Komission -- Wessels Flashcards
8 Wiederholung und Vertiefung
Merkpunkte und Stichworte
Grundkenntnisse: Aufgaben
- Zusammensetzung der Kommission
- Verfahren zur Ernennung des Präsidenten
- drei bekannte Kommissionspräsidenten (Jacques Delores, Walter Hallstein, Jean Monnet)
- Name des gegenwärtigen Kommissionspräsidenten (Von der Leyen)
- Name des gegenwärtigen Mitglieds aus der BRD
- (Magisches) Dreieck der Möglichkeiten zur Binnenorganisation
- Verfahren zum Misstrauensvotum
Aufgaben und Befugnisse: Vertragsbestimmungen und Befund aus der Praxis
- „Hüterin der Verträge“
- „Motor“
- Exekutive
- Außenvertretung der EU
- Mitwirkung bei Vertragsänderungen
- Rolle bei Beitrittsverhandlungen
Zur Struktur und Arbeitsweise: Definitionen, Regeln und Befund aus der Praxis -Kabinett -Generaldirektion Expertengruppe -Komitologieausschüsse -Kollegialprinzip -Ressortprinzip -Entlassungsrechte des Kommissionspräsidenten
Rolle und Funktionen als:
- (Mehrebenen-) „Megabürokratie“
- Supranationale Technokratie
- „Agent“ bzw. „Handlungsbeauftragter“ und „Sekretariat“
- Fusionierte Mehrebenenverwaltung
1 Ein zentraler Mitgestalter
Europäische Kommission wurde in eine zentrale supranationale Position gerückt, die bewusst nach den Vertragstexten nicht von den Interessen und Präferenzen der Regierungen abhängig sein sollte
Grundlage des Lissabonner Vertrags wesentliche Aufgaben bei: -der Vorbereitung -Verabschiedung -Durchführung -Kontrolle von verbindlichen Entscheidungen
—vertraglichen Aufgabenzuweisung variiert erheblich und reale Wahrnehmung zwischen den Aufgabenfelder der EU
Typologie nach Funktion und Struktur schwer:
- kein Generalsekretariat
- keine Regierung
Entscheidungen werden kontrovers diskutiert:
- De Gaulle — „technokratischer Club vaterlandsloser alter Herren ohne politische Verantwortung“
- wissenschaftliche Debatte — „Eurokratie“, „politische (Fusions-) Bürokratie“, „Megabürokratie“
aufgrund der erhebliche Unterschiede bei den geforderten bzw. gewünschten Rollenzuweisungen, sind die Zuständigkeiten und die Zusammensetzung der Kommission immer wieder im Zentrum institutioneller Reformvorschläge
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im Kontext des theoriebezogneen Spannungsbogens — für die Interpretation der Vertragstexte — vier Leitideen
- Eine föderalistisch inspirierte Leitidee der Kommission als „zukünftige Regierung der EU“
- eine intergovernmental geprägte Leitidee der Kommission als „Agent“ bzw. „Diener“ oder „Handlungsbeauftragter“ nationaler Regierungen der in die Rolle eines — in internationalen Organisationen üblichen — Generalsekretariats hineingedrängt wird
- eine neo-funktionalistisch inspirierte Leitidee der Kommission als „supranationale Technokratie“ bzw. „supranationale Verwaltungelite“ mit einer Tendenz zur Herrschaft einer „Mehrebenen-(Mega)Bürokratie
- eine Leitidee der Kommission als aktiver Mitgestalter eines Mehrebenen-Fusionsprozesses
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institutioneller Steckbrief
Aufgaben:
- Motor der Integration
- Hüterin der Verträge
- Exekutive
- Außenvertretung
Benennung:
- Kollegium für 5 Jahre durch Mitgliedsstaaten und EP
- 1 Mitglied pro Mitgliedsstaat
- Abwahl als Kollegium: Misstrauensvotum seitens EP
Aufbau:
- Präsident
- Kabinette
- Generalsekretariat
- Generaldirektion und gemeinsame Dienste
- Agenturen
Beschlussverfahren:
- Kollegialprinzip; Präsident als „primus inter pares“ mit zunehmenden Vorrechten
- de jure: Mehrheitsprinzip bei Entscheidungen (derzeit mind. 15)
- de facto: Bemühungen um Konsensfindung
2 Aufgaben
2.1 Geschichte
Gründung EGKS (1952)
-Vertragsbuchstaben der EGKS bis zum Lissabonner Vertrag formten eine supranationale Institution par excellence
