Eingeschränkte Rev/ Unabhängigkeit Flashcards

1
Q

Wer kann auf eine Revision vollständig verzichten?
Wie heisst dies?

A
  • untersteht gemäss Kriterien nicht der ordentlichen Revision
  • hat weniger als 10 Vollzeitstellen
  • alle Aktionäre stimmen dem Verzicht zu

Dies ist ein Opting out

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2
Q

Wenn eine Kunde knapp die Schwelle zur ordentlichen überschreitet, muss man eine ordentliche machen? (ist ja nur knapp)

A

Ja, man kann sich dem nicht entziehen
Falls der Kunde insistiert auf eingeschränkte, dann müsste man das Mandat niederlegen

Es wäre nicht akzeptabel dies eingeschränkt zu prüfen und einen Hinweis auf einen Gesetzesverstoss zu machen

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3
Q

Zusicherung bei einer eingeschränkten Revision

A

negative Zusicherung

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4
Q

Welche Art von Prüfungshandlungen (nicht Prüfgegenstand) fallen bei einer eingeschränkten Revision komplett weg?

A

Drittbestätigungen
IKS-Existenzprüfungen

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5
Q

Wenn aber keine IKS-Existenzprüfung vorliegt bei einer eingeschränkten, dann kann man das IKS vollständig ignorieren?

A

Nein, das IKS wird trotzdem für die Risikobeurteilung und Prüfungsplanung berücksichtigt, aber es finden keine Existenzprüfungen statt
Unterschied IKS Prüfung zur Existenz und IKS Prüfung zur Risikobeurteilung

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6
Q

Auf was beschränkt sich die Prüfung bei einer eingeschränkten?

A

Befragung
analytische Prüfungshandlungen
angemessene Detailprüfungen

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7
Q

Man muss keine Ordentliche Revision machen, aber macht sie trotzdem, wie heisst das?

A

Opting up

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8
Q

Man muss keine Revision machen, aber will eine eingeschränkte machen, wie heisst das?

A

Opting in

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9
Q

Wie kommt es zum Opting in?

A

1) mind. 1 Aktionär hat es verlangt (es reicht schon 1)
ODER
2) Bei einem Kapitalverlust oder Überschuldung wenn keine Nachlassstundungen eingereicht wurden (wenn man Kapitalverlust hat und Nachlassstundungen, dann gibt es kein Opting in)

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10
Q

Wie kommt es zu einem Opting up?

A

Wenn man eigentlich keine ordentliche Revision machen müsste, aber dann 10% der Aktionäre dies verlangen oder die Statuten oder die GV dies verlangen

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11
Q

Was wäre dann ein Opting down?

A

eine Laienrevision
muss aber die Voraussetzung für “opting out” erfüllen

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12
Q

Was ist der Unterschied zwischen Review und eingeschränkter Revision?

A
  • Bei Review ist man im Auftrag des Verwaltungsrates, bei der LSE von der GV
  • Beim Review ist man Auftragnehmer, und bei der LSE ist man Organ
  • Beim Review gibt es KEINE angemessene Detailprüfungen, bei LSE schon
  • Beim Review gibt es keine Handlungspflicht bei Überschuldung, bei LSE schon
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13
Q

Was prüft man bei einer eingeschränkten nicht, was man bei einer ordentlichen machen würde?

A

Keine Konzernrechnung
Keine Existenz IKS
Kein Lagebericht
Kein umfassender Bericht
Keine Gesetzesverstösse (also nur beschränkt bei LSE)

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14
Q

Unterscheidet sich die Wesentlichkeit bei der eingeschränkten Revision?

A

Nein, gleiche Grundsätze
ABER
man hat jedoch etwas mehr Ermessen bei der Festlegung und keine fixe Berechnungsformel

Zudem kann man bei unwesentlichen Positionen GANZ auf Prüfung verzichten

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15
Q

Kann man “nur” Befragung machen bei einer eingeschränkten Revision?

A

Nein, bei wesentlichen Positionen müsste man mehr machen (Durchsicht, Abstimmungen, angemessene Detailprüfungen)

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16
Q

Wie prüft gemäss OR Art. 729 die Revisionsstelle bei einer eingeschränkten Revision? Was ist das Ziel?

A

Die Revisionsstelle prüft ob Sachverhalte vorliegen, aus denen zu schliessen ist, dass
- die Jahresrechnung nicht den gesetzlichen Vorschriften und Statuten entspricht
- der Antrag des VR an die GV über die Verwendung des Bilanzgewinnes nicht gesetzlichen Vorschriften oder Statuten entspricht

Daher die negative Zusicherung, man meldet nur, ob etwas vorliegt (ob etwas gefunden wurde)

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17
Q

Was muss die Revisionsstelle bei der eingeschränkten Revision berichten?

A

Nur den zusammenfassenden Bericht über das Ergebnis der Revision an den GV

Kein umfassender Bericht an den VR!

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18
Q

Welche Anzeigepflichten hat die Revisionsstelle bei der eingeschränkten Revision?

A

Nur in Bezug zu Überschuldung und zur Benachrichtigung des Richters

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19
Q

Wie formuliert man einen Standartwortlaut bei einer eingeschränkten Revision?

A

bei unsere Prüfung sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten, dass die Jahresrechnung sowie der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns nicht Gesetz und Statuten entsprechen.

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20
Q

Was ist wenn die festgestellten Sachverhalte wesentlich sind und das Gesamtbild wird grundlegend verändert? Wie nennt man das Prüfungsurteil bei einer eingeschränkten?

A

verneinende Prüfungsaussage

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21
Q

Wie heisst es bei einer eingeschränkten Revision wenn man eine Beschränkung des Prüfumfanges hat und die Auswirkung ist grundlegend?

A

Unmöglichkeit einer Prüfungsaussage

(bei ordentlich wäre es Nichtabgabe eines Prüfurteils)

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22
Q

Wann gibt es eine “grundlegende” Veränderung des Gesamtbildes?

A
  • unvollständig oder irreführend
  • Going concern
  • tangiert die Gewinnausschüttung
  • Folgen durch Art. 725
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23
Q

Bei einer eingeschränkten Revision, wenn die Revisionsstelle mitgeholfen hat bei der Buchführung oder es gibt andersweitig ein Risiko von Selbstprüfung, wie muss dies in der Berichterstattung berücksichtigt werden?

A

Es muss im Revisionsbericht offengelegt werden

(bei einer ordentlichen gibt es so eine Offenlegung nicht, da dies gar nicht zulässig wäre)

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24
Q

Darf die Revisionsstelle Abschlussbuchungen erstellen?

A

Zulässig aber bedürft Offenlegung im Revisionsbericht

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25
Q

Wenn es Nachtragsbuchungen gibt während der Revision

A

Da es Teil der Revisionstätigkeit ist (Feststellen von Fehlern), ist dies kein Mitwirken und benötigt keine Offenlegung im Revisionsbericht

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26
Q

Erstellung der Steuererklärung, ist dies zulässig und muss dies in den Revisionsbericht? (und aus welchem Grund)

A

Wird meistens nach Genehmigung der Jahresrechnung gemacht und grundsätzlich kein Risiko von Selbstüberprüfung
Daher keine Offenlegung im Revisionsbericht

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27
Q

Unterstützung Steuerplanung mit Rulings, Offenlegungspflicht?

A

grundsätzlich kein Risiko von Selbstüberprüfung
Keine Offenlegung im Revisionsbericht

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28
Q

Erstellung des Anhanges durch die Revision
Offenlegung im Revisionsbericht?

A

dies ist Mitwirken da der Anhang Teil der Jahresrechnung ist
nur zulässig bei eingeschränkter Revision
muss offengelegt werden im Revisionsbericht

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29
Q

Was ist bei Fehlern zum Antrag der Gewinnverwendung in einer eingeschränkten Revision? Gibt es Unterschiede zur ordentlichen Revision?

A

Es gibt bei der eingeschränkten Revision zwei Prüfungsaussagen, eine zur Jahresrechnung und eine zur Gewinnverwendung.

«Bei unserer Revision sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten, dass die Jahresrechnung nicht Gesetz und Statuten entspricht. Da der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes keine Zuweisung an die gesetzliche Gewinnreserve vorsieht, entspricht er nicht Gesetz und Statuten»

In der ordentliche Revision ist das Prüfurteil zur Gewinnverwendung in einem gesonderten Abschnitt mit dem IKS und den Gesetzesverstössen.

