Personalwesen Flashcards
Beispiele Sondervergütung
1) Gratifikation
-zusätzliche Geldleistung wie Weihnachts doer Urlaubsgeld)
2) Provision
-Entgelt für Verkauf oder Vermittlung
3) Prämienzahlung
-Zahlung für bestimmte Mehrleistung
Formen der Erfolgsbeteiligung
1) Gewinnbeteiligung
-Kollektiv: Zugunsten Belegschaft (Einrichtung etc.)
-Individual: Auszahlung für jeden Mitarbeiter
2) Kapitalbeteiligung
-Gläubiger: Arbeitnehmer leiht Geld
-Anteilseigner: Aktien
Regelungen Betriebsverfassungsgesetz
-Regelung Betriebsrat und JAV
-Entscheidungsmacht des Betriebsrats (Mitbestimmungsrecht, Mitwirkungsrecht)
-Rechte der Arbeitnehmer
-Betriebsversammlung
Mitbestimmungsrecht/Mitwirkungsrecht Betriebsrat
1) Mitbestimmung
-muss zustimmen
2) Mitwirkung
-Betriebsrat muss angehört werden
-darf Infos anfordern
Infos Betriebsversammlung
-während Arbeitszeit
-4 Mal im Jahr
-alle Mitarbeiter dürfen teilnehmen
-Arbeitgeber muss eingeladen werden
Regelung JuSchG
-nur zwischen 6 und 20 Uhr (ausser berufstypisch abweichend)
-Arbeitsverbot am Wochenende und Feiertagen (zB. Außnahmen Einzelhandel)
-maximal 5 Arbeitstage a 8h
-12h Ruhezeit
Pausenregeln Juschg
-spät nach 4,5 h Pause
>4,5h ->30 min
>6h -> 60min
-nicht 1h vor/nach Beginn/Anfang
-mind. 15 min
Besuch der Berufschule
-müssen freigestellt werden
-Einsatz vor Unterricht ist verboten (ausser Beginnt nach 9 Uhr)
-Freistellung 1 Tag vor und am Prüfungstag
Verbotene Tärigkeit Jugendliche
-Akkordarbeit
-Arbeiten mit sittlicher Gefahr
Urlaubsregelungen jugendliche
am 1. januar:
-mind 15 -> 30 Tage
-mind 16 -> 27 tage
-mind 17 -> 25 Tage
Mutterschutzgesetz Kündigung
-Kündigungsschutz ab Schwangerschaft bis 4 Monate nach Entbindung (auch Fehlgeburt)
-muss sofort gemeldet werden (2 Wochen nachmeldepflicht bei Kündigung)
Mutterschutzgesetz Arbeitsverbot
-6 WOchen vor/8 WOchen nach Entbindung
-12 bei Behinderung
-keine gefährdenden Berufe (auch Akkordarbeit)
Arbeitszeit Schwangere
-max 8,5h/Tag, 90h Doppelwoche
-11h uhezeit
-keine Nachtarbeit
Einnahmequellen Mutter
-Mutterschutzlohn
-Muttergeld von KK oder Bund
Für wen gilt besonderer Kündigungsschutz?
-Mütter
-Mitglieder Betriebsrat und Jugendvertretung (und 1 Jahr danach)
-Azubis
-Schwerbehinderte (ausser Integrationsamt stimmt zu)