BGB AT Flashcards

1
Q

Prüfungsreihenfolge der Anspruchsgrundlagen

A

Vertraglich - Quasivertraglich - Dinglich - Deliktisch - Bereicherungsrechtliche

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2
Q

Unterschied Einrede/ Einwendung

A

Einwendung: schließt Anspruch ohne etwaiges Zutun einer Partei aus
Einrede: muss erst geltend gemacht werden, d. h. der Anspruchsgegner muss sich auf sein Leistungsverweigerungsrecht berufen!

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3
Q

Wichtigsten rechtshindernden Einwendungen

(Anspruch entstanden)

A

Geschäftsunfähigkeit, Nichtigkeitsgründe, Gesetzliches Verbot, Sittenwidriges Rechtsgeschäft, Teilnichtigkeit

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4
Q

Wichtigsten rechtsvernichtenden Einwendungen

(Anspruch erloschen)

A

alle Gestaltungsrechte; Unmöglichkeit, Erlöschen, Annahme an Erfüllung statt, Erlass, Abtretung

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5
Q

Wichtigsten rechtshemmenden Einreden

(Anspruch durchsetzbar)

A

Verjährung, Zurückbehaltungsrecht, Einrede des nichterfüllten Vertrags, Stundungseinrede, Widerspruchsrecht

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6
Q

Fallgruppen des § 242 BGB

A

Rechtsmissbrauch, dolo-agit-Einwand, Widersprüchliches Verhalten

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7
Q

Wie prüft man das widersprüchliche Verhalten bei § 242 BGB?

A
  1. Anspruchsteller setzt einen Vertrauenstatbestand
  2. Anspruchsgegner entwickelt Vertrauen
  3. Anspruchsgegner ist schutzwürdig in seinem Vertrauen
  4. Anspruchssteller verhält sich widersprüchlich zu dem zuvor gesetzten Vertrauenstatbestand
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8
Q

Welche Situation beschreibt der dolo-agit-Einwand?

A

wenn jmd. einen Herausgabeanspruch hat, dieser gegen die Grundsätze von § 242 BGB verstößt und den Gegenstand gleich wieder zurück geben müsste.
“Dann kann er ihn auch gleich behalten”

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9
Q

Definition Rechtsgeschäft

A

ein Rechtsgeschäft besteht aus mindestens einer WE, die entweder allein oder zusammen mit anderen Tatsachen eine privatrechtliche Rechtsfolge herbeiführt

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10
Q

Definition Willenserklärung

A

die Äußerung des Willens, der auf die Herbeiführen einer privatrechtlichen Rechtsfolge gerichtet ist

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11
Q

Bestandteile Willenserklärung

A

innerer (subjektiver) Tatbestand: innerer Handlungs-, Erklärungs- und Geschäftswille
äußerer (objektiver) Tatbestand: äußerer Handlungs-, Erklärungs- (Rechtsbindungswille) und Geschäftswille

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12
Q

(P): wie wirkt sich fehlendes Erklärungsbewusstsein auf eine Erklärung aus?

A

Willenstheorie es fehlt der TB einer WE, sodass eine rechtliche Erklärung nicht abgegeben wurde.
Lehre vom potentiellen Erklärungsbewusstsein (h.M.) zurechenbare WE, wenn der Erklärende hätte erkennen können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als WE aufgefasst werden durfte und der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat.

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13
Q

Wann ist eine Willenserklärung abgegeben?

A

Wenn der Erklärende sie willentlich in den Rechtsgeschäftsverkehr in Richtung des Empfängers entäußert, so dass unter normalen Umständen mit dem Zugang gerechnet werden kann.

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14
Q

(P): Wie ist eine abhanden gekommene WE zu behandeln?
(jemand lässt einen fertigen Brief auf dem Schreibtisch liegen, will ihn aber noch nicht losschicken und jemand anderes schickt ihn ab)

A

fahrlässige Abgabe zum Schutz des Rechtsverkehrs gilt, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die WE in Richtung des Empfängers auf den Weg gebracht wird (BGH)

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15
Q

Wann ist eine Erklärung unter Verwendung eines Erklärungsboten abgegeben?

