Nebengebiete Flashcards
Arbeitnehmer
Legaldefinition § 611a
Lehre vom Betriebsrisiko
der Arbeitgeber trägt das Risiko bei allen Störungen, die dem betrieblichen Bereich und damit seiner Risikosphäre zuzuordnen sind
innerbetrieblicher Schadensausgleich
Begrenzung der Arbeitnehmerhaftung
leichte Fahrlässigkeit: AG haftet
mittlere Fahrlässigkeit: Aufteilung
grobe Fahrlässigkeit: AN haftet überwiegend
Vorsatz: AN haftet
Definition betrieblich veranlasste Tätigkeit
alle Tätigkeiten, die dem Arbeitnehmer vertraglich übertragen wurden oder die er im Interesse des Arbeitgebers für den Betrieb ausführt
Definition betriebliche Übung
ein regelmäßig wiederholtes und gleichförmiges Verhalten des Arbeitgebers, welches nicht gegen zwingendes Recht verstößt und aus dem die Arbeitnehmer schließen dürfen, dass der Arbeitgeber sich für die Zukunft binden will
ordentliche Kündigung Arbeitsverhältnis
- Kündigungserklärung (Schriftform, § 623 BGB)
- Keine Präklusion nach §§ 4, 7 KschG
- Betriebsratsanhörung, § 102 I 1 BetrVG
- Besonderer Kündigungsschutz
(zb. § 15 KschG, § 9 MuschG) - Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG
a) Anwendungsbereich
- Arbeitsvertrag muss länger als 6 Monate bestehen, § 1 KschG
- Mehr als 5 AN im Betrieb, § 23 I 2 KschG
b) Soziale Rechtfertigung
Kündigung muss personen-, verhaltens oder betriebsbedingt sein, § 1 II KschG
- Kündigungsfrist, § 622 BGB
außerordentliche Kündigung Arbeitsverhältnis
- Kündigungserklärung (Schriftform, § 623 BGB)
- Keine Präklusion nach §§ 4, 7 KschG
- Betriebsratsanhörung, § 102 I 1 BetrVG
- Besonderer Kündigungsschutz
- Voraussetzungen des § 626 BGB
a) Erklärungsfrist, § 626 II BGB
b) Wichtiger Grund nach § 626 I BGB
(1) An sich wichtiger Grund: Tatsachen, die an sich geeignet sind einen wichtigen Grund abzugeben (zukunftsbezogene Betrachtungsweise)
(2) Ultima-ratio-Prinzip: Hier strenge Prüfung, Kündigung ist ultima ratio (= Letztes Mittel). Meist reicht eine Abmahnung.
(3) Interessenabwägung: Diese muss zur Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses kommen.
Wann ist eine Kündigungsschutzklage begründet?
wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen unwirksam ist, § 4 1 KSchG
Wo findet man GbR?
§§ 705 ff. BGB
Wo findet man oHG?
§§ 105-160 HGB
Wo findet man KG?
§§ 161-177a HGB
Wo findet man Verein?
§§ 21-79 BGB
Wo findet man GmbH?
GmbHG
Definition nichteheliche Lebensgemeinschaft
das dauerhafte Zusammenleben von Partnern, die keine andere Partnerschaft neben sich duldet und eine nach außen erkennbare innere Bindung aufweist
Weshalb können § 1378 (Ausgleichsforderung) und § 1298 (Ersatzpflicht nach Rücktritt) nicht analog auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft angewendet werden?
Weil die Ehe unter besonderem Schutz steht und keine planwidrige Regelungslücke vorliegt. Es gibt ja gerade die Möglichkeit, verheiratet zu sein und dafür sind die Normen auch anwendbar.