PS 700 Flashcards
Gründe für Beschränkung des Prüfumfanges
1) Umstände ausserhalb der Kontrolle der Einheit (Unterlagen zerstört, Beschlagnahmung durch Staat, Krieg, etc)
2) Umstände zur Art oder zeitlichen Tätigkeit des Prüfers (z.b. Inventur kann nicht beobachtet werden, da vorbei)
3) Beschränkungen vom Management
Was heisst “umfassend”?
1) nicht auf bestimmte Konten, Posten beschränkt
2) erhebliche Teile des Abschlusses betrifft
3) Grundlegend für das Verständnis des Abschlusses ist für die Nutzer
Beispiele und wichtige Fälle von “umfassend”:
- Rechtsfolgen
Überschuldung/Kapitalverlust
Fortführung gefährdet
Covenants nicht eingehalten
Verunmöglichung einer Gewinnausschüttung
- Nach Korrektur würden die Aktionäre die Jahresrechnung anders wahrnehmen und beurteilen (Von Gewinn zu Verlust)
- Anhangsangabe zu Unsicherheit Fortführung fehlt
- JR zu Fortführungswerten obwohl Fortführung nicht gegeben
- Gliederungsvorschriften sind nicht eingehalten (z.b. Verrechnung von Aufwand und Ertrag)
- Anhangsangabe zu Auflösung stiller Reserven fehlt im Anhang
Was muss der Revisor im Vermerk schreiben im Abschnitt “Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle” wenn es eine Nichtabgabe des Prüfungsurteils gibt?
Wie immer, die Revisionsstelle muss schreiben, dass sie verantwortlich ist die Jahresrechnung zu prüfen (in Übereinstimmung mit SA-CH) und
DANN ZUSÄTZLICH erklären, dass aufgrund des Sachverhaltes “Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils” wir nicht in der Lage waren, um ein Urteil über die Jahresrechnung zu machen
Sonstige Informationen und besonders wichtige Prüfungssachverhalte gehen raus bei was?
Bei Nichtabgabe des Prüfungsurteils
Neben der Genehmigungsempfehlung und der Rückweisungsempfehlung, was gibt es noch?
bedingte Genehmigungsempfehlung
Wenn der Antrag für die Gewinnverwendung falsch berechnet ist (z.B. 4% anstatt 5%), wird das Prüfungsurteil der Jahresrechnung eingeschränkt (falls wesentlich)?
Nein, der Antrag ist nicht Teil der Jahresrechnung, hier wird nur ein Absatz geschrieben bei Bericht sonstigen gesetzlichen Angabepflichten, dass dieser nicht konform ist.
Wenn die vorgeschlagene Dividendenausschüttung zu hoch ist im Vergleich zu der Liquiditätslage, führt dies zu einer Einschränkung oder versagtem Urteil?
Keinem der beiden, es ist nur ein Gesetzesverstoss und ein Verstoss gegen die Sorgfalts und Treuepflicht gemäss Art. 717. Muss in den Bericht zu sonstigen gesetzlichen Angaben
Was ist wenn die GV eine andere Gewinnverwendung vorschlägt als den Antrag des VR?
Dann muss dies die Revisionsstelle prüfen
Beispiel verbotener Kapitalrückzahlung
z.b. Erwerb eigener Aktien obwohl kein frei verwendbares EK vorhanden ist
Würde zu einem Absatz führen in “Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen”
Wir weisen zudem darauf hin, dass der Erwerb eigener Aktien in Ermangelung frei
verwendbarer Reserven nach unserer Beurteilung eine nach Art. 680 Abs. 2 OR
verbotene Kapitalrückzahlung darstellt.
Was sagt man zum IKS, welche Prüfungsurteile:
Existenz des IKS wird bejaht
Existenz des IKS wird verneint
Existenz des IKS wird mit Einschränkung bejaht
Was ist wenn IKS besteht, aber nichts schriftlich da ist
Existenz des IKS wird verneint
Wenn man eine Konzernrechnung, und mehrere Einzelabschlüse hat, muss man für jedes einen umfassenden Bericht schreiben? Unter welchen Bedingungen?
Nein, es darf in kombinierter Form sein, aber mit Bedingungen:
- Adressat alle Verwaltungsräte
- VR muss dem zustimmen
- Prüfschwerpunkte müssen gesondert gezeigt werden für jede Gesellschaft
- Feststellungen müssen klar gesondert gezeigt werden zu den einzelnen Gesellschaften
Wenn das Unternehmen überschuldet ist, aber es hat Sanierungsmassnahmen und Rangrücktritte, kann man auf die Bilanz zu Veräusserungswerten verzichten?
Nein
Dies führt zu EINER RÜCKWEISUNG DER JAHRESRECHNUNG (nicht Gesetzesverstoss??)
Es sind beide nötig. In diesem Fall kann nur auf Bilanz zu Veräusserungswerten verzichtet werden wenn es keine Überschuldung gibt nach FFW, aber es gibt eine Überschuldung.
OR:
Besteht begründete Besorgnis, dass die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht mehr durch die Aktiven gedeckt sind, so erstellt der Verwaltungsrat unverzüglich je einen Zwischenabschluss zu Fortführungswerten und Veräusserungswerten. Auf den Zwischenabschluss zu Veräusserungswerten kann verzichtet werden, wenn die Annahme der Fortführung gegeben ist und der Zwischenabschluss zu Fortführungswerten keine Überschuldung aufweist. Ist die Annahme der Fortführung
nicht gegeben, so genügt ein Zwischenabschluss zu Veräusserungswerten.
Es gibt keine Fehldarstellungen
In den Vorjahren gab es auch keine
Muss man eine Neubeurteilung der Wesentlichkeit und der Risikobeurteilung noch überhaupt machen
Ja, muss er
Nach ISA-CH 330 Absatz 25
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der Nachweise muss der Prüfer vor Beendigung der Prüfung beurteilen, ob die Einschätzung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Aussageebene weiterhin angemessen sind
An dem auf die Generalversammlung folgenden Apéro fragt ein Aktionär Alexandra Gutler,
warum die Position Löhne eine solche Zunahme erfahren habe. Sie weiss, dass Anfang Jahr
drei zusätzliche Leute eingestellt wurden.
Darf man dies beantworten?
Nein, die Frage wurde erstens nicht an der GV gestellt und zudem geht es bei dieser Frage um den Geschäftsgang und nicht um die Durchführung oder Ergebnis der Revision, daher nein