PolizR- einstweiliger Rechtsschutz Flashcards

1
Q

Besonderheit: Behörde hat sofortige Vollziehung nach §80 II Nr.4 angeordnet

A
  • etwaige Rechtsbehelfe haben KEINE aufsch Wirkung

- VA ist daher bereits verbindlich obwohl dieser noch nicht in Bestandskraft erwachsen ist

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Grds aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen §80 I 1

A
  • grds haben eingelegte Rechtsbehelfe (Widerspr/Anf.klage) eine aufsch Wirkung, §80 I 1
  • durch aufsch Wirkung kann Behörde die von ihr erlassene Verfügung so lange nicht vollstrecken, wie noch nicht über eingelegten Rechtsbehelf entschieden wurde
  • ABER: bei VA aus §80 II Nr.1-3 können eingelegte Rechtsbehelfe von Gesetzes wegen keine aufsch Wirkung entfalten
  • ABER: §80 II Nr.4: Behörde kann VA für sofort vollziehbar erklären u dem Rechtsbehelf die aufsch Wirkung nehmen
  • > Betroffene muss trotz eingelegten Rechtsbehelf jederzeit mit Vollziehung rechnen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Wie kann sich Betroffene gg die Gefahr einer sofortigen Vollziehung wehren?

A
  • Betr kann sich gg eventuell drohende unrechtm Vollstreckung wehren, indem er durch einen Antrag vor Gericht für seine eingelegten Rechtsbehelfe eine aufsch Wirkung erbittet u damit zumind vorläufig drohende Vollstr abwendet
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Abgrenzung §80 V zu §123

A
  • innerhalb der statthaften Antragsart abzugrenzen
  • richtet sich danach ob im Hauptsacheverfahren eine Anf.- od Verpf.situation besteht
  1. §80 V (Antrag auf Wiederherst)
    - Betr kann nur erreichen, dass der von ihm bereits eingelegten Rechtsbehelf eine aufsch Wirkung bekommt (Hemmung)
    - zB ein verhängtes Aufenthaltsverbot soll so schnell wie mögl weg
    - RMK des VA wird geprüft u RG-Abwägung vorgenommen
  2. §123 (einstweilige Anordnung)
    - bestehende Rechtslagen können gesichert od eine Erweiterung des Rechtskreises des Antragstellers kann erreicht werden
    - Regelungsanspr u Regelungsgrund erforderl, welche beide glaubhaft gemacht werden müssen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Schema: Zul.keit: Antrag auf Wiederherstellung der aufsch Wirkung §80 V 1 Alt.2

A

A. Zul.keit
I. Verw.rechtsweg §40 I 1
II. statth ANTRAGSart (Abgrenzung §80 V (Anf.) zu §123 (Verpfl)): begehrt wird einstweiliger Rechtsschutz
III. Antragsbefugnis §42 II analog
IV. Zust Gericht
- sachl: §80 V (Gericht der Hauptsache)
- örtl: §52 Nr.3 VwGO, §1 II AGVwGO, 11 I LVG

V. Beteiligten-/Prozessfhkeit §§61, 62
VI. Richtiger Antragsgegner §78 I Nr.1 analog
VII. Rechtsschutzbedürfnis

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

§80 V 1 Alt.2

Antragsbefugnis §42 II analog

A

antragsbefugt ist, wer iRd Anf.klage klagebefugt ist

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

§80 V 1 Alt.2

Fälle von mögl fehlenden Rechtsschutzbedürfnis

A
  • > entfällt wenn schnelleres od einfacheres Mittel zur Verfügung steht
    a. §80 VI: Rechtssch.interesse entfällt wenn zuvor ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der Behörde nach §80 V gestellt werden müsste. Gem §80 VI ist ein solcher Antrag nur für den Fall des §80 II Nr.1 vorgesehen
    b. wenn Klage in der Hauptsache offensichtl unzul ist (zB Frist nicht eingehalten, ABER: Jahresfrist bei fehlender od unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung §58 II)
    c. Rechtsschutzinteresse nur, wenn gem §80 I 1 Anf.klage erhoben wurde? (-) Wortlaut des §80 V verzichtet bei Anf.klage darauf
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

§80 V 1 Alt.2

Ist mit dem Antrag auf Wiederherstellung der aufsch Wirkung auch die Einlegung eines Widerspruchs erforderl?

A
  • hM/ Rspr (+)
    (+) Zweck des §80 V ist die Wiederherstellung der aufsch Wirkung eines Widerspruchs -> dafür muss jedoch auch ein Widerspruch eingelegt worden sein, dessen aufsch Wirkung wiederhergestellt werden kann (spätestens mit Antrag zu erheben)
    (+) Wortlaut “aufsch Wirkung des Widerspruchs wird angeordnet/ wiederhergestellt”
    (-) nicht vereinbar mit dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes, wenn trotz Bedürfnis nach einstweiligem Rechtsschutz erstmal Widerspruch erhoben werden muss, der nicht mal aufsch Wirkung hat-> reiner Formalismus
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

OS: Begründetheit §80 V 1 Alt.2

A

Ein Antrag gem §80 V ist im Falle der Anordnung der sofortigen Vollziehung eines VA gem §80 IV Nr2 begründet,
wenn diese form fehlerhaft ist ODER
eine seitens des Gerichts vorzunehmende Interessensabwägung ergibt, dass das priv Interesse des Adressaten an der aufsch Wirkung des Widerspruchs/ Anf.klage das öffentl Interesse an der sofortigen Vollziehung des VA überwiegt.