A

Wenn die Erklärung dem Boten übergeben/ übermittelt und der Bote zur Weiterleitung angewiesen ist.

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16
Q

Zugang einer Willenserklärung unter Abwesenden

A

wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalem Umständen die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat

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17
Q

Wann geht eine Erklärung zu, die gegenüber einem Empfangsvertreter abgegeben wird?

A

sofort

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18
Q

Definition Empfangsbote

A

wer nach der Verkehrsanschauung als geeignet und ermächtigt anzusehen ist, die Erklärung für den Empfänger anzunehmen

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19
Q

Wann geht eine Erklärung zu, die gegenüber einem Empfangsboten abgegeben wird?

A

In dem Moment, in dem unter normalen Umständen mit der Weiterleitung an den Empfänger zu rechnen ist.

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20
Q

Wann geht eine Erklärung zu, die gegenüber einem vermeintlichen (!) Empfangsboten abgegeben wird?

A

wenn sie an den Empfänger weitergeleitet wird

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21
Q

Wann geht eine mündlich geäußerte Willenserklärung zu, die unter Anwesenden abgegeben wird?

A

sofort (§ 147 I BGB)

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22
Q

Zugang einer Erklärung
(P): Was ist, wenn der Empfänger einer mündlichen Willenserklärung die Antwort falsch versteht? (zb 2 statt 3)

A

Strenge Vernehmungstheorie: erst zugegangen, wenn der Empfänger sie richtig verstanden hat.
abgeschwächte Vernehmungstheorie: grds erst zugegangen, wenn der Empfänger sie akustisch richtig verstanden hat. Liegt das Vernehmungshindernis allerdings beim Empfänger und kann der Erklärende dies nicht erkennen, gilt die Erklärung trotzdem als zugegangen.

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23
Q

Definition Angebot

A

eine einseitige, empfangsbedürfte Willenserklärung, die alle vertragswesentlichen Bestandteile enthält und durch die der Vertragsschluss einem anderen so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dem Einverständnis des Empfängers abhängt

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24
Q

Was sind die wesentlichen Bestandteile (essentialia negotii) eines Vertrages?

A

Vertragsparteien, Vertragsgegenstand, Gegenleistung

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25
Q

Welche Bedeutung hat Schweigen im Rechtsverkehr?

A

grundsätzlich keine Bedeutung; kann jedoch konkludente WE sein

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26
Q

Kann ein Schweigen, wenn es im Einzelfall einen Erklärungswert hat, angefochten werden?

A

Ja, sofern er eine entsprechende wörtliche Erklärung hätte anfechten können.

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27
Q

Was ist ein Kaufmännisches Bestätigungsschreiben?

A

Eine schriftliche Bestätigung, die ein Kaufman einem anderen nach Abschluss eines Vertrages zuschickt.
Entspricht der Inhalt nicht dem vereinbartem, widerspricht der Empfänger.

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28
Q

Wie kommt unter Verwendung eines Kaufmännischen Bestätigungsschreiben ein Vertrag zustande?

A

Durch das Schweigen des anderen auf dieses Schreiben innerhalb der Widerspruchsfrist.

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29
Q

Welche verschiedenen Formvorschriften gibt es?

A

Schriftform, notarielle Beurkundung, öffentliche Beglaubigung, Testament, Auflassung

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30
Q

Erstreckt sich eine Formvorschrift bei einem Rechtsgeschäft auch auf einen eventuellen Vorvertrag?

A

Ja

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31
Q

Erstreckt sich eine Formvorschrift bei einem Rechtsgeschäft auch auf die Vertretungsmacht, die einem Vertreter zum Abschluss des Rechtsgeschäfts erteilt wird?

A

Grundsätzlich nein.
Ausnahmen, wenn Form als Warnfunktion gilt (zB Notar bei Grundstückkauf)

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32
Q

Erstreckt sich eine Formvorschrift bei einem Rechtsgeschäft auch auf einen eventuellen späteren Aufhebungsvertrag?

