Kapitalverlust/Überschuldung/Going Concern Flashcards
Welches PS bei Kapitalverlust, Überschuldung, Going Concern?
PS-CH 290 bei Kapitalverlust und Überschuldung
ISA-CH 570 bei Fortführung der Geschäftstätigkeit
Was sind die Grenzen zur Überschuldung? (vom Betrag)
EK ist kleiner als null (also negativ)
Was sind die Grenzen zum Kapitalverlust? (vom Betrag)
EK ist kleiner als:
(AK+gesetzl.Reserve) * 50%
(nur die Reserve die gesetzlich ist, 50% oder 20%)
Was ist eine Unterbilanz?
EK ist kleiner als 100% des AK
Was gehört zum Aktienkapital für die Berechnung bei Kapitalverlust?
Aktienkapital + Partizipationsscheine
Ist Rangrücktritt eine Sanierungsmassnahme?
Nein, aber es verhindert den Gang zum Richter
Wann wird ein Rangrücktritt grundsätzlich gebraucht?
Bei Überschuldung grundsätzlich, da es den Gang zum Richter verhindert
Warum ist ein Rangrücktritt keine Sanierungsmasnahme?
Eine Sanierungsmassnahme ist zur Gesundung des Unternehmens finanziell
Ein Rangrücktritt hat gar keinen Effekt auf eine bessere Liquidität und beseitigt eigentlich keine Überschuldung, es ist nur dass die Gläubiger ihre Forderungen vorübergehend einstellen bis sich die Situation verbessert.
Was braucht ein Rangrücktritt um gültig zu sein?
qualitativ
1) schriftlich zwischen Gläubiger und Schuldner
2) Stundung der Forderung UND der Zinsen (für eine bestehende Forderung)
3) unwiderruflich (Verzicht gültig bis übrige Gläubiger befriedigt sind, Verzicht auch bei Konkurs)
4) für den Gläubiger finanziell tragbar
quantitativ (Bonität tragbar), aber nur zum Zeitpunkt der Gewährung nötig
5) mind. in der Höhe der Deckungslücke (Unterdeckung) und des erwarteten Verlusts bis zum nächsten Prüfungszeitpunkt
Hat die Revisionsstelle bei Zahlungsunfähigkeit eine Verantwortung?
Nein
Art. 725 OR sieht für die Revisionsstelle
weder bei der drohenden noch bei der
tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit direkte
Handlungspflichten vor
Was muss der Verwaltungsrat machen bezüglich Zahlungsunfähigkeit? (Art. 725)
- ständige Überwachung der Zahlungsfähigkeit
- Massnahmen zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit
- Falls nötig, Gesuch um Nachlassstundung
- VR handelt mit gebotener Eile
Was muss bei Überschuldung passieren?
1) Zwischenabschluss zu Fortführungswerten und Veräusserungswerten (unter gewissen Ausnahmen kann nur eine erstellt werden)
2) Falls zu beiden überschuldet, dann muss der VR das Gericht informieren
3) Gang zum Richter kann vermieden werden bei Rangrücktritt ODER
4) falls es Sanierungsmassnahmen gibt welche die Überschuldung in 90 Tagen nach ZB behoben werden und dass Forderungen von Gläubigern nicht gefährdet sind
5) Falls der VR das Gericht nicht benachrichtigt, dann muss es die Revisionsstelle machen
Was muss in den Vermerk wenn der VR bei Überschuldung nicht handelt?
Muss die Revisionsstelle handeln?
Warum muss sie handeln?
1) Gesetzesverstoss im Absatz “Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen”
2) Ja, die Revisionsstelle muss den Richter benachrichtigen
3) Die Revisionsstelle haftet hier als Organ (bei Schäden und Verschulden)
Wenn es eine Besorgnis über Überschuldung gibt und der VR sich weigert eine Zwischenbilanz zu machen nach Fortführungs und Veräusserungswerten, was kann die RS machen?
Welche Folge hat dies auf den Vermerk?
Was ist wenn es dennoch keine offensichtliche Überschuldung gibt (trotz Besorgnis)?
Auf einer vereinfachten Basis die Beurteilung zu machen, ob es Überschuldung offensichtlich gibt
Dies führt dazu dass es im Vermerk einen Absatz zu Gesetzesverstössen wegen fehlendem Zwischenabschluss gibt
Wenn Besorgnis da war, aber keine offensichtliche Überschuldung, dann bleibt weiterhin nur dieser Absatz zu Gesetzesverstoss von Unterlassung des Zwischenabschlusses, aber keine Benachrichtigung des Richters mehr
Hat die Revisionsstelle eine laufende Pflicht zur Überwachung in Bezug zu Überschuldung?
