Schemata Flashcards

1
Q

Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

A

A. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

I. Zuständigkeit des BVerfG, Art. 93 I Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG

II. Ordnungsgemäßer Antrag, §§ 23 I 1, 92 BVerfGG

III. Beschwerdefähigkeit (“Jedermann”), § 90 I 1 BVerfGG

IV. Prozessfähigkeit

V. Beschwerdegegenstand (“Akt der öffentlichen Gewalt”), § 90 I BVerfGG

VI. Beschwerdebefugnis, § 90 I BVerfGG

  1. Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung
  2. Betroffenheit
    a) Selbstbetroffenheit
    b) Gegenwärtige Betroffenheit
    c) Unmittelbare Betroffenheit

VII. Erschöpfung des Rechtswegs, § 90 II

VIII. Subsidiarität

IX. Form (§§ 23 I, 92 BVerfGG), Frist (§ 93 BVerfGG)

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2
Q

Begründetheit der Verfassungsbeschwerde

A

B. Begründetheit der Verfassungsbeschwerde

I. Eröffnung des Schutzbereichs
1. Persönlicher Schutzbereich
2. Sachlicher Schutzbereich (was, welche Sach- und Lebensbereiche und welche Handlungen werden geschützt?)

II. Grundrechtseingriff
1. Ausgangspunkt: Traditioneller Eingriffsbegriff
2. Moderner Eingriffsbegriff

III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
1. Verfassungsrechtliche Eingriffsermächtigung (Grundrechtsschranke, Gesetzesvorbehalt, Grundrechtsvorbehalt)
a) Geschriebene Eingriffsermächtigung
b) Ungeschriebene Eingriffsermächtigung: Begrenzung durch kollidierendes Verfassungsrecht -> verfassungsimmanente Schranken

  1. Verfassungsmäßigkeit des eingreifenden Gesetzes
    a) Formelle Verfassungsmäßigkeit
    aa) Gesetzgebungskompetenz
    bb) Verfahren
    cc) Form

b) Materielle Verfassungsmäßigkeit (Schranken-Schranken)
aa) Bei qualifizierten Gesetzesvorbehalt: Qualifizierende Tatbestandsmerkmale
bb) Bestimmtheitsgebot (bei Strafgesetzen, Art. 103 II GG)
cc) Verbot des Einzelfallgesetzes, Art. 19 I 1 GG
dd) Zitiergebot, Art. 19 I 2 GG
ee) Wesensgehaltsgarantie, Art. 19 II GG

ff) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
(1) Legitimer Zweck
(2) Geeignetheit
(3) Erforderlichkeit
(4) Angemessenheit (praktische Konkordanz, Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne)

IV. Rechtsfolgenausspruch, § 95 III 1 BVerfGG

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3
Q

Prüfung eines Leistungsrechts

A

Ausgangsfrage: Verstößt ein Verhalten gegen ein Grundrecht in seiner Funktion als Leistungsrecht?

  1. Stufe: Schutzbereich
    Betrifft das Verhalten des Schutzbereich des Grundrechts?
    In persönlicher Hinsicht? Wird der Beschwerdeführer als Person selbst geschützt?

In sachlicher Hinsicht? Ist der Schutzgegenstand betroffen?

  1. Stufe: Eingriff in den Schutzbereich?
    - aus darstellerischen Gründen kann es sich anbieten, das Vorliegen eines Eingriffs kurz anzurufen und abzulehnen

Verletzung eines Leistungsrechts
zB Schutzpflichtverstoß

1) Gewährt das betroffene Grundrecht überhaupt ein entsprechendes Leistungsrecht?

2) Bleibt das staatliche Handeln hinter dem grundrechtlich erforderlichen Handeln evident zurück?
zB bei

  • Nichthandeln, obwohl schwere Grundrechtsbeeinträchtigungen auftreten
  • fehlerhaftem Ausgleich kollidierender Grundrechte

Keine Rechtfertigung bei Verletzung

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