen. In den Magistratsdienststellen

(Ausnahme WienerGesundheitsverbund) wachsen Telekommunikation und Informationstechnologie (IT) zur sogenannten Unified Communication
(UC)
zusammen. Es ergeben sich für die Mitarbeiterinnen und Nutzerinnen neben der herkömmlichen Sprachtelefonie weitere Möglichkeiten und Vorteile, z.B.:
 Verfügbarkeitsanzeige: Anzeige des ausgewählten oder im Outlook-Kalender
eingetragenen Präsenzstatus (frei, gebucht, „Bitte nicht stören“ etc.)
 Live-Chat
 Telefonkonferenzen
 Videokonferenzen
Durch den Einsatz von Live-Chats, Telefon- und Videokonferenzen können Termine auch kurzfristig anberaumt sowie Anfahrtszeiten vermieden werden.
Im Wiener Gesundheitsverbund stellt die MA 01 – Wien Digital gleichwertige Funktionalitäten zur Verfügung. Aufgrund der spezifischen Anforderungen in den Kliniken kommen hier jedoch andere Produkte und Technologien zum Einsatz als in den Magistratsabteilungen.

45
Q

Standard-IT-Anwendungen

A
  • vorgefertigte Softwarelösungen, * die über den ADVInstaller oder * über das Microsoft Softwarecenter im Magistratsbereich bzw. im WIGEV über die IKT-Betreuerinnen der MA 01, zur Verfügung gestellt werden.
  • Diese ermöglichen ein einheitliches Arbeiten in allen Dienststellen der Stadt Wien.
  • Wesentliche Vorteile liegen in der * magistratsweiten Verfügbarkeit, * Auswertbarkeit und Sicherheit * standardisierter Daten und Informationen.
  • Andere Software-Installationen sind grundsätzlich nicht zulässig.
    Diese Software-Anwendungen erfüllen unterschiedliche Anforderungen, indem sie Informationen liefern und bei der Kommunikation, Büromanagement und Personaladministration unterstützen. Manche dieser Anwendungen vereinen mehrere Funktionalitäte
46
Q

Intranet

A
  • Die Dienststellen erstellen diese Seiten eigenverantwortlich Sowohl im Intranet der Stadt Wien als auch im Intranet des Wiener Gesundheitsverbundes stehen den Mitarbeiterinnen aktuelle Meldungen sowie allgemeine Informationen und Direktzugriffe zur Verfügung. Beispiele hierfür sind:
     Aktuelle Meldungen zur Stadt Wien bzw. des Gesundheitsverbundes
     Das Bildungsprogramm der Wien-Akademie bzw. des WIGEV
     Das Vorschlagswesen (siehe Kapitel „Durch Veränderung zu Verbesserung“) im
    Intranet der Stadt Wien
     Dienststellen, Mitarbeiterinnen, Organisation und Erreichbarkeiten
     Stadtplan Wien
     Persönliche Gehaltszettel-, Dienstreise- und Veranstaltungsabrechnungen
    Mit dem eigenen „Profil“ und den „Gruppen“ stehen im Intranet der Stadt Wien allen Bediensteten (auch jenen des Wiener Gesundheitsverbundes) persönliche Kommunikations- und Arbeitsbereiche zur Verfügung, die eine Vernetzung und einen Erfahrungs- und Wissensaustausch fördern:
     **Persönliche Seite mit Informationen zur Funktion und zum Arbeitsbereich und
  • dem “Cockpit” mit Überblick über eigene Gruppen**, das Netzwerk und den Activity Stream
     Arbeiten in Gruppen mit gemeinsamer Dateiablage, Wiki, Blog (mit NeueintragVerständigungsfunktion über Button „Abonnieren“) und Kalender
     Chat für den Dialog mit anderen Kolleginnen, die online sind
47
Q

Überblick Wien“

A
  • das magistratsinterne Informationssystem, in dem
  • Kontaktdaten und Aufgaben
  • von Personen und Organisationen gefunden werden können.
  • Damit ist eine Suche nach Funktionen bzw. Beauftragungen möglich.
  • Es können in dieser Datenbank
    beispielsweise mit wenigen Klicks die Ersthelferinnen oder die Datenschutzverantwortlichen einer bestimmten oder aller Dienststellen gefunden werden.
  • Ein weiterer wesentlicher Nutzen liegt in der zentralen Abrufbarkeit der genannten Informationen,
  • die in Echtzeit dezentral von den Dienststellen aktuell gehalten werden.
  • Daten aus Überblick Wien sind vorrangig im Intranet, zum Teil aber auch im Internet mit verschiedenen Suchmöglichkeiten abrufbar, zum Beispiel Suche nach in
    Magistrat und Stadtpolitik.
48
Q

