Reisevertrag Flashcards

1
Q

P: Vertrag zwischen Reiseveranstalter und Leistungserbringer als echter Vertrag zugunsten Dritter

A
  • eA (Rspr. & hLit): (+) (eigener Erfüllungsanspruch des Reisenden)
    pro: Schutz vor Insolvenz des Reiseveranstalters
  • aA (Looschelders): (-)
    pro: Insolvenzschutz, der zur Annahme des VZD geführt hat, jetzt in §§ 651 r,s geregelt
    pro: entspricht nicht der Interessenlage der Vertragspareien: Reisender soll nicht noch zusätzlich begünstigt werden
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Umfang des “Reisenden”

A
  • Gruppenreisen: Stellvertretungslösung nach §§ 164 ff
  • > für jeden Gruppenteilnehmer kommt ein eigener Vertrag zustande
    pro: Auslegung idR dahingehend, dass Buchender nicht für alle Gruppenteilnehmer bzgl der vertraglichen Verpflichtungen einstehen will
  • Familienreisen: echter Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328 ff)
    pro: Interessens- und Wirtschaftsgemeinschaft, nach außen idR durch gemeinsamen Familiennamen erkennbar
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

P: Streik als unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand iSd § 651h IV Nr. 2

A
  • wohl (+) bei Streik des Flughafenpersonals bzw allgemeiner solcher Bereiche, die nicht in der Kontrolle des Reiseveranstalters liegen
  • (-) bei Streik im Bereich der Leistungserbringer (Hotel)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

P: Einordnung des § 651 e (Vertragsübertragung)

A
  • eA (hM): Vertragsübernahme (tritt in Rechte und Pflichten des ursprgl. Buchenden ein)
  • aA: Vertrag zugunsten Dritter
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

A
  • Rspr.: Tagessatzssystem (Differenzierung nach arbeitenden und nicht arbeitenden Urlaubern)
    con: Ausgleich des immateriellen Schadens; ob der Urlauber sonst arbeitet oder nicht , ist nicht von Belang
  • Lit: Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls
    con: Interesse einer einheitlichen Berechnung der Entschädigung
  • BGH: Reisepreis und Ausmaß der Beeinträchtigungen als maßgeblich
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

P: Abgrenzungsprobleme zwischen speziellem Reisevertragsmängelgewährleistungsrecht und allgemeinem Leistungsstörungsrecht bei Ausfall einzelner Reiseleistungen bzw. Ausfall der gesamten Reiseleistung

A
  • bei Ausfall einzelner Reiseleistungen und bei vorzeitigem Abbruch: Reisemangel iSd § 651i II (ganzhM)
  • eA (hM): auch wenn Reise gar nicht angetreten werden kann, greifen die §§ 651i ff ab Vertragsschluss
  • aA (mM): erst ab tatsächlichem Reiseantritt
    con: Wertungen der §§ 651i ff passen auch bei vollständigem Ausfall der Reise
    con: Reisendem soll auch von Anfang an ein Entschädigungsanspruch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zustehen; diesen sieht das allgemeine Leistungsstörungsrecht aber nicht vor
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly