Grundrechtsverzicht durch Einwilligung Flashcards
Grundrechtsverzicht als Grundrechtsgebrauch
Für den Rechtsinhaber besteht die Möglichkeit, auf eine Grundrecht zu verzichten und dadurch seine Privatautonomie zu verwirklichen.
Wirksame Einwilligung
- schließt den Eingriff aus
- Grundrechtsverzicht stellt keine Rechtfertigung dar
Möglichkeit für einen Grundrechtsverzicht
- nicht in jedem Fall zulässig
- Grundrechte sollen zwar individuelle Freiheit gegenüber dem Staat sicher, aber einzelnen Grundrechten, wie Art. 5 I/ Art. 8 I kommt eine Aufgabe im Rahmen des demokratischen Willensbildungsprozesses zu
Für Zulässigkeit muss differenziert werden, welche Aufgabe das jeweilige Grundrecht hat
- Dient das Grundrecht der persönlichen Entfaltungsfreiheit, so spricht eine Vermutung für die Möglichkeit des Verzichts
-> auf die Menschenwürde kann nicht verzichtet werden - Ist die Willensbildung im Staat betroffen, indiziert das die Unzulässigkeit des Verzichts
Voraussetzungen für wirksamen (einen Grundrechtseingriff ausschließenden) Grundrechtsverzicht
Der Betroffene muss einwilligungsfähig und der Verzicht muss freiwillig (also ohne Druck oder Täuschung) erfolgt sein.
- Außerdem muss der Verzicht ausreichend konkret sein, damit der Einwilligende die Folgen seines Handelns abschätzen kann
Grundrechte, die Aufschluss darüber geben, ob zulässigerweise verzichtet werden darf
Art. 6 III, Art. 16 I sprechen ausdrücklich vom Handeln gegen den Willen des Betroffenen
Art. 9 III 2 verbietet alle Abreden, die das Recht auf Koalitionsfreiheit einschränken
Auf das Recht auf Leben kann dem Staat gegenüber nicht verzichtet werden
-> starker Bezug zur Menschenwürde, unumkehrbare Entscheidung
-> selbst mit Einverständnis liegt Eingriff in Art. 2 II 1 vor
=> Absoluter Lebensschutz
In Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit kann eingewilligt werden