Schemata ZR Flashcards

1
Q

Prüfungsreihenfolge von Ansprüchen

A

I. Vertragliche
II. Quasivertragliche
III. Dingliche
IV. Deliktische
V. Bereicherungsrechtliche
VI. sonstige

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2
Q

Zustandekommen und Wirksamkeit von Verträgen

A

I. Angebot
1. Willenserklärung des Antragenden
a) äußerer Erklärungstatbestand
aa) Handlungsbewusstsein
bb) Rechtsbindungswille
cc) Geschäftswille
b) innerer Erklärungstatbestand
aa) Handlungsbewusstsein
bb) Erklärungsbewusstsein
cc) Geschäftswille
2. Wirksamwerden des Angebots
a) Abgabe der WE
b) Zugang der WE
II. Annahme
1. Willenserklärung des Annehmenden
2. Wirksamwerden der Annahme grds. mit Abgabe und Zugang
3. Annahmefrist, §§ 147 ff.

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3
Q

AGB-Kontrolle

A

I. Anwendbarkeit der §§ 305 ff.
II. Vorliegen von AGB iSd § 305
III. Einbeziehung in den Vertrag
IV. Inhaltskontrolle
1. § 309
2. § 308
3. § 307 (Generalklausel)
V. Rechtsfolge der Nichteinbeziehung bzw. Unwirksamkeit, § 306 I, II

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4
Q

Stellvertretung

A

I. Zulässigkeit der Stellvertretung
II. eigene WE des Vertreters
III. Handeln im fremden Namen (= Offenkundigkeitsprinzip)
IV. Bestehen einer Vertretungsmacht

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5
Q

Anfechtung, §§ 119 ff.

A

I. Zulässigkeit der Anfechtung
II. Anfechtungsgrund
1. Inhalts- oder Erklärungsirrtum, § 119 I
2. Eigenschaftsirrtum, § 119 II
3. Übermittlungsirrtum, § 120
4. Arglistige Täuschung/ Widerrechtliche Drohung, § 123
III. Anfechtungserklärung, § 143
IV. Anfechtungsfrist
V. kein Ausschluss
VI. Rechtsfolgen: rückwirkend nichtig

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6
Q

Geschäftsunfähigkeit, §§ 104, 105

A

I. Voraussetzungen
1. Minderjährige unter 7 J., § 104 Nr. 1
2. Geisteskranke, § 104 Nr. 2
3. vorübergehend Geistesgestörte und Bewusstlose gem. § 105 II gleichgestellt
II. Rechtsfolgen bei Abgabe einer WE: Nichtigkeit gem. § 105 I
III. Geschäfte des täglichen Lebens, § 105a I
1. alltägliches Geschäft
2. Leistung und Gegenleistung werden tatsächlich bewirkt
3. Geringwertige Mittel
4. keine Gefahr für das Vermögen des Geschäftsunfähigen

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7
Q

Beschränkte Geschäftsunfähigkeit, §§ 106 ff.

A

I. Voraussetzungen: Minderjährige ab 7-18
II. Rechtsfolgen bei Abgabe einer WE
1. Wirksame Geschäfte:
a) ausschließlich rechtlich vorteilhafte Geschäfte
b) Taschengeldparagraph, § 110
c) Berufstätigkeit, §§ 112, 113
d) Geschäfte mit wirksam erteilter Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
2. unwirksame Geschäfte: einseitige Rechtsgeschäfte ohne Einwilligung, § 111
3. schwebend unwirksame Geschäfte: Wirksamkeit hängt von Genehmigung ab, § 108 II

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8
Q

Vertretenmüssen, § 276

A
  1. Verschuldensfähigkeit
  2. Verschuldensformen
    a) Vorsatz
    b) Fahrlässigkeit
    c) grobe Fahrlässigkeit
    d) eigenübliche Sorgfalt
  3. Haftungsmaßstab
    - grds. Schädiger haftet für jede Fahrlässigkeit
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9
Q

Zurechnung des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen, § 278

A
  1. Schulverhältnis
  2. Handelnder ist Erfüllungsgehilfe
  3. Pflichtverletzung bei Erfüllung einer Verbindlichkeit des Schuldners
  4. Zurechnung fremden Verschuldens der Erfüllungsgehilfen
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10
Q

Zurechnung des Verschuldens eines gesetzlichen Vertreters, § 278

A
  1. vertragliches oder gesetzliches Schuldverhältnis
  2. Handelnder ist gesetzlicher Vertreter
  3. Pflichtverletzung bei Erfüllung einer Verbindlichkeit des Schuldners
  4. Zurechnung fremden Verschuldens des gesetzlichen Vertreters
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11
Q

Schadensersatz wegen anfänglicher Unmöglichkeit, § 311a II

A

I. wirksamer Vertrag zwischen den Parteien
II. Befreiung von der Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit i.S.v. § 275 I-III
III. Leistungshinderniss lag objektiv schon im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vor
IV. Keine Exkulpation des Schuldners, § 311a II 2
V. Rechtsfolgen
1. SE statt der Leistung, § 311a II 1
2. SE statt der ganzen Leistung, § 311a II 3
3. Anspruch auf Surrogate, § 285 I
4. Aufwendungsersatz, § 284
VI. keine Verjährung

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12
Q

Schadensersatz wegen nachträglicher Unmöglichkeit, §§ 280 I, III, 283

A

I. vertragliches oder gesetzliches Schuldverhältnis
II. Pflichtverletzung
III. Vertretenmüssen, § 280 I 2
IV. Rechtsfolgen
1. SE statt der Leistung, § 280 I, III, 283 1
2. SE statt der ganzen Leistung, § 280 I, III, 283 3
3. Anspruch auf Surrogate, § 285 I
4. Aufwendungsersatz, § 284
V. keine Verjährung

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13
Q

Schuldnerverzug, §§ 280 I, II, 286

A

I. fälliger, durchsetzbarer Anspruch
II. Pflichtverletzung: Nichtleistung trotz Möglichkeit (= Verzug, § 286 I 1)
III. Mahnung oder Entbehrlichkeit
IV. Vertretenmüssen, § 286 IV
IV. Rechtsfolge: Erfüllungsanspruch bleibt bestehen, verschärfte Haftung

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14
Q

Gläubigerverzug, §§ 293 ff.

