PS 700 Flashcards

1
Q

Gründe für Beschränkung des Prüfumfanges

A

1) Umstände ausserhalb der Kontrolle der Einheit (Unterlagen zerstört, Beschlagnahmung durch Staat, Krieg, etc)
2) Umstände zur Art oder zeitlichen Tätigkeit des Prüfers (z.b. Inventur kann nicht beobachtet werden, da vorbei)
3) Beschränkungen vom Management

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2
Q

Was heisst “umfassend”?

A

1) nicht auf bestimmte Konten, Posten beschränkt
2) erhebliche Teile des Abschlusses betrifft
3) Grundlegend für das Verständnis des Abschlusses ist für die Nutzer

Beispiele und wichtige Fälle von “umfassend”:
- Rechtsfolgen
Überschuldung/Kapitalverlust
Fortführung gefährdet
Covenants nicht eingehalten
Verunmöglichung einer Gewinnausschüttung
- Nach Korrektur würden die Aktionäre die Jahresrechnung anders wahrnehmen und beurteilen (Von Gewinn zu Verlust)
- Anhangsangabe zu Unsicherheit Fortführung fehlt
- JR zu Fortführungswerten obwohl Fortführung nicht gegeben
- Gliederungsvorschriften sind nicht eingehalten (z.b. Verrechnung von Aufwand und Ertrag)
- Anhangsangabe zu Auflösung stiller Reserven fehlt im Anhang

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3
Q

Was muss der Revisor im Vermerk schreiben im Abschnitt “Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle” wenn es eine Nichtabgabe des Prüfungsurteils gibt?

A

Wie immer, die Revisionsstelle muss schreiben, dass sie verantwortlich ist die Jahresrechnung zu prüfen (in Übereinstimmung mit SA-CH) und
DANN ZUSÄTZLICH erklären, dass aufgrund des Sachverhaltes “Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils” wir nicht in der Lage waren, um ein Urteil über die Jahresrechnung zu machen

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4
Q

Sonstige Informationen und besonders wichtige Prüfungssachverhalte gehen raus bei was?

A

Bei Nichtabgabe des Prüfungsurteils

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5
Q

Neben der Genehmigungsempfehlung und der Rückweisungsempfehlung, was gibt es noch?

A

bedingte Genehmigungsempfehlung

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6
Q

Wenn der Antrag für die Gewinnverwendung falsch berechnet ist (z.B. 4% anstatt 5%), wird das Prüfungsurteil der Jahresrechnung eingeschränkt (falls wesentlich)?

A

Nein, der Antrag ist nicht Teil der Jahresrechnung, hier wird nur ein Absatz geschrieben bei Bericht sonstigen gesetzlichen Angabepflichten, dass dieser nicht konform ist.

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7
Q

Wenn die vorgeschlagene Dividendenausschüttung zu hoch ist im Vergleich zu der Liquiditätslage, führt dies zu einer Einschränkung oder versagtem Urteil?

A

Keinem der beiden, es ist nur ein Gesetzesverstoss und ein Verstoss gegen die Sorgfalts und Treuepflicht gemäss Art. 717. Muss in den Bericht zu sonstigen gesetzlichen Angaben

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8
Q

Was ist wenn die GV eine andere Gewinnverwendung vorschlägt als den Antrag des VR?

A

Dann muss dies die Revisionsstelle prüfen

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9
Q

Beispiel verbotener Kapitalrückzahlung

A

z.b. Erwerb eigener Aktien obwohl kein frei verwendbares EK vorhanden ist

Würde zu einem Absatz führen in “Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen”
Wir weisen zudem darauf hin, dass der Erwerb eigener Aktien in Ermangelung frei
verwendbarer Reserven nach unserer Beurteilung eine nach Art. 680 Abs. 2 OR
verbotene Kapitalrückzahlung darstellt.

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10
Q

Was sagt man zum IKS, welche Prüfungsurteile:

A

Existenz des IKS wird bejaht
Existenz des IKS wird verneint
Existenz des IKS wird mit Einschränkung bejaht

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11
Q

Was ist wenn IKS besteht, aber nichts schriftlich da ist

A

Existenz des IKS wird verneint

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12
Q

Wenn man eine Konzernrechnung, und mehrere Einzelabschlüse hat, muss man für jedes einen umfassenden Bericht schreiben? Unter welchen Bedingungen?

A

Nein, es darf in kombinierter Form sein, aber mit Bedingungen:

  • Adressat alle Verwaltungsräte
  • VR muss dem zustimmen
  • Prüfschwerpunkte müssen gesondert gezeigt werden für jede Gesellschaft
  • Feststellungen müssen klar gesondert gezeigt werden zu den einzelnen Gesellschaften
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13
Q

Wenn das Unternehmen überschuldet ist, aber es hat Sanierungsmassnahmen und Rangrücktritte, kann man auf die Bilanz zu Veräusserungswerten verzichten?

