Leistungsverweigerungsrechte des Schuldners Flashcards

1
Q

Zurückbehaltungsrecht, § 273

A
  1. Gegenseitigkeit der Ansprüche: jede der beiden Personen muss einen Anspruch gegen die andere haben (jedoch nicht für die im Austauschverhältnis stehenden Leistungen beim gegenseitigen Vertrag)
  2. Fälligkeit des Gegenanspruchs
  3. Konnexität der Ansprüche: müssen auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen (ein einheitliches Lebensverhältnis - natürlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang - genügt)
  4. Ausschluss: per Vertrag oder Gesetz
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2
Q

Einrede des nicht erfüllten Vertrages

A
  1. Gegenseitiger Vertrag (wenn (-), ggf. § 273 anwendbar)
  2. Leistungen im Gegenseitigkeitsverhältnis: synallagmatische Verknüpfung (nach Parteivereinbarung)
  3. Fälligkeit der Gegenforderung
  4. Ausschluss:
    a) Vorleistungspflicht des Schuldnders (jedoch: § 321)
    b) Treu und Glauben: bspw. verhältnismäßige Geringfügigkeit des rückständigen Teils der Leistung (§ 320 II)
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3
Q

Weitere Leistungsverweigerungsrechte des Schulderns

A
  1. Verjährung, § 214

2. § 275 II, III

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