Schemata ZR Flashcards
Prüfungsreihenfolge von Ansprüchen
I. Vertragliche
II. Quasivertragliche
III. Dingliche
IV. Deliktische
V. Bereicherungsrechtliche
VI. sonstige
Zustandekommen und Wirksamkeit von Verträgen
I. Angebot
1. Willenserklärung des Antragenden
a) äußerer Erklärungstatbestand
aa) Handlungsbewusstsein
bb) Rechtsbindungswille
cc) Geschäftswille
b) innerer Erklärungstatbestand
aa) Handlungsbewusstsein
bb) Erklärungsbewusstsein
cc) Geschäftswille
2. Wirksamwerden des Angebots
a) Abgabe der WE
b) Zugang der WE
II. Annahme
1. Willenserklärung des Annehmenden
2. Wirksamwerden der Annahme grds. mit Abgabe und Zugang
3. Annahmefrist, §§ 147 ff.
AGB-Kontrolle
I. Anwendbarkeit der §§ 305 ff.
II. Vorliegen von AGB iSd § 305
III. Einbeziehung in den Vertrag
IV. Inhaltskontrolle
1. § 309
2. § 308
3. § 307 (Generalklausel)
V. Rechtsfolge der Nichteinbeziehung bzw. Unwirksamkeit, § 306 I, II
Stellvertretung
I. Zulässigkeit der Stellvertretung
II. eigene WE des Vertreters
III. Handeln im fremden Namen (= Offenkundigkeitsprinzip)
IV. Bestehen einer Vertretungsmacht
Anfechtung, §§ 119 ff.
I. Zulässigkeit der Anfechtung
II. Anfechtungsgrund
1. Inhalts- oder Erklärungsirrtum, § 119 I
2. Eigenschaftsirrtum, § 119 II
3. Übermittlungsirrtum, § 120
4. Arglistige Täuschung/ Widerrechtliche Drohung, § 123
III. Anfechtungserklärung, § 143
IV. Anfechtungsfrist
V. kein Ausschluss
VI. Rechtsfolgen: rückwirkend nichtig
Geschäftsunfähigkeit, §§ 104, 105
I. Voraussetzungen
1. Minderjährige unter 7 J., § 104 Nr. 1
2. Geisteskranke, § 104 Nr. 2
3. vorübergehend Geistesgestörte und Bewusstlose gem. § 105 II gleichgestellt
II. Rechtsfolgen bei Abgabe einer WE: Nichtigkeit gem. § 105 I
III. Geschäfte des täglichen Lebens, § 105a I
1. alltägliches Geschäft
2. Leistung und Gegenleistung werden tatsächlich bewirkt
3. Geringwertige Mittel
4. keine Gefahr für das Vermögen des Geschäftsunfähigen
Beschränkte Geschäftsunfähigkeit, §§ 106 ff.
I. Voraussetzungen: Minderjährige ab 7-18
II. Rechtsfolgen bei Abgabe einer WE
1. Wirksame Geschäfte:
a) ausschließlich rechtlich vorteilhafte Geschäfte
b) Taschengeldparagraph, § 110
c) Berufstätigkeit, §§ 112, 113
d) Geschäfte mit wirksam erteilter Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
2. unwirksame Geschäfte: einseitige Rechtsgeschäfte ohne Einwilligung, § 111
3. schwebend unwirksame Geschäfte: Wirksamkeit hängt von Genehmigung ab, § 108 II
Vertretenmüssen, § 276
- Verschuldensfähigkeit
- Verschuldensformen
a) Vorsatz
b) Fahrlässigkeit
c) grobe Fahrlässigkeit
d) eigenübliche Sorgfalt - Haftungsmaßstab
- grds. Schädiger haftet für jede Fahrlässigkeit
Zurechnung des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen, § 278
- Schulverhältnis
- Handelnder ist Erfüllungsgehilfe
- Pflichtverletzung bei Erfüllung einer Verbindlichkeit des Schuldners
- Zurechnung fremden Verschuldens der Erfüllungsgehilfen
Zurechnung des Verschuldens eines gesetzlichen Vertreters, § 278
- vertragliches oder gesetzliches Schuldverhältnis
- Handelnder ist gesetzlicher Vertreter
- Pflichtverletzung bei Erfüllung einer Verbindlichkeit des Schuldners
- Zurechnung fremden Verschuldens des gesetzlichen Vertreters
Schadensersatz wegen anfänglicher Unmöglichkeit, § 311a II
I. wirksamer Vertrag zwischen den Parteien
II. Befreiung von der Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit i.S.v. § 275 I-III
