Maklervertrag, Auslobung Flashcards

1
Q

Pflichten und Pflichtverletzung des Auftraggebers

A
  • Provisionszahlung bei Zustandekommen eines wirksamen Hauptvertrages
    -> entfällt mit ex-tunc-Nichtigkeit bspw. infolge einer Anfechtung
  • Keine Abschlusspflicht des Auftraggebers aus § 242; aber: bei grob treuwidriger Vereitelung durch den Auftraggeber hat Makler einen SEA gem. § 280 I
  • Leistung des Maklers muss mindestens mitursächlich sein für Zustandekommen des wirksamen Hauptvertrages
  • Erfolgsunabhängiger Maklerlohn in AGB verstößt gegen § 307 II Nr. 1 (Verstoß gegen Leitbild des Maklervertrages)
    -> freilich als individuelle Parteivereinbarung möglich (fraglich: dann noch Maklervertrag iSd § 652)
  • Aufwendungsersatz gem. § 652 II, aber: in AGB nicht pauschal in Abhängigkeit zu den Preisvorstellungen der Parteien oder
    dem Wert des Objekts bestimmbar, wieder Verstoß gegen § 307 II Nr. 1 (Verstoß gegen Leitbild des Maklervertrages)
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2
Q

Pflichten und Pflichtverletzung des Maklers

A
  • keine Tätigkeitspflicht (kein Synallagma mit späterem Provisionsanspruch)
  • aber § 242: Interessen des Auftraggebers müssen im Bereich des Zumutbaren gewahrt werden
  • > Aufklärungs- und Schutzpflichten: ggf. SEA aus §§ 280 I, 241 II
  • > bei schwerwiegender Pflichtverletzung: Verwirkung des Provisionsanspruches gem. § 654 analog
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3
Q

Alleinauftrag

A
  • Verzicht des Auftraggebers, noch weitere Makler für die Zeit der Vertragsdauer einzuschalten -> höhere Provisionschancen des Maklers
  • dies rechtfertigt entgegen der grds. Konzeption eine Tätigkeitspflicht des Maklers (jedoch nach wie vor nicht synallagmatisch - Maklervertrag bleibt einseitig verpflichtend)
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4
Q

Rechtsnatur der Auslobung

A
  • Einseitiges RG, das aus einer nichtempfangsbedürftigen WE besteht
  • Wirksam mit öffentlicher Bekanntmachung
  • Tätigwerdender muss nichts von der Auslobung gewusst haben
  • § 116 S. 2 analog möglich
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5
Q

Abgrenzung zwischen Auslobung und bedingter (belohnender) Schenkung

A
  • anhand des Adressatenkreises:
  • > Auslobung: nicht individualisierbar (Öffentlichkeit)
  • > Schenkung: bestimmter Adressatenkreis
  • anhand des primären Zwecks:
  • > Auslobung: Herbeiführung einer Handlung
  • > Schenkung: Begünstigung des Beschenkten
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