PS 200 Flashcards
Was sind die 3 formellen Voraussetzungen nach ISA-CH 220?
Was sind die Voraussetzungen in Bezug auf das prüfende Unternehmen?
Wählbarkeit
Zulassung
Unabhängigkeit
Erwartung an den Abschlussprüfer
Prüfungsrisiken
Integrität der Verantwortlichen im Unternehmen
Prüfungsteam ist kompetent, hat Fähigkeiten, Zeit und Ressourcen
Was ist ISA-CH 220?
Qualitätssicherung bei Abschluss
Neben dem Verständnis der Teilbereiche (bei Konzernen), was muss man vor Mandatsannahme auf jeden Fall, neben diesem Verständnis, abklären, einholen?
Offerten von möglichen TB-Prüfern für die Einsatzmöglichkeit
Im Fall der Wiederwahl, braucht es eine neue Annahmeerklärung?
Wenn die Voraussetzungen gleich sind, nein
Wenn die Voraussetzungen anders sind oder sich das Unternehmen wesentlich geändert hat (neue Struktur, neue Organmitglieder), dann ja
Kann man 1 einzelne Auftragsbestätigung haben sowohl für den Konzernabschluss als auch den ordentlichen Abschluss der Obergesellschaft?
Ja, es wäre sinnvoll gemäss HWP:
Da das Konzernprüfungsteam sowohl den Einzelabschluss einer Obergesellschaft als
auch den konsolidierten Abschluss (Konzernabschluss) als Revisionsstelle prüft, ist eine kombinierte Auftragsbestätigung sinnvoll. Grundsätzlich sind dieselben Bestimmungen der PS zu berücksichtigen wie bei der Prüfung eines Einzelabschlusses (vgl. PS 210).
Muss man jedes Jahr beurteilen, ob die Auftragsfortführung möglich ist?
Ja, grundsätzlich schon, bei grossen Änderungen im Unternehmen und dem Auftrag, muss man sich dies vor allem stellen und sogar eine neue Auftragsbestätigung erstellen.
Welche Standes und Berufsregeln hat die Expertsuisse für Prüfer (gilt bei allen PS, mit wenigen einzelnen Ausnahmen)
- Unabhängigkeit
- Integrität
- Objektivität
- professionelle Kompetenz und Sorgfalt
- Verschwiegenheit
- professionelles Verhalten
- Befolgung von gesetzlichen Vorschriften und Standards
Was sind die “Vorbedingungen zu einer Abschlussprüfung” nach ISA-CH 210
- Ist das Rechnungslegungswerk vertretbar?
- Das Management anerkennt seine Verantwortungen
- für die Erstellung des Abschlusses
- für ein IKS
- Das Management anerkennt, dass es dem Prüfer alle Informationen liefern kann und wird
- das Management weitere Informationen liefern wird falls gefordert
- unbeschränkten Zugriff gewähren wird zu Personen innerhalb der Einheit die Informationen haben
Was muss die Auftragsbestätigung beinhalten nach ISA-CH 210?
- Ziel und Umfang der Abschlussprüfung
- Verantwortlichkeiten des Prüfers
- Verantwortlichkeiten des Managements
- Angaben der Rechnungslegungsgrundsätze
- Hinweis auf die voraussichtliche Form und den voraussichtlichen Inhalt der Berichterstattung
- Erklärung dass Gegebenheiten vorliegen können, unter denen der Vermerk von der aussichtlichen Form und Vermerk abweichen können
Wenn der Abschlussprüfer feststellt, das die durch Gesetz oder andere Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Grundsätze nicht vertretbar wären, kann man den Prüfungsauftrag annehmen?
Ja, aber mit Voraussetzungen:
- Management erklärt sich bereit, zusätzliche Angaben im Anhang zu machen, um zu vermeiden, das der Abschluss irreführend ist.
- in den Bedingungen steht, dass es eine Hervorhebung eines Sachverhaltes nach ISA-CH 706 geben wird mit Verweis auf diese Angaben
- das Prüfungsurteil zum Abschluss nicht die Formulierungen enthält, dass der Abschluss in Übereinstimmung mit den massgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen «in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dargestellt ist» oder «ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt», sofern der Abschlussprüfer nicht aufgrund von Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften das Prüfungsurteil zum Abschluss unter
Verwendung dieser Formulierungen abzugeben hat.
Form und Inhalt der Auftragsbestätigung
Siehe in ISA-CH 210
- Umfang (welche Abschlüsse)
- Gesetze, Rechtsvorschriften, Regelwerke
- Form der Kommunikation von Ergebnissen
- besonders wichtige Prüfungssachverhalte im Vermerk (ISA-CH 701) mitzuteilen
- Tatsache, dass ein unvermeidbares Risiko besteht, dass einige wesentliche falsche Darstellungen nicht entdeckt werden obwohl Prüfung ordnungsgemäss
- Zusammensetzung des Teams und Planung und Durchführung der Prüfung
- Erwartung schriftlicher Erklärungen
- Erwartung, dass Zugang zu Informationen da ist
- Erwartung, dass Entwurf des Abschlusses früh genug verfügbar ist
- Einwilligung des Management, den Prüfer über Tatsachen zu informieren sobald diese aufkommen.
- Grundlage für Honorar
- Bestätigung vom Management über Auftragsbestätigung
Was ist ISA-CH 260?
Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen
Die Auftragsbestätigung gilt für die gesamte Zeit in der die Revisionsstelle eines Unternehmens im Amt ist, in der Regel mehrere Jahre.
Richtig oder falsch
Falsch
Die Auftragsbestätigung grenzt die Verantwortlichkeiten zwischen VR und Revisionsstelle ab.
Richtig oder falsch?
Richtig
Die Annahmeerklärung muss schriftlich erfolgen und dem Handelsregister zur Eintragung vorgelegt werden.
Richtig oder falsch?
Richtig
Der Verwaltungsrat wählt die Revisionsstelle
Richtig oder falsch
Falsch
Die Annahmeerklärung ist jeweils ein Jahr gültig.
Falsch
(nur im ersten Jahr nötig)
Die Revisionsstelle erklärt ihre Mandatsannahme gegenüber dem Verwaltungsrat schriftlich.
Richtig oder falsch?
Falsch
es ist gegenüber der GV
Prüfungsrisiken spielen im Rahmen der Mandatsannahme noch keine Rolle.
Richtig oder falsch
Falsch
sind bereits zu berücksichtigen
In der Auftragsbestätigung wird der Umfang und die Tiefe der Prüfung festgehalten.
Richtig oder falsch
Falsch
Umfang schon, aber nicht die Tiefe
Bei der Mandatsannahme wird zwischen formellen Voraussetzungen und Voraussetzungen in Bezug auf das zu prüfende Unternehmen unterschieden.
Richtig oder falsch?
Richtig
Die Auftragsbestätigung beinhaltet
Ziel, Dauer und Umfang der Abschlussprüfung
Richtig oder falsch?
Falsch
Ziel und Umfang, nicht die Dauer
Die Auftragsbestätigung beinhaltet Ziel und Umfang der Abschlussprüfung
Richtig oder falsch
Richtig
Die Auftragsbestätigung beinhaltet Verantwortung des Abschlussprüfers, des Managements und des Verwaltungsrates
Richtig oder falsch
Richtig