Internet - wien.gv.at – gesundheitsverbund.at

A
  • Den Mitarbeiter im Rahmen ihres Aufgabengebietes auch wien.gv.at, sowie, gesundheitsverbund.at zur Verfügung.
  • Informations-,
  • Service- und * Kommunikationsplattform
    *für die Wienerinnen sowie unsere
    Kundinnen.
49
Q

Microsoft Office und Outlook

A
  • Textverarbeitung und Kommunikation [Microsoft MS Office mit Word, Excel und Powerpoint sowie MS Outlook]
  • Browser steht neben Microsoft Edge auch Google Chrome zur Verfügung.
  • Weitergabe von Dokumenten im PDF/A-Format.
  • Im ELAK ist dies
    als Standard eingerichtet,
  • kann aber bei Bedarf pro Schriftstück geändert werden.
  • Der Umgang mit E-Mails ist im Erlass „Internet und elektronische Kommunikation; offizielle
    Dienststellen-Postfächer“
    geregelt
  • und wird durch die IKT-strategische Richtlinie „E-Mail“
    https://www.intern.magwien.gv.at/documents/37900/15485255/strategische-richtliniee-mail.pdf/73547db1-3bb8-6b5e-b6d1-f28173208b9a?t=1661963134814
    ergänzt
50
Q

Amtssignatur

A

Für Verantwortliche des öffentlichen Bereichs, wie z.B. Behörden und Magistratsdienststellen gibt es eine spezielle elektronische Signatur, die rechtlich vorgesehen ist, ausschließlich von Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs verwendet wird und
bestimmten Anforderungen genügen muss.
Die Amtssignatur ist eine elektronische Signatur, die von einem*einer Verantwortlichen des
öffentlichen Bereichs auf einem Bescheid oder einem Dokument aufgebracht wird.
Elektronische Dokumente von Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs sind dadurch leicht erkennbar. Durch die Amtssignatur kann nicht nur die Echtheit und Unversehrtheit des elektronischen Dokuments überprüft werden, sondern der Ausdruck des Dokuments hat zusätzlich die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde. Die Amtssignatur ist im ELAK
umgesetzt.

51
Q

ELAK

A

ELAK (der Elektronische Akt) ist das IT-System, welches im Magistrat der Stadt Wien, den
Bundesländern und dem Bund die Protokollierung, Aktenführung und -verwaltung in
ausschließlich elektronischer Form ermöglicht. Damit wird eine einheitliche elektronische
und dienststellenübergreifende Aktenbearbeitung im gesamten Magistrat der Stadt Wien
erreicht. Allen an einem konkreten Akt arbeitenden Dienststellen stehen dabei Dokumente,
E-Mails und Bilddateien dieses Akts aktuell und zentral zur Verfügung.
Dem ELAK liegt ein Berechtigungssystem zu Grunde, wodurch berechtigte Mitarbeiterinnen Zugriff auf die ihnen zugeordneten Akten haben. Die Bearbeitung eines
Akts kann dadurch in mehreren Dienststellen (auch Bundesländern) gleichzeitig, dezentral
und ortsunabhängig erfolgen. Im ELAK kann nach unterschiedlichen Kriterien strukturiert
gesucht und ausgewertet werden. Beispielsweise bietet der Rückstandsausweis jederzeit
Übersicht über offene Akten, Geschäftsstücke und Termine.
Darüber hinaus können im Wege des ELAK Schriftstücke an externe Empfänger
innen (z.B.
Bescheide, Vorschreibungen etc.) versandt werden. Weiters stehen im ELAK zentrale
Services wie eBezahlen, das Adressen- und Grundbuchservice und die Duale Zustellung zur
Verfügung.
Näheres über die Elektronische Aktenführung ist im Kapitel „Wirtschaftlichkeit und
Effizienz“ enthalten

