Sachenrecht II Flashcards

1
Q

Wie wird das “Einigsein im Zeitpunkt der Eintragung” geprüft?

A
  1. Schritt: Hat die Einigungserklärung bindungswirkend gem. § 873 II? Wenn (-), dann:
  2. Schritt: Wurde die dingliche Einigung zwischenzeitlich widerrufen?
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2
Q

Wann besteht der für einen Erwerb gem. § 892 notwendige fehlerhafte Rechtsschein aus dem Grundbuch?

A
  • aus inhaltlich falschen Eintragungen
  • aus fehlenden Eintragungen
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3
Q

Wann liegt das Tatbestandsmerkmal der Rechtsscheinzerstörung durch Kenntnis des Erwerbers vor?

A
  • bei § 892 I kommt es auf die positive Kenntnis des Erwerbers von der Unrichtigkeit des Grundbuchs an
  • bei § 932 II genügt grob fahrlässige Unkenntnis des Erwerbers bzgl. des fehlenden Eigentums des Veräußerers
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4
Q

Was ist eine Hypothek?

A
  • Hypothek beschränkt dingliches Recht (an einem Grundstück)
  • grds akzessorische Sicherheit
  • ermöglicht die Verwertung des Grundstücks, sofern der Sicherungsfall eintritt
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5
Q

Was ist eine Grundschuld?

A
  • beschränkt dingliches Recht (an einem Grundstück)
  • eine nicht akzessorische Sicherheit
  • ermöglicht die Verwertung des Grundstücks, sofern der Sicherungsfall nicht eintrit
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6
Q

Was ist eine Vormerkung?

A
  • ein akzessorisches Sicherungsmittel
  • kein beschränktes dingliches Recht
  • ein mit gewissen dinglichen Wirkungen ausgestattetes Sicherungsmittel eigener Art
  • sichert keinen Zahlungsanspruch sondern einen Erwerbsanspruch
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