III. Leistungshinderniss lag objektiv schon im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vor
IV. Keine Exkulpation des Schuldners, § 311a II 2
V. Rechtsfolgen
1. SE statt der Leistung, § 311a II 1
2. SE statt der ganzen Leistung, § 311a II 3
3. Anspruch auf Surrogate, § 285 I
4. Aufwendungsersatz, § 284
VI. keine Verjährung
Schadensersatz wegen nachträglicher Unmöglichkeit, §§ 280 I, III, 283
I. vertragliches oder gesetzliches Schuldverhältnis
II. Pflichtverletzung
III. Vertretenmüssen, § 280 I 2
IV. Rechtsfolgen
1. SE statt der Leistung, § 280 I, III, 283 1
2. SE statt der ganzen Leistung, § 280 I, III, 283 3
3. Anspruch auf Surrogate, § 285 I
4. Aufwendungsersatz, § 284
V. keine Verjährung
Schuldnerverzug, §§ 280 I, II, 286
I. fälliger, durchsetzbarer Anspruch
II. Pflichtverletzung: Nichtleistung trotz Möglichkeit (= Verzug, § 286 I 1)
III. Mahnung oder Entbehrlichkeit
IV. Vertretenmüssen, § 286 IV
IV. Rechtsfolge: Erfüllungsanspruch bleibt bestehen, verschärfte Haftung
Gläubigerverzug, §§ 293 ff.
I. erfüllbarer Anpruch des Gläubigers gegen den Schuldner, § 293
II. Leistungsangebot des Schuldners
1. tatsächliches Angebot, § 294
2. wörtliches Angebot, § 295
3. Angebot entbehrlich, § 296
III. Leistungsberechtigung und -bereitschaft des Schuldners, § 293
IV. Nichtannahme der Leistung durch den Gläubiger, § 293
V. Rechtsfolgen
1. Ersatz der Mehrkosten für erfolgloses Angebot und Aufbewahrung, § 304
2. Preis- und Leistungsgefahr geht auf Gläubiger über, § 326 II 1 2. Alt
3. Beschränkung der Schuldenhaftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, § 300 I
Schadensersatz statt der Leistung, §§ 280 I, III, 281 I
I. wirksames vertragliches oder gesetzliches Schuldverhältnis
II. Pflichtverletzung
1. Nichtleistung
2. Schlechtleistung
III. Erfolglose Fristsetzung o. Entbehrlichkeit, § 281 I
IV. Vertretenmüssen, § 280 I 2
V. Rechtsfolgen
1. SE statt der Leistung
2. Aufwendungsersatz, § 284
V. keine Verjährung
c.i.c., §§ 280 I, 311 II, 241 II
I. Anwendbarkeit der c.i.c.
II. Schuldverhältnis iSd § 311 II
1. Aufnahme von Vertragsverhandlungen
2. Vertragsanbahnung
3. ähnliche geschäftliche Kontakte
4. Schuldverhältnis mit Dritten
III. vorvertragliche Pflichtverletzung
1. Schutz- und Obhutspflichten
2. Aufklärungs- oder Hinweispflichten
3. grundloser Abbruch der Verhandlungen
4. Mitwirkungspflichten
5. schuldhafte Verursachung des Abschlusses unwirksamer oder anfechtbarer Verträge
IV. Vertretenmüssen, § 280 I 2
V. Rechtsfolge: SE aus § 280 I
Schadensersatz wegen Nebenpflichtverletzung, §§ 280 I, 282, 241 II
I. vertragliches oder gesetzliches Schuldverhältnis
II. Pflichtverletzung: Verletzung von nicht leistungsbezogenen Nebenpflichten iSv § 241 II
III. Unzumutbarkeit der Hauptleistung
IV. Vertretenmüssen, § 280 I 2
V. Rechtsfolge: SE statt der Leistung
Rücktritt wegen Nebenpflichtverletzung, § 324
I. vertragliches oder gesetzliches Schuldverhältnis
II. Pflichtverletzung: Verletzung von nicht leistungsbezogenen Nebenpflichten iSv § 241 II
III. Unzumutbarkeit der Hauptleistung
IV. Rücktrittserklärung, § 349
V. Rechtsfolge: Rückabwicklung gem. §§ 346 ff.
Rücktritt, § 323
I. Rücktrittsgrund
1. wirksames Schuldverhältnis
2. Pflichtverletzung
II. erfolglose Fristsetzung o. Entbehrlichkeit
III. Ausschluss des Rücktritts, §§ 323 V, VI
IV. Rücktrittserklärung, § 349
V. Rechtsfolge: Rückabwicklung gem. §§ 346 ff.
Rückabwicklung gem. §§ 346 ff.