A

grds. nein, weil Pflichten wegfallen und nicht neu begründet werden.

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33
Q

Welche Arten der Geschäftsfähigkeit gibt es?

A

volle Geschäftsfähigkeit, beschränkte Geschäftsfähigkeit, Geschäftsunfähigkeit

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34
Q

Wo ist der Unterschied zwischen § 104 Nr. 2 (Geschäftsunfähigkeit wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit) und § 105 II (Geschäftsunfähigkeit wegen Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit)?

A

§ 104: dauerhafter Zustand, sodass jede WE sofort nichtig ist.
§ 105: an sich voll geschäftsfähige Person erklärt WE, diese ist jedoch wegen einer vorübergehenden Ausfallerscheinung nichtig.

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35
Q

Wann liegt Minderjährigkeit bzw beschränkte Geschäftsfähigkeit vor?

A

ab dem 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

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36
Q

Wann ist eine WE rechtlich Nachteilig iSv § 107 BGB?

A

Wenn der Minderjährige durch das Rechtsgeschäft ein Recht verliert, in einem Recht beschränkt oder persönlich verpflichtet wird.

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37
Q

Sind mittelbare Nachteile der WE auch von § 107 BGB erfasst?

A

Nein, nur unmittelbare Nachteile führen zur Zustimmungsbedürftigkeit der WE des Minderjährigen.

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38
Q

Was ist der Unterschied zwischen einer Einwilligung im Gegensatz zu einer Genehmigung?

A

Beides sind Formen der Zustimmung iSv § 182 BGB.
Einwilligung: vorhergehende Zustimmung
Genehmigung: nachträgliche

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39
Q

Wer ist im Regelfall gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen?

A

Eltern, § 1626 BGB

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40
Q

Welchen Fall regelt § 112 BGB (Selbstständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts)?

A

Wenn ein Minderjähriger mit Genehmigung des Familiengerichts ein selbstständiges Erwerbsgeschäft betreibt, kann er die Rechtsgeschäfte wie ein voll Geschäftsfähiger betreiben.

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41
Q

Welchen Fall regelt § 113 BGB (Dienst- oder Arbeitsverhältnis)?

A

Wenn der Minderjährige die erforderliche Genehmigung hat, kann er die hierzu notwendigen Erklärungen abgeben.

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42
Q

(P): Wann ist eine Leistung an einen Minderjährigen gem. § 362 BGB bewirkt?

A

Theorie der realen Leistungsbewirkung: kommt darauf an, dass bei einer Übereignung nach § 929 BGB der Realakt an den gesetzlichen Vertreter erfolgt.
Modifizierte Vertragstheorie: zum Erlöschen des Anspruchs muss ein Erfüllungsvertrag geschlossen werden, welcher Zustimmungsbedürftig ist, weil Erlöschen des Anspruchs ein Nachteil ist.

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43
Q

Wo sind die systematischen Gemeinsamkeiten zwischen § 110 (Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln) und § 107 (Einwilligung des gesetzlichen Vertreters) BGB?

A

§ 107 verlangt zu einer WE, durch die der Minderjährige nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, eine Einwilligung in diese konkrete WE.
§ 110 verlangt keine konkrete Einwilligung, sondern dem Minderjährigen werden Mittel überlassen, die er zur freien Verfügung hat.

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44
Q

Welches Tatbestandsmerkmal entscheidet bei § 110 BGB (Taschengeldparagraph) über die Wirksamkeit der WE?

A

Dass die Leistung mit den überlassenen Mitteln bewirkt wird.

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45
Q

Was ist die Ratio Legis (Rechtsgedanke) der Anfechtung?

A

alleine der wirkliche Wille zu einer Bindungswirkung führen soll

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46
Q

Ist eine analoge Anwendung der Anfechtungsregeln möglich, wenn der Erklärende sich nicht im Zeitpunkt der Abgabe der WE irrt, sondern erst kurz danach bemerkt, dass er die WE nicht mehr möchte?