A

I. erfüllbarer Anpruch des Gläubigers gegen den Schuldner, § 293
II. Leistungsangebot des Schuldners
1. tatsächliches Angebot, § 294
2. wörtliches Angebot, § 295
3. Angebot entbehrlich, § 296
III. Leistungsberechtigung und -bereitschaft des Schuldners, § 293
IV. Nichtannahme der Leistung durch den Gläubiger, § 293
V. Rechtsfolgen
1. Ersatz der Mehrkosten für erfolgloses Angebot und Aufbewahrung, § 304
2. Preis- und Leistungsgefahr geht auf Gläubiger über, § 326 II 1 2. Alt
3. Beschränkung der Schuldenhaftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, § 300 I

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15
Q

Schadensersatz statt der Leistung, §§ 280 I, III, 281 I

A

I. wirksames vertragliches oder gesetzliches Schuldverhältnis
II. Pflichtverletzung
1. Nichtleistung
2. Schlechtleistung
III. Erfolglose Fristsetzung o. Entbehrlichkeit, § 281 I
IV. Vertretenmüssen, § 280 I 2
V. Rechtsfolgen
1. SE statt der Leistung
2. Aufwendungsersatz, § 284
V. keine Verjährung

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16
Q

c.i.c., §§ 280 I, 311 II, 241 II

A

I. Anwendbarkeit der c.i.c.
II. Schuldverhältnis iSd § 311 II
1. Aufnahme von Vertragsverhandlungen
2. Vertragsanbahnung
3. ähnliche geschäftliche Kontakte
4. Schuldverhältnis mit Dritten
III. vorvertragliche Pflichtverletzung
1. Schutz- und Obhutspflichten
2. Aufklärungs- oder Hinweispflichten
3. grundloser Abbruch der Verhandlungen
4. Mitwirkungspflichten
5. schuldhafte Verursachung des Abschlusses unwirksamer oder anfechtbarer Verträge
IV. Vertretenmüssen, § 280 I 2
V. Rechtsfolge: SE aus § 280 I

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17
Q

Schadensersatz wegen Nebenpflichtverletzung, §§ 280 I, 282, 241 II

A

I. vertragliches oder gesetzliches Schuldverhältnis
II. Pflichtverletzung: Verletzung von nicht leistungsbezogenen Nebenpflichten iSv § 241 II
III. Unzumutbarkeit der Hauptleistung
IV. Vertretenmüssen, § 280 I 2
V. Rechtsfolge: SE statt der Leistung

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18
Q

Rücktritt wegen Nebenpflichtverletzung, § 324

A

I. vertragliches oder gesetzliches Schuldverhältnis
II. Pflichtverletzung: Verletzung von nicht leistungsbezogenen Nebenpflichten iSv § 241 II
III. Unzumutbarkeit der Hauptleistung
IV. Rücktrittserklärung, § 349
V. Rechtsfolge: Rückabwicklung gem. §§ 346 ff.

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19
Q

Rücktritt, § 323

A

I. Rücktrittsgrund
1. wirksames Schuldverhältnis
2. Pflichtverletzung
II. erfolglose Fristsetzung o. Entbehrlichkeit
III. Ausschluss des Rücktritts, §§ 323 V, VI
IV. Rücktrittserklärung, § 349
V. Rechtsfolge: Rückabwicklung gem. §§ 346 ff.

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20
Q

Rückabwicklung gem. §§ 346 ff.

A

I. Rücktrittsgrund oder Verweisung
1. vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht
2. gesetzliches Rücktrittsrecht
3. Rechtsfolgenverweis
4. Verweis auf § 346 I und § 347
II. Ausschluss des Rücktritts/ Unwirksamkeit
1. Vereinbarung vertraglicher Rücktrittsfrist, § 350
2. Rücktritt bei mehreren Rücktrittsberechtigten, § 351
3. Aufrechnung unverzüglich nach der Rücktrittserklärung
III. Rücktrittserklärung, § 349
IV. Rechtsfolgen
1. Rückgewähr der empfangenden Leistung in Natur
2. Wertersatz für die empfangenen Leistungen, § 346 II
3. Ausschluss der Wertersatzpflicht, § 346 III
4. Herausgabe der verbleibenden Bereicherung
5. Schadensersatzpflicht, §§ 346 IV, 280 ff.
V. Verjährung

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21
Q

Störung der Geschäftsgrundlage, § 313

A

I. Anwendbarkeit
II. Vorliegen eines vertraglichen Schuldverhältnisses
III. Umstand oder Vorstellung ist relevante Vertragsgrundlage geworden
1. tatsächliches Element
2. hypothetisches Element
3. normatives Element
IV. schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage oder wesentliche Vorstellungen über die Geschäftsgrundlage haben sich als falsch herausgestellt
1. Zweckstörung
2. Äquivalenzstörung
3. beiderseitiger Irrtum
V. Festhalten am unveränderten Vertrag unzumutbar
VI. Rechtsfolgen
1. vorrangig Vertragsanpassung
2. Rücktritt durch benachteiligten Teil
3. Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

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22
Q

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, § 355

A

I. gesetzliches Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, §§ 355 I, 312g I
1. persönlich: Verbraucher und Unternehmer
2. sachlich
a) Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, § 312b
b) Fernabsatzvertrag, § 312c
c) kein Ausschluss des Widerrufrechts, § 312g II
II. Widerrufsfrist und Form
III. Widerrufserklärung, § 355 I
IV. Rechtsfolgen: Rückgewähr der empfangenen Leistungen

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23
Q

Kündigung von Dauerschuldverhältnissen, § 314

A

I. Dauerschuldverhältnis
II. Vorliegen eines wichtigen Grundes
III. Interessenabwägung, § 314 I 2
IV. Abhilfefrist/ Abmahnung, §14 II 1 o. Entbehrlichkeit
V. Einhaltung einer angemessenen Frist, § 314 III
VI. Kündigungserklärung
VII. Rechtsfolge

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24
Q

Zurückbehaltungsrecht nach § 273

A

I. Schuldverhältnis
II. Gegenseitigkeit zweier Forderungen
III. fälliger und durchsetzbarer Gegenanspruch
IV. Konvexität der Ansprüche
V. kein Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
VI. Erhebung der Einrede
VII. Rechtsfolgen
1. vertraglicher Ausschluss
2. gesetzlicher Ausschluss

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25
Q

Zurückbehaltungsrecht nach § 320

A

I. gegenseitiger (synallagmatischer) Vertrag
II. im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Leistungspflichten
III. durchsetzbare und fällige Gegenforderung des Einredenden
VI. eigene Vertragstreue des Schuldners
V. keine Bewirtung der Gläubigergegenleistung
VI. kein Ausschluss der Einrede
VII. Rechtsfolge: Zurückbehaltungsrecht

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26
Q

Aufrechnung, §§ 387 ff.

A

I. Aufrechnungslage
1. Gegenseitigkeit zweier Forderungen
2. Gleichartigkeit der Forderungen
3. Erfüllbarkeit der Hauptforderung
4. Fälligkeit und Durchsetzbarkeit der Gegenforderung, § 390
II. Kein Ausschluss der Aufrechnung, §§ 390 ff.
III. Aufrechnungserklärung, § 388
IV. Rechtsfolge: soweit sie sich decken erlöschen die Forderungen rückwirkend, § 389

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27
Q

Hinterlegung, §§ 372 ff.

A

I. Hinterlegungsgrund
1. Annahmeverzug des Gläubigers, § 372 1
2. ein in der Person des Gläubigers liegender Grund, § 372 2 1. Var
3. Ungewissheit über die Person des Gläubigers, § 372 2 2. Var
II. Hinterlegungsfähigkeit des geschuldeten Gegenstandes, § 372
1. nur Geld, Wertpapiere, sonstige Urkunden und Kostbarkeiten, § 372 1
2. wenn Sehe nicht hinterlegungsfähig ist, kann Schuldner die Sache versteigern lassen, §§ 383 ff.
III. Wirkungen der Hinterlegung gem. § 379
1. Einrede bzgl. der Leistungspflicht, § 379 I
2. Gefahrübergang, § 379 II
3. ist Rücknahme ausgeschlossen tritt Erfüllung ein, § 378

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28
Q

echter Vertag zugunsten Dritter, §§ 328 ff.

A

I. wirksamer schuldrechtlicher Vertrag im Deckungsverhältnis zwischen Schuldner und dem Gläubiger
II. Vereinbarung der Leistungserbringung an einen Dritten
III. Leistungsanspruch: Dritter soll nach der Vereinbarung ein eigenes Recht besitzen, die Leistung zu fordern
IV. Rechtsfolgen: Dritter erhält eigenen Anspruch

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29
Q

Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, §§ 280 , 241 iVm VSD

A

I. Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner
II. Einbeziehung des Dritten in den Schutzbereich des Vertrages
1. Leistungsnähe
2. Schutzinteresse des Gläubigers an der Einbeziehung des Dritten in den Vertrag
3. Erkennbarkeit der Einbeziehung des Dritten
4. Schutzbedürftigkeit des Dritten
III. Rechtsfolgen: Anspruch wird zum Schaden gezogen

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30
Q

Drittschadensliquidation

A

I. Anspruchsberechtigter (Gläubiger) hat keinen Schaden
II. der Geschädigte hat keinen eigenen Anspruch gegen den Schuldner
III. die Schadensverlagerung ist aus Sicht des Schuldners zufällig
IV. Rechtsfolgen: Schaden wird zum Anspruch gezogen

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31
Q

Abtretung (Session), §§ 398 ff.

A

I. Wirksame Einigung über Abtretung
II. Bestehen der abzutretenden Forderung
III. Übertragbarkeit und Bestimmbarkeit der Forderung
IV. Rechtsfolgen: Gläubigerwechsel

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32
Q

Schuldübernahme, §§ 414 ff.

A

I. bestehen eines Schuldverhältnisses zwischen Gläubiger und Altschuldner
II. Einigung über vollständige Entlassung des ursprünglichen Schuldner
III. Inhalt der Übernahmevereinbarung: Übernehmer tritt an die Stelle des Schuldners
IV. Rechtsfolge: Schuldnerwechsel

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33
Q

Gesamtschuld

A

I. Entstehung
1. gesetzliche Anordnung
2. Vereinbarung
3. allg. Regeln des § 421
II. Rechtsfolgen
1. Gläubiger kann von jedem Gesamtschuldner die Forderung ganz oder zum Teil fordern
2. Gesamtwirkende Tatsachen
3. Einzelwirkende Tatsachen
III. Gesamtschuldnerausgleich
1. Ausgleich nach § 426 I
2. Ausgleich nach § 426 II iVm der AGL des eigentlichen Schuldverhältnisses

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34
Q

Art und Umfang des Schadensausgleichs, §§ 249 ff.

A

I. Grundsatz: Naturalrestitution
II. Ansonsten Schadenkompensation, §§ 251 ff.
III. Schadensberechnung: Differenzhypothese
IV. Anspruchskürzungen, § 254

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35
Q

Nacherfüllungsanspruch, §§ 437 Nr. 1, 439 I

A

I. Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages
II. Sach- oder Rechtmangel, §§ 434, 435
III. Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs, § 434 I
IV. kein Ausschluss der Mängelhaftung
V. Rechtsfolgen
- grds. Wahlrecht des Käufers: Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache
VI. keine Verjährung

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36
Q

Rücktritt bei Nicht-/Schlechtleistung, §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V

A

I. Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages
II. Sach- oder Rechtsmangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs, §§ 434, 435
III. erfolglose Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung, § 323 I
IV. Entbehrlichkeit der Fristsetzung
1. bei Verbrauchsgüterkauf
2. Verweigerung der Nacherfüllung
3. Fehlschlag der Nacherfüllung
4. Unzumutbarkeit/ Unmöglichkeit der Nacherfüllung
V. kein Ausschluss der Mängelhaftung
VI. Erheblichkeit des Mangels, § 323 V 2
VII. kein Ausschluss des Rücktritts
VIII. Unwirksamkeit des Rücktritts wegen Verjährung
IX. Rücktrittserklärung
X. Rechtsfolgen
1. Rückabwicklung gem. §§ 346 ff.
2. daneben Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, §§ 437 Nr. 3, 325

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37
Q

Minderung, §§ 437 Nr. 2 2. Var, 441

A

I. Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages
II. Sach- oder Rechtsmangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs, §§ 434, 435
III. erfolglose Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung, § 323 I
IV. Entbehrlichkeit der Fristsetzung
V. kein Ausschluss der Mängelhaftung
VI. kein Ausschluss der Minderung, §§ 441 I, 323 VI
VII. Unwirksamkeit der Minderung wegen Verjährung
VIII. Minderungserklärung, § 441 I 1, II
IX. Rechtsfolgen: KV besteht fort, Preis wird herabgesetzt

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38
Q

Schadensersatz statt der Leistung, §§ 437 Nr. 3, 440, 280 I, III, 281 I

A

I. Wirksamer Kaufvertrag
II. Sach- oder Rechtsmangel im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, §§ 434, 435
III. erfolglose Fristsetzung, § 281 I
IV. Entbehrlichkeit der Fristsetzung
V. Vertretenmüssen, § 280 I 2
VI. kein Ausschluss
VII. Rechtsfolgen
1. SE statt der Leistung
2. Aufwendungsersatz
VIII. keine Verjährung

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39
Q

Schadensersatz statt der Leistung, §§ 437 Nr. 3, 440, 280 I, III, 283

A

I. Wirksamer Kaufvertrag
II. Sach- oder Rechtsmangel im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, §§ 434, 435
III. Schuldner wird von der Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit frei
IV. Vertretenmüssen, § 280 I 2
V. kein Ausschluss
VI. Rechtsfolgen
1. SE statt der Leistung
2. Aufwendungsersatz
VIII. keine Verjährung

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40
Q

Mangelfolgeschaden, §§ 437 Nr. 3, 280 I

A

I. Wirksamer Kaufvertrag
II. Sach- oder Rechtsmangel im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, §§ 434, 435
III. Vertretenmüssen, § 280 I 2
V. kein Ausschluss
VI. Eintritt eines Mangelfolgeschadens
VII. Rechtsfolge: Ersatz des Mangelfolgeschadens
VIII. keine Verjährung

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41
Q

Selbstvornahme, §§ 634 Nr. 2, 637

A

I. Zustandekommen eines wirksamen Werkvertrags, § 631
II. Sach- oder Rechtsmangel § 633
III. Erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung, § 637 I
IV. Entbehrlichkeit der Fristsetzung
V. keine rechtmäßige Verweigerung der Nacherfüllung
VI. kein Ausschluss
VII. Rechtsfolge: Aufwendungsersatz
VIII. keine Verjährung

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42
Q

Nacherfüllungsanspruch, §§ 634 Nr. 1, 635

A

I. Zustandekommen eines wirksamen Werkvertrags, § 631
II. Sach- oder Rechtsmangel § 633
III. Vorliegen des Mangels bei der Abnahme oder einer gesetzlichen Abnahmefiktion
IV. kein Ausschluss
V. Rechtsfolge
1. Mängelbeseitigung
2. Neuherstellung (Wahlrecht des Herstellers)
VI. keine Verjährung

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43
Q

Rücktritt, §§ 634 Nr. 3 1. Var, 636, 323, 326 V

A

I. Zustandekommen eines wirksamen Werkvertrags
II. Sach- oder Rechtsmangel, § 633
III. erfolglose Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung, § 323 I
IV. Entbehrlichkeit der Fristsetzung
V. kein Ausschluss der Mängelhaftung
VI. Erheblichkeit des Mangels, § 323 V 2
VII. kein Ausschluss des Rücktritts
VIII. Rücktrittserklärung, § 349
IX. Rechtsfolgen
1. Rückabwicklung gem. §§ 346 ff.
2. daneben Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, §§ 634 Nr. 4, 325

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44
Q

Minderung, §§ 634 Nr. 3 2. Var, 638

A

I. Zustandekommen eines wirksamen Werkvertrags
II. Sach- oder Rechtsmangel, § 633
III. erfolglose Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung, § 323 I
IV. Entbehrlichkeit der Fristsetzung
V. kein Ausschluss der Mängelhaftung
VI. Erheblichkeit des Mangels, § 323 V 2
VII. kein Ausschluss der Minderung, §§ 638 I 1, 323 VI
VIII. Minderungserklärung, § 638 I 1, II
IX. Rechtsfolge: Minderung

45
Q

Schadensersatz statt der Leistung, §§ 634 Nr. 4, 311a

A

I. Zustandekommen eines wirksamen Werkvertrags
II. Sach- oder Rechtsmangel, § 633
III. Schuldner wird von der Leistungsfrist wegen Unmöglichkeit frei
IV. Keine Exkulpation des Schuldners, § 311a II 2
V. kein Ausschluss der Mängelhaftung
VI. Rechtsfolgen
1. SE statt der Leistung, § 311a II 1
2. Aufwendungsersatz, § 284

46
Q

Schadensersatz statt der Leistung, §§ 634 Nr. 4, 280 I, III, 281 I

A

I. Zustandekommen eines wirksamen Werkvertrags
II. Sach- oder Rechtsmangel, § 633
III. erfolglose Fristsetzung, §§ 634 Nr. 4, 281 I 1
IV. Entbehrlichkeit der Fristsetzung
V. Vertretenmüssen
VI. kein Ausschluss der Mängelhaftung
VII. Rechtsfolge
1. SE statt der Leistung
2. Aufwendungsersatz

47
Q

Schadensersatz statt der Leistung, §§ 634 Nr. 4, 280 I, III, 283

A

I. Zustandekommen eines wirksamen Werkvertrags
II. Sach- oder Rechtsmangel, § 633
III. Schuldner wird von Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit frei
IV. Vertretenmüssen
V. kein Ausschluss der Mängelhaftung
VI. Rechtsfolgen
1. SE statt der Leistung, §§ 280 I, III, 283
2. Aufwendungsersatz

48
Q

Geschäftsführung ohne Auftrag, § 677

A

I. fremdes Geschäft
II. Fremdgeschäftsführungswille
III. ohne Auftrag
IV. berechtigte GoA, § 683 (= Übernahme entspricht dem Willen und Interesse des Geschäftsherrn)
V. unberechtigte GoA, § 684
VI. Rechtsfolgen
1. berechtigte GoA
a) Aufwendungsersatz
b) risikotypische Schäden werden den Aufwendungen gleichgestellt
c) bei Arbeitsleistung § 1835 analog
2. unberechtigte: Herausgabe des Erlangten

49
Q

Bürgschaft, §§ 765 ff.

A

I. Zustandekommen
1. Eineigung zwischen Bürge und Gläubiger
2. Wirksamkeit des Vertrages
3. Bestehen der Hauptforderung (Akzessorität)
II. Erlöschen
III. Einreden des Bürgen
1. alle Einreden des Hauptschuldners gegenüber der Forderung
2. Einrede der Vorausklage
3. Einrede der Anfechtbarkeit der Hauptschuld
4. Einrede der Aufrechenbarkeit

50
Q

§ 823 I

A

I. Tatbestand
1. Rechtsguts- oder Rechtsverletzung
2. durch ein Verhalten, das dem Anspruchsgegner zuzurechnen ist
3. Haftungsbegründende Kausalität
II. Rechtswidrigkeit
III. Verschulden
IV. Rechtsfolge
1. Ermittlung des kausalen und zurechenbaren Schadens
2. Art und Umfang
3. Mitverschulden des Geschädigten
V. Verjährung

51
Q

§ 823 II

A

I. Verletzung eines Schutzgesetzes
II. Rechtswidrigkeit der Schutzgesetzverletzung
III. Verschulden
IV. Rechtsfolge (haftungsausfüllender Tatbestand)
1. Ermittlung des kausalen und zurechenbaren Schadens
2. Art und Umfang
3. Mitverschulden des Geschädigten
V. Verjährung

52
Q

§ 831

A

I. Geschäftsherr
II. Verrichtungsgehilfe
III. Tatbestandsmäßige, rechtswidrige, unerlaubte Handlung des Verrichtungsgehilfen
IV. in Ausführung der Verrichtung
V. Verschulden des Geschäftsherrn
VI. Rechtsfolge (haftungsausfüllender Tatbestand)
1. Ermittlung des kausalen und zurechenbaren Schadens
2. Art und Umfang
3. Mitverschulden des Geschädigten
VII. Verjährung

53
Q

Leistungskondiktion, § 812 I 1 1. Alt.

A

I. Bereicherung des Schuldners: “etwas erlangt”
II. durch Leistung des Gläubigers
III. ohne Rechtsgrund
IV. kein Ausschluss
1. Kenntnis der Nichtschuld, § 814
2. Leistender verstößt gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten, § 817 2
V. Rechtsfolgen, §§ 818 ff.
1. Herausgabe des Erlangten in Natura
2. Herausgabe der gezogenen Nutzungen und Surrogate
3. bei Unmöglichkeit der Herausgabe: Wertersatz
4. verschärfte Haftung, §§ 818 IV, 819, 820

54
Q

Leistungskondiktion wegen Wegfall des Rechtsgrundes, § 812 I 2 1. Alt

A

I. Bereicherung des Schuldners: “etwas erlangt”
II. durch Leistung des Gläubigers
III. späterer Wegfall des rechtlichen Grundes
IV. kein Ausschluss
1. Kenntnis der Nichtschuld, § 814
2. Leistender verstößt gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten, § 817 2
V. Rechtsfolgen, §§ 818 ff.
1. Herausgabe des Erlangten in Natura
2. Herausgabe der gezogenen Nutzungen und Surrogate
3. bei Unmöglichkeit der Herausgabe: Wertersatz
4. verschärfte Haftung, §§ 818 IV, 819, 820

55
Q

Leistungskondiktion wegen Nichteintritt des mit der Leistung bezweckten Erfolgs, § 812 I 2 2. Alt

A

I. Bereicherung des Schuldners: “etwas erlangt”
II. durch Leistung des Gläubigers
III. Nichteintritt des mit der Leistung bezweckten Erfolges
IV. kein Ausschluss
1. Kenntnis der Nichtschuld, § 814
2. Leistender verstößt gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten, § 817 2
V. Rechtsfolgen, §§ 818 ff.
1. Herausgabe des Erlangten in Natura
2. Herausgabe der gezogenen Nutzungen und Surrogate
3. bei Unmöglichkeit der Herausgabe: Wertersatz
4. verschärfte Haftung, §§ 818 IV, 819, 820

56
Q

Nichtleistungskondiktion, § 812 I 1 2. Alt

A

I. Bereicherung des Schuldners: “etwas erlangt”
II. in sonstiger Weise
1. nicht durch Leistung
2. Eingriffskondiktion
3. Verwendungskondiktion
4. Rückgriffskondiktion
III. auf Kosten des Gläubigers
IV. Rechtsfolgen, §§ 818 ff.
1. Herausgabe des Erlangten in Natura
2. Herausgabe der gezogenen Nutzungen und Surrogate
3. bei Unmöglichkeit der Herausgabe: Wertersatz
4. verschärfte Haftung, §§ 818 IV, 819, 820E

57
Q

Entgeltliche Verfügung eines Nichtberechtigten, § 816 I 1

A

I. Verfügung eines Nichtberechtigten
II. Entgeltlichkeit des Geschäfts
III. dem Berechtigten gegenüber wirksam
IV. Rechtsfolge
1. Herausgabe des durch die Verfügung erlangten
2. Anwendbarkeit der allg. bereicherungsrechtlichen Regeln

58
Q

Verfügung eines Nichtberechtigten, § 816 I 2

A

I. Verfügung eines Nichtberechtigten
II. Unentgeltlichkeit des Geschäfts
III. dem Berechtigten gegenüber wirksam
IV. Rechtsfolge
1. Herausgabe des durch die Verfügung erlangten
2. Anwendbarkeit der allg. bereicherungsrechtlichen Regeln

59
Q

Leistung an einen Nichtberechtigten, § 816 II

A

I. Leistung an einen Nichtberechtigten
II. dem Berechtigten gegenüber wirksam
III. Rechtsfolge
1. Herausgabe des durch die Verfügung erlangten
2. Anwendbarkeit der allg. bereicherungsrechtlichen Regeln

60
Q

Besitzentzung gem. § 861

A

I. Anspruchssteller = ehemaliger Besitzer
II. Anspruchsgegner = fehlerhafter Besitzer
1. fehlerhafter Besitz durch verbotene Eigenmacht, § 861 II 1
2. fehlerhafter Besitz des nachfolgenden Besitzers, wenn dieser Erbe eines fehlerhaften Besitzers ist oder Kenntnis der Fehlerhaftigkeit des Vorgängers hat, § 858 II 2
III. kein Ausschluss gem. § 861 II
IV. Frist, § 864
V. Rechtsfolge: Herausgabeanspruch

61
Q

Besitzstörung gem. § 862

A

I. Anspruchssteller = Besitzer
II. Anspruchsgegner = Störer
III. kein Ausschluss gem. § 862 II
IV. Frist, § 864
V. Rechtsfolge: Beseitigungs-/ Unterlassungsanspruch

62
Q

Herausgabeanspruch aus § 1007 I gegen den bösgläubigen Besitzer

A

I. Anspruchssteller = früherer Besitzer
II. Anspruchsgegner = gegenwärtiger Besitzer
III. Anspruchsgegner ist im Zeitpunkt des Besitzerwerbs bösgläubig
IV. Ausschlussgründe, § 1007 III
V. Rechtsfolge: Einräumung der vorherigen Besitzposition

63
Q

Herausgabeanspruch aus § 1007 II, III gegen den gutgläubigen Besitzer abhandengekommener Sachen

A

I. Anspruchssteller = früherer Besitzer
II. Anspruchsgegner = gegenwärtiger Besitzer
III. Anspruchssteller ist die Sache gestohlen, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen
IV. Anspruchssteller ist nicht Eigentümer
V. Sache ist Anspruchssteller vor Besitzzeit des Anspruchsgegners nicht selbst abhandengekommen
VI. Ausschlussgründe, § 1007 III
VII. Rechtsfolge: Einräumung der vorherigen Besitzposition

64
Q

Eigentumserwerb an beweglichen Sachen nach §§ 929 ff.

A

I. Einigung über den Eigentumsübergang, § 929 1
II. Übergabe oder Übergabesurrogate
1. Übergabe gem. § 929 1
2. Übereignung kurzer Hand, § 929 2
3. Einigung bzgl. Besitzkonstitut, § 930
4. Abtretung eines Herausgabeanspruchs, § 931
III. Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe
IV. Berechtigung des Veräußerers
1. Eigentümer selbst
2. Verfügungsbefugter Nichteigentümer
V. Erwerb vom Nichtberechtigten
1. Verkehrsgeschäft
2. Rechtsschein des Besitzes beim Veräußerer
3. Gutgläubigkeit des Erwerbers, § 932 II
4. kein Abhandenkommen, § 935 I

65
Q

Rechtsgeschäftliches Besitzmittlungsverhältnis, § 868

A

I. Rechtsverhältnis zwischen Besitzmittler und mittelbarem Besitzer
II. Besitzmittler hat Fremdbesitzerwillen
III. Durchsetzbarer Herausgabeanspruch des mittelbaren Besitzers gegen den Besitzmittler

66
Q

Sicherungsübereignung, §§ 929 1, 930

A

I. Einigung über Eigentümerwechsel
II. Besitzkonstitut, § 930
III. Einigsein
IV. Berechtigung des Sicherungsgebers zur Übertragung von beweglichen Sachen

