PS 500 Flashcards
Nach ISA-CH 580, wann müssen die Vollständigkeitserklärung und der Vermerk datiert sein
Die Vollständigkeitserklärung muss so nah wie möglich am Vermerk sein, aber auf jeden Fall nicht danach, gemäss ISA-CH 580
Gemäss Quiz im Viversa steht dass es das gleiche Datum sein muss
Wozu dient die Vollständigkeitserklärung
1) Zweck zur Beweissicherung und Klarstellung der Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates
2) Durchsetzung des Auskunftsrechtes
3) Unternehmensleitung kommt den Auskunftspflichten des Prüfers nach
4) Abgrenzung der Verantwortlichkeiten
5) ist eine Prüfungshandlung um Prüfungsnachweise zu erlangen und die Dokumentation der Auskunftserteilung
Ist eine Vollständigkeitserklärung zwingend?
Ja
Bei Verweigerung gibt es:
Nichtabgabe des Prüfurteils
Was ist ISA-CH 540
Prüfung geschätzter Werte
Was ist das Ziel von ISA-CH 540
Ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu erlangen, dass die geschätzten Werte in der Rechnungslegung, inkl. Schätzung im Rahmen der Zeitwertbilanzierung, im Abschluss und damit zusammenhängende Angaben im Rahmen des massgebenden Regelwerks vertretbar sind
Wie oft müssen immaterielle Werte nach Swiss GAAP FER auf Werthaltigkeit geprüft werden?
An jedem Bilanzstichtag (Swiss GAAP FER 10.11)
Was ist “erzielbarer Wert”?
Das höhere von:
1) Beizulegende Zeitwert (Fair Value)
(Netto-Marktwert) abzüglich Veräusserungskosten
2) Nutzwert
Was macht man wenn die Vorjahreszahlen gar nicht geprüft wurden?
ISA-CH 510
Werte in der Eröffnungsbilanz werden geprüft.
Die Prüfung unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der in der üblichen ordentlichen Revision.
Gewisse Prüfungen machen aber keinen Sinn und dies muss berücksichtigt werden (z.B. Existenz Inventar zu Stichtag)
Was macht man wenn die Vorjahreszahlen von einem anderen Prüfer geprüft wurden?
ISA-CH 510 und HWP
- Prüfungsakte des vorherigen Prüfers durchzusehen
- Hat der vorherige Prüfer die fachlichen Verlautbarungen der Expertsuisse eingehalten
- hat der vorherige Prüfer den CH Prüfungsstandard eingehalten
- wenn dies nicht möglich, dann muss man evtl. selber prüfen
Was ist das Ziel von ISA-CH 510?
Bei der Erstprüfung, das Ziel ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise zu haben, ob:
- Eröffnungsbilanzwerte falsche Darstellungen enthalten, welche wesentliche Auswirkungen hat auf den Abschluss des Berichtzeitraumes
- ob die Eröffnungsbilanzwerte angemessen die Rechnungslegungsmethoden stetig anwenden oder ob Methodenwechsel angemessen offengelegt, dargestellt sind
Hat der Prüfer ein generelles Anrecht, die Prüfungsakte des vorherigen Prüfers durchzusehen?
De jure nicht
der frühere Prüfer hat eine Verschwiegenheitspflicht.
Deswegen muss der Kunde eine Einwilligung geben und diese dem vorherigen Prüfer schicken. Dies nennt sich “Hold Harmless Letter”. Dies befreit den letzten Prüfer von der Verschwiegenheitspflicht.
Was macht man wenn die Vorjahreszahlen vom gleichen Prüfer eingeschränkt geprüft wurden?
ISA-CH 510 und HWP:
- LSE impliziert, dass der Umfang und die Art der Prüfung nicht die gleiche ist, deswegen muss man evtl. (falls nötig), gewisse Prüfungshandlungen durchführen um dem gerecht zu werden
Was macht man wenn die Vorjahreszahlen von einem anderen Prüfer eingeschränkt geprüft wurden?
- Durchsicht der Prüfungsdokumentation
- Berücksichtigung, dass Prüfumfang für eine eingeschränkte war und evtl. zusätzliche Prüfungshandlungen nötig sein könnten
Welche Methoden zur Stichprobenauswahl gibt es?
Nach ISA-CH 530
- Zufallsgesteuerte Auswahl
- Systematische Auswahl (z.b. jede 50. Transaktion)
-Monetary Unit Sampling (Auswahl nach Geldeinheit) - Zufallsimitierende Auswahl (ist nicht statistisch)
Für die Analyse der Jahresrechnung wird diese in einem ersten Schritt „betriebswirtschaftlich“ bereinigt – d.h. es werden Einmaleffekte eliminiert
Richtig oder falsch?
Richtig
Für die Analyse der Jahresrechnung darf diese nicht bereinigt werden, da sonst falsche Schlussfolgerungen gezogen werden könnten
Richtig oder falsch?
Falsch