Sachenrecht II Flashcards
1
Q
Wie wird das “Einigsein im Zeitpunkt der Eintragung” geprüft?
A
- Schritt: Hat die Einigungserklärung bindungswirkend gem. § 873 II? Wenn (-), dann:
- Schritt: Wurde die dingliche Einigung zwischenzeitlich widerrufen?
2
Q
Wann besteht der für einen Erwerb gem. § 892 notwendige fehlerhafte Rechtsschein aus dem Grundbuch?
A
- aus inhaltlich falschen Eintragungen
- aus fehlenden Eintragungen
3
Q
Wann liegt das Tatbestandsmerkmal der Rechtsscheinzerstörung durch Kenntnis des Erwerbers vor?
A
- bei § 892 I kommt es auf die positive Kenntnis des Erwerbers von der Unrichtigkeit des Grundbuchs an
- bei § 932 II genügt grob fahrlässige Unkenntnis des Erwerbers bzgl. des fehlenden Eigentums des Veräußerers
4
Q
Was ist eine Hypothek?
A
- Hypothek beschränkt dingliches Recht (an einem Grundstück)
- grds akzessorische Sicherheit
- ermöglicht die Verwertung des Grundstücks, sofern der Sicherungsfall eintritt
5
Q
Was ist eine Grundschuld?
A
- beschränkt dingliches Recht (an einem Grundstück)
- eine nicht akzessorische Sicherheit
- ermöglicht die Verwertung des Grundstücks, sofern der Sicherungsfall nicht eintrit
6
Q
Was ist eine Vormerkung?
A
- ein akzessorisches Sicherungsmittel
- kein beschränktes dingliches Recht
- ein mit gewissen dinglichen Wirkungen ausgestattetes Sicherungsmittel eigener Art
- sichert keinen Zahlungsanspruch sondern einen Erwerbsanspruch