Nein, die Revisionsstelle hat unterjährig aber auch zum Jahresende die Pflicht falls die Überschuldung offensichtlich ist, aber keine laufende Pflicht
Revisionsstelle muss nur handeln wenn die Überschuldung offensichtlich ist
Ist Vorhandensein von Kapitalverlust oder Überschuldung ein Grund zur Einschränkung des Prüfurteils?
Muss sonst etwas in den Vermerk rein?
Nein, das blosse Vorhandensein von diesem Sachverhalt führt nicht zu einer Einschränkung des Prüfurteils solange dies richtig in der Bilanz ist und offengelegt ist im Anhang.
Vor allem wenn die Pflichten des VR erfüllt sind, dann gibt es auch keinen Gesetzesverstoss im Vermerk
Das Vorhandensein wird “bloss” im Vermerk in einem “Absatz zu sonstigen gesetzlichen und
anderen rechtlichen Anforderungen” erwähnt zur Hervorhebung (ISA-CH 706)
Ist die Fortführungsfähigkeit immer nicht gegeben wenn es einen Kapitalverlust oder Überschuldung gibt?
Nein, die Fortführung kann immer noch gegeben sein, aber es gibt Zweifel hoch
Was sagt das IAS 1 zur Fortführung?
Das Management muss eine Einschätzung zur Fähigkeit zur Fortführung des Unternehmens vornehmen.
Was muss zur Fortführung der Prüfer machen und nach welchem Standard?
ISA-CH 570
ausreichende geeignete Prüfungsnachweise dass Annahme des Management zur Unternehmensfortführung angemessen ist
Beurteilen ob eine Unsicherheit über die Fortführungsfähigkeit besteht
beurteilen, ob Pflichten nach Art. 725 aufkommen
Beispiele von Risikofaktoren bei Going Concern
Finanziell:
1) Überhang an Schulden
2) Fälligkeit von Darlehen
3) Verletzung Covenants
4) fehlende finanzielle Unterstützung der Gläubiger
5) negative Cash Flows
6) ungünstige KPIs
7) Betriebliche Verluste oder Wertbeeinträchtigungen
8) Zahlungsunfähigkeit
9) Unfähigkeit zur Beschaffung von Finanzmitteln
Betrieblich:
10) Absicht zur Liquidierung
11) Abgang Managementmitglieder
12) Verlust von Märkten
13) Engpässe bei Lieferanten
14) Personalschwierigkeiten
15) neue grosse Konkurrenten
16) schwebende Rechtsfälle
17) Änderung von Gesetzen mit Auswirkung
Mögliche PH zur Feststellung von Going Concern Problemen
- Analyse Cash flow, Gewinn, Prognosen vom Management
- Analyse des letzten Zwischenabschlusses
- Lesen der Bedingungen von Schuldschreiben zur Feststellung von Verstössen
- Lesen von Protokollen und auf Hinweise von Finanzierungsschwierigkeiten
- Befragung der Rechtsberater
- PH zu Ereignisse nach Stichtag
- Durchsicht Berichte über behördliche Massnahmen
Wenn die Fortführung noch gegeben ist, aber es erhebliche Unsicherheiten zur Fortführung gibt, was kann das für eine Auswirkung auf den Vermerk haben wenn das Unternehmen dies offenlegt oder nicht?
1) Braucht einen getrennten Absatz im Vermerk zur Fortführung (unabhängig vom Prüfurteil)
2) Unsicherheit angemessen dargestellt im Anhang, dann nicht modifiziertes Urteil
3) Unsicherheit offengelegt aber nicht angemessen, dann eingeschränktes Prüfurteil
4) Unsicherheit gar nicht offengelegt, dann versagtes Urteil
Wenn die Fortführung nicht mehr gegeben ist und die Jahresrechnung zur Fortführungswerten bewertet ist, was passiert? Was ist wenn es im Anhang offengelegt is?
Versagtes Urteil
Es muss zu Veräusserungswerten bewertet werden
Eine Angabe im Anhang reicht nicht
Wenn das Management keine Bereitschaft zeigt, eine Einschätzung zur Fortführung zu geben und der Prüfer nicht genügen Hinweise dazu hat, was passiert im Vermerk?
