Olympe de Gouges - Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin Flashcards
Olympe de Gouges
- 1748 unehelich geboren
- Zwangsheirat mit 17 Jahren
- ab ‘68 in Paris (als Witwe): intensives Selbststudium
- veröffentlicht ‘91 “Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin”
- Verhaftung und Hinrichtung ‘93
-> erlebte Zeit vor und nach der franz. Revolution
historischer Kontext
-> vor der franz. Revolution
- Absolutismus seit mehr als 140 Jahren als etablierte Regierungsform, momentane Herrschaftsausübung durch Louis XVI
- ständischie Privilegiengesellschaft, der 3. Stand, 96% der Bevölkerung, lebt zum Großteil am Existenzminimum
- Frauen sind dem Mann, unabhängig vom Stand, untergeordnet -> “Geschlechtsvormundschaft” durch Vater/Ehemann –> Frauen gelten als nicht mündig (geschäfts- und zeugnisunfähig)
- Rousseau: grundlegende “Verschiedenheit der Geschlechter”; verlangt unterschiedliche Erziehung je nach Geschlecht
historischer Kontext
-> während der franz. Revolution
- politische, wirtschaftliche und autoritäre Krise des Ancien Régime (Verbreitung der aufklärerischen Ideen: Zweifel an gottgegebenem Herrschaftsanspruch & Legitimität der Ständegesellschaft)
- Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte am 26.08.1789 von der Nationalversammlung verabschiedet -> Prinzipien der Freiheit, Gleichheit und BRÜDERlichkeit
- Ziel: neue Gesellschaft, auf Naturrecht basierende Gesetzesgrundlage (zivile Gleichberechtigung, Steuergleichheit, Meinungs-, Presse, Glaubensfreiheit)
allerdings:
-> bürgerliche Berfreiung & Rechtserweiterung NICHT für Frauen (“les droits de l’homme (=Mensch/Mann) et du citoyen (männliche Form -> weiblich wäre “citoyenne”)”)
Die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin
wurde 1791 als Reaktion auf die 1789 veröffentlichte Menschenrechtserklärung, die Frauen von Rechten ausschließt, veröffentlicht.
Das Ziel der Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin
war eine rechtliche, politische und soziale Gleichstellung der Frau
In der Einleitung der Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin
- wurde die Frage nach der Rechtfertigung der Unterdrückung der Frau durch den Mann gestellt
- wurde die Anweisung diese “von Nationalversammlung (…) zu verabschieden” verfasst
In der Präambel der Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin
- Formulierungen der “Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen” überwiegend übereinstimmend ABER: Miteinbezug von Frauen
- fordert Repräsentation von Frauen in gesetzgebender Nationalversammlung
Im Gesetzestext der Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin
- Art. 1: Freiheit und Gleichheit aller Frauen und Männer
- Art. 2: Erklärung unantastbarer Rechte (Freiheit, Gleichheit, Sicherheit, Recht auf Eigentum, Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung?
- Bezug zu Einleitungssatz in Art. 6 und 11: Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger an Gesetzesgebung - Nichtigkeit einer Verfassung, bei der nicht die Mehrheit beteiligt ist
–> EGALITÄRER Ansatz, völlige GLEICHstellung von Mann und Frau, keine Bevorzugung einer Partei
Rezeption der Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin
- findet keine Berücksichtigung in neuer Verfassung
- Olympe de Gouges’ radikal-emanzipatorischer Ansatz als Meilenstein in der Geschichte der Frauenrechte
- > Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin dient als Grundlage für spätere Einführung des Frauenwahlrechts
- > sie selbst gilt als Pionierin des Feminismus