Leistungsverweigerungsrechte des Schuldners Flashcards
1
Q
Zurückbehaltungsrecht, § 273
A
- Gegenseitigkeit der Ansprüche: jede der beiden Personen muss einen Anspruch gegen die andere haben (jedoch nicht für die im Austauschverhältnis stehenden Leistungen beim gegenseitigen Vertrag)
- Fälligkeit des Gegenanspruchs
- Konnexität der Ansprüche: müssen auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen (ein einheitliches Lebensverhältnis - natürlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang - genügt)
- Ausschluss: per Vertrag oder Gesetz
2
Q
Einrede des nicht erfüllten Vertrages
A
- Gegenseitiger Vertrag (wenn (-), ggf. § 273 anwendbar)
- Leistungen im Gegenseitigkeitsverhältnis: synallagmatische Verknüpfung (nach Parteivereinbarung)
- Fälligkeit der Gegenforderung
- Ausschluss:
a) Vorleistungspflicht des Schuldnders (jedoch: § 321)
b) Treu und Glauben: bspw. verhältnismäßige Geringfügigkeit des rückständigen Teils der Leistung (§ 320 II)
3
Q
Weitere Leistungsverweigerungsrechte des Schulderns
A
- Verjährung, § 214
2. § 275 II, III