Schadensrecht Flashcards
(P): Handelt es sich beidem Entzug von Gebrauchs- und Genussmöglichkeiten einer Sache um einen ersatzfähigen Vermögensschaden nach §§ 249 ff.?
nur wenn es sich um ein Wirtschaftsgut von zentraler Bedeutung handelt, in den Gegenstand eingegriffen wurde und die Nutzungsbeeinträchtigung fühlbar ist
(P): Sind fehlgeschlagene private Aufwendungen über §§ 249 ff. ersetzbar?
Aufwendungen, durch die der Geschädigte bereits vor dem Schadensfall Gebrauchsvorteile erworben hat, die er nach dem schädigenden Ereignis nicht mehr nutzen kann, stellen nach h.M. grundsätzlich keinen Vermögensschaden dar.
(P): Wird die Haftung des Schädigers dadurch gemildert, dass der Schaden auch ohne seine Handlung durch eine andere hypothetische Schadensursache eingetreten wäre? (Reserveursache)
nur, wenn die Reserveursache dem verletzten Menschen bzw. der beschädigten Sache im Zeitpunkt der Schädigung bereits innegewohnt haben und innerhalb kurzer Zeit denselben Schaden beigeführt hätten
(P): Sind Schockschäden ersatzfähige Schadenspositionen?
nur, wenn der Betroffene die Schädigung eines nahen Angehörigen mitbekommt, eine Erheblichkeitsschwelle überschritten wird und der Anlass des Schocks verständlich ist
(P): Muss sich der Geschädigte Vorteile anrechnen lassen, die er durch den Schaden erlangt hat?
nur, wenn der Vorteil dem schädigenden Ereignis in einem adäquaten Kausalzusammenhang steht und nach dem Zweck der verletzten Norm die Berücksichtigung des Vorteils zumutbar ist und den Schädiger nicht unangemessen entlastet