30
Q

Wenn man in der Jahresrechnung auf keine falschen Darstellungen gekommen ist, aber die Dividende dazu führt, dass ein grosser Liquiditätsentzug passiert, der das Unternehmen in Schwierigkeiten bringen könnte, wie würde man das formulieren?

A

Hier ist wichtig die Sorgfaltspflicht zu erwähnen:

Bei unserer Revision sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten, dass die Jahresrechnung nicht Gesetz und Statuten entspricht.
Wir weisen darauf hin, dass im Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns eine Dividende von XX CHF enthalten ist. Diese Ausschüttung ist aufgrund der aktuellen Liquiditätslage nicht vertretbar. Der Antrag verstösst deshalb gegen die Sorgfaltspflicht (Art. 717 OR)

31
Q

Kann man sich einer Revision entziehen wenn man eine Überschuldung oder Kapitalverlust hat?

A

Wenn man eigentlich keiner Revision unterliegt und diesen Fall hat, kann man dies nur meiden wenn:
man einen Kapitalverlust hat UND Nachlassstundungen erhalten hat

32
Q

Hat man als Revisionsstelle bei Überschuldung oder Kapitalverlust weniger Pflichten und Verantwortung bei einer eingeschränkten Revision?

A

Nein, in diesem Fall sind es die gleichen wie bei der ordentlichen
Pflichten und Verantwortung der Revisionsstelle analog zur ordentlichen
Revision

33
Q

Was wurde neu eingeführt in Bezug zum Thema Kapitalverlust/Überschuldung?

A

Die drohende Zahlungsunfähigkeit (auch Art. 725)

34
Q

Das Management ist sich nicht vertraut mit dem Thema “Fortführung” und dazu verwandten Themen und es werden keine Einschätzungen dazu gemacht, wie müsste die Revisionsstelle da handeln?

A

Die Revisionsstelle muss vom Management verlangen, solche sachgerechte Einschätzungen zu machen

35
Q

Was gilt zur Unabhängigkeit bei der eingeschränkten Revision?

A

Das gleiche wie bei der ordentlichen
weder tatsächlich noch dem Anschein nach beeinträchtigte Unabhängigkeit

mit 1 Ausnahme:
Mitwirkung bei der Buchführung und anderer Dienstleistungen möglich
ABER nur wenn Risiko der Überprüfung eigener Arbeit durch organisatorische und personelle Massnahmen nicht besteht

36
Q

Wenn die Gruppe (ordentlich) von uns geprüft wird und die Tochter von einem anderen Teilbereichsprüfer, jedoch die Enkelinnen (Tochter von Tochter) Abschlüsse haben die von uns erstellt sind, ist das mit der Unabhängigkeit vereinbar?

A

Nein, nicht zulässig
weil man als Konzernprüfer die alleinige Verantwortung hat über alle Teilbereiche und daher könnte es sich ergeben, dass der Konzernprüfer am Ende den Abschluss der Enkelinnen prüft, obwohl diese vom Konzernprüfer erstellt wurden.
Dies wäre nach Expertsuisse nur zulässig wenn die Enkelinnen nicht im Konsolidierungskreis wären und daher gar nicht in Scope.
Die RAB sehe dies aber weiterhin als nicht zulässig

37
Q

Wenn ein Aktionär zu 10% an einer Treuhandgesellschaft beteiligt ist, aber nicht tätig ist und ein VR Mandat hat bei einem Unternehmen, welches von der Treuhändlerin geprüft wird, ist das zulässig von der Unabhängigkeit? (falls ordentlich)

A

Obwohl der Aktionär keine Entscheidungsfunktionen hält, ist es einem Dritten schwer zu erklären, wie die Unabhängigkeit sichergestellt ist. Dem Anschein nach, ist die Unabhängigkeit nicht da.
Nach Art. 728 ist eine Mitgliedschaft im VR nicht zugelassen für Beteiligte der Revisionsstelle

38
Q

Wenn man eine eingeschränkte Revision macht und Mitwirkung hat bei der Buchführung (mit Massnahmen), aber dann verlangt der Konzernprüfer eine positive Zusicherung (also ordentlich) nach ISA, kann man dies machen?