52
Q

E-Recht

A
  • Die Applikation eRecht steht im Magistrat der Stadt Wien
  • für Vorlage- und Genehmigungsprozesse zwischen Verwaltung und politischen Gremien zur Verfügung.
  • Damit werden beispielsweise die Entstehungsprozesse von Rechts-Normen (wie Landesgesetze und Verordnungen) im Magistrat der Stadt Wien abgewickelt.
  • Das bedeutet, dass vom
    Erstentwurf in der legistischen Dienststelle bis zur Kundmachung die Bearbeitungsschritte
    elektronisch erfolgen.
  • Ebenso werden die Aktenarten „Dienststellenanträge“ und „Bezirksanfragen“ bzw. „Bezirksanträge“ im eRecht abgewickelt.
  • Die offizielle Bezeichnung des eRecht-Programms lautet: „Entstehen von Normen -
    Protokollierung, Aktenverfolgung und Textverarbeitung von Normen“.
53
Q

Cloud-Datenablage ECS

A
  • Enterprise Cloud Storage (ECS)
  • ist die Cloud-Datenablage,
  • auf die vom Arbeitsplatz, von mobilen Endgeräten und vom Virtuellen Arbeitsplatz zugegriffen werden kann.
  • Weiters können auch magistratsexterne Personen (z.B. externe Projektpartner*innen) für den Zugriff berechtigt werden.
  • Die ECS ist ein Service, welches der Dropbox oder Google Drive
    entspricht, mit dem Unterschied, dass die Daten im Rechenzentrum der MA 01 -Wien Digital abgespeichert sind
54
Q

Betriebswirtschaftliche Software SAP

A
  • Im Magistrat der Stadt Wien sowie im Wiener Gesundheitsverbund
  • ist die betriebswirtschaftliche Standardsoftware SAP (Systeme Anwendungen Produkte in der Datenverarbeitung) in Einsatz.
  • Die Hauptanwendungen im Magistrat sind
  • die Finanzbuchhaltung,
  • die Kostenrechnung,
  • das Haushaltsmanagement,
  • die Materialwirtschaft und
  • der Virtuelle Markt.
  • Damit ist beispielsweise von der Beschaffung bis zur Auslieferung eine lückenlose elektronische Bearbeitung und Dokumentation gewährleistet.
55
Q

Baumanagementsoftware ABK

A
  • Der Magistrat der Stadt Wien verwendet für die Abwicklung von AVA-Prozessen (Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung) die ÖNORM-konforme Software ABK (Umfassende Bau-Management-Software).
  • Sie wird derzeit überwiegend für Bauleistungen,
  • aber auch für Dienst-, teilweise Lieferleistungen und
  • auch geistige Leistungen verwendet.
  • Im Programm werden die grundlegenden, für Ausschreibungen relevanten Bausteine modular zur Verfügung gestellt.
  • Damit werdenrechtskonforme Vergabe- und Abrechnungsprozesse,
  • ein medienbruchfreier Datenaustausch zwischen Auftraggebenden und Auftragnehmenden
  • sowie valide Kostenschätzungen unterstützt.
56
Q

Elektronische Arbeitszeiterfassung SES

A
  • erfolgt im Magistrat grundsätzlich mit der Standardsoftware SES (Staff Efficiency Suite)
  • in Kombination mit den Zeiterfassungsterminals und
  • der Dienstkarte bzw. dem Diensthandy.
  • SES beinhaltet Funktionen für
    Mitarbeiter*innen sowie Führungskräfte u.a. zur Beantragung bzw. Genehmigung von Urlauben, Nebengebühren etc.
  • Es bietet auch die Möglichkeit, arbeitszeitbezogene Daten
    für die Kosten- und Leistungsrechnung zu erfassen (z.B. Produktzeitzuordnung)
57
Q

Dezentrale Personalverwaltung VIPer

A
  • Das System VIPer (Verwaltung Integrierter Personaldaten)
  • beinhaltet alle Funktionen für
    Personalstellen und Führungskräfte, die zur Personaladministration einer Dienststelle notwendig sind.
  • Beispielsweise werden die über SES erfassten Absenzen, Nebengebühren etc. im Wege von VIPer automatisch in das zentrale Abrechnungssystem WIPIS der MA 2 -Personalservice übergeleitet. * Zusätzlich stehen Funktionen für Planungen, Auswertungen
    und Analysen für die Personaladministration
    zur Verfügung.