Ob dies der Fall ist, richtet sich primär danach, welche Erfolgsaussichten der Widerspr/Anf.klage hat.

Erweist sich VA bei summarischer Prüfung als offensichtl rechtm u eilbedürftig, überwiegt das öffentl Interesse an der sofortigen Vollziehung des VA.
Ist VA hingegen offensichtl rw, überwiegt das priv Interesse an der Wiederherstellung der aufsch Wirkung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Wann überwiegt das öffentl Interesse an sofortiger Vollziehung bzw das private Interesse an aufsch Wirkung des Widerspruchs?

A

richtet sich primär danach, welche Erfolgsaussichten der Widerspr/Anf.klage hat.

Erweist sich VA bei summarischer Prüfung als offensichtl rechtm u eilbedürftig, überwiegt das öffentl Interesse an der sofortigen Vollziehung des VA.
Ist VA hingegen offensichtl rw, überwiegt das priv Interesse an der Wiederherstellung der aufsch Wirkung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Gekürzter OS: Begr.heit §80 V

A

Der Antrag nach §80 V ist begründet, wenn die Anordnung auf sofortige Vollziehung (formell) rw ist U/OD nach Abwägung der betr Interessen das Interesse des Betr an der Aussetzung der sofortigen Vollziehung das Interesse der Allg.heit an der sofortigen Vollziehung überwiegt.
Letzteres ist der Fall, wenn nach summarischer Prüfung der Rechtsbehelf der Hauptsache Aussicht auf Erfolg hat

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Schema: Begr.heit: Antrag auf Wiederherstellung der aufsch Wirkung §80 V 1 Alt.2

A

I. Formelle RWK/ RMK

  1. Zust.keit §80 II 1 Nr.4 (Behörde die VA erlassen hat)
  2. Verfahren (Problem: Anhörung)
  3. Form §80 III 1 (bes schriftl Begründung)
    - zB Verweis auf Sicherheitsrisiko

II. Interessensabwägung

  1. EGDL des VA (zB Platzverweis)
  2. Form RMK des Bescheids (Platzverweis)
    a. Zust.keit §§60 I, 66 II, 62 IV 1 PolG
    b. Verfahren (Anhörung, ggf Heilung §45 VwVfG)
    c. Form
  3. Mat RMK des Bescheids
    a. TB-Voraussetzungen
    b. RF: Ermessensentscheidung
    aa. Ermessensausfall/-fehlgebrauch/-überschreitung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

OS: Statthaftigkeit Antrag auf aufsch Wirkung §80 V

A

A begehrt vorläufigen Rechtsschutz nach §80 V 1 VwGO.
Als Verfahrensarten im einstweiligen Rechtsschutz kommen grds §80 V 1 sowie §123 I in Betracht.
Gem. §123 V ist der Antrag nach §80 V vorrangig zu prüfen.
Dieser ist in Fällen statthaft, in denen das Hauptsacheverfahren auf die Aufhebung eines belastenden VA gerichtet ist und die Anfechtungsklage statthaft ist.

Achtung: liegt ein belastender VA vor? od Allg.verfügung?

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

OS: Statthaftigkeit Antrag auf aufsch WIrkung §80 V

Abgrenzung Anordnung zu Wiederherstellung

A

Für den vorläufigen Rechtsschutz nach §80 V ist zw 2 Verfahren zu unterscheiden: die Anordnung u die Wiederherst der aufsch Wirkung.
Die Anordnung kommt nur in den Fällen des §80 II Nr.1-3 in Betracht, während die aufsch Wirkung im Falle des §80 IV wiederhergestellt wird.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Wann ist die sofortige Vollziehung im öff Interesse grds geboten?

A
  • wenn der Widerspruch offensichtl unbegründet ist, weil dann ein schutzwürdiges Interesse an der Aussetzung fehlt
  • ein öffentl Interesse an sofortigen Vollziehung ist zu verneinen, wenn Widerspr offensichtl begründet ist
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Schema: Begründetheit einstweilige Anordnung §123

A
  1. Anordnungsanspr
    - es besteht ein subj-öff Recht auf die Anordnung
  2. Anordnungsgrund
    - Anspr bedarf nach den Gesamtumständen einer zügigen Durchsetzung, da sonst erhebl Nachteile drohen
    - Interessensabwägung zw Belangen des Antr.stellers u öff Interesse
  3. Glaubhaftmachung
    - Antragsteller muss glaubhaft machen, dass ihm Anspr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zusteht u Grund vorliegt
    - durch summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache
  4. keine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache
    - einstweilige Rechtsschutz darf grds nicht das gewähren, was nur im Hauptsacheverfahren erreicht werden kann
    - Vorwegnahme ist nur dann zulässig, wenn Antragsteller sonst Nachteile erleiden würde, die in der Hauptsache nicht mehr ausgeglichen werden können od unzumutbar wären
17
Q

§123 Einstweilige Anordnung

- wann darf Hauptsache ausnahmsweise durch einstweilige Anordnung vorweg genommen werden?

