Kotierungsreglement Flashcards
Sind im Kotierungsreglement auch Infos zu Anleihen, Derivaten und Exchange Traded Products?
Nein, diese haben Zusatzreglemente
Anerkannte Rechnungslegungsstandards
gemäss SIX bei Beteiligungsrechten
US GAAP
IFRS
Swiss GAAP FER
bankengesetzlicher Standard
Emittenten ohne Sitz, dürfen sie Standards aus der Heimat benutzen?
Ja
Emittenten ohne Sitz in der Schweiz können den Rechnungslegungsstandard ihres Heimatstaats (Heimatnorm) anwenden, wenn es sich um einen vom Regulatory Board anerkannten Standard handelt, das wären:
- EU-IFRS
- Rechnungslegungsstandard der Volksrepublik China für gewerbliche Unternehmen (Accounting
Standards for Business Enterprises „ASBE“)
‒ UK-IFRS6
Welchen Standard muss der Zwischenabschluss haben bei der SIX
1 Für Zwischenabschlüsse ist derselbe Rechnungslegungsstandard anzuwenden wie beim Jahresabschluss.
Bis wann muss der Geschäftsbericht bei der SIX eingereicht werden?
Der Geschäftsbericht ist innert vier Monaten nach dem Abschlussstichtag des Jahresabschlusses zusammen mit diesem zu veröffentlichen und spätestens bei seiner Veröffentlichung SIX Exchange Regulation einzureichen
Bis wann muss der Zwischenbericht bei der SIX eingereicht werden?
Der Zwischenbericht ist innert drei Monaten nach dem Abschlussstichtag des Zwischenabschlusses zusammen mit diesem zu veröffentlichen und spätestens dann SIX Exchange Regulation einzureichen, sofern eine Pflicht zur Erstellung eines Zwischenberichts gemäss dem Kotierungsreglement, einem Zusatzreglement und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen besteht
Wie ist die Einreichung beim SIX
elektronisch
Sprachregelung nach SIX
DE
IT
FR
EN
Kann ein neues Unternehmen sich kotieren lassen?
Der Emittent muss mindestens drei Jahre als Gesellschaft bestanden haben
Kann man für die SIX die Standards erst einsetzen ab der Kotierung?
Nein
Der Emittent muss seine Jahresabschlüsse für die drei dem Kotierungsgesuch vorangegangenen vollen
Geschäftsjahre entsprechend dem für diesen Emittenten geltenden Rechnungslegungsstandard erstellt
haben
Wie gross muss das Kapital sein ab Kotierung?
Das ausgewiesene Eigenkapital des Emittenten muss am ersten Handelstag mindestens CHF 25 Mio. gemäss dem anwendbaren Rechnungslegungsstandard betragen.2
Falls es eine Gruppenobergesellschaft ist, dann ist es das konsolidierte EK