A

Nein
Dies führt zu EINER RÜCKWEISUNG DER JAHRESRECHNUNG (nicht Gesetzesverstoss??)
Es sind beide nötig. In diesem Fall kann nur auf Bilanz zu Veräusserungswerten verzichtet werden wenn es keine Überschuldung gibt nach FFW, aber es gibt eine Überschuldung.
OR:
Besteht begründete Besorgnis, dass die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht mehr durch die Aktiven gedeckt sind, so erstellt der Verwaltungsrat unverzüglich je einen Zwischenabschluss zu Fortführungswerten und Veräusserungswerten. Auf den Zwischenabschluss zu Veräusserungswerten kann verzichtet werden, wenn die Annahme der Fortführung gegeben ist und der Zwischenabschluss zu Fortführungswerten keine Überschuldung aufweist. Ist die Annahme der Fortführung
nicht gegeben, so genügt ein Zwischenabschluss zu Veräusserungswerten.

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14
Q

Es gibt keine Fehldarstellungen
In den Vorjahren gab es auch keine
Muss man eine Neubeurteilung der Wesentlichkeit und der Risikobeurteilung noch überhaupt machen

A

Ja, muss er
Nach ISA-CH 330 Absatz 25
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der Nachweise muss der Prüfer vor Beendigung der Prüfung beurteilen, ob die Einschätzung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Aussageebene weiterhin angemessen sind

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15
Q

An dem auf die Generalversammlung folgenden Apéro fragt ein Aktionär Alexandra Gutler,
warum die Position Löhne eine solche Zunahme erfahren habe. Sie weiss, dass Anfang Jahr
drei zusätzliche Leute eingestellt wurden.
Darf man dies beantworten?

A

Nein, die Frage wurde erstens nicht an der GV gestellt und zudem geht es bei dieser Frage um den Geschäftsgang und nicht um die Durchführung oder Ergebnis der Revision, daher nein

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16
Q

Wenn man nach PS 800 prüft, nach welchem PS erteilt man den Vermerk?

A

Nach ISA-CH 700 (und nicht nach PS-CH 700)

17
Q

Sie haben die Position Forderungen aus L&L geprüft und dabei festgestellt, das Rechnungen im Umfang von TCHF 200 mit Datum 15. März bzw. 22. März 20xx+1 enthalten sind. Im Revisionszeitpunkt waren die Rechnungen bereits bezahlt und Ihre Nachforschungen haben
ergeben, dass die Leistungen, welche den Rechnungen zugrunde liegen, bereits im
November bzw. Dezember 20xx abgeschlossen waren.

Liegt ein Verstoss gegen das Rechnungslegungsrecht vor? Begründen Sie Ihre Antwort!

A
  • Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Leistungserbringung; der liegt im alten Jahr und somit handelt es sich um Forderungen und hinsichtlich dem Wertansatz liegt kein Verstoss vor.
  • Der Ausweis der Forderungen, da die Rechnung erst im neuen Jahr erstellt wurde, als aktive Rechnungsabgrenzung (RAP) erscheint richtiger zu sein und stellt grundsätzlich einen Verstoss gegen die Bilanzwahrheit dar.
18
Q

Sie haben die Position Forderungen aus L&L geprüft und dabei festgestellt, das Rechnungen im Umfang von TCHF 200 mit Datum 15. März bzw. 22. März 20xx+1 enthalten sind. Im Revisionszeitpunkt waren die Rechnungen bereits bezahlt und Ihre Nachforschungen haben
ergeben, dass die Leistungen, welche den Rechnungen zugrunde liegen, bereits im
November bzw. Dezember 20xx abgeschlossen waren.

  1. Besteht eine Abweichung vom Normalwortlauf vor? Begründen Sie Ihre Antwort!
A

Es liegt keine Abweichung zum Normalwortlaut vor, obwohl Ausweis als Forderung grundsätzlich einen Verstoss darstellt, dieser jedoch gegenüber der GV nicht offen gelegt werden muss.

19
Q

Sie haben die Position Forderungen aus L&L geprüft und dabei festgestellt, das Rechnungen im Umfang von TCHF 200 mit Datum 15. März bzw. 22. März 20xx+1 enthalten sind. Im Revisionszeitpunkt waren die Rechnungen bereits bezahlt und Ihre Nachforschungen haben
ergeben, dass die Leistungen, welche den Rechnungen zugrunde liegen, bereits im
November bzw. Dezember 20xx abgeschlossen waren.