I. Rücktrittsgrund oder Verweisung
1. vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht
2. gesetzliches Rücktrittsrecht
3. Rechtsfolgenverweis
4. Verweis auf § 346 I und § 347
II. Ausschluss des Rücktritts/ Unwirksamkeit
1. Vereinbarung vertraglicher Rücktrittsfrist, § 350
2. Rücktritt bei mehreren Rücktrittsberechtigten, § 351
3. Aufrechnung unverzüglich nach der Rücktrittserklärung
III. Rücktrittserklärung, § 349
IV. Rechtsfolgen
1. Rückgewähr der empfangenden Leistung in Natur
2. Wertersatz für die empfangenen Leistungen, § 346 II
3. Ausschluss der Wertersatzpflicht, § 346 III
4. Herausgabe der verbleibenden Bereicherung
5. Schadensersatzpflicht, §§ 346 IV, 280 ff.
V. Verjährung
Störung der Geschäftsgrundlage, § 313
I. Anwendbarkeit
II. Vorliegen eines vertraglichen Schuldverhältnisses
III. Umstand oder Vorstellung ist relevante Vertragsgrundlage geworden
1. tatsächliches Element
2. hypothetisches Element
3. normatives Element
IV. schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage oder wesentliche Vorstellungen über die Geschäftsgrundlage haben sich als falsch herausgestellt
1. Zweckstörung
2. Äquivalenzstörung
3. beiderseitiger Irrtum
V. Festhalten am unveränderten Vertrag unzumutbar
VI. Rechtsfolgen
1. vorrangig Vertragsanpassung
2. Rücktritt durch benachteiligten Teil
3. Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, § 355
I. gesetzliches Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, §§ 355 I, 312g I
1. persönlich: Verbraucher und Unternehmer
2. sachlich
a) Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, § 312b
b) Fernabsatzvertrag, § 312c
c) kein Ausschluss des Widerrufrechts, § 312g II
II. Widerrufsfrist und Form
III. Widerrufserklärung, § 355 I
IV. Rechtsfolgen: Rückgewähr der empfangenen Leistungen
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen, § 314
I. Dauerschuldverhältnis
II. Vorliegen eines wichtigen Grundes
III. Interessenabwägung, § 314 I 2
IV. Abhilfefrist/ Abmahnung, §14 II 1 o. Entbehrlichkeit
V. Einhaltung einer angemessenen Frist, § 314 III
VI. Kündigungserklärung
VII. Rechtsfolge
Zurückbehaltungsrecht nach § 273
I. Schuldverhältnis
II. Gegenseitigkeit zweier Forderungen
III. fälliger und durchsetzbarer Gegenanspruch
IV. Konvexität der Ansprüche
V. kein Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
VI. Erhebung der Einrede
VII. Rechtsfolgen
1. vertraglicher Ausschluss
2. gesetzlicher Ausschluss
Zurückbehaltungsrecht nach § 320
I. gegenseitiger (synallagmatischer) Vertrag
II. im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Leistungspflichten
III. durchsetzbare und fällige Gegenforderung des Einredenden
VI. eigene Vertragstreue des Schuldners
V. keine Bewirtung der Gläubigergegenleistung
VI. kein Ausschluss der Einrede
VII. Rechtsfolge: Zurückbehaltungsrecht
Aufrechnung, §§ 387 ff.
I. Aufrechnungslage
1. Gegenseitigkeit zweier Forderungen
2. Gleichartigkeit der Forderungen
3. Erfüllbarkeit der Hauptforderung
4. Fälligkeit und Durchsetzbarkeit der Gegenforderung, § 390
II. Kein Ausschluss der Aufrechnung, §§ 390 ff.
III. Aufrechnungserklärung, § 388
IV. Rechtsfolge: soweit sie sich decken erlöschen die Forderungen rückwirkend, § 389
Hinterlegung, §§ 372 ff.