A

Hier besteht Gefährdung von Selbstprüfung

39
Q

Welche routinemässigen Dienstleistungen wären möglich, wenn die Gruppe kein PIE ist und man ist Prüfer einer Gesellschaft innerhalb des Konzerns?

A
  • Lohnabrechnung, falls die Daten vom Kunden erzeugt wurden und Ablauf vom Kunden definiert
  • Buchungen, wenn diese bereits vom Kunden kontiert wurden
  • Buchungen die vom Kunden genehmigt wurden
  • Erstellung des Abschlusses auf Grundlage Informationen in der Saldenbilanz
40
Q

Ist es zulässig Vorschläge zur Berichtigung einer Buchung zu machen?

A

Ja, ist Teil der üblichen Revision

41
Q

Ist es zulässig Besprechungen zu halten zu Anforderungen an Abschlussangaben oder zu Anwendungen von Rechnungslegungsvorschriften?

A

ja, ist normaler Bestandteil einer Prüfung

42
Q

Ist es zulässig, dass der Kunde fachliche Hilfe braucht bei Umwandlung eines bestehenden Abschlusses von einem Regelwerk zu einem anderen?

A

Ja, ist Teil der Prüfung

43
Q

Wenn die Gruppe ein PIE ist, kann man die Buchführung unterstützen bei einer Tochter?

A

Nein

Ausser es ist für den Konzern unwesentlich und es bestehen personelle Trennungen
(oder in Notsituationen, dass das fachliche Wissen fehlt und nötig für den zeitlichen Abschluss)

44
Q

Wenn es ein Netzwerkunternehmen ist, kann man Buchführung durch eine und Revision durch die andere machen?

A

Nicht wenn man:
Wenn man dauerhaft nach aussen wahrnehmbar gemeinsam am Markt auftritt, eine gemeinsame Struktur und Ressourcen benutzt.

Berufsverbände, gemeinsame Fortbildung, gemeinsame Nutzung von Standardsoftwares sind kein Indiz eines Netzwerkunternehmens

45
Q

Wenn man die alte Revisionsstelle war und jetzt ein Sanierungskonzept erstellt, ist die Unabhängigkeit gegeben?

A

Da man nicht mehr gewählt ist gibt es kein Besorgnis zur Selbstprüfung

46
Q

Was ist wenn man ein Sanierungskonzept erstellt für den Kunden und gewählt wird als Revisionsstelle

A

Nicht zulässig
Gefährdung der Objektivität/Selbstprüfung da die Revisionsstelle den Going Concern prüfen muss und dies Teil von dem ist

47
Q

Wenn man ein Sanierungskonzept geprüft hat, welches vom Kunden selber erstellt wurde, und danach zur Revisionsstelle wird, ist dies zulässig?

A

Ja, weil man später als Revisionsstelle diesen gleichen Sanierungskonzept sowieso prüfen muss und in diesem Fall wäre die Revisionsstelle damit vertraut und würde diesen Gegenstand erneut beurteilen als Revisionsstelle (und nicht Auftragnehmer).

48
Q

Wenn ein ehemaliger VR (im Vorjahr) neu bei einer Revisionsstelle arbeitet und diese Revisionsstelle neu dieses Unternehmen prüft, ist dies zulässig?

A
  • die Person hat keine Entscheidungsfunktionen mehr, daher wäre es von diesem Aspekt unproblematisch
  • Aber die Person hatte als VR Entscheidungsfunktionen im Vorjahr und daher wäre die Eröffnungsbilanz in seiner Verantwortung gewesen, auch andere Unterlagen wären betroffen
  • Ob es eine Gefährdung von Selbstprüfung gibt, muss beurteilt wird, da es in diesem Fall keine Regelung gibt (Professional Judgement)
  • evtl. Schutzmassnahmen um die Gefährdung abzuschwächen (z.b. Zweit-Review)
49
Q

Darf der gesamte Abschluss von der Revisionsstelle gemacht werden?

