eIDAS und Vertrauensdienstegesetz Flashcards

1
Q

Was ist eIDAS?

A

= electronic IDentifications, Authentication and trust Services

= EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt

in D: Durchführung durch VDG (ehem. SigG)

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2
Q

was wurde neben der elektronischen Signatur durch eIDAS eingeführt?

A
  • elektronisches Sigel
  • elektronischer Zeitstempel
  • elektronische Zustelldienste
  • Webseitenzeritfikate
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3
Q

Welche elektronischen Signaturen gibt es?

A
  • z.B. Chipkarte, ELSTER
  • Beweiswert hängt von Qualität der eingesetzten elektron. Signatur ab
  • einfach, fortgeschrittene, qualifizierte Signatur
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4
Q

einfache elektronische Signatur

A

= Daten in elektroinscher Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die zur Authentifizierung dienen (§ 2 Nr. 1 SigG)
- auch Mails und eingescannte Unterschriften
- geringe Beweisqualität

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5
Q

fortgeschrittene Signatur

A

zusätzliche Kriterien:
1. ausschließlich Signaturschlüsselinhaber zugeordnet
2. ermöglicht Identifizierung Signaturschlüsselinhaber
3. nur mit Mitteln erzeugt, die SSI unter alleiniger Kontrolle
4. müssen so mit Daten verknüpft, dass nachträgliche Veränderung erkennbar

sind nicht eigenhändiger Unterschrift gleichgestellt

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6
Q

qualifizierte elektronische Signatur

A
  • gesamtes Verfahren durch Prüf- und Bestätigungsstelle
  • Gütesiegel (bzw. Vertrauensdiensteanbieter) als akkreditierte Zertifizierungsstelle
  • erhalten von Bundesnetzagentur “Wurzelzertifikate”
  • VDA werden alle 2 Jahre überprüft
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