I. Hinterlegungsgrund
1. Annahmeverzug des Gläubigers, § 372 1
2. ein in der Person des Gläubigers liegender Grund, § 372 2 1. Var
3. Ungewissheit über die Person des Gläubigers, § 372 2 2. Var
II. Hinterlegungsfähigkeit des geschuldeten Gegenstandes, § 372
1. nur Geld, Wertpapiere, sonstige Urkunden und Kostbarkeiten, § 372 1
2. wenn Sehe nicht hinterlegungsfähig ist, kann Schuldner die Sache versteigern lassen, §§ 383 ff.
III. Wirkungen der Hinterlegung gem. § 379
1. Einrede bzgl. der Leistungspflicht, § 379 I
2. Gefahrübergang, § 379 II
3. ist Rücknahme ausgeschlossen tritt Erfüllung ein, § 378
echter Vertag zugunsten Dritter, §§ 328 ff.
I. wirksamer schuldrechtlicher Vertrag im Deckungsverhältnis zwischen Schuldner und dem Gläubiger
II. Vereinbarung der Leistungserbringung an einen Dritten
III. Leistungsanspruch: Dritter soll nach der Vereinbarung ein eigenes Recht besitzen, die Leistung zu fordern
IV. Rechtsfolgen: Dritter erhält eigenen Anspruch
Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, §§ 280 , 241 iVm VSD
I. Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner
II. Einbeziehung des Dritten in den Schutzbereich des Vertrages
1. Leistungsnähe
2. Schutzinteresse des Gläubigers an der Einbeziehung des Dritten in den Vertrag
3. Erkennbarkeit der Einbeziehung des Dritten
4. Schutzbedürftigkeit des Dritten
III. Rechtsfolgen: Anspruch wird zum Schaden gezogen
Drittschadensliquidation
I. Anspruchsberechtigter (Gläubiger) hat keinen Schaden
II. der Geschädigte hat keinen eigenen Anspruch gegen den Schuldner
III. die Schadensverlagerung ist aus Sicht des Schuldners zufällig
IV. Rechtsfolgen: Schaden wird zum Anspruch gezogen
Abtretung (Session), §§ 398 ff.
I. Wirksame Einigung über Abtretung
II. Bestehen der abzutretenden Forderung
III. Übertragbarkeit und Bestimmbarkeit der Forderung
IV. Rechtsfolgen: Gläubigerwechsel
Schuldübernahme, §§ 414 ff.
I. bestehen eines Schuldverhältnisses zwischen Gläubiger und Altschuldner
II. Einigung über vollständige Entlassung des ursprünglichen Schuldner
III. Inhalt der Übernahmevereinbarung: Übernehmer tritt an die Stelle des Schuldners
IV. Rechtsfolge: Schuldnerwechsel
Gesamtschuld
I. Entstehung
1. gesetzliche Anordnung
2. Vereinbarung
3. allg. Regeln des § 421
II. Rechtsfolgen
1. Gläubiger kann von jedem Gesamtschuldner die Forderung ganz oder zum Teil fordern
2. Gesamtwirkende Tatsachen
3. Einzelwirkende Tatsachen
III. Gesamtschuldnerausgleich
1. Ausgleich nach § 426 I
2. Ausgleich nach § 426 II iVm der AGL des eigentlichen Schuldverhältnisses
Art und Umfang des Schadensausgleichs, §§ 249 ff.
