Schadensersatz Flashcards
Schaden
jede unfreiwillige Einbuße an Gütern
Erfüllungsschaden
Schaden, der dem Partner dadurch entsteht, dass der andere nicht erfüllt hat - hier muss der Geschädigte so gestellt werden, wie er stehen würde, wenn erfüllt worden wäre
Vertrauensschaden
Schaden, der dem Partner dadurch entsteht, dass er auf die Gültigkeit des RG vertraut hat - so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er von dem Geschäft nichts gehört hätte
Drittschadensliquidation (DSL): Prüfung
I. Voraussetzungen
- Anspruch ohne Schaden
- Schaden ohne Anspruch
- Zufällige Schadensverlagerung (aus Sicht des Schädigers)
- Fallgruppen:
a) Obligatorische Gefahrentlastung (§ 447)
b) Mittelbare StellV
c) Obhut für fremde Sachen
d) Treuhandverhältnisse
II. Rechtsfolge
- Schaden wird zum Anspruch gezogen = Anspruchsberechtigter darf Drittschaden liquidieren
- Verpflichtung des Anspruchsberechtigten zur Abtretung des Anspruchs oder zur Herausgabe des SE an den Geschädigten (oft aus § 285)
DSL: Obligatorische Gefahrentlastung
- Fallgruppe: Transport: Kaufsache geht während Transport unter: Verkäufer wird von Leistungspflicht frei, behält aber Anspruch auf Kaufpreis (§ 447); Verkäufer hat keinen Schaden; diesen hat Käufer, der aber keinen Vertrag mit Transportunternehmer hat
- Fallgruppe: Erbe und Vermächtnisnehmer
DSL: Mittelbare StellV
- Mb “StellV” handelt in eigenem Namen (bspw. Kommissionär)
- Kommissionär hat Anspruch, aber keinen Schaden (den hat Dritter D, in dessen Auftrag er handelt)
DSL: Obhut für fremde Sachen
- Gemäldefall; Elektromeister; Gehilfe; Entlastung über 831
DSL: Treuhandverhältnisse
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