Römische Verträge; EWG und Eurotam (1958)
-zwei zusätzliche Exekutivorgane, Kommission der EWG und Kommission der Eurotam — parallel zur Hohen Behörde der EGKS existieren
„Fusionsvertrag“ (1967)
- Zusammenführung zu der „Kommission der Europäischen Gemeinschaften“
- Bezeichnung „Europäische Kommission“ erstmals Lissabonner Vertrag in den primären Rechtstext Art.13 EUV übernommen
Jean Monnet (Präsident der Hohen Behörde; 1952-1955)
Walter Hallstein (Präsident der ersten EWG-Kommission; 1958-1967)
-Schaffung des gemeinsamen Marktes
—französischer Staatspräsident folgte mit „Politik des leeren Stuhls“
—beigelegt im Luxemburger Kompromiss (1966) — deutliche Schwächung der Kommission
Jacques Delores (1985-1995) wieder Geltung für die Kommission
- Schaffung des Binnenmarktes (1987)
- Wirtschafts- und Währungsunion im Maastricher Vertrag (1993)
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2.2 Vertragliche Vorgaben
Lissabonner Vertrag schreibt der Europäischen Kommission mehrere Aufgabenbündel zu —Liste von Funktionen ist in den Vertragstexten immer wieder ergänzt worden
Dokument 1, Vertragliche Vorgaben Art.17 (1) EUV
Die Kommission förder die allgemeinen Interessen der Union und ergreift geeignete Initiativen zu diesem Zweck.
Sie sorgt für die Anwendung der Verträge sowie der von den Organen kraft der Verträge erlassenen Maßnahmen. Sie überwacht die Anwendung des Unionsrechts unter der Kontrolle des Gerichtshofs der Europäischen Union.
Sie führt den Haushaltsplan aus und verwaltet die Programme. Sie übt nach Maßgabe der Verträge Koordinierungs-, Exekutiv- und Verwaltungsfunktionen aus.
Außer in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und den übrigen in den Verträgen vorgesehenen Fällen nimmt sie die Vertretung der Union nach außen wahr.
Sie leitet die jährliche und die mehrjährige Programmplanung der Union mit dem Ziel ein , interinstitutionelle Vereinbarungen zu erreichen.
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2.2
Vorbereitung gilt die Kommission durch ihr Initiativmonopol als Motor der Integration
Dokument 2
Dokument 2, Initiativmonopol
Art. 17 (2) EUV
Soweit in den Verträgen nichts anderes festgelegt ist , darf ein Gesetzgebungsakt der Union nur auf Vorschlag der Kommission erlassen werden. […]
—Rat und Europäisches Parlament können nach dieser Vorgabe Rechtsakte zur Gesetzgebung und zum Haushalt nur auf Vorschlag der Kommission beschließen
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2.2
Durch das Initiativmonopol soll die Kommission ein Gegengewicht zum Rat bilden
- Kommission — allgemeine Interessen
- Rat — einzelstaatliche Positon
Verabschiedung von Rechtsakten:
- Kommission gestaltet aktiv mit
- kann Vorschläge zurückziehen oder modifizieren
Durchführung:
- Kommission als Exekutive
- sorgt für die Anwendung der Verträge sowie der von den Organen kraft der Verträge erlassenen Maßnahmen
Funktion der Exekutive:
- Vertretung der Union nach außen
- aber nicht für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
- kann, durch den Rat ermächtigt, seitens des Rates Verhandlungen mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen führen (Dokument 3)
Kontrolle, Hüterin der Verträge:
- Zusammenspiel mit dem Gerichtshof der Europäischen Union (GEU)
- Anwendung des Vertragsrechts(Primärrecht) und die auf dieser GRundlage gefassten Beschlüsse (Sekundärrecht)
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2.2
Dokument 3, Vertragliche Befugnisse für die Außenvertretung
Art. 207 (3) AEUV
Sind mit einem oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen Abkommen auszuhandeln und zu schließen, so findet Artikel 218 vorbehaltlich der besonderen Bestimmungen dieses Artikels Anwendung.
