Bereicherungsrecht Flashcards
Welche Funktion hat das Bereicherungsrecht?
Es soll ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen ausgleichen.
Definition etwas erlangt
Etwas i.S.d. Bereicherungsrechtes ist jeder vermögenswerte Vorteil
Definition Leistung
Leistung ist die bewusste und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens.
(P): Woran erkennt man den Leistenden, wenn mehrere Personen an einer Zuwendung beteiligt sind?
Leistender ist derjenige, der eine Zuwendung mit einer rechtlichen Zwecksetzung verbindet
Definition Rechtsgrund
jeder materiell rechtliche Grund zum Behaltendürfen des erlangten Etwas
Wie ist grds zu unterscheiden, ob § 812 I 1, Fall 1 oder Fall 2 als AGL heranzuziehen ist?
Entscheidend ist der Leistungszweck: Möchte der Zuwendende einen Vertrag erfüllen, so ist Fall 1 anzuwenden. Möchte er den anderen zu einem rechtlich erheblichen Verhalten veranlassen, das er jedoch nicht beanspruchen kann, so ist Fall 2 anzuwenden.
Defintion betagte Verbindlichkeit (iSv § 813 II)
Eine Verbindlichkeit, die entstanden, aber noch nicht fällig ist.
Was sind Nutzungen?
Früchte und Gebrauchsvorteile
Früchte: § 99
Gebrauchsvorteile: tatsächliche Nutzungsmöglichkeiten (also zB die Möglichkeit, mit einem Auto zu fahren)
Wann liegt Entreicherung des Herausgabeschuldners vor?
wenn weder der Bereicherungsgegenstand selbst noch dessen Gegenwert sich noch in irgendeiner Form im Vermögen des Kondiktionsschuldners befinden
Was ist ein synallagmatisches Schuldverhältnis?
Wenn beide Parteien ihre Verpflichtungen wechselseitig gerade deswegen erfüllen, weil und damit die Gegenpartei dies auch tut.
Was besagt die Saldotheorie?
Bei der Rückabwicklung von gegenseitigen Verträgen kann jede Partei nur so viel zurückverlangen, wie sie ihrerseits zurückgewähren kann.
Defintion Anweisung
Aufforderung des Anweisenden an den Angewiesenen, eine Zuwendung an den Anweisungsempfänger zu tätigen
(P): Wann muss der Anweisende eine unwirksame Anweisung gegen sich gelten lassen?
wenn er sie mit veranlasst und gegenüber dem Zuwendungsempfänger den zurechenbaren Rechtsschein einer Leistung gesetzt habe
(P): Wie erfolgt die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung bei einer rechtzeitig widerrufenden Anweisung?
Zuwendung nicht als Leistung zurechenbar
Rückabwicklung nach Nichtleistungskondiktion
(P): Darf derjenige, der irrtümlich auf eine fremde Schuld zahlt seine Tilgungsbestimmung nachträglich zugunsten des tatsächlichen Schuldners umwandeln?
grds. nein
unter Treu und Glauben im Einzelfall möglich