Fusion & verwandte Themen Flashcards

1
Q

Sind Fusionen zwischen Unternehmen der gleichen Rechtsform immer zulässig?

A

Ja, diese sind immer zulässig

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2
Q

Welche 2 Arten von Fusion gibt es?

A
  • Absorbtion (ein Unternehmen verschwindet)
  • Kombination (beide verschwinden und eine neue entsteht)
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3
Q

Ablauf einer Fusion

A

1) Erstellung (ev. Prüfung) des (Zwischen)abschlusses
2) Erstellung Fusionsvertrag & -bericht
3) Beschlussfassung durch Leitung/VR
4) Prüfung durch zugelassenen Revisionsexperten
5) 30 tägige Wartefrist (Information an Gesellschafter und Mitarbeiter)
6) Einladung und Durchführung GV (mit Notar)
7) Anmeldung beim Handelsregisteramt der übernehmenden
8) Schuldenruf und Bestätigung nach FusG Art. 25 (3 Monate Frist ab Rechtswirksamkeit)

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4
Q

Wie lange dauert eine Fusion?

A

2-3 Monate

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5
Q

Was sind die Voraussetzungen für eine KMU Erleichterung bei Fusion, Spaltung und Umwandlung?

A
  • Keine Anleihen
  • Nicht kotiert
  • 2 der 3 Grössen in 2 Jahren nicht überschritten (250 FTE, 40mio Umsatz, 20mio Bilanz)
  • Alle Gesellschafter sagen zu
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6
Q

Welche Erleichterungen hat man mit der KMU Erleichterung bei Fusion, Spaltung und Umwandlung?

A
  • Kein Fusionsbericht / Spaltungsbericht/ Umwandlungsbericht
  • Verzicht Prüfung
  • Verzicht Einsichtsrecht und Einsichtsfrist
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7
Q

Bei Fusion, Spaltung und Umwandlung, wann gibt es eine Prüfpflicht des Fusionsberichtes (oder die anderen 2), Fusionsvertrages und der Fusionsbilanz durch den zugelassenen Revisionsexperten?

A

Bei Fusion und Spaltung, falls die “übernehmende” Gesellschaft eine Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, KommAG) oder Genossenschaft mit Anteilscheinen ist

Unwichtig ist die Rechtsform der übertragenden

Dann gilt die Prüfung für beide (übernehmende und übertragende)

Bei der Umwandlung ist die Prüfung IMMER notwendig (Slides Kapitel 30 S. 51)

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8
Q

Warum kann eine Kapitalerhöhung erforderlich sein bei einer Fusion (auch wenn gar nicht vorgesehen)?

A

Anteils und Mitgliedschaftsrechte müssen gewahrt sein für die Aktionäre der übertragenden Gesellschaft. Hat die übernehmende nicht genügend Anteilsrechte zur Kompensierung, dann muss das Kapital der übernehmenden erhöht werden. Dies ist dann eine Kapitalerhöhung nach OR.

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9
Q

Was sind bei der Fusion die Bestimmungen falls eine der Gesellschaften einen Kapitalverlust oder Überschuldung hat?

A

Fusion zulässig falls die andere Gesellschaft:
- frei verwendbares Eigenkapital im Umfang des Kapitalverlustes und Überschuldung hat
- Rangrücktritt im Umfang des Kapitalverlustes/Überschuldung
- Bestätigung von einem zugelassenen Revisionsexperten, dass die Voraussetzung erfüllt ist

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10
Q

Ist rückwirkende Rechtswirksamkeit bei Fusion möglich und wie?

A

Ja
Grundsätzlich ist die Fusion gültig ab dem Moment der Eintragung in das Handelsregister
Rückwirkung möglich (vor Eintragung) auf letzten Abschluss
Das Steuerrecht akzeptiert es falls es nicht länger als 6 Monate zurückliegt

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11
Q

Welche Rechtsformen dürfen eine Spaltung machen?

A

Nur Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
(Art. 30 FusG)

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12
Q

Welche Spaltungsarten gibt es?

A

Aufspaltung
Abspaltung
Symmetrische vs asymmetrische Auf/Abspaltung

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13
Q

Was ist der Ablauf bei einer Spaltung?

A

1) Erstellung von (Zwischen)Abschluss (geprüft)
2) Erstellung Spaltungsvertrag und bericht
3) Beschluss durch Leitung oder VR
4) Prüfung durch zugelassenen Revisionsexperten
5) Information an Gesellschafter und Mitarbeiter mit 2 Monate Wartefrist
6) Schuldenruf (auch 2 Monate)
7) Einladung und Durchführung GV
8) Anmeldung im Handelsregisteramt

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14
Q

Was sind die Voraussetzungen für eine Erleichterung bei Spaltungen?

A

Es gibt nur die KMU Erleichterung,
aber die Mutter/Tochter Erleichterung und ähnliches wie bei Fusion gibt es nicht

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15
Q

Bei KMU Erleichterung der Spaltung, auf was kann man verzichten?

A

Kein Spaltungsbericht
Keine Prüfung
Kein Einsichtsrecht und Einsichtsfrist

ACHTUNG: auf Schuldenrufe (inkl. Wartefrist) kann NICHT verzichtet werden

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16
Q

Was ist wichtig bei der Spaltung in Bezug zur Wahrung der Anteils und Mitgliedschaftsrechte?