67
Q

Herausgabeanspruch des Eigentümers, § 985

A

I. Sache gem. § 90
II. Anspruchsteller = Eigentümer
III. Anspruchsgegner = Besitzer, § 854 ff.
1. unmittelbarer Besitz
2. mittelbarer Besitz
IV. Anspruchsgegner hat kein Recht zum Besitz, § 986
1. eigenes Besitzrecht gem. § 986 I 1 1. Alt
2. abgeleitetes Besitzrecht gem. § 986 I 1 2. Alt
V. Rechtsfolgen: Herausgabeanspruch

68
Q

Schadensersatz wegen Unmöglichkeit der Herausgabe/ Verschlechterung gem. § 989

A

I. EBV zur Zeit der Verletzungshandlung
II. Rechtshängigkeit der Herausgabeklage
III. Unmöglichkeit der Herausgabe oder Verschlechterung
IV. Vertretenmüssen des Besitzers

69
Q

Schadensersatz wegen Unmöglichkeit der Herausgabe/ Verschlechterung gem. §§ 990 I i.V.m. 989

A

I. EBV zur Zeit der Verletzungshandlung
II. Bösgläubigkeit
III. Unmöglichkeit der Herausgabe oder Verschlechterung
IV. Vertretenmüssen des Besitzers

70
Q

Schadensersatz wegen Unmöglichkeit der Herausgabe/ Verschlechterung gem. § 991 II

A

I. EBV zur Zeit der Verletzungshandlung
II. Besitzmittlungsverhältnis ggü. Dritten
III. Unmöglichkeit der Herausgabe oder Verschlechterung
IV. Veranwtortlichkeit ggü. Dritten (aus Vertrag)

71
Q

Schadensersatz wegen Unmöglichkeit der Herausgabe/ Verschlechterung gem. §§ 992 i.V.m. 823

A

I. EBV zur Zeit der Verletzungshandlung
II. Besitz erlangt
III. Voraussetzungen des § 823

72
Q

Nutzungsersatzansprüche gem. § 987

A

I. EBV zur Zeit der Verletzungshandlung
II. Nutzungen gezogen/ Möglichkeit der Nutzung
III. Rechtshängigkeit der Herausgabeklage

73
Q

Nutzungsersatzansprüche gem. § 988

A

I. EBV zur Zeit der Verletzungshandlung
II. Nutzungen gezogen
III. Unentgeltlichkeit

74
Q

Nutzungsersatzansprüche gem. §§ 990 i.V.m. 987

A

I. EBV zur Zeit der Verletzungshandlung
II. Nutzungen gezogen
III. Bösgläubigkeit des Besitzers

75
Q

Verwendungsersatz im EBV, §§ 994 ff.

A

I. Vorliegen eines EBV zum Zeitpunkt der Verwendung
II. Verwendungen vom EBV-Besitzer getätigt
1. notwendige i.S.v. § 994 durch den nicht verklagten gutgläubigen Besitzer: voller Ersatz
2. notwendige i.S.v. § 994 durch den verklagten oder bösgläubigen Besitzer: Ersatz nach GoA
3. nützliche i.S.v. § 996 den verklagten gutgläubigen Besitzer: Ersatz, sofern Wertsteigerung bei Rückgabe noch vorhanden

76
Q

Voraussetzungen einer Vormerkung, §§ 883 ff.

A

I. Bestehen eines sicherungsfähigen Anspruchs auf die dingliche Rechtsänderung, § 883 I 2
II. Bewilligung des Betroffenen oder einstweilige Verfügung, § 885 I
III. Eintragung der Vormerkung ins Grundbuch, § 883
IV. Berechtigung des Bewilligenden/ Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten

77
Q

Eigentumserwerb an einem Grundstück, §§ 873, 925

A

I. Auflassung
1. Einigung über Eigentumswechsel
2. Form, § 925 I
3. Bedingungs- und Befristungsfeindlichkeit
4. Bestimmtheitsgebot
5. keine Unwirksamkeits- und Nichtigkeitsgründe
II. Eintragung in das Grundbuch
III. Einigsein im Zeitpunkt der Eintragung
IV. Berechtigung des Veräußerers
1. Verfügungsbefugter Eigentümer
2. Verfügungsbefugter Nichteigentümer
V. Erwerb vom Nichtberechtigten

78
Q

Eigentumserwerb an einem Grundstück vom Nichtberechtigten, §§ 873, 925, 892

A

I. Wirksamwerden der Verfügung gem. § 185
II. Gutgläubiger Erwerb gem. § 892
1. Rechtsgeschäft i.S.e. Verkehrsgeschäfts
2. Unrichtigkeit des Grundbuchs
3. Legitimation des Verfügenden
4. Gutgläubigkeit des Erwerbers
5. kein Eintrag eines Widerrufs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs, § 899

79
Q

Ersterwerb einer Hypothek, §§ 873 I, 1113

A

I. Einigung gem. § 873 mit dem Inhalt der §§ 1113, 1116
II. Eintragung ins Grundbuch
III. Einigsein im Zeitpunkt der Vollendung des Rechtserwerbs
IV. Briefübergabe, § 1117 I oder Eintragung des Ausschlusses der Brieferteilung, § 1116 II
V. Bestehen der zu sichernden Forderung
VI. Berechtigung des Hypothekenbestellers oder Erwerb vom Nichtberechtigten gem. §§ 878, 892

80
Q

Zweiterwerb einer Hypothek, §§ 398, 1154, 1153

A

I. Abtretung der Forderung, § 398
1. Einigung
2. Form, § 1154
3. keine Unwirksamkeits- oder Nichtigkeitsgründe
II. Berechtigung des Übertragenden bzgl. der Forderung und der Hypothek
III. Erwerb vom Nichtberechtigten, §§ 893 ff.
1. Rechtsgeschäft i.S.e. Verkehrsgeschäfts
2. Grundbuch unrichtig
3. Legitimation geht aus dem Grundbuch hervor
4. Guter Glaube des Erwerbers bzgl. der Inhaberschaft der Hypothek
5. kein Widerspruch eingetragen

81
Q

Ersterwerb einer Grundschuld, §§ 873, 1191 f., 1115 ff.

A

I. Einigung, § 873 mit dem Inhalt des § 1191
II. Eintragung ins Grundbuch, § 873
III. Einigsein im Zeitpunkt der Vollendung des Rechtserwerbs
IV. Briefübergabe, §§ 1192, 1117 I oder Eintragung des Ausschlusses der Brieferteilung, §§ 1192 I, 1116 II
V. Bestehen der zu sichernden Forderung (-), da keine Akzessorietät
VI. Berechtigung des Grundschuldbestellers oder Erwerb vom Nichtberechtigten gem. §§ 878, 892

82
Q

Zweiterwerb einer Grundschuld, §§ 1192 I, 1154

A

I. Abtretung der Grundschuld, § 398
1. Einigung
2. Form, § 1154
3. keine Unwirksamkeits- oder Nichtigkeitsgründe
II. Berechtigung des Übertragenden bzgl. der Grundschuld
III. Erwerb vom Nichtberechtigten, §§ 892, 1192 I, 1154
1. Rechtsgeschäft i.S.e. Verkehrsgeschäfts
2. Grundbuch unrichtig
3. Legitimation geht aus dem Grundbuch hervor
4. Guter Glaube des Erwerbers bzgl. der Inhaberschaft der Grundschuld
5. kein Widerspruch eingetragen

83
Q

Vertragliches Pfandrecht an beweglichen Sachen, §§ 1204 ff.