A

Die RAB meint, das geprüfte Unternehmen muss Urheber und geistiger Vater der Jahresrechnung sein
Daher kann die Jahresrechnung nicht vollständig von der Revisionsstelle erstellt werden

50
Q

Was erwartet die RAB falls man bei einer eingeschränkten Revision mitmacht in der Buchführung?

A

organisatorische und personnelle Trennung:

Klare und effektvie Funktionentrennung

Keine Ermessensausübung durch die Revisionsstelle (bei Bewertung)

das Unternehmen muss Urheber der Jahresrechnung sein

Organisatorische Trennung (Leitung, Abteilung, keine Weisungspflicht zwischen Teams)

separate Auftragsbestätigung

keine wirtschaftliche Abhängigkeit (Honorar mehr als 10%)

51
Q

Wenn ein Partner die eingeschränkte Revision macht und der andere Partner macht die Gespräche zur Buchhaltung im Abschluss. Es unterschreiben beide Partner aber der leitende Revisor ist der, welcher die eingeschränkte macht. Reicht hier die Unabhängigkeit?

A

Personelle Trennung:
Hier gibt es kein Risiko von Selbstüberprüfung, da die Partner nicht zusammen die Revision prüfen.

organisatorische Trennung
Hier dürfte der eine Partner keine Weisungspflicht zum anderen haben.
Problem ist hier vor allem, dass mit der Unterschrift der beiden, es scheint, als hätten beide an der Revision mitgemacht, und daher ist es “dem Anschein nach” nicht gegeben, dass es kein Risiko der Selbstüberprüfung gibt. Ein Dritter könnte dies nicht beurteilen.

==> Risiko der Selbstüberprüfung “dem Anschein nach”

Hier wäre es nur möglich, wenn die beiden nicht zusammen unterschreiben für die eing.Revision

52
Q

In einem Unternehmen, der Inhaber macht die eingeschränkte Revision, während 2 Mitarbeiter von ihm Dienstleistungen zu Buchhaltung machen. Gibt es hier ein Risiko bei der Mitwirkung? Ist dies zulässig?

A

Personelle Trennung
Ist gegeben, da die Aufgaben getrennt wurden

Organisatorische Trennung
Die 2 Mitarbeiter haben Weisungspflicht gegenüber dem Inhaber, da er der Vorgesetzte ist, daher gibt es hier Risiko der Selbstüberprüfung

53
Q

Mutterunternehmen macht Dienstleistungen zur Buchhaltung
Die Tochtergesellschaft macht Revision
Ist dies zulässig?

A

Personelle Trennung
Falls das Personal nicht das gleiche ist, dann ist es gegeben, Überprüfung von eigener Arbeit liegt nicht vor

Organisatorische Trennung
Wenn Personen bei beiden arbeiten oder eine Weisungspflicht besteht zwischen den Unternehmen, dann nicht gegeben, auch wenn zwei Unternehmen.
Dies wäre gelöst wenn Führungsstruktur separat ist und es keine Weisungspflicht gibt

54
Q

Man wechselt von eingeschränkt zu ordentlich, was muss man machen bei der Prüfung und bei der Berichterstattung?

A
  • Eröffnungsbilanz ist mit eingeschränkter Revision genügend geprüft, somit keine weiteren Prüfungshandlungen nötig
  • Der Wechsel muss bei den sonstigen Sachverhalten erwähnt werden
55
Q

Was ist wenn der Abschluss im Vorjahr nicht geprüft wurde oder von einem anderen? Was sollte man machen?

A

Der Prüfer bei der eingeschränkten Revision muss Sicherheit erlangen dass:

  • Abstimmung des Vortrages des Vorjahres mit dem Abschluss aus dem Vorjahr
  • Beurteilung ob keine falschen Darstellungen enthalten sind (die wesentlich sind) in den Angaben der Eröffnungsbestände
  • Beurteilung ob Eröffnungsbestände die gleichen Rechnungslegungsmethoden benutzen (Stetitgkeit) wie im laufenden Abschluss
56
Q

Gibt es eine Rotationspflicht bei der eingeschränkten Revision?

Was ist der Unterschied zur ordentlichen?

A

Nein, keine Rotationspflicht bei eingeschr.