A

Führt oft zu einer Neugründung der übernehmenden oder Kapitalerhöhung bei der übernehmenden

Bei geringen freien Reserven oder asymmetrischen Spaltungen passiert oft eine Kapitalherabsetzung bei der übertragenden

Falls Gründung mit Sacheinlage, Gründerbericht nötig
Falls Kapitalerhöhung (mit Sacheinlage), dann Kapitalerhöhungsbericht

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17
Q

Was gilt bei der Spaltung im Falle eines Kapitalverlustes/Überschuldung?

A

Keine Bestimmungen dazu ob zulässig oder nicht
Gemäss juristischer Lehre ist es aber zulässig solange die Bestimmungen von FusG 6 befolgt werden

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18
Q

Was muss berechnet werden bei der Kapitalerhöhung bei einer Fusion?

A

das Umtauschverhältnis

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19
Q

Wie läuft es mit der Rückwirkung bei Spaltungen?

A

Wie bei der Fusion
Es ist möglich aber darf nicht mehr als 6 Monate vor Eintragung ins Handelsamtsregister zurückliegen

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20
Q

Was ist der zeitliche Ablauf einer Umwandlung?

A

1) Erstellung des (Zwischen)abschlusses (geprüft)
2) Erstellung Umwandlungsplan und Umwandlungsbericht
3) Beschlussfassung durch Leitung oder VR
4) Prüfung des Berichtes durch zugelassenem Revisionsexperten
5) Information Gesellschafter mit 30 Tagen Wartefrist
6) Einladung und Durchführung der GV (mit Notar)
7) Anmeldung beim Handelsregisteramt

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21
Q

Gibt es Erleichterungen bei Umwandlungen?

A

Nur die KMU Erleichterung, aber nicht die Mutter/Tochter Erleichterung analog Fusion

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22
Q

Auf was kann man bei der KMU Erleichterung einer Umwandlung verzichten?

A

Kein Umwandlungsbericht
Keine Prüfung
Verzicht auf Einsichtsrecht und Einsichtsfrist

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23
Q

Was ist bei Umwandlung zu beachten in Bezug zum Thema Kapitalverlust/Überschuldung?

A
  • Bei Umwandlung muss das Kapital gedeckt sein.

Eine Gesellschaft mit Überschuldung kann nicht in eine andere Rechtsform verwandelt werden.
Eine Gesellschaft mit Kapitalverlust kann umgewandelt werden, wenn das Kapital ausreicht um das Mindestkapital der neuen Rechtsform zu decken

Slides Kapitel 30

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24
Q

Was ist das Hauptziel der Prüfung einer Fusion durch die Revisionsstelle?

A

Gesellschafterschutz
Die Rolle des Revisors ist es zu prüfen ob die Rechte der Gesellschafter vor allem der Minderheiten gewahrt ist

(bei der Abschlussprüfung geht es um den Gläubigerschutz)

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25
Q

Welchen Revisor darf man beauftragen für Fusion, Umwandlung und Spaltung?

A

Grundsätzlich immer ein zugelassener Revisionsexperte, bei Publikumsgesellschaften jedoch ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen

Dies muss eingehalten werden, sogar wenn das Unternehmen nicht einer ordentlichen Revision unterstellt ist

Regelung für Stiftungen und Vorsorgeeinrichtungen ist anders

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26
Q

Für eine Fusion, Umwandlung oder Spaltung, reicht die Auftragsbestätigung der Abschlussprüfung?

A

Nein, es benötigt eine separate Auftragsbestätigung

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27
Q

Wer wählt die Revisionsstelle für die Fusion, Spaltung, Umwandlung?

A

Der VR oder die oberste Leitung
(nicht die GV wie bei der Abschlussprüfung)

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28
Q

Was für eine Haftung hat die Revisionsstelle bei der Prüfung der Fusion, Spaltung, Umwandlung?

A

Organähnliche Haftung (haftet auch gegen Dritten)

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29
Q

Sind Doppelmandate für Fusion und Abschlussprüfung zulässig in Bezug zu Unabhängigkeit? (wegen Risiko Selbstüberprüfung)

A

Das Gesetz äussert sich in diesem Fall nicht aus und es wird daher nicht ausgeschlossen

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30
Q

Welche Regeln gelten zu Unabhängigkeit bei Fusion, Spaltung und Umwandlung?

A

Gleiche Anforderung wie bei einer ordentlichen Revision. Es darf kein Risiko von Selbstüberprüfung geben (mit Ausnahme bezüglich Doppelmandat Fusionsprüfung und Abschlussprüfung)

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31
Q

Was ist der wesentliche Bestandteil der Prüfung von Fusion, Spaltung?

A

1) Vertretbarkeit des Umtauschverhältnisses
2) Angemessenheit der Bewertungsmethode

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32
Q

Bei Fusion, Spaltung und Umwandlung, wann ist die Anwesenheit der Revisionsstelle an der GV nötig?

A

Nur wenn das nominelle Kapital der übertragenden Gesellschaft im Rahmen einer Abspaltung herabgesetzt wird

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33
Q

Was muss die Revisionsstelle berücksichtigen, wenn sie mit einer Umstrukturierungsprüferin zu tun hat?

A

Release and Hold Harmless Letter nötig

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34
Q

Welches ist die Hauptfrage bei der Prüfung einer Fusion?

A

Werden die Gesellschafter der beiden (übertragende und übernehmende) wertmässig gleich behandelt?
(Wert bei Austauschverhältnis und Wert der Abfindung)

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35
Q

Was legt der Revisionsexperte im Bericht dar?

A

1) ob die Kapitalerhöhung der übernehmenden Gesellschaft zur Wahrung der Rechte der Gesellschafter der übertragenden genügt
2) ob das Umtauschverhältnis für Anteil vertretbar ist
3) Mit welcher Methode das Umtauschverhältnis bestimmt wurde und warum die Methode angemessen ist
4) Welche Bedeutung anderen Methoden zur Bemessung des Umtauschverhältnisses beigemessen wurde
5) welche Besonderheiten bei der Bewertung zu berücksichtigen waren bei der Festsetzung des Umtauschverhältnisses

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36
Q

Was muss man in Bezug zur Geheimhaltung in den Prüfberichten zu Fusion, Umwandlung und Spaltung berücksichtigen?

A

Kurzberichte gibt es hier nicht, es werden detaillierte Erwägungen erwähnt, jedoch ist der Bericht öffentlich zugänglich beim Handelsregisteramt und daher sind Geheimhaltungsinteressen zu beachten

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37
Q

Muss der Revisionsexperte alles auf Vollständigkeit prüfen bei Fusion, Umwandlung und Spaltung?

A

Nein, nur insoweit es nötig ist um zu beurteilen ob das Umtauschverhältnis vertretbar ist und die Bewertung angemessen ist

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38
Q

Welche Dokumente prüft der Revisionsexperte bei der Fusion?

A

Fusionsvertrag
Fusionsbericht
Fusionsbilanz

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39
Q

Welche Bewertungsrelevante Aspekte müssen berücksichtigt werden?

A
  • absehbare negative Folgen der Fusion sind zu berücksichtigen
  • Synergien sind mit Vorsicht zu betrachten
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40
Q

Muss der Revisionsexperte bei der Fusion eine Bewertung machen?

A

Nein, der Prüfer muss keine eigenständige Bewertung machen.
Aber der Prüfer muss prüfen, was die Gründe sind für die Wahl der Methode

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41
Q

Was muss der Revisionsexperte zur Methode prüfen?

A
  • Was die Gründe sind für die Wahl der Methode
  • Ob die Methode angemessen ist (nicht richtig oder fair, sondern angemessen)
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42
Q

Was heisst “die Methode ist angemessen”?

A
  • sachlich begründbar
  • mit anerkannten Grundsätzen der ordnungsgemässen Unternehmungsbewertung
  • Ergebnis führt zu vertretbaren Resultaten
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43
Q

Muss die Bewertung und das Umtauschverhältnis richtig sein?

A

Nein, es muss nicht richtig oder fair sein, sondern angemessen und vertretbar.
Das Management hat “Ermessensspielraum” und Abweichungen sind in Ordnung so lange diese “vertretbar sind”.
Was jedoch zumindest “richtig” sein muss, dass ist die rechnerische Richtigkeit (innerhalb der gewählten Methode)

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44
Q

Was heisst “das Umtauschverhältnis ist vertretbar” und “was nicht”?

A

wenn es innerhalb einer Bandbreite von “plausiblen” Bewertungsansätzen ist

Unvertretbar ist wenn es “offensichtlich” unrichtig ist oder die Grundlage absolut willkürlich ist mit methodischen Fehlern und kalkulatorischen Fehlern die wesentlich sind

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45
Q

Wenn es bei einer Fusion dazu kommt, dass das Kapital erhöht werden muss, um die Anteile zu wahren, muss neben dem Fusionsbericht, auch eine Prüfbestätigung sein zur Kapitalerhöhung alleine?

A

Ja, da gewisse Handelsregisterämter dies nach OR Art. 652 verlangen

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46
Q

Falls eine Kapitalerhöhung nötig ist für die Fusion, was muss der Prüfer prüfen?

A

ob die Erhöhung der übernehmenden zur Wahrung der Rechte der Gesellschafter der übertragenden genügt

Hier geht es vorab um die mathematische Überprüfung

47
Q

Nach welchem Standard muss die Fusionsbilanz / Zwischenbilanz sein (oft auch mit Erfolgsrechnung)?

A

der handelsrechtliche Einzelabschluss nach OR

48
Q

Muss es bei Fusion eine Zwischenbilanz geben?

A

Wenn der letzte Abschluss mehr als 6 Monate zurückliegt oder wichtige Änderungen in der Vermögenslage eingetreten sind (da dies für die Bewertung vom Unternehmen und für das Umtauschverhältnis wesentlich sein könnte)

49
Q

Ist Prüfung der Fusionsbilanz inbegriffen in der Fusionsprüfung?

A

Nein, es erfolgt separat und nicht im Rahmen der Fusionsprüfung (daher davor)

50
Q

Ist es in Ordnung wenn man eine Fusionsbilanz nach IFRS oder Swiss GAAP FER benutzt?

A

Nein, es muss die handelsrechtliche sein nach OR

51
Q

Ist eine Tochter Mutter Fusion zulässig?

A

Ja, aber es zählt jedoch nicht als Erleichterung wie die Mutter Tochter Fusion.

52
Q

Muss eine Fusion wo die Beteiligung 95% ist von einem Revisor geprüft werden?

A

Ja, hier entfällt nur die Pflicht zum Fusionsbericht und dass der Fusionsvertrag keine Genehmigung der GV braucht (VR reicht) und dies nur für Mutter Tochter Fusion, aber die Prüfpflicht bleibt (Prüfung entfällt nur bei 100% Mutter Tochter).
Dies mit >90% gilt nur für Mutter Tochter (nicht für Schwestern)

53
Q

Bei vollständiger Beherrschung, wo entfällt die Prüfpflicht vollständig?

A

Mutter Tochter
Schwestern

54
Q

Muss die Revisionsstelle ständig überwachen, ob die Unterdeckung gedeckt ist bei der Fusion?

A

Nein, nur zum Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit der Fusion

55
Q

Bei Kapitalverlust/Überschuldung, macht es einen Unterschied ob es die unternehmende oder übertragende betrifft?

A

Nein, spielt keine Rolle welche der beiden diese hat, wichtig dass die andere es deckt

56
Q

Was muss der zugelassene Revisionsexperte prüfen bei einer Spaltung? Gibt es hier einen Unterschied zur Fusion?

A

Spaltungsvertrag (Spaltungsplan)
Spaltungsbericht

FusG erwähnt keine Spaltungsbilanz (im Gegensatz zur Fusionsbilanz) und das Handelsregisteramt erwartet auch keine Spaltungsbilanz (im Gegensatz zur Fusionsbilanz)

Spaltungsbilanz ist jedoch wünschenswert und daher nach PH30 auch Prüfgegenstand

57
Q

Was wird gemäss FusG erwähnt bezüglich Gegenstände im Spaltungsvertrag?

A

in Inventar mit der eindeutigen Bezeichnung, der Aufteilung und der Zuordnung der Gegenstände des Aktiv- und des Passivvermögens sowie der Zuordnung der Betriebsteile; Grundstücke, Wertpapiere und immaterielle Werte
sind einzeln aufzuführen;

58
Q

Bezüglich Methode und Umtauschverhältnis, ist es bei der Spaltung anders als bei der Fusion?

A

Grundsätzlich nicht
aber:
Werden Vermögensteile übertragen, die nicht zwingend einen Betriebsteil bilden müssen, wird die Substanzwertmethode häufiger Anwendung finden als bei der Fusion

59
Q

Was muss man bei Spaltung evtl zusätzlich prüfen im Vergleich zu der Fusion?

A

weitere Gläubiger und Kapitalschutzvorschriften gemäss PH30/67

60
Q

Was muss die Revisionsstelle bei der Umwandlung prüfen?

A

ob die Rechtstellung der Gesellschafter nach der Umwandlung gewahrt sind (Gleichbehandlung) und Einhaltung Vorschriften zu Nominalkapital für die neue Rechtsform
(die Punkte nach FusG Art. 15 finden bei der Umwandlung nicht Anwendung)

61
Q

Gelten für die Prüfung des Spaltungsvertrages und Spaltungsberichtes andere Artikel als bei der Fusion?

A

Nein, das FusG verweist bei der Prüfung dieser Berichte/Verträge auf Artikel 15, was bei der Prüfung des Fusionsberichtes und Fusionsvertrages ist

62
Q

Werden Vermögensübertragungen geprüft?

A

Nein, weil Gesellschafter nicht an der Transaktion beteiligt sind

Jedoch wird dies dann Prüfgegenstand bei der ordentlichen Revision und dort kann der Prüfer beurteilen, ob dies im Anhang korrekt ausgewiesen ist

63
Q

Von wem wird der Fusionsvertrag einer Stiftung geprüft?

A

zugelassener Revisor

64
Q

Was prüft die RS bei der Fusion einer Stiftung?

A

Fusionsvertrag und Bilanz

65
Q

Was ist das Ziel einer Fusionsprüfung bei einer Stiftung?

A

ob Rechtsansprüche der Destinatäre gewahrt sind
ob Forderungen von Gläubigern bekannt oder zu erwarten sind

66
Q

Wann dürfen Stiftungen fusionieren?

A
  • sachlich gerechtfertigt
  • die Fusion der Wahrung und Durchführung des Stiftungszweckes dient
  • Rechtsansprüche der Destinatäre sind gewahrt
  • bei Zweckänderung gilt ZGB Art. 86
67
Q

Wann dürfen Vorsorgeeinrichtungen fusionieren?

A
  • nur zulässig wenn Vorsorgezweck und die Rechte/Ansprüche der Versicherten gewahrt sind
68
Q

Wer muss die Fusion von Vorsorgeeinrichtungen prüfen?

A
  • ein Experte für die berufliche Vorsorge
  • von der Kontrollstelle
69
Q

Welche Dokumente werden bei der Fusion von Vorsorgeeinrichtungen geprüft?

A

Fusionsvertrag
Fusionsbericht
Bilanz

70
Q

Dürfen sich Vorsorgeeinrichtungen umwandeln?

A

Ja, in eine Stiftung

71
Q

Gibt es Erleichterung bei Prüfung von Fusionen bei Stiftungen und Vorsorgeeinrichtungen? Gibt es eine KMU Erleichterung?

A

Nein
Nein

72
Q

Welche Erleichterung (nicht KMU) gibt es? Was wird erleichtert?

