Secondhand-Software Flashcards

1
Q

Sind Nutzungseinschränkungen möglich?

A

ja

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2
Q

Was ist der “Erschöpfungsgrundsatz”?

A
  • Inhaber des UrhR (i.d.R. Hersteller) kann sich nicht mehr auf SchutzR für Software berufen, wenn mit seinem Willen in Verkehr gebracht
  • Weiterveräußerungsverbote in AGB unzulässig (gilt nicht für Miete, Leasing)
  • zulässig ist auch Aufspalten von Volumenlizenzen
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3
Q

Was passiert mit einem SoftwarepflegeV?

A

die Übertragung dieses V auf den Käufer kann vom Hersteller verweigert

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