A

Grundsätzlich nein, da Anfechtung den Grundsatz “pacta sunt servanda” durchbricht und dadurch Ausnahmecharakter hat.

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47
Q

Welche Anfechtungsgründe betreffen den Fall des Irrtums in der Erklärung selbst?

A

Inhaltsirrtum, Erklärungirrtum, falsche Übermittlung, widerrechtliche Drohung

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48
Q

Welche Anfechtungsgründe betreffen den Fall des Irrtums im Beweggrund der Erklärung?

A

Eigenschaftsirrtum (Motivirrtum), arglistige Täuschung (Motivirrtum beim Getäuschten)

49
Q

Warum berechtigen Motivirrtümer grundsätzlich nicht zur Anfechtung einer WE?

A

weil die Beweggründe dem Empfänger nicht ersichtlich sind und der Vertrauensschutz im Rechtsverkehr bewahrt werden muss

50
Q

Welche Ausnahmen von dem Anfechtungsverbot bei Motivirrtümern gibt es?

A

Arglistige Täuschung, weil nicht schutzwürdig.
Eigenschaftsirrtum, wenn die Eigenschaft Verkehrswesentlich ist.

51
Q

Kann eine dinglich wirkende WE angefochten werden?

A

Ja, wenn
- versehentlich die falsche Sache an die richtige Person oder die richtige Sache an die falsche Person übereignet wird
- “uno-actu-Rechtsprechung”: das schuldrechtliche und dingliche Rechtsgeschäft zusammenfallen
- der Fehler, der schon beim Verpflichtungsgeschäft vorlag zusätzlich zur Abgabe der dinglichen WE motiviert
- Wille und Erklärung auch noch beim Verfügungsgeschäft vorliegen

52
Q

Welche Situation beschreibt der Begriff “Fehleridentität”?

A

wenn der gleiche Fehler sowohl das schuldrechtliche wie auch das dingliche Rechtsgeschäft betrifft
(dann sind beide Rechtsgeschäfte anfechtbar)

53
Q

Was ist ein typischer Fall der Fehleridentität?

A

Die Situation des § 123 I Fall 1 BGB (Anfechtbarkeit wegen arglistiger Täuschung). Täuschung ist regelmäßig kausal sowohl für Abgabe der schuldrechtlichen wie auch der dinglichen WE.

54
Q

Wie lautet der gemeinsame Prüfungstatbestand von Inhalts- und Erklärungsirrtum?

A

Das Erklärte und Gewollte weichen bei Abgabe der WE unbewusst und erheblich voneinander ab.

55
Q

Was ist der Unterschied zwischen einem Inhalts- und Erklärungsirrtum?

A

Inhaltsirrtum: der Erklärende irrt über die Bedeutung des von ihm verwendeten Erklärungszeichen.
Erklärungsirrtum: der Erklärende verwechselt das von ihm verwendete Erklärungszeichen. (zB will Angebot über 4300€ abgeben, schreibt aber 3400€)

56
Q

Was versteht man unter einem Kalkulationsirrtum?

A

wenn die WE Ergebnis einer Kalkulation ist und diese unzutreffend ist

57
Q

Was ist ein offener Kalkulationsirrtum?

A

Der Erklärende deckt seine Berechnung gegenüber dem Empfänger auf.

58
Q

Was ist ein verdeckter Kalkulationsirrtum?

A

Der Erklärende deckt seine Berechnungen gegenüber dem Empfänger nicht auf.

59
Q

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Erklärende im Fall des verdeckten Kalkulationsirrtum?

A

Keine.
Anfechtung (-), da bei Abgabe der WE Wille und Erklärung übereinstimmen und Berechnungsgrundlage keine verkehrswesentliche Eigenschaft ist.
Störung der Geschäftsgrundlage (-), da Berechnungsgrundlage für den Empfänger nicht erkennbar war.