A

Nur bei Fusion!!! (KMU gibt es bei allen drei)

  • Mutter Tochter 100% oder Tochter Tochter
    ==> Kein Fusionsbericht
    keine Prüfung vom Fusionsvertrag durch die RS
    kein Einsichtsrecht zu gewähren
    kein GV Beschluss
  • Mutter Tochter mind. 90% und Abfindung an Minderheiten und keine Nachschusspflichten oder persönliche Haftungen
    ==> Kein Fusionsbericht
    kein GV Beschluss
    (Achtung: Prüfpflicht bleibt hier)

Achtung: Tochter Mutter, da gibt es keine Erleichterung

73
Q

Welche rechtlichen Schritte müssen für die Fusion der Alpha in die Beta
durchgeführt werden? Welche Dokumente sind gemäss Fusionsgesetz
erforderlich?

A
  • ob eine Zwischenbilanz vorliegt (6 Monate Frist bei Fusion)
  • Prüfung ob erleichterte Fusion
  • Einsichtsrecht und Wartefrist
  • Anmeldung und Eintragung

Unterlagen:
Fusionbericht
Fusionsvertrag
Fusionsbilanz
Prüfungsbericht
Fusionsbeschluss

74
Q

A fusioniert in B
2 Aktionäre haben 33% Anteile an A
1 Aktionär hat 33% Anteil an A, aber auch 20% an B

Erfordert die Fusion eine Kapitalerhöhung bei der Beta? Falls ja, welche rechtlichen Schritte müssen durchgeführt werden? Welche Dokumente sind
erforderlich?

A

Da die A untergeht (übertragende), müssen die Aktionäre von A Anteil bei der B erhalten
Daher ist Kapitalerhöhung nötig, ausser B hat genügend “Eigene Aktien”

Gemäss FusG Art. 9 entfallen jedoch die OR Vorschriften zu Sacheinlagen und Kapitalerhöhung:
Kein Sacheinlagevertrag
Kein Kapitalerhöhungsbericht/Gründungsbericht
Keine Prüfung Kapitalerhöhungsbericht
VR-Beschluss: umstritten

75
Q

Bei Kapitalerhöhung innerhalb einer Absorptionsfusion, gelten die gleichen Bestimmungen wie bei der ordentlichen Kapitalerhöhung?

A

Nein, FusG 9 erwähnt einen Dispens:
- Kein Sacheinlagevertrag, ersetzt durch Fusionsvertrag
- Kein Gründungsbericht oder Kapitalerhöhungsbericht und keine Prüfbestätigung dazu, ersetzt durch Fusionsbericht und Prüfbestätigung des Fusionsberichtes/-vertrags
- Die alten Bestimmungen zu genehmigter Kapitalerhöhung nach Art. 651 gelten sowieso nicht mehr da es das nicht mehr gibt

76
Q

Gibt es eine Alternative (gemäss Fusionsgesetz) zu einer Kapitalerhöhung?

A

Gemäss FusG Art.8 kann man zwischen Mitgliedschaftsrechten oder Abfindung wählen.

Zwangsweise Abfindung möglich falls im Fusionsvertrag so vorgesehen, aber auch nur zulässig falls 90% der Stimmen der übertragenden zugestimmt haben.
Abfindung muss nicht zwingend in Geld sein

77
Q

Alpha AG und Beta AG fusionieren (Beta AG übernimmt)
Diese sind unabhängig voneinander
Einzeln unterschreiten die beiden die KMU Schwellen (und nicht kotiert, keine Anleihen), zusammen wird es überschritten
1. Ist eine Prüfung der Fusion notwendig?

A

Ja, warum?
Weil die übernehmende eine Kapitalgesellschaft ist (eine AG)
Erleichterung gibt es hier nicht, da es keine Schwestern zu 100% sind oder Mutter Tochter 100%

KMU Erleichterung möglich da die übernehmende dies erfüllt, braucht aber Zustimmung der Gesellschafter zuerst

78
Q

Alpha AG und Beta AG fusionieren (Beta AG übernimmt)
Diese sind unabhängig voneinander
Einzeln unterschreiten die beiden die KMU Schwellen (und nicht kotiert, keine Anleihen), zusammen wird es überschritten
2. Kann auf die Prüfung verzichtet werden?

A

Nein, warum?
die beiden sind unabhängig voneinander und daher keine Erleichterung (Schwestern/Mutter Tochter).

Möglichkeit des Verzichtes als KMU, da die beiden KMUs (einzeln) sind (keine Anleihen, nicht kotiert, nicht 2 Grössen in 2 Jahren überschreiten), aber bedarf Zustimmung aller Gesellschafter.

79
Q

Alpha AG und Beta AG fusionieren (Beta AG übernimmt)
Diese sind unabhängig voneinander
Einzeln unterschreiten die beiden die KMU Schwellen (und nicht kotiert, keine Anleihen), zusammen wird es überschritten.
Kommt eine konsolidierte Betrachtungsweise bei der Bestimmung der KMU Erleichterungen zur Anwendung?

A

Nein
Grundsätzlich ist der handelsrechtlich erstellte Einzelabschluss massgebend und nicht die Bilanz nach Swiss GAAP FER oder IFRS.

80
Q

Alpha AG und Beta AG fusionieren (Beta AG übernimmt)
Welche der beteiligten Gesellschaften muss was prüfen lassen?

A

Die beiden prüfen den gemeinsamen Fusionsvertrag, Fusionsbericht und die Fusionsbilanz (falls keine Erleichterung) falls die übernehmende eine Kapitalgesellschaft ist

81
Q

Welche fachliche Qualifikationen gelten für den Fusionsprüfer?

A

Die Fusionsprüfung ist durch einen zugelassenen Revisionsexperten (Art. 15 Abs. 1 FusG) durchzuführen. Die fachlichen Voraussetzungen für einen zugelassenen Revisionsexperten richten sich nach dem Revisionsaufsichtsgesetz.
▪ Die fachliche Voraussetzung ist auch dann zu erfüllen, wenn die involvierte Gesellschaft
nicht der ordentlichen Revision gem. Art. 727 OR unterliegt.
▪ Bei Publikumsgesellschaften gemäss Art. 727 Abs. 1 Ziff. 1 OR erfolgt die Prüfung durch
ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen (nicht in FusG sondern Auslegung der TK in Anlehnung an Art. 727b Abs. 1 OR

82
Q

Wer wählt den Fusionsprüfer?

A

Soweit die Statuten ausnahmsweise nichts anderes vorsehen, bestimmt das oberste
Leitungs- oder Verwaltungsorgan des betroffenen Rechtsträgers, wer die Prüfung vornimmt, nicht dessen GV, welche die Revisionsstelle wählt.

83
Q

Welche gesetzlichen Unabhängigkeitsvoraussetzungen gelten? (Fusionsprüfung)

A

Der Prüfer darf nicht seine eigene Arbeit überprüfen. (PH30/10)
Falls der Prüfer bei der Bestimmung des Umtauschverhältnisses mitgewirkt hat (Bewertung, Fairness Opinion), dann wäre bei der Prüfung ein Risiko von Selbstüberprüfung

84
Q

Fusionsoprüfung:
Darf der Prüfer gleichzeitig mit der Due Diligence Prüfung befasst sein?
Darf der Prüfer gleichzeitig mit der Bewertung eines oder beider Unternehmen befasst sein?
Darf der Prüfer gleichzeitig eine Fairness Opinion abgeben?

A

Hier stellt sich nur die Frage, ob der Revisor seine eigene Arbeit überprüft oder nicht. Falls nicht, dann darf er es prüfen.

85
Q

Fusionsprüfung:
Darf der Prüfer gleichzeitig Revisionsstelle sein?

A

Das Gesetz äussert sich nicht zur Frage der Unabhängigkeit, bei gleichzeitiger
Tätigkeit als Revisionsstelle einerseits und als Fusions-, Spaltungs- oder Umwandlungsprüfer andererseits. Es ist im konkreten Einzelfall zu entscheiden, ob ein Doppelmandat die Unabhängigkeit der Revisionsstelle gefährdet (PH30/11)

86
Q

Können die an der Fusion beteiligten Gesellschaften einen gemeinsamen
Revisionsexperten bestellen?

A

Die an einer Fusion oder Spaltung beteiligten Gesellschaften können einen
gemeinsamen Revisionsexperten bestellen (Art. 15 Abs. 1 FusG).

87
Q

Fusionsprüfung:
Was sind die Folgen mangelnder Unabhängigkeit?

A

□ Bericht ist grundsätzlich gültig
□ Prüfung ist nicht schon wegen mangelnder Unabhängigkeit falsch
□ Haftung für Kosten und Schäden wegen mangelnder Unabhängigkeit
□ Fusion ist möglicherweise anfechtbar (Art. 106 FusG)
□ Aktionär kann Überprüfung durch den Richter verlangen (Art. 105 FusG)

88
Q

Wofür haftet der Fusionsprüfer?

A

Grundsatz: Alle mit der Prüfung der Fusion, der Spaltung oder der Umwandlung befassten Personen sind sowohl den Rechtsträgern als auch den einzelnen Gesellschaftern sowie Gläubigern für den Schaden verantwortlich, den sie durch absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten verursachen (Art. 108 Abs. 2
FusG).

89
Q

Gegenüber wem haftet der Fusionsprüfer

A

Obwohl im Auftrag
haftet als Organ
Haftung nicht nur gegen Auftraggeber (Gesellschaft), sondern auch Gesellschafter und Gläubiger

90
Q

Fusionsprüfung
Was sind die Haftungsvoraussetzungen?

A

□ Pflichtverletzung: jede Verletzung einer Pflicht, die dem Schutz der Gesellschaft, der Gesellschafter und der Gläubiger dient, auch solchen, die sich nicht direkt aus dem FusG ableiten lassen (z.B. Unabhängigkeitsvorschriften)
□ Schaden: Differenz zwischen dem hypothetischen Vermögensstand ohne schädigendes Ereignis und dem tatsächlichen Vermögensstand des Geschädigten (Verminderung der Aktiven / Vergrösserung der Passiven sowie entgangener Gewinn)
□ Adäquater Kausalzusammenhang
□ Verschulden: jedes Verschulden

91
Q

Fusionsprüfung und Haftung:
Welches sind die grössten Gefahren und wie kann man diesen begegnen?

A

□ Unklarer Auftrag bezüglich Sachverhalt und/oder Prüfungsziel
□ «Expectation gap«
□ Unklare Verantwortlichkeiten / zeitliche Verhältnisse
□ Ungenügende Informationen / zu wenig Zeit / Kostendruck
□ Fehler bei der Prüfung (Prüfungshandlung, Berichterstattung und Dokumentation)

92
Q

Fusion
Braucht es eine Auftragsbestätigung?

A

Grundsätzlich reicht eine mündliche Vereinbarung; eine schriftliche
Auftragsbestätigung ist jedoch zu empfehlen (Beweis).

93
Q

Fusion:
Was ist der Zweck einer Auftragsbestätigung?

A

-klaren Umschreibung des Auftrages
-der Regelung der Verantwortlichkeiten
- Regelung der übrigen Modalitäten des Auftrages.

Die Auftragsbestätigung ist ein Risikomanagement-Instrument.

94
Q

Fusion
Was ist ein sinnvoller Inhalt einer Auftragsbestätigung?

A

Vgl. PH30, Ahnang 1, Beispiel 1.1

95
Q

Dient das FusG dem Gesellschafter- oder dem Gläubigerschutz?

A

Es geht bei der Fusionsprüfung um Gesellschafter-, insbesondere
Minderheitenschutz. Der Gläubigerschutz ist nur ein Nebeneffekt (Art. 15 Abs. 4 FusG).

96
Q

Was ist das Ziel der Fusionsprüfung?

A

Wahrung der Mitgliedschafts- und Anteilsrechte der Gesellschafter, vor allem der Minderheiten

Es geht materiell nur um eine Frage: „Werden die beteiligten Gesellschafter
wertmässig gleich behandelt?“ Es geht nicht darum, einseitig auf das „Genügen“ für eine
Partei zu prüfen, sondern neutral um die Prüfung der „Vertretbarkeit“ unter Wahrung der
Interessen aller Gesellschafter der involvierten Parteien. Es geht nicht darum, ob
Fusionsvertrag „state of the art“ ist, den Minimalinhalt gem. Art 13 FusG aufweist oder
vollständig ist

97
Q

Was ist der Kern der Fusionsprüfung?

A

Prüfung von:
Vertretbarkeit des Umtauschverhältnisses
Angemessenheit der Bewertung

98
Q

Was ist Prüfgegenstand der Fusionsprüfung?

A

rt. 15 FusG (bzw. Art 40 bei Spaltung und Art. 62 bei Umwandlung) legt für die Fusionsprüfung den Prüfungsgegenstand (zu prüfende Unterlagen) sowie den Inhalt der Berichterstattung fest. Aus letzterem leitet sich der Inhalt der Prüfung ab. Prüfungsgegenstand ist somit nach Art. 15. Abs. 1 FusG der Fusionsvertrag, der Fusionsbericht (sofern dieser von der betreffenden Gesellschaft überhaupt zu erstellen ist) sowie die Fusionsbilanzen der beteiligten Gesellschaften. Soweit der Revisionsexperte im Hinblick auf seine Berichtspflichten nach Art. 15 Abs. 4 lit. a bis e weitere Auskünfte oder Unterlagen verlangt, werden auch diese zum Gegenstand der Fusionsprüfung.

99
Q

Was ist der Inhalt der Fusionsprüfung?

A

Grundsätzlich sagt FusG nicht viel dazu.
Aber nach Art. 15
□ Der Fusionsvertrag kann bspw. folgende prüfungsrelevante Hinweise enthalten:
Umtauschverhältnis, Ausgleichszahlung, Abfindung, gewährte Rechte und weiter Vorteile, Zeitpunkt.
□ Der Fusionsbericht kann u.a. Hinweise auf folgende prüfungsrelevante Aspekte aufführen: Begründung für Abfindung, Besonderheiten der Bewertung, Umfang der Kapitalerhöhung, Nachschusspflichten, Pflichten einer neuen Rechtsform.
□ Die Fusionsbilanzen kann bewertungsunterstützende Informationen liefern.
□ Achtung: Fusionsvertrag, Fusionsbericht und Fusionsbilanzen unterliegen keiner umfassenden Prüfung, sondern nur einer Prüfung im Hinblick auf ihre bewertungsunterstützende Information.

100
Q

Fusion
Was ist der Inhalt des Prüfberichts und muss der Bericht schriftlich abgegeben
werden?

A

Art. 15 Abs. 4 FusG zählt in lit. a bis e diejenigen Punkte auf, die in einem schriftlichen Bericht darzulegen sind. Somit legen die Berichtspflichten des Revisionsexperten im Prüfbericht zwangsläufig auch den Inhalt der Fusionsprüfung fest.

101
Q

Fusion
Welches ist der massgebende Zeitpunkt für die Unternehmensbewertung?

A

Der massgebende Zeitpunkt für die Unternehmensbewertung sollte möglichst
nahe am Zeitpunkt des Handelsregistereintrages gewählt werden

102
Q

Wie berechnet man das Umtauschverhältnis

A

1) Zuerst die Bewertungsmethoden (Substanzmethode, DCF, MW)
2) Dann Wert pro Unternehmen durch Anzahl Aktien für beide Unternehmen gesondert ===> Wert pro Aktie der übernehmenden und der übertragenden
3) Wert pro Aktie der übertragenden / Wert pro Aktie der übernehmenden = Anzahl Aktien der übernehmenden die an die Aktionäre der übertragenden gegeben werden müssen

103
Q

Wie berechnet man die Kapitalerhöhung bei einer Absorptionsfusion?

