Arbeitsrecht Flashcards

1
Q

Definition Arbeitnehmer

A

jeder, der auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages verpflichtet ist, im Dienste eines anderen weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit gegen Entgelt zu leisten

(Legaldefintion § 611a I BGB)

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2
Q

Definition Selbstständiger

A

wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitstzeit bestimmen kann

(Legaldefinition § 84 I 2 HGB)

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3
Q

Kriterien zur Abgrenzung Arbeitnehmer/ Selbstständiger

A
  • Eigenart der Tätigkeit
  • Eingliederung in die Organisation
  • Weisungsgebundenheit
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4
Q

Sind die arbeitsrechtlichen Vorschriften auch auf Selbstständige anwendbar?

A

nein, nur Arbeitnehmer können sich auf das Arbeitsrecht berufen

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5
Q

Was besagt die Lehre vom fehlerhaften (bzw faktischen) Arbeitsverhältnis?

A
  • wenn der Arbeitsvertrag nichtig ist, aber mindestens einer der Vertragspartner in Unkenntnis dieser Nichtigkeit seine Leistungen im Vertrauen auf die Wirksamkeit erbracht hat
  • der Vertrag wird für die Vergangenheit als voll wirksam behandelt
  • Möglichkeit, wegen Nichtigkeit sich unverzüglich von diesem Vertrag zu lösen
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6
Q

Was ist der Unterschied zwischen einer Verjährungsfrist und einer Ausschlussfrist?

A
  • Verjährung begründet nur ein Leistungsverweigerungsrecht und ist nur bei Erhebung der Einrede zu berücksichtigen
  • Ausschlussfristen sind von Amts wegen zu beachten und Einwendungen
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7
Q

Kann eine Arbeitgeber verlangen, dass man Verspätungen nacharbeitet?

A
  • nach h.M. ist ausgefallene Arbeit bei einem normalen Arbeitsverhältnis nicht nachholbar
  • Arbeitspflicht hat Fixschuldcharakter, da die Zeitbestimmung derart zum Inhalt der Leistung gehört, dass bei Nichteinhaltung Unmöglichkeit vorliegt
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8
Q

Wann ist eine Kündigungsschutzklage begründet?

A

wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen unwirksam ist, § 4 1 KSchG

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9
Q

Klagefrist Kündigungsschutzklage

A

innerhalb von 3 Wochen nach Zugang

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10
Q

Wann muss der Betriebsrat vor einer Kündigung angehört werden?

A

vor jeder!
eine ohne Anhörung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam

(wenn kein Betriebsrat existiert in einem Satz ablehnen)

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11
Q

Was besagt das Prognoseprinzip zur Rechtfertigung einer Kündigung?

A

die geltend gemachten Gründe müssen gerade einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in der Zukunft entgegenstehen

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12
Q

Was besagt das Ultima Ratio Prinzip zur Rechtfertigung einer Kündigung?

A

die Kündigung kommt nur als äußerstes, letztes Mittel in Betracht

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13
Q

Was besagt die Interessenabwägung zur Rechtfertigung einer Kündigung?

A

das Vertragsbeendigungsinteresse ist gegen das Bestandsschutzinteresse abzuwägen

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14
Q

Wann ist eine vorherige Abmahnung entbehrlich?

A
  • wenn ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung des Arbeitnehmer auch nach der Abmahnung nicht zu erwarten ist
  • wenn es eine so schwere Pflichtverletzung ist, dass Hinnahme unzumutbar ist
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15
Q

Wann liegt eine Ausnahme von “ohne Arbeit kein Lohn” vor?

A
  • Annahmeverzug des Arbeitgebers
  • Betriebsrisiko des Arbeitgebers
  • persönliche Leistungsverhinderung
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16
Q

(P): Besteht ein Anspruch auf Lohnzahlung, wenn der Arbeitgeber die Leistung nicht annehmen kann?

A

ja, bei Unmöglichkeit der Annahme liegt zwar kein Annahmeverzug vor, aber nach Lehre des Betriebsrisikos trögt der Arbeitgeber das Risiko

17
Q

Was besagt die Lehre vom Betriebsrisiko?

A

der Arbeitgeber trägt das Risiko bei allen Störungen, die dem betrieblichen Bereich und damit seiner Risikosphäre zuzuordnen sind

18
Q

(P): Wann liegt eine Ausnahme von der Lehre des Betriebsrisikos vor?

A

wenn die Betriebsstörung auf einer Arbeitskampfmaßnahme (zB Streik) beruht

19
Q

(P): Wann hat der Arbeitnehmer seine Krankheit verschuldet, sodass ihm kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung zusteht?

A

wenn sie in erheblichem Maße von dem Verhalten abweicht, das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse erwartet werden muss
(zB 5 Mal selbe Verletzung beim selben Sport)

20
Q

Was ist der Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs?

A

richterrechtlich entwickelte Haftungsbeschränkung, die die
Arbeitnehmerhaftung begrenzt

21
Q

Wann ist der Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs anwendbar?

A
  • Anspruchsgegner gehört zum geschützten Personenkreis
  • Schaden ist bei betrieblich veranlassten Tätigkeit entstanden
22
Q

Definition betrieblich veranlasste Tätigkeit

A

alle Tätigkeiten, die dem Arbeitnehmer vertraglich übertragen wurden oder die er im Interesse des Arbeitgebers für den Betrieb ausführt

23
Q

Definition betriebliche Übung

A

ein regelmäßig wiederholtes und gleichförmiges Verhalten des Arbeitgebers, welches nicht gegen zwingendes Recht verstößt und aus dem die Arbeitnehmer schließen dürfen, dass der Arbeitgeber sich für die Zukunft binden will

24
Q

(P): Inwieweit haftet der Arbeitgeber für Personenschäden, die bei der Arbeit entstanden sind?

A

wenn Haftung nicht nach § 104 SGB VII ausgeschlossen ist
(= im Versicherungsfall)