60
Q

Wie wird der offene Kalkulationsirrtum rechtlich behandelt? (Berechnungsgrundlage ist vorrangiger Teil der WE)

A

Das Kalkulationsergebnis stellt einen Fall der “falsa demonstration non nocet” dar. Konflikt kann durch Neuberechnung und Bildung des korrekten Ergebnisses beseitigt werden.

61
Q

Wie wird der offene Kalkulationsirrtum rechtlich behandelt? (Berechnungsgrundlage und Berechnungsergebnis sind gleichrangige Bestandteile der WE)

A

Fall der sog. “Perplexität”, der objektiven Mehrdeutigkeit der Erklärung
WE nichtig

62
Q

Wie wird der offene Kalkulationsirrtum rechtlich behandelt? (Berechnungsergebnis ist vorrangiger Teil der WE)

A

über § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage)

63
Q

Definition “verkehrswesentliche Eigenschaft”

A

Eigenschaften sind alle wertbildenden Faktoren einer Person oder Sache, die ihr unmittelbar und dauerhaft anhaften. Verkehrswesentlichkeit bestimmt sich nach der Verkehrsanschauung.

64
Q

Was sind Beispiele für verkehrswesentliche Eigenschaften einer Sache iSv § 119 II BGB (Anfechtbarkeit wegen Irrtums)?

A

Alter, Herkunft/ Hersteller, Material
Preis nicht, weil dieser von äußeren Faktoren abhängt und der Sache nicht dauerhaft anhaftet

65
Q

Was sind Beispiele für verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person iSv § 119 II BGB (Anfechtung wegen Irrtums)?

A

biologisches Geschlecht, Alter, Qualifikationen und besondere Fähigkeiten

66
Q

Definition Drohung

A

Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels, auf das der Drohende Einfluss zu haben vorgibt.

67
Q

Wann ist eine Drohung widerrechtlich?

A

wenn
- das eingesetzte Mittel widerrechtlich ist
- der verfolgte Zweck widerrechtlich ist
- die Verbindung gerade dieses Zweckes mit diesem Mittel widerrechtlich ist

68
Q

Wer ist Dritter iSv § 123 II BGB?

A

Derjenige, der am Geschäft unbeteiligt ist und nicht im Lager des Erklärungsempfängers ist.

69
Q

Was ist die Rechtsfolge einer erfolgreichen Anfechtung?

A

Nichtigkeit des angefochtenen Rechtsgeschäfts ex tunc (von Anfang an)

70
Q

Wo kann die Anfechtung im Prüfungsaufbau geprüft werden?

A

“Anspruch entstanden” und “Anspruch erloschen”

71
Q

Kann ein ohnehin schon nichtiges Rechtsgeschäft zusätzlich noch angefochten werden?

A

Ja.
Hintergrund: Herbeiführung der Wirkung des § 142 II gegenüber dem Anfechtungsgegner bzw. einem Dritten

72
Q

Abgrenzung Bote und Stellvertreter

A

Stellvertreter: gibt eine eigene WE ab; hat einen eigenen Entscheidungsspielraum (der allerdings durch die Vollmacht begrenzt werden kann)
Bote: übermittelt lediglich eine fremde WE; hat keinen Entscheidungsspielraum.

73
Q

Aus wessen Perspektive wird Bote und Stellvertreter abgegrenzt?

A

Aus der Sichtweise des Erklärungsempfängers: wurde aus seiner Sicht eine eigene WE abgegeben oder lediglich eine Fremde übermittelt?

74
Q

Welche Ausnahmen vom Offenkundigkeitsgrundsatz existieren?

A
  • Bargeschäft des täglichen Lebens (“verdecktes Geschäft für den, den es angeht”)
  • offenes Geschäft für den, den es angeht (Vertreter deckt auf, dass er in Vertretung handelt, deckt aber nicht auf für wen er handelt)
  • unternehmensbezogenes Geschäft
75
Q

Welche beiden Fälle meint die Situation des Handels unter fremden Namen?

