Verträge über ein Risiko Flashcards
1
Q
P: Rechtsnatur der Leibrente
A
- eA (Rspr): ein einheitliches nutzbares Recht, das dem Berechtigten für die Lebensdauer eines Menschen eingeräumt ist und dessen Erträge aus fortlaufend wiederkehrenden, gleichmäßigen und in gleichen Zeitabständen zu gewährenden Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen bestehen -> Begründung eines Stammrechts erforderlich; bei einzelnen wiederkehrenden Leistungen (bspw. monatliche Geldzahlungen) sind die §§ 759ff nicht anwendbar
- strikte Trennung des Stammrechtsbestellungsvertrages vom zugrundeliegenden Kausalvertrag (bspw. Grundstückskauf hat als Gegenleistung die Bestellung einer Leibrente zum Gegenstand)
- > Verzögerung einzelner Ratenzahlung wäre kein Rücktrittsgrund, da Leistung bereits mit der Bestellung des Stammrechtes erbracht ist
- > Rückabwicklung nur über die condictio ob rem
- aA (Lit): Dauerschuldverhältnis
pro: Zwischenschaltung eines Stammrechts unnötig kompliziert und vom oft nicht differenzierten Parteiwillen nicht gedeckt - > Rücktrittsrecht bei Verzögerung einzelner Leistungen nach § 323 (con: § 323 bei Dauerschuldverhältnissen?)
- > § 313 zur Anpassung der Leibrentenverpflichtung; Unsicherheiten über die Lebensdauer des Gläubigers sind jedoch nicht zur Geschäftsgrundlage zu zählen, da diese typischer Bestandteil der vertraglichen Risikoordnung bei Leibrenten sind
2
Q
Spiel/Wette: Charakter der Naturalobligation, § 762 I
A
- Unverbindlichkeit erstreckt sich auch auf SEA wegen Verletzung einer Leistungspflicht und Vertragsstrafen
- Keine Bestellung wirksamer akzessorischer Sicherheiten möglich, da voll wirksame Hauptschuld vorausgesetzt
- Keine Zurückbehaltungsrechte und keine Aufrechnung möglich, da beide Rechtsinstitute einen durchsetzbaren Anspruch erfordern