A

= wenn die Entscheidung in der Hauptsache so spät käme, dass für den Antragsteller ein obsiegendes Urteil wertlos wäre

  • zB bei Entscheidungen für Lebensweg (Schuld-/ Ausbildungsrecht), Bedrohung der wirt Existenz u termingebundenen Ansprüchen (Nutzung einer öff Einrichtung für einen Parteitag)
  • unzumutbar Hauptsache abzuwarten
18
Q

§80 V VwGO
Kann ein Antrag auf Wiederherstellung der aufsch Wirkung bereits deswegen abgelehnt werden, weil der angegriffene VA offensichtl rm ist (Rechtsmittel in Hauptsache hat keine Aussicht auf Erfolg) od muss darüber hinaus ein bes Interesse an der sofortigen Vollziehung bestehen?

A

a. zusätzl ist bes Interesse an der sofortiger Vollziehung nötig
(+) §80 II 1 Nr.4 setzt ein solches Interesse voraus

b. kein zusätzl bes Interesse ist nötig, da mit der offensichtl RMK des angegriffenen VA grds ein überw öff Interesse an sofortiger Vollziehung besteht
- > Streit ist nicht zu entscheiden, wenn an der sofortigen Vollziehung so od so ein bes öff od privates Interesse besteht

19
Q

§80 V 3 VwGO: “ist der VA im Zeitpkt der Entscheidung schon vollzogen, so kann das Gericht die Aufhebung der Vollziehung anordnen”

  • > VA der sofortigen Vollziehung zugrunde liegt ist mittlerweile rw geworden u Betroffener will nun Beseitigung
  • zB Einweisungsverfügung ist rw, weil mittlerweile Hotelzimmer frei geworden sind

-> was ist die richtige AGDL?

A
  • zB bei VA mit Dauerwirkung kann sich RMK ändern
  • Inanspruchnahme eines Nichtstörers muss sofort enden, wenn Gefahr auf andere Weise beseitigt werden kann
  • als Annex zum Hauptantraf kann gem §80 V 3 beantragt werden, dass eine bereits erfolgte Vollziehung aufgehoben/ rückgängig gemacht werden kann
  • ABER: §80 V 3 keine eigene AGDL weil keine mat-rechtl Gehalt sondern nur verfahrensrechtl
  • > Rückgriff auf öff-rechtl Folgenbeseitigungsanspr (gewohnheitsrechtl anerkannt)
20
Q

Schema: öff-rechtl Folgenbeseitigungsanspr

VA ist schon vollzogen aber zwischenzeitl rw geworden (Rückgängigmachung von Vollzugsfolgen)

A
  1. durch hoheitl Eingriff in ein subj Recht
    - Eingriff in GR
  2. wurde ein rw Zustand geschaffen
    - zB Verfügung ist mittlerweile nicht mehr angemessen
  3. Zustand dauert noch an
  4. Beseitigung ist zumutbar u tats u rechtl möglich
    - zB Räumungsverfügung nach Einweisungsverfügung
    - rechtl Mögl.keit einer Räumungsverfügung (EGDL (§§1,3 wenn form u mat anwbar)
  5. Drittbetroffenheit
    - soweit Voraussetzungen gegeben sind, hat Behörde den rw Zustand zu beseitigen
    - ABER: problematisch wenn rw Zustand nur durch Eingriff in Rechte Dritter beseitigt werden kann (str)
    - Rechte Dritter in Verh.m.keitsprüfung zu berücksichtigen (welches Interesse überwiegt?)
21
Q

Schema: statthafte Klageart §80 V 1

A

II. statthafte Klageart

  • Abgrenzung §123 1 zu §80 V
    1. Vorliegen eines belastenden VA §35 VwVfG
    2. Eingelegter Rechtbehelf
  • ist ein Antrag auf Wiederherstellung der aufsch Wirkung auch vor Erhebung eines Rechtsbehelfs mögl?
  1. Keine aufsch Wirkung
    - Suspensiveffekt entfällt durch Anordnung der sofortigen Vollziehung
22
Q

Wie hoch sind die Anforderungen an die Gefahr bei polizeil Maßnahmen zum Schutz von Leben u Gesundheit

A
  • aufgrund des staatl Schutzauftrags (Art.2. II) genügt bereits die entfernte Mögl.keit eines Schadenseintritts, um eine konkr Gefahr zu begründen