I. Grundsatz: Naturalrestitution
II. Ansonsten Schadenkompensation, §§ 251 ff.
III. Schadensberechnung: Differenzhypothese
IV. Anspruchskürzungen, § 254
Nacherfüllungsanspruch, §§ 437 Nr. 1, 439 I
I. Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages
II. Sach- oder Rechtmangel, §§ 434, 435
III. Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs, § 434 I
IV. kein Ausschluss der Mängelhaftung
V. Rechtsfolgen
- grds. Wahlrecht des Käufers: Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache
VI. keine Verjährung
Rücktritt bei Nicht-/Schlechtleistung, §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V
I. Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages
II. Sach- oder Rechtsmangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs, §§ 434, 435
III. erfolglose Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung, § 323 I
IV. Entbehrlichkeit der Fristsetzung
1. bei Verbrauchsgüterkauf
2. Verweigerung der Nacherfüllung
3. Fehlschlag der Nacherfüllung
4. Unzumutbarkeit/ Unmöglichkeit der Nacherfüllung
V. kein Ausschluss der Mängelhaftung
VI. Erheblichkeit des Mangels, § 323 V 2
VII. kein Ausschluss des Rücktritts
VIII. Unwirksamkeit des Rücktritts wegen Verjährung
IX. Rücktrittserklärung
X. Rechtsfolgen
1. Rückabwicklung gem. §§ 346 ff.
2. daneben Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, §§ 437 Nr. 3, 325
Minderung, §§ 437 Nr. 2 2. Var, 441
I. Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages
II. Sach- oder Rechtsmangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs, §§ 434, 435
III. erfolglose Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung, § 323 I
IV. Entbehrlichkeit der Fristsetzung
V. kein Ausschluss der Mängelhaftung
VI. kein Ausschluss der Minderung, §§ 441 I, 323 VI
VII. Unwirksamkeit der Minderung wegen Verjährung
VIII. Minderungserklärung, § 441 I 1, II
IX. Rechtsfolgen: KV besteht fort, Preis wird herabgesetzt
Schadensersatz statt der Leistung, §§ 437 Nr. 3, 440, 280 I, III, 281 I
I. Wirksamer Kaufvertrag
II. Sach- oder Rechtsmangel im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, §§ 434, 435
III. erfolglose Fristsetzung, § 281 I
IV. Entbehrlichkeit der Fristsetzung
V. Vertretenmüssen, § 280 I 2
VI. kein Ausschluss
VII. Rechtsfolgen
1. SE statt der Leistung
2. Aufwendungsersatz
VIII. keine Verjährung
Schadensersatz statt der Leistung, §§ 437 Nr. 3, 440, 280 I, III, 283
I. Wirksamer Kaufvertrag
II. Sach- oder Rechtsmangel im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, §§ 434, 435
III. Schuldner wird von der Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit frei
IV. Vertretenmüssen, § 280 I 2
V. kein Ausschluss
VI. Rechtsfolgen
1. SE statt der Leistung
2. Aufwendungsersatz
VIII. keine Verjährung
Mangelfolgeschaden, §§ 437 Nr. 3, 280 I
I. Wirksamer Kaufvertrag
II. Sach- oder Rechtsmangel im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, §§ 434, 435
III. Vertretenmüssen, § 280 I 2
V. kein Ausschluss
VI. Eintritt eines Mangelfolgeschadens
VII. Rechtsfolge: Ersatz des Mangelfolgeschadens
VIII. keine Verjährung
Selbstvornahme, §§ 634 Nr. 2, 637
I. Zustandekommen eines wirksamen Werkvertrags, § 631
II. Sach- oder Rechtsmangel § 633
III. Erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung, § 637 I
IV. Entbehrlichkeit der Fristsetzung
V. keine rechtmäßige Verweigerung der Nacherfüllung
VI. kein Ausschluss
VII. Rechtsfolge: Aufwendungsersatz
VIII. keine Verjährung
Nacherfüllungsanspruch, §§ 634 Nr. 1, 635
I. Zustandekommen eines wirksamen Werkvertrags, § 631
II. Sach- oder Rechtsmangel § 633
III. Vorliegen des Mangels bei der Abnahme oder einer gesetzlichen Abnahmefiktion
IV. kein Ausschluss
V. Rechtsfolge
1. Mängelbeseitigung
2. Neuherstellung (Wahlrecht des Herstellers)
VI. keine Verjährung
Rücktritt, §§ 634 Nr. 3 1. Var, 636, 323, 326 V
I. Zustandekommen eines wirksamen Werkvertrags
II. Sach- oder Rechtsmangel, § 633
III. erfolglose Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung, § 323 I
IV. Entbehrlichkeit der Fristsetzung
V. kein Ausschluss der Mängelhaftung
VI. Erheblichkeit des Mangels, § 323 V 2
VII. kein Ausschluss des Rücktritts
VIII. Rücktrittserklärung, § 349
IX. Rechtsfolgen
1. Rückabwicklung gem. §§ 346 ff.
2. daneben Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, §§ 634 Nr. 4, 325