Was ist die Auswirkung auf das Prüfungsurteil und die Genehmigungsempfehlung des
Abschlussprüfers?

A

Es liegt ein uneingeschränktes Prüfungsurteil vor und es kann eine Abnahmeempfehlung
abgegeben werden.

20
Q

Im umfassenden Bericht spricht man von “Feststellung zur Rechnungslegung”, was beinhaltet dies?

A

Gemäss Slides Kapitel 21:

Rechnungslegungsstandard für die Konzernrechnung
- Spezielle Rechnungslegungsfragen (grosses Ermessen oder spezielle Risikobereiche)
-Wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf Going Concern
- Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
- Aussergewöhnliche Transaktionen mit Nahestehenden Personen
- Ausserbilanzgeschäfte und Zweckgesellschaften

Zusätzlich im HWP:
- Hinweise zur Bewertungsbasis
- Anwendung von Rechnungslegungsstandards
- Qualität der Rechnungslegung
- Einschränkung zum Prinzip der Stetigkeit, Anwendung von Wahlmöglichkeiten
-

21
Q

Was muss gegeben sein, damit die Revisionsstelle ein nicht modifiziertes Prüfungsurteil erteilt? (OR)

A
  • In Übereinstimmun mit dem massgebenden Regelwerk
  • keine falsche wesentlichen Darstellungen
  • ausreichende geeignete Prüfungsnachweise (ISA-CH 330)
  • nicht korrigierte falsche Darstellungen unwesentlich nach ISA-CH 450
  • geschätzte Werte vertretbar
  • Einhaltung der Bewertungsvorschriften (Art. 960 OR)
  • Informationen relevant, verlässlich, vergleichbar
    Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Anhang (Art. 959 OR)
  • sachgerechte Darstellung
    Einhaltung Bestimmungen zur Mindestgliederung (Art. 959 OR)
  • ordnungsgemässe Rechnungslegung, so dass Vermögen und Erträge verlässlich geprüft werden können
22
Q

Beispiel eingeschränkte Revision:
Es wurde eine Fehldarstellung identifiziert, welche Überlegung macht man sich für die Prüfaussage?

A

1) Ist der Betrag wesentlich?
2) Falls der Kunde dies nicht korrigieren will, ist die Fehldarstellung eine Meinungsverschiedenheit oder eine Beschränkung des Prüfumfanges? (entscheidend ob Unmöglichkeit oder verneinend falls grundlegend)
3) Ist der Sachverhalt festgestellt worden oder angenommen worden? ==> Unterschied zwischen verneinend und Unmöglichkeit falls Gesamtbild grundlegend verändert
4) Wird das Gesamtbild grundlegend verändert oder nicht? (eingeschränkt oder verneinend/Unmöglichkeit Prüfungsaussage)

23
Q

Gewinnverwendung wird geprüft oder nicht:
- ordentlich
- eingeschränkt
- Konzern

A

geprüft bei ordentlich und eingeschränkt

NICHT geprüft bei Konzern

24
Q

kann umfassender Bericht für mehrere Gesellschaften sein

A

Grundsätzlich ja, solange es der gleiche VR ist, wenn nicht, dann ist das etwas schwierig

25
Q

Verbot der Einlagenrückgewähr

Was ist das Synonym?

A

verbotene Kapitalrückzahlung

26
Q

Gegenüber wem hat die Revisionsstelle uneingeschränkte Auskunftspflicht

A

gegenüber dem Verwaltungsrat

27
Q

Beim Einkaufen sehen sie einen Aktionär und dieser erkundigt sich nach dem Geschäftsgang. Darf man antworten?

A

Nein, wurde nicht an der GV gestellt und betrifft den Geschäftsgang.

Auskunft über Durchführung und Ergebnis der Prüfung an der GV nur auf Verlangen

28
Q

Braucht es KAMs für den Einzelabschluss von börsenkotierten Unternehmen oder nur für die Konzernrechnung?

A

Beides, Konzern und Einzelabschluss

Gilt für Prüfungen vollständiger Abschlüsse für allgemeine Zwecke von kapitalmarktnotierten Einheiten und für Fälle, in
denen der Abschlussprüfer anderweitig entscheidet, besonders wichtige Prüfungssachverhalte im Vermerk des Abschlussprüfers mitzuteilen

29
Q

Kann es bei börsenkotierten keine KAMs geben?

A

Ja, aber dies muss bestätigt werden im Prüfurteil (Negativbestätigung). Ist beim Konzernabschluss sehr selten, aber beim Einzelabschluss der kotierten Gesellschaft oft der Fall.