Unter Umständen entweder ein eingeschränktes Prüfurteil oder wenn es umfassend ist, dann sogar Nichtabgabe des Prüfurteils
Bei Kapitalverlust oder Überschuldung muss dies im Vermerk gesondert erwähnt werden, unabhängig von Prüfurteil
Welche Arten von dolosen Handlungen sind relevant für den Prüfer? (es sind 2)
1) Manipulation der Rechnungslegung
2) Vermögensschädigung
Welche 3 Risikofaktoren (Triangle) bestehen bei dolosen Handlungen?
1) Anreiz/Druck
2) Gelegenheit
3) Haltung
Die drei Punkte erklären, warum dolose Handlungen begangen werden
Was muss der Abschlussprüfer “grundsätzlich” während der ganzen Prüfung machen um dolosen Handlungen zu begegnen?
1) kritische Grundhaltung
2) Möglichkeit der Ausserkraftsetzung von Kontrollen durch das Management berücksichtigt
3) Prüfungshandlungen zum aufdecken von Irrtümern bei dolosen Handlungen nicht wirksam sind
Zusammengefasst, was muss der Prüfer machen im Moment des Prüfungsauftrages zu dolosen Handlungen?
Nach ISA-CH 210 und 220:
Integrität des Management beurteilen im Rahmen der Auftragsannahme
Zusammengefasst, was muss der Prüfer machen im Moment des Prüfungsplanung zu dolosen Handlungen?
- Risiko von wesentlichen Fehldarstellungen aufgrund von dolosen Handlungen zu identifizieren
- Prüfungshandlungen planen und umsetzen als Reaktion auf die Risiken um geeignete Prüfungsnachweise zu den Risiken zu haben
Zusammengefasst, was muss der Prüfer machen im Moment der Prüfungsdurchführung zu dolosen Handlungen?
Durchführung angemessener Prüfungshandlungen um ausreichend geeignete Prüfungsnachweise zu haben in Bezug auf das Vorliegen von dolosen Handlungen
Welche PH kann man durchführen um Risiken von dolosen Handlungen zu identifizieren?
- Befragung des Managements
- Befragung der internen Revision
- Verständnis der Prozesse durch die für die Überwachung Verantwortlichen
Ist der Prüfer verantwortlich systematisch zu finden?
Nein, es wird nicht erwartet und ist nicht möglich, dass der Prüfer systematisch nach Fehlern wegen dolosen Handlungen sucht
Was muss man bei der Prüfung zu dolosen Handlunge prüfen?
- Kontrolle auf Unternehmensebene zur Verhinderung von dolosen Handlungen
- Beurteilung der Eignung der Kontrollen um dolose Handlungen zu verhindern
- Überraschungssmomente
- Durchsicht geschätzte Werte auf Einseitigkeit (management bias)
- Angemessenheit geschätzter Beträge in der Vergangenheit
- bedeutsame Geschäftsvorfälle ausserhalb des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs
- Prüfung von manuellen Journaleinträgen
Was kann ein Anzeichen für Einseitigkeit des Management sein?
- Änderung der Methode oder der geschätzten Werte
- Anwendung eigener Annahmen ohne beobachtbare Informationen
- Auswahl von Annahmen die vorteilhaft sind für das Management
- Auswahl einer Punktschätzung die klar optimistisch oder pessimistisch ist
Kommunikation und Verhalten bei dolosen Handlungen (bei Abschluss, 700)
- Bei Vorliegen von dolosen Handlungen, ist die Fortführung des Mandates zu hinterfragen
- Vor allem wenn das Management darin verwickelt ist
- Verantwortung für Aufdeckung doloser Handlungen wird in der Vollständigkeitserklärung bestätigt
- Feststellungen muss der angemessenen Managementebene kommuniziert werden, oder der nächsthöchsten Instanz
- Mitteilung an Aufsichtsbehörde und Überwachungsstellen sofern Pflicht
- falls dolose Handlung auch eine falsche Darstellung, dann Modifizierung
- Falls Gesetzesverstoss, dann im Vermerk unter Gesetzesverstoss erwähnen
Welcher Standard behandelt geschätzte Werte?
ISA-CH 540
Was erhöht das Risiko bei geschätzten Werten?
Umso subjektiver, umso höher das Risiko