A

Fall der Identitätstäuschung und Fall der Namenstäuschung

76
Q

Was ist eine Identitätstäuschung?

A

Es kommt dem Erklärungsempfänger auf die Identität des Erklärenden an.

77
Q

Was ist eine Namenstäuschung?

A

Der Erklärungsempfänger will das Geschäft mit der handelnden Person abschließen. Auf die Identität kommt es nicht an.

78
Q

Woraus kann sich Vertretungsmacht ergeben?

A

Rechtsgeschäft, Gesetz, Rechtsschein

79
Q

(P): Argumente für und gegen Existenz der Anscheinsvollmacht

A

(-) Verstoß gegen Grundprinzipien des BGB
(+) (h.M.) Rechtssicherheit des Rechtsverkehrs

80
Q

Grundkonstellation einer Vertretungsmacht

A

das rechtliche Dürfen des Vertreters im Innenverhältnis bleibt hinter seinem rechtlichen Können im Außenverhältnis zurück

81
Q

Welches Risiko birgt die Grundkonstellation einer Vertretungsmacht?

A

Es besteht das Risiko, dass der Vertreter wegen seiner Vertretungsmacht im Außenverhältnis Rechtsgeschäfte vornimmt, die er nach den Absprachen im Innenverhältnis nicht vornehmen soll/ darf. Da der Erklärungsempfänger die Beschränkungen im Innenverhältnis nicht kennt, geht dieses Risiko zu Lasten des Vertretenen.

82
Q

(P): Wie wird der Fall behandelt, wenn der Vertreter sich innerhalb der Grenzen des rechtlichen Könnens hält, die Grenze des rechtlichen Dürfens jedoch überschreitet und der Dritte Kenntnis hiervon hat?

A

Der Dritte wird gem. § 242 BGB so behandelt, als wäre der Vertreter ein Vertreter ohne Vertretungsmacht.

83
Q

Wie wird der Fall behandelt, wenn der Dritte keine Kenntnis über das Überschreiten der Vertretungsmacht im Innenverhältnis hat, dies aber evident ist?

A

Der Dritte wird gem. § 242 BGB so behandelt, als wäre der Vertreter ein Vertreter ohne Vertretungsmacht.

84
Q

Wie wird der Fall behandelt, wenn der Dritten keine Kenntnis über das Überschreiten der Vertretungsmacht im Innenverhältnis hat, dies aber fahrlässig verkennt? (Kennenmüssen)

A

Die Stellvertretung ist wirksam.

85
Q

Wann liegt Kollusion vor?

A

wenn der Vertreter und der Geschäftsgegner bewusst zum Nachteil des Vertretenen zusammenwirken, etwa dann, wenn sich der Vertreter im Einverständnis mit dem Vertragspartner zum Schaden des Vertretenen einen Vorteil verschafft

(das Verpflichtungsgeschäft ist gem. § 138 I BGB nichtig)

86
Q

Was ist ein Insichgeschäft?

A

Der Vertreter vertritt einerseits den Geschäftsherrn und ist anderseits selbst Partei des Rechtsgeschäfts.
Er tritt gleichzeitig im eigenen und fremden Namen auf.

87
Q

Was ist eine Mehrfachvertretung?

A

Der Vertreter vertritt 2 verschiedene Personen bei einem Rechtsgeschäft, tritt also gleichzeitig mehrfach im fremden Namen auf.

88
Q

Wieso wird die Vertretungsmacht bei Insichgeschäften und Mehrfachvertretung beschränkt?

A

Weil die Gefahr eines Interessenkonflikts für den Vertreter und der Vernachlässigung der Interessen des Vertretenen besteht.

89
Q

Welche Ausnahmen gibt es von § 181 BGB (Insichgeschäft und Mehrfachvertretung)?

A

§ 181 greift nicht, wenn
- der Geschäftsherr die Abweichung gestattet
- das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht
- das Rechtsgeschäft für den Vertretenen lediglich rechtlich vorteilhaft ist

90
Q

(P): Anfechtung einer bereits ausgeübten Vollmacht möglich?