A

1) mit dem Umtauschverhältnis weiss man wie viele Aktien der übernehmenden es braucht für jede Aktie der übertragenden
2) Anzahl Aktien übertragenden * Umtauschverältnis (z.B. 3 Aktien pro Aktie der übertragenden)
3) Anzahl Aktien * Nominalwert der übernehmenden pro Aktie

104
Q

Welches ist der massgebende Zeitpunkt für die Unternehmensbewertung (letzte geprüfte Bilanz, Zwischenbilanz, Handelsregistereintrag etc.)?

A

Massgebender Zeitpunkt für die Unternehmensbewertung ist nach der
Vorstellung des Gesetzgebers der Zeitpunkt des Abschlusses des Fusionsvertrages.

105
Q

Spielt es nach FusG eine Rolle, welche der beteiligten Gesellschaften einen
Kapitalverlust oder eine Überschuldung ausweist?

A

Es spielt keine Rolle, welche der beteiligten Gesellschaften einen Kapitalverlust oder eine Überschuldung aufweist (Art. 6 FusG).

106
Q

In welchem Umfang muss die gesunde Gesellschaft über frei verwendbares
Eigenkapital verfügen bzw. müssen Rangrücktritte der Gläubiger vorliegen

A

im Umfang der Unterdeckung und gegebenenfalls der Überschuldung
oder der Rangrücktritt in diesem Umfang

107
Q

Wie definiert sich der Kapitalverlust gem. FusG und worin liegen die Unterschiede im Vergleich zu Art. 725 Abs. 1 OR?

A

Gem. PH 30/40ff ist bei der Berechnung des Kapitalverlusts im Zusammenhang mit einer Sanierungsfusion auf den Wortlaut gem. Art. 6 FusG abzustellen. Die Berechnung gem. Art. 725 Abs. 1 OR und Art. 6 Abs. 1 FusG sind gleich.

108
Q

Was sind gesetzliche und was sind freie Reserven resp. frei verwendbares Eigenkapital

A

Die gesetzlichen Reserven umfassen jene Reserven, die einer Ausschüttungssperre unterliegen. Frei verwendbares Eigenkapital ist jenes Eigenkapital, das keiner Ausschüttungssperre unterliegt. (PH 30/44).

109
Q

Fusion
Richtet sich die Frage nach der Höhe der Überschuldung nach Fortführungs und/oder nach Liquidationswerten?

A

Die Frage, ob sich die Höhe der Überschuldung nach Fortführungs- oder Liquidationswerten bestimmt, hängt davon ab, ob und wie das Unternehmen nach erfolgter Fusion weitergeführt wird.

110
Q

Fusion
Zu welchem Zeitpunkt muss die genügende Deckung durch frei verwendbares
Eigenkapital oder durch Rangrücktritte gegeben sein?

A

Der Zeitpunkt der Fusion ist massgebend. Die Höhe des Kapitalverlustes oder der Überschuldung einerseits und die Höhe des tatsächlich frei verwendbaren Eigenkapitals sind deshalb möglichst nahe zum Zeitpunkt der Fusion zu bestimmen

111
Q

Muss der zugelassene Revisionsexperte eine Bestätigung im Zusammenhang mit Art. 6 Abs. 1 FusG abgeben?

A

Hier geht es um Kapitalverlust und Überschuldung bei Fusion. (eine der beiden Gesellschaften)
Gemäss dem nächsten Absatz, muss ein befähigter Revisor (zugelassener Revisionsexperte) bestätigen, dass:

wenn diese über frei verwendbares Eigenkapital im Umfang der Unterdeckung und gegebenenfalls der Überschuldung verfügt. Diese Voraussetzung entfällt, soweit Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften im Rang hinter alle anderen Gläubiger zurücktreten.

Die Bestätigung muss NICHT ZWINGEND vom Fusionsprüfer sein, kann auch ein anderer sein.

112
Q

Fusion
Muss eine Bestätigung (bei Kapitalverlust/Überschuldung) auch bei erleichterter Fusion gem. Art. 23 FusG abgegeben werden?

A

Ja, Art. 6 Abs. 2 FusG ist abschliessend und enthält keine Ausnahmen.

113
Q

Voraussetzung damit Vermögen als Sacheinlagen aktiviert wird?

A

Art. 634

Gegenstände einer Sacheinlage gelten als Deckung, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

1.
Sie können als Aktiven bilanziert werden.
2.
Sie können in das Vermögen der Gesellschaft übertragen werden.
3.
Die Gesellschaft kann nach ihrer Eintragung in das Handelsregister sofort als Eigentümerin frei darüber verfügen oder erhält, im Falle eines Grundstücks, einen bedingungslosen Anspruch auf Eintragung in das Grundbuch.
4.
Sie können durch Übertragung auf Dritte verwertet werden.

114
Q

Was ist eine Voraussetzung, dass das Vermögen bei einer Liquidation verteilt wird ab Schuldenruf?

A

OR Art. 745

Die Verteilung darf frühestens nach Ablauf eines Jahres vollzogen werden, von dem Tag an gerechnet, an dem der Schuldenruf ergangen ist.633

3 Eine Verteilung darf bereits nach Ablauf von drei Monaten erfolgen, wenn ein zugelassener Revisionsexperte bestätigt, dass die Schulden getilgt sind und nach den Umständen angenommen werden kann, dass keine Interessen Dritter gefährdet werden.634