Pension Flashcards
Welches sind die 3 Formen von Organisationsformen der Pensionskasse?
1) Obligatorische Vorsorge
2) Umhüllende Vorsorge
3) ausserobligatorische Vorsorge
Was sind die drei Säulen der sozialen Sicherheit
1) Staatliche Sozialversicherung mit Umlageverfahren
2) Berufliche Vorsorge mit Kapitaldeckungsverfahren
3) Selbstvorsorge mit Individuellem Sparen
Was können registrierte Einrichtungen decken?
1) Nur das Obligatorium (BVG Minimalkasse)
2) Umhüllende Personalvorsorgeeinrichtung
Welche Arten von Vorsorgeeinrichtung gibt es?
1) Registrierte (mit Obligatorium oder umhüllende Einrichtung)
2) nicht registrierte mit reglementarischen Beiträgen
Wer muss eine Vorsorgeeinrichtung prüfen?
1) Die Revisionsstelle
UND
2) Experte für berufliche Vorsorge
Aufgaben des Experten für berufliche Vorsorge
prüft periodisch: ob
- Einrichtung Sicherheit bietet, dass Verpflichtungen erfüllt sind
- reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen den gesetz. Vorschriften entsprechen
empfiehlt:
- Höhe des Zinssatzes und technischer Grundlagen
- Massnahmen bei Unterdeckung
meldet Aufsichtsbehörde:
- wenn die Empfehlungen nicht befolgt werden und Sicherheit der Einrichtung gefährdet ist
Was prüft die Revisionsstelle bei der PK?
- Jahresrechnung und Alterskonten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen
- Organisation, Geschäftsführung und Vermögensanlage den gesetzlichen, reglementarischen Bestimmungen entsprechen
- Loyalitätspflicht durch das oberste Organ und Vorkehrungen zur Sicherstellung der Loyalität in der Vermögensverwaltung
- freien Mittel oder Überschussbeteiligungen aus Versicherungsverträgen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen verwendet werden
- bei Unterdeckung, die Massnahmen zur Wiederherstellung der Deckung eingeleitet worden
- ob die Angaben und Meldungen an Aufsichtsbehörde gemacht wurden
-Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden eingehalten wurden
(Vorsorge)
Was umfasst die Jahresrechnung (dessen Prüfung)
Bilanz
Betriebsrechnung
Anhang
Alterskonten gemäss BVG (bei registrierten Stiftungen)
Was umfasst die Prüfung der Geschäftsführung?
- Organisation (Organe, Reglemente, Verwaltung, Rechnungswesen)
- Beitragserhebung
- Gesetzliche und reglementarische Konformität der Transaktionen mit Versicherten
- Rechtsmässigkeit der Anlage des Vermögens (Rechtsmässigkeit und nicht Zweckmässigkeit)
Was bestätigt der Bericht der Revisionsstelle bei der Vorsorgeeinrichtung? (Also das grobe Urteil, keine Details)
Art. 52 BVG
Einhaltung der Vorschriften (mit oder ohne Einschränkung)
mit Genehmigungs- oder Rückweiseempfehlung der Jahresrechnung
An wen richtet die Revisionsstelle den Bericht?
An das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung
Was passiert wenn die Revisionsstelle Mängel bei der Vorsorgeeinrichtung feststellt?
sie muss dem obersten Organ eine angemessene Frist geben zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes
Wird die Frist überschritten, dann meldet die RS dies der Aufsichtsbehörde
Neben festgestellten Mängeln, welche Meldepflicht an die Aufsichtsbehörde hat die Revisionsstelle?
- Tatsachen, die den guten Ruf oder die Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit der Verantwortlichen der VE in Frage stellen
- sofortige Benachrichtigung wenn die Lage der VE rasches Einschreiten benötigt, wenn das Mandat abläuft oder wenn die Zulassung nach RAG entzogen wurde
Welche “übrigen Berichterstattungen” hat die Revisionsstelle?
- Meldung und Abrechnung über Beiträge/Zuschüsse an Sicherheitsfond BVG (alle die dem Freizügigkeitsgesetz unterstehen)
- Zusätzliche Formulare im Falle Unterdeckung an kantonale Aufsichtsbehörden
Richtet sich die Prüfung der Jahresrechnung einer Vorsorgeeinrichtung auch nach SA-CH (dem PS)?
Ja, auch bei einer VE gültig
Es gibt jedoch bei VE noch zusätzliche Prüfpunkte gemäss PH 40
Welche Mindestanforderungen gelten an die Revisionsstelle für die Qualitätssicherung? (Weisung der OAK BV)
- Unabhängigkeit (grundsätzlich wie bei ordentlicher, aber nach Art. 34 BVV)
- Leitender Revisor hat pro Kalenderjahr min. 50 verrechenbare Prüfstunden für vom Geltungsbereich der Weisung erfasste Einrichtungen
- mind. 4 Stunden pro Kalenderjahr an fachspezifischen Weiterbildungen
- Interne Veranstaltungen von staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen, welche die Anforderung der Weisung erfüllen, können als Weiterbildung gerechnet werden
Was meint das BVV mit Sicherheit und Risikoverteilung?
Geht um die Vermögensanlagen (“” sind key)
1) “Sorgfältige” Auswahl und Überwachung der Vermögensanlagen
2) “Sicherheit der Erfüllung des Vorsorgezweckes” muss gewährleistet sein. Die Beurteilung der Sicherheit hat in Würdigung der gesamten Aktiven und Passiven nach Massgabe der tatsächlichen finanziellen Lage sowie der Struktur und Entwicklung des Versichertenbestandes zu erfolgen
3) “Diversifikation”, Aufteilung der Anlagen auf verschiedene Anlagekategorien und darin auf verschiedene Regionen und Wirtschaftszweige
4) Möglichkeit der Erweiterung der Anlagemöglichkeiten
5) Massnahmen durch Aufsichtsbehörde, falls Voraussetzungen für die Erweiterung der Anlagemöglichkeiten nicht erfüllt sind
6) 1-3 gehen den Anlagebegrenzungen vor
Wo stehen die Anlagebegrenzungen und welche Arten von Anlagen sind erlaubt?
in der BVV von Art. 53 bis 57
Was sagt die BVV zum Ertrag (in Bezug zu den Vermögensanlagen)?
Es muss ein dem Geld-, Kapital- und Immobilienmarkt entsprechender Ertrag
angestrebt werden
Was sagt die BVV zur Liquidität (in Bezug zu den Vermögensanlagen)?
➢ Zahlungsbereitschaft muss gewährleistet sein
➢ Aufteilung des Vermögens in kurz-, mittel- und langfristige Anlagen
Was sagt die BVV zum Begriff des Vermögens?
Summe der Aktiven laut kaufmännischer Bilanz
+
allfällige Rückkaufswerte von Kollektivversicherungsverträgen
= Vermögen im Sinne von Art. 50-59 BVV 2
Ein Beispiel verbotener Anlagen (wegen den damit verknüpften Bedingungen)?
Anlagen mit Nachschusspflichten sind verboten.
Was sagt die BVV zur Sicherheit der Anlangen beim Arbeitgeber?
Das Vermögen, vermindert um Verbindlichkeiten und Passive Rechnungsabgrenzungen darf nicht ungesichert beim Arbeitgeber angelegt
werden soweit es zur Deckung der Freizügigkeitsleistungen sowie zur Deckung
der laufenden Renten gebunden ist (Art. 57 Abs. 1 BVV 2). Im Umkehrschluss bedeutet dies:
Ungesicherte Anlagen beim ArbGeb. ≤ (Arbeitgeberbeitragsreserve ohne Verwendungsverzicht + Wertschwankungsreserve + freie Mittel)
Ungesicherte Anlagen und Beteiligungen beim Arbeitgeber dürfen zusammen 5 % des Vermögens nicht übersteigen (Art. 57 Abs. 2 BVV 2)
▪ Anlagen in Immobilien, die dem Arbeitgeber zu mehr als 50% ihres Wertes für Geschäftszwecke dienen, dürfen 5 % des Vermögens nicht übersteigen (Art. 57 Abs. 3 BVV 2)