A

e.A.: (-); weil dann Vertreter als Vertreter ohne Vertretungsmacht gilt und schadensersatzpflichtig wird

h.M.: (+); Vertreter hat SE Anspruch gegen den Vertretenen; kann Ansprüche des Dritten darüber geltend machen

91
Q

(P): Wem gegenüber muss die Anfechtung der bereits ausgeübten Vollmacht erklärt werden?

A

e.A.: ggü. dem Dritten, da durch Anfechtung das Vertretergeschäft mittelbar unwirksam wird

a.A.: ggü. dem Vertreter; aber Obliegenheit den Dritten zu informieren

92
Q

Was besagt der Bestimmtheitsgrundsatz im Hinblick auf den Vertragsschluss?

A

Die essentialia negotii eines Rechtsgeschäfts bedürfen einer eindeutigen Festlegung, um überhaupt die gewünschte Bindung zu erzeugen.
Eindeutige Bestimmbarkeit genügt.

93
Q

Wann verstößt die Berufung auf einen Mangel der gesetzlich vorgeschriebenen Form gegen § 242?

A

wenn die Nichtanerkennung der formbedürftigen Vereinbarung nicht nur zu einem harten, sondern zu einem
schlechterdings untragbaren Ergebnis führt, also
wenn die Berufung auf den Formverstoß die Existenz des anderen Vertragsteils gefährdet, oder wenn die Berufung auf den Formverstoß eine schwere Treuepflichtverletzung gegenüber dem anderen Teil darstellt

94
Q

Definition Handlungswille

A

der bewusste Willensakt, der auf die Vornahme eines äußeren Verhaltens gerichtet ist

95
Q

Ist der Erwerb eines mit einer Hypothek belasteten Grundstücks lediglich rechtlich vorteilhaft?

A

Ja, weil die Hypothek keine persönliche Haftung begründet, sondern sich auf die Vollstreckung des Grundstücks beschränkt. Dem Minderjährigen droht keine Haftung mit seinem Privatvermögen.

96
Q

Definition Erklärungsbewusstsein

A

Der Wille, durch sein Handeln eine irgendwie rechtsgeschäftliche relevante Erklärung abzugeben.

97
Q

Wie wirkt sich fehlender Handlungswille auf die WE aus?

A

WE unwirksam

98
Q

Wie wirkt sich fehlender Geschäftswille auf die WE aus?

A

WE wirksam, aber anfechtbar

99
Q

Ist der Eigentumserwerb an einem vermieteten/ verpachteten Grundstück lediglich rechtlich vorteilhaft?

A

Nein, rechtlich nachteilig!
Minderjähriger wird Vermieter und dies begründet rechtliche Pflichten

100
Q

Ist die Schenkung eines vermieteten/ verpachteten Grundstück lediglich rechtlich vorteilhaft?

A

Ja, es entstehen keine rechtlichen Pflichten für den Minderjährigen. Vielmehr ein Anspruch auf Übereignung des Hauses.

101
Q

Kann eine WE wegen Eigenschaftsirrtums angefochten werden, wenn der Irrtum eine verkehrswesentliche Eigenschaft betrifft, deren Fehlen gleichzeitig einen Sachmangel begründet?

A

Nein, sonst würde man kaufrechtliche Sonderregelungen umgehen.

102
Q

Was ist eine Eigenschaftsirrtum?

A

Wenn der Erklärende über verkehrswesentliche Eigenschaften der Sache irrt.

103
Q

Was sind verkehrswesentliche Eigenschaften?

A

Eigenschaften einer Sache sind alle wertbildenden Faktoren.
Verkehrswesentlich sind sie, wenn sie von der Verkehrsanschauung oder Parteienabrede als wesentlich anzusehen sind.

104
Q

Kann man ein nichtiges Rechtsgeschäft anfechten?

A

Nach der Kipp’schen Lehre der Doppelnichtigkeit können auch nichtige Rechtsgeschäfte angefochten oder widerrufen werden.