Die ordentliche hat nur eine Rotationspflicht von 7 Jahren in Bezug zum leitenden Revisor, aber nicht zum Unternehmen (es muss nur der Partner wechseln)

57
Q

Falls vorher eingeschränkt war und jetzt ordentlich, ab wann muss der leitende Revisor rotieren?

A

7 Jahre ab Beginn der ordentlichen Revision.
(HWP zur eingeschränkten S. 131)

58
Q

Falls ordentlich, dann 2 Jahre Unterbruch mit eingeschränkt und dann wieder ordentlich, zählen die 2 Jahre (Rotierungspflicht des leitenden Revisors)?

A

Nur die Jahre, in denen das Unternehmen der ordentlichen Revision unterlag. Die Jahre der eingeschränkten zählen nicht.

59
Q

Neben der Rotierung (die nur bei ordentlicher Revision stattfindet mit dem leitenden Revisor), gibt es andere Gründe, dass die Rotierung notwendig wird?

A

Wenn die Vertrautheit zwischen Kunden und Prüfer so eng wird, dass die Objektivität und Unabhängigkeit gefährdet oder beeinträchtigt sind, dann sollte der leitende Revisor das Mandat nicht weiterführen, dies gilt für ordentliche und eingeschränkte.

60
Q

Was sind “allgemeine Prüfungen”?

A
  • Befragung zu Änderungen in Darstellungen der JR oder Bewertung
  • Abstimmung Eröffnungs- und Schlussbeständen
  • Einsicht in GV und VR Protokolle
  • Unterzeichnungspflichten: ob JR rechtsgültig unterzeichnet wurde
  • Beurteilung der Jahresrechnung als Ganzes (analytische Prüfungshandlung)
  • Beurteilung nicht korrigierter Fehler
61
Q

Hat man bei eingeschränkter Revision eine Anzeigepflicht bei Kapitalverlust?

A

Nein, das hat man bei einer eingeschränkten Revision allgemein nicht, mit Ausnahme der Überschuldung:

Ist die Gesellschaft offensichtlich überschuldet und unterlässt der Verwaltungsrat die Anzeige, so benachrichtigt die Revisionsstelle das
Gericht.

ABER:
Im Berufsstand und von Juristen wird auch die Meinung vertreten, die „Stellungnahme zum Ergebnis der Prüfung“ gemäss Art. 729b Absatz 1 Ziffer 2 OR könne dahingehend interpretiert werden, dass eine “beschränkte Hinweispflicht” besteht. Die Revisionsstelle muss nur auf diejenigen Gesetzesverstösse hinweisen, die
einen direkten Bezug zur Jahresrechnung aufweisen und dies nur dann, wenn
diese aufgrund der durchgeführten Prüfungshandlungen (z.B. aus der Befragung)
festgestellt wurden. Im vorliegenden Fall ist die “beschränkte Hinweispflicht” gegeben, d.h. die Revisionsstelle zeigt in ihrem Bericht an die Generalversammlung den Verstoss gegen OR 725a an.

62
Q

Die Meier GmbH hatte bisher weniger als 10 Vollzeitstellen und folglich vom Opting-Out Gebrauch gemacht. Neu muss die Jahresrechnung geprüft werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Meier GmbH auch inskünftig über 10 Vollzeitstellen haben wird. Ein Mitarbeiter der Treuhandabteilung Ihrer Firma hat bei der Buchführung der Meier GmbH mitgewirkt.

Welche redaktionellen Erläuterungen machen Sie als Prüfer im Revisionsstellenbericht aufgrund dieser beiden Elemente?

A

Möglicher Berichtswortlaut
„Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung der Meier GmbH für das am 31.12.2022 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Die Vergleichszahlen in der Jahresrechnung wurden nicht geprüft. Für die Jahresrechnung sind die Geschäftsführer verantwortlich, während unsere
Aufgabe darin besteht, diese zu prüfen. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen
Anforderungen hinsichtlich Zulassung und Unabhängigkeit erfüllen. Ein Mitarbeiter
unserer Gesellschaft hat im Berichtsjahr bei der Buchführung mitgewirkt. An der Eingeschränkten Revision war er nicht beteiligt.“

63
Q

Die Anhang AG, bei welcher Sie die Revision der Jahresrechnung durchführen, ist in einen Rechtsstreit verwickelt. Der Verwaltungsrat hat vom involvierten Rechtsberater eine Beurteilung zu diesem Rechtsstreit erstellen lassen. Aus diesem geht hervor, dass der Sachverhalt zu einem Prozess führen wird. Der Rechtsanwalt beurteilt die Erfolgschancen der Anhang AG als gut. Es bestehen offenbar Zweifel, ob die Haftpflichtversicherung den allfälligen Schaden decken wird.

