Secondhand-Software Flashcards
1
Q
Sind Nutzungseinschränkungen möglich?
A
ja
2
Q
Was ist der “Erschöpfungsgrundsatz”?
A
- Inhaber des UrhR (i.d.R. Hersteller) kann sich nicht mehr auf SchutzR für Software berufen, wenn mit seinem Willen in Verkehr gebracht
- Weiterveräußerungsverbote in AGB unzulässig (gilt nicht für Miete, Leasing)
- zulässig ist auch Aufspalten von Volumenlizenzen
3
Q
Was passiert mit einem SoftwarepflegeV?
A
die Übertragung dieses V auf den Käufer kann vom Hersteller verweigert