Die Kommission legt dem Rat Empfehlungen vor, dieser ermächtigt die Kommission zur Aufnahme der erforderlichen Verhandlungen. […] Die Kommission führt diese Verhandlungen in Benehmen mit einem zu ihrer Unterstützung vom Rat bestellten Sonderausschuss nach Maßgabe der Richtlinien, die ihr der Rat erteilen kann. Die Kommission erstattet dem Sonderausschuss soli dem Europäischen Parlament regelmäßig Bericht über den Stand der Verhandlungen. […]
2
2.2
Kommission nimmt eine Koordinierungsfunktion ein indem sie „die jährliche und die mehrjährige Programmplanung der Union“ leitet (Art.17 (1) EUV)
Vertragsänderungen der letzen Jahre bis hin zum Lissabonner Vertrag:
- Aufgabenexpansion der EU
- Erweiterung der Zuständigkeit der Kommission und Verschiebung ihrer Schwerpunkte
- wirtschafts-, fiskal-, und sozialpolitische Bereiche besondere Aufgaben für eine „multilaterale Überwachung“ nationaler Aktivitäten übertragen
Fiskalpakt (Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion):
-erhebliche Überwachungsfunktionen
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts:
-Mitwirkungsrechte auch bei zentralen Fragen der Innen- und Justizpolitik im Rahmen des ordentliche Gesetzgebungsverfahrens ermächtigt (Lissabonner Vertrag)
Schwächere Beteiligung:
-GASP
Systemgestaltung:
- Vorschlagsrecht bei Vertragsänderungen (Art. 48 EUV)
- Mitgliedschaft im Konvent
3 Zur Analyse der Praxis: Ein Aktivitätenprofil
Befund in der Praxis dokumentiert:
- aktive und extensive Wahrnehmung der Vertragsrechte seitens der Kommission
- regelmäßige wöchentliche Arbeitsleistung
- beachtlichen Output an Initiativen und Beschlüsse
- Rückgang der Aktivitäten 2014 und in den ersten Jahren unter Juncker
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Motor der Integration
Kommission identifiziert Probleme und formuliert Beschlussvorlagen für Rechtsakte:
- setzt Agenda für die beiden anderen Organe im institutionellen Dreieck
- Vorlagen für die Gesetzgebung der EU und für den jährlichen Haushaltsplan
- Grün- und Weißbücher für bestimmte Politikbereiche
Tagesordnung im politischen Kontext:
- Gewichtige Anregungen seitens des Europäischen Rates, gibt vielfältige Orientierungen und Leitlinien vor
- auch seitens des EP und Interessengruppen, Lobbyisten oder Lobbygruppen und Vertreter der Zivilgesellschaft
- selbst geschätzt 5-10% der ausschließlichen Kommissionsinitiativen
konkrete Vorlagen:
- Ausarbeitung mit speziellen Expertengruppen und beratenden Ausschüssen (Beamte aus den Mitgliedsstaaten, Verbandsvertreter und unabhängige Sachverständige)
- Bedienung dieser Gremien und anderer informeller Treffer zur Informationssammlung und Optionensichtung sowie für eine erste Konsensbildung — Bildung einer Kameraderie unter Experten im frühen Politikzyklus
- zu beobachten: selben nationale und europäische Beamten in den Expertengruppen den Vorgang erneut und regelmäßig in den Arbeitsgruppen des Rates durchführen, zur Vorbereitung entsprechender Beschlüsse
Reale Autonomie der Kommission:
-in de Praxis begrenzter als durch die Vertragslektüre des Initiativmonopol
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Mitwirkung bei der Verabschiedung von Rechtsakten
Kommission durch eine regelmäßige Teilnahme und intensive Mitwirkung in den Ausschüssen des Parlaments sowie im Rat und dessen administrativen Unterbau umfassend beteiligt
reale Einfluss variiert beträchtlich:
-Mitgestaltungsmöglichkeit in der Praxis durch vertragliche Entscheidungsregeln und Ausstattung mit Instrumenten im jeweiligen Politikbereich
-Fähigkeiten des zuständigen Kommissars und seiner Beamten
geprägt
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Kontrolle: Hüterin der Verträge
übernimmt eine zentrale Kontrollaufgabe bei der Umsetzung und Durchführung des Primär- und Sekundärrechts
Vertragsverletzungsverfahren:
- Kommission hat die Zahl erster Mahnschreiben an die Mitgliedsstaaten als auch die mit Gründen versehener Stellungnahmen versechsfacht (1980-2014)
- Folge: erheblich weniger Fälle von Verwendung dieses Instruments — 142 Klagen in 2009 zu 57 in 2014
kann zu Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Handelns anderer EU-Organe Klage vor dem Gerichtshof erheben (Art. 263 AEUV)
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Exekutive
führt den EU-Haushalt in eigener Verantwortung:
- Ausgaben von über 157 Mrd. Euro (2017)
- besonders in: Agrar- und Strukturfonds, Forschungsprojekte, humanitäre Sofortmaßnahmen
Mitgliedstaaten haