Maklervertrag, Auslobung Flashcards
1
Q
Pflichten und Pflichtverletzung des Auftraggebers
A
- Provisionszahlung bei Zustandekommen eines wirksamen Hauptvertrages
-> entfällt mit ex-tunc-Nichtigkeit bspw. infolge einer Anfechtung - Keine Abschlusspflicht des Auftraggebers aus § 242; aber: bei grob treuwidriger Vereitelung durch den Auftraggeber hat Makler einen SEA gem. § 280 I
- Leistung des Maklers muss mindestens mitursächlich sein für Zustandekommen des wirksamen Hauptvertrages
- Erfolgsunabhängiger Maklerlohn in AGB verstößt gegen § 307 II Nr. 1 (Verstoß gegen Leitbild des Maklervertrages)
-> freilich als individuelle Parteivereinbarung möglich (fraglich: dann noch Maklervertrag iSd § 652) - Aufwendungsersatz gem. § 652 II, aber: in AGB nicht pauschal in Abhängigkeit zu den Preisvorstellungen der Parteien oder
dem Wert des Objekts bestimmbar, wieder Verstoß gegen § 307 II Nr. 1 (Verstoß gegen Leitbild des Maklervertrages)
2
Q
Pflichten und Pflichtverletzung des Maklers
A
- keine Tätigkeitspflicht (kein Synallagma mit späterem Provisionsanspruch)
- aber § 242: Interessen des Auftraggebers müssen im Bereich des Zumutbaren gewahrt werden
- > Aufklärungs- und Schutzpflichten: ggf. SEA aus §§ 280 I, 241 II
- > bei schwerwiegender Pflichtverletzung: Verwirkung des Provisionsanspruches gem. § 654 analog
3
Q
Alleinauftrag
A
- Verzicht des Auftraggebers, noch weitere Makler für die Zeit der Vertragsdauer einzuschalten -> höhere Provisionschancen des Maklers
- dies rechtfertigt entgegen der grds. Konzeption eine Tätigkeitspflicht des Maklers (jedoch nach wie vor nicht synallagmatisch - Maklervertrag bleibt einseitig verpflichtend)
4
Q
Rechtsnatur der Auslobung
A
- Einseitiges RG, das aus einer nichtempfangsbedürftigen WE besteht
- Wirksam mit öffentlicher Bekanntmachung
- Tätigwerdender muss nichts von der Auslobung gewusst haben
- § 116 S. 2 analog möglich
5
Q
Abgrenzung zwischen Auslobung und bedingter (belohnender) Schenkung
A
- anhand des Adressatenkreises:
- > Auslobung: nicht individualisierbar (Öffentlichkeit)
- > Schenkung: bestimmter Adressatenkreis
- anhand des primären Zwecks:
- > Auslobung: Herbeiführung einer Handlung
- > Schenkung: Begünstigung des Beschenkten