Im Anhang wird der Sachverhalt wie folgt umschrieben: „Rechtsstreitigkeiten: Die Anhang AG wurde von einem Kunden auf Schadenersatz
in der Höhe von TCHF 1’000 verklagt. Die Unternehmensleitung beurteilt die
Schadenersatzforderung als ungerechtfertigt und hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Gemäss erster Einschätzung wird es zu einem Gerichtsprozess kommen, da die Gegenpartei weiterhin auf der Forderung beharrt. In der
Jahresrechnung wurde eine Rückstellung in Höhe von TCHF 50 für Anwaltskosten berücksichtigt. Ein weiterer Rückstellungsbedarf ist zurzeit nicht gegeben. Die Unternehmensleitung beurteilt diese Rechtsstreitigkeit laufend. Sollte der Prozessverlauf entgegen aller Erwartungen zu einer rechtsmässigen Forderung des Schadenersatzes führen, wäre die Fortführung der Gesellschaft gefährdet.“

A

▪ Es besteht eine objektive Unüberprüfbarkeit (Ereignis hängt von der Zukunft ab). Die Auswirkung dieser Unüberprüfbarkeit kann die Fortführung der Gesellschaft gefährden. Die Revisionsstelle muss eine schriftliche Erklärung
des VR/GL verlangen (vgl. Anhang G des Standards) → in diesem Fall liegt diese Einschätzung der Situation vor und wird im Anhang offen gelegt.
▪ Die Revisionsstelle beurteilt diese Einschätzungen. Insbesondere gilt es zu beurteilen, ob diese Einschätzung die vorhandene Unsicherheit hinreichend zum Ausdruck bringt. Dies scheint vorliegend der Fall zu sein.
▪ Aufgrund der hinreichenden Umschreibung der Situation im Anhang kann der Prüfer einen Bericht ohne Einschränkung abgegeben. Es ist jedoch ein Zusatz in Bezug auf diese Bemerkung im Anhang anzubringen.

64
Q

Gibt es einen umfassenden Bericht an den VR bei der eingeschränkten?

A

Nein, gibt es nicht

65
Q

Die Unabhängigkeitsanforderungen sind gemäss RAG für Publikumsgesellschaften strenger als bei der ordentlichen Revision einer Nicht-Publikumsgesellschaft.
Richtig oder falsch?

A

Richtig
im RAG gibt es noch zusätzliche Bestimmungen zum OR

66
Q

Hauptunterschied zwischen Review und eingeschränkte Revision

A
  • Keine Detailprüfung (bei LSE angemessene Detailprüfung)
  • Auftrag vom VR (bei LSE von der GV)
  • Review kennt keine Anzeige zur Überschuldung
67
Q

Was ist Hauptunterschied Prüfstrategie und Prüfungsprogramm zwischen eingeschränkt und ordentlich?

A

Da eingeschränkte Revision keine Prüfungsstrategie erforderlich → direkte Erstellung des Prüfprogramms

68
Q

Berechnung der Steuerrückstellung durch Mitarbeiter der Steuerabteilung
Zulässig bei LSE?

A

Ja, solange das Revisionsteam nicht mitmacht

69
Q

Erstellung Steuererklärung durch Mitarbeiter des Revisionsteams
Zulässig bei LSE?

A

Nicht möglich durch Revisionsteam

70
Q

Anwaltsschaftliche Vertretung in einem Prozess
Zulässig bei LSE?

A

Keine Vertretung erlaubt

71
Q

Führung der Lohnbuchhaltung durch Mitarbeiter der Buchhaltungsabteilung.
Zulässig bei LSE?

A

Ja, aber im Bericht zu erwähnen