A

I. Einigung zwischen Verpfänder und Gläubiger der zu sichernden Forderung über die Belastung der Sache mit einem Pfandrecht, §§ 1204 f.
II. Bestehen der zu sichernden Forderung
III. Übergabe oder Übergabesurrogat, §§ 1205 f.
IV. Einigsein im Zeitpunkt des Rechtserwerbs
V. Berechtigung des Verpfänders/ gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten

84
Q

Verfügung über das Vermögen im Ganzen (Zugewinngemeinschaft), § 1365

A

I. wirksame Ehe
II. Güterstand der Zugewinngemeinschaft
III. Vertrag über das Vermögen im Ganzen
IV. Rechtsfolgen
1. ohne Zustimmung des anderen Ehegatten ist Verfügung schwebend unwirksam#
2. Nichtigkeit bei Genehmigungsverweigerung
3. kein gutgläubiger Erwerb möglich

85
Q

Lebensbedarfdeckung durch einen Ehegatten, § 1357

A

I. wirksame Ehe zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
II. wirksame Verbindlichkeit eines Ehegatten
III. Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs
IV. keine Ausschlussgründe
1. kein Getrenntleben zum Zeitpunkt der Verbindlichkeitsbegründung
2. keine Eintragung in das Güterrechtsregister
3. keine anderen Umstände
V. Rechtsfolgen
1. beide Ehegatten werden berechtigt
2. beide Ehegatten werden verpflichtet

86
Q

Geschiedenenunterhalt

A

I. Unterhaltstatbestand, §§ 1570-1576
II. Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten
III. Maß des Unterhalts
1. Lebensbedarf
2. eheliche Lebensverhältnisse
IV. Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen, § 1581
V. Art der Unterhaltsgewährung
VI. EinwendungenR

87
Q

Rechtsfolge des Erbfalls

A

I. Universalzukzession, § 1922
II. Erben haften automatisch für Verbindlichkeiten
III. Anspruch des/der Erben gegen Erbschaftsbesitzer, §§ 2018 ff.

88
Q

Wirksame Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments

A

I. Testierwille
II. Testierfähigkeit
III. Inhalt
IV. Wirksamkeit
V. Form: Notar, Eigenhändig

89
Q

Anfechtung eines Testaments

A

I. Anfechtungsgrund
1. Inhalts- und Erklärungsirrtum, § 2078 I
2. Motivirrtum und Drohung, § 2087 II
3. Übergehung eines Pflichtteilberechtigten, § 2079
4. Kausalität bei § 2087 I, II erforderlich
II. Anfechtungsberechtigung
1. Erblasser grds. (-)
2. Dritte, denen die Aufhebung unmittelbar zugute kommen würde, § 2080 I
III. Anfechtungsfrist, § 2082
IV. Form, § 2081 I
VII. Rechtsfolge: Nichtigkeit der Verfügung

90
Q

Prüfungsaufbau des Kaufmännischen Bestätigungsschreiben

A
  1. Persönlicher Anwendungsbereich
  2. Vertragsverhandlungen mit (technischem) Klarstellungsbedürfnis
  3. Vorliegen eines KBS (Abgrenzung zur Auftragsbestätigung)
  4. Zulässige Bezugnahme des KBS auf den Inhalt der Vertragsverhandlungen
  5. Zugang des KBS kurz nach denn Verhandlungen
  6. Kein Widersprich innerhalb der Widerspruchsfrist (2-5 Tage)
  7. kein Ausschluss
91
Q

Prüfungsschema Duldungsvollmacht

A
  1. vollmachtloser Vertreter tritt (grundsätzlich) mehrfach als Vertreter auf
  2. Geschäftsherr hat positive Kenntnis
  3. Geschäftsherr duldet dies
  4. guter Glaube des Dritten an die Existenz der Vollmacht, § 173 BGB analog
92
Q

Prüfungsschema Anscheinsvollmacht

A
  1. schuldhaftes Setzen eines zurechenbaren Rechtsscheins durch den Geschäftsherren (zB mehrfaches Auftreten als vollmachtloser Vertreter)
  2. Geschäftsherr hat hiervon fahrlässigerweise Unkenntnis
  3. Verhinderungsmöglichkeit des Geschäftsherrn bei Kenntnis
  4. guter Glaube des Dritten an die Existenz der Vollmacht, § 173 BGB analog
93
Q

Prüfungsschema § 284 BGB
(Aufwendungsersatz)

A

a) Haftungsbegründender TB eines Anspruchs auf SE statt der Leistung
b) Aufwendungen
c) im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung
d) Billigkeit der Aufwendungen
e) Nutzlosigkeit der Aufwendungen
f) Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Nutzlosigkeit
g) keine anderweitige Zweckverfehlung der Aufwendung

94
Q

Prüfungsschema § 285 BGB
(Herausgabe des Ersatzes)

A

a) Schuldverhältnis
b) Unmöglichkeit der Schuldnerleistung
c) Ersatz oder Ersatzanspruch des Schuldners
d) Identität zwischen dem Gegenstand, der nicht mehr geleistet werden muss und dem Gegenstand, den der Schuldner in Folge der Unmöglichkeit erlangt.

95
Q

Prüfung Rücktrittsrecht

A

a) gem. § 323 I BGB
aa) gegenseitiger Vertrag
bb) Nichterbringung einer fälligen, möglichen und durchsetzbaren Leistungspflicht
cc) erfolgloser Ablauf einer angemessenen Frist
dd) kein Ausschluss
b) gem. §§ 326 V, 323 BGB
aa) gegenseitiger Vertrag
bb) Unmöglichkeit einer Leistungspflicht des Schuldners
cc) kein Ausschluss

96
Q

Prüfungsschema § 474 I (Verbrauchsgüterkauf)

A
  1. Verbraucher iSv § 13
  2. Unternehmer iSv § 14
  3. Ware oder Erbringung einer Dienstleistung
  4. Keine Ausnahme gem. § 474 II 2 für in einer öffentlichen Versteigerung erworbene gebraucht Waren, sofern über die Nichtanwendbarkeit informiert wurde
97
Q