105
Q

(P): Ist der Grundsatz “falsa demonstratio non nocet” auch auf formbedürftige Rechtsgeschäfte anwendbar? (zB Grundstückskauf)

A

e.A.: das Beurkundete ist nicht gewollt, das gewollte nicht beurkundet; Kaufvertrag unwirksam
h.M.: falsa non … findet Anwendung, weil Schutz- und Warnfunktion trotzdem gewahrt ist

106
Q

Wann geht eine verkörperte, empfangsbedürftige WE unter Abwesenden zu, wenn der Empfänger den Zugang verweigert?

A

wenn der Erklärende unverzüglich nachdem er den Brief zurückerhalten hat und so vom Fehlschlag des ersten Versuches erfahren hat, einen zweiten Zustellversuch unternimmt, muss sich der Adressat gemäß § 242 so behandeln lassen, als wäre die Erklärung beim ersten Mal schon in seinen Machtbereich gelangt und die WE damit rechtzeitig zugegangen

107
Q

Abgrenzung rechtsgeschäftlicher Vertrag und reines Gefälligkeitsverhältnis

A
  • Risiken für den Gefälligen
  • wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung
  • Interessenlage des Begünstigten
  • Art des Geschäfts
108
Q

Wann kann man davon ausgehen, dass bei Gefälligkeitsverhältnissen ein stillschweigender Haftungsausschluss vorliegt?

A

Wenn der Schädiger, wäre die Rechtslage vorher besprochen worden, einen Haftungsverzicht gefordert hätte und sich der Geschädigte dem ausdrücklichen Ansinnen einer solchen Abmachung billigerweise nicht hätte versagen dürfen.

109
Q

Wie kommen Verträge im Internet zustande?

A

Durch das Anklicken eines “jetzt-kaufen” Buttons gibt der Kunde gegenüber der Website ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

110
Q

Definition Annahme

A

Willenserklärung, mit der das Einverständnis mit dem Antrag ausgedrückt wird.

111
Q

Was besagt die Lehre vom faktischen Vertrag?

A

In Fällen widersprüchlicher Erklärungen kommt ein Vertrag auch ohne übereinstimmende WE zustande.
Auch sozialtypisches Verhalten genannt.

112
Q

Ist das Nutzen eines Ebay Accounts einer anderen Person mit dem Offenkundigkeitsprinzip vereinbar?

A

Wenn fremde eBay-Konten genutzt werden, um auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärungen abzugeben (Identitätstäuschung), liegt ein Fall des Handelns unter fremden Namen vor. Regeln der Stellvertretung und Grundsätze der Anscheins- und Duldungsvollmacht anwendbar.

113
Q

Begründet die Anscheinsvollmacht Vertretungsmacht?

A

Ja, wenn der Vertretene bei pflichtgemäßer Sorgfalt die Handlung hätte erkennen und verhindern können.

114
Q

Ist es zulässig, eine Verfügung nachträglich zu genehmigen?

A

Ja. Die Genehmigung wirkt auf den Zeitpunkt der Verfügung zurück, also ex tunc.

115
Q

Was heißt ex tunc?

A

von Anfang an

116
Q

Was heißt ex nunc?

A

ab jetzt

117
Q

Was ist der Sinn und Zweck vom Schriftformerfordernis?

A

Die Schriftform soll zum einen vor übereilten Erklärungen schützen (Warnfunktion) und zum anderen den Wortlaut und damit den Inhalt der Erklärung fixieren (Beweisfunktion).

118
Q

(P): Wann sind Abänderungen eines formbedürftigen Rechtsgeschäfts ausnahmsweise nicht mehr an die Formvorschrift gebunden?

A
  • wenn die Formvorschrift nicht ihren schützenden Charakter entfaltet
    (zB wenn Bürgschaftssumme zugunsten des Bürgen verringert wird)
  • bei Änderungen nach der Auflassung, weil Übereignung- und Erwerbspflicht mit der Auflassung erlöschen (und vor denen soll Form warnen)
119
Q
A