Prüfungsschema Mietminderung, § 536

A
  1. Mietvertrag
    a) § 535
    b) § 581 II, 535
  2. Überlassung der Mietsache
  3. Mangel der Mietsache
    a) iSv § 536 I
    b) iSv § 536 II
    c) iSv § 536 III
  4. kein Ausschluss
    a) vertraglich
    b) gesetzlich
    c) § 242, wenn der Mieter den Mangel zu vertreten hat
98
Q

Prüfungsschema Schadensersatz im Mietrecht, § 536a I

A
  1. Mietvertrag
  2. Überlassung der Mietsache
  3. Mangel bei oder nach Vertragsschluss
  4. Vertretenmüssen des Vermieters (nur bei 2. Fall)
  5. Verzug mit Mängelbeseitigung (nur bei 3. Fall)
  6. Kein Ausschluss
  7. kausaler, ersatzfähiger Schaden
99
Q

Prüfungsschema ordentliche Kündigung des Vermieters bei der Wohnraummiete

A
  1. Mietvertrag
  2. Überlassung der Mietsache
  3. Mangel bei oder nach Vertragsschluss
  4. Vertretenmüssen des Vermieters (nur bei 2. Fall)
  5. Verzug mit Mängelbeseitigung (nur bei 3. Fall)
  6. Kein Ausschluss
  7. kausaler, ersatzfähiger Schaden
100
Q

Prüfungsschema ordentliche Kündigung des Vermieters bei der Wohnraummiete

A
  1. Mietvertrag
  2. Kündigungserklärung
  3. Form
  4. Kündigungsgrund
  5. Keine Verlängerung
101
Q

Prüfungsschema für den Anspruch des Gläubigers aus §§ 765 I gegen den Bürgen

A

I. Anspruch entstanden
1. Bestehen der Hauptverbindlichkeit
2. Fälligkeit der Hauptverbindlichkeit
3. Wirksamer Bürgschaftsvertrag
a) Vertragsschluss iSv § 765
b) Bestimmtheit der Bürgschaft
c) Einhaltung der Form
d) keine Nichtigkeit der Bürgschaftserklärung gem. § 138
II. Anspruch erloschen
III. Anspruch durchsetzbar

102
Q

Prüfungsschema Ersterwerb des Anwartschaftsrechts vom Berechtigten gem. §§ 929 S. 1, 158 I BGB

A

a. Einigung iSv § 929 S. 1 zwischen Veräußerer und Erwerber unter aufschiebender Bedienung gem. § 158 I
b. Übergabe
c. Einigsein bei Übergabe
d. dingliche Berechtigung des Veräußerers

103
Q

Prüfungsschema Ersterwerb des Anwartschaftsrechts vom Nichtberechtigten gem. §§ 929 S. 1, 158 I, 932 BGB

A
  1. Verkehrsgeschäft iSv § 929 S.1, 158 I durch einen Nichtberechtigten
    a. Einigung iSv § 929 S. 1 zwischen Veräußerer und Erwerber unter aufschiebender Bedienung gem. § 158 I
    b. Übergabe
    c. Einigsein bei Übergabe
    d. fehlende dingliche Berechtigung des Veräußerers
  2. Rechtsschein zugunsten des Veräußerers, vgl. § 1006 I
  3. guter Glaube des Erwerbers an das Eigentum des Veräußerers, § 932 II
  4. kein Ausschluss gem. § 935 I
104
Q

Prüfungsschema Zweiterwerb des Anwartschaftsrechts vom Berechtigten

A
  1. Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber über die Übertragung des Anwartschaftsrechts
  2. Übergabe der Sache oder Surrogat für die Besitzübergabe
  3. Einigsein bei Übergabe
  4. dingliche Berechtigung des Veräußerers bzgl. des Anwartschaftsrechts
105
Q

Prüfungsschema Zweiterwerb des Anwartschaftsrechts vom Nichtberechtigten, wenn Anwartschaft grds besteht?

A
  1. Verkehrsgeschäft analog § 929 durch einen Nichtberechtigten
    a. Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber über die Übertragung des Anwartschaftsrechts
    b. Übergabe
    c. Einigsein bei Übergabe
    d. fehlende dingliche Berechtigung des Veräußerers bzgl. des Anwartschaftsrechts
  2. Rechtsschein zugunsten des Veräußerers analog § 1006 I
  3. guter Glaube des Erwerbers analog § 932 an das AWR des Veräußerers
  4. kein Ausschluss gem. § 935 I (= kein Abhandenkommen der Sache beim wahren Anwartschaftsberechtigten)
106
Q

Prüfungsschema Zweiterwerb des Anwartschaftsrechts vom Nichtberechtigten, wenn Anwartschaft nicht besteht?

A
  1. Verkehrsgeschäft analog § 929 durch einen Nichtberechtigten
    a. Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber über die Übertragung des Anwartschaftsrechts
    b. Übergabe
    c. Einigsein bei Übergabe
    d. fehlende dingliche Berechtigung des Veräußerers bzgl. des Anwartschaftsrechts
  2. Rechtsschein zugunsten des Veräußerers analog § 1006 I (-)
107
Q

Prüfungsschema Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung gem. § 1147

A
  1. Gegner des Anspruchs = Eigentümer des Grundstücks
  2. Inhaber des Anspruchs = Inhaber der Hypothek
  3. Fälligkeit der Hypothek (grds wenn gesicherte Forderung fällig ist)
  4. keine Einreden
    a. gegen den Hypothekar aus dem Rechtsverhältnis der Hypothek selbst
    b. gegen den Zweiterwerber aus der Hypothek selbst gem. § 1157
    c. gegen den alten/neuen Hypothekar aus der Forderung gem. § 1137
108
Q

Prüfungsschema Anspruch auf Zustimmung § 888

A
  1. Vormerkungsberechtigung des Anspruchsinhabers
  2. Erwerb eines eingetragenen Rechts (an einem Grundstück)
  3. relative Unwirksamkeit dieses Rechtserwerbs gegenübendem Vormerkungsberechtigten gem. 3 883
109
Q

Voraussetzungen Zwangsvollstreckung

A

I. allg. Verfahrensvoraussetzungen
1. Antrag
2. deutsche Gerichtsbarkeit
3. Zuständigkeit des angerufenen Vollstreckungsorgans
4. Zulässigkeit des Rechtsweges
5. Parteifähigkeit
6. Prozessfähigkeit
7. Prozessführungsbefugnis
8. Rechtsschutzinteresse

II. allg. Voraussetzungen der ZV
1. Titel
2. Klausel
3. Zustellung

III. Besondere Voraussetzungen der ZV
1. Eintritt des Kalendertages
2. Nachweis der Sicherheitsleistung
3. Zug-um-Zug-Verpflichtung
4. Einhaltung der Wartefrist

IV. keine allg. Zwangsvollstreckungshindernisse
1. Einstellung der ZV
2. gesetzliche Vollstreckungshindernisse (zB Insolvenzverfahren)
3. Vollstreckungsverträge

V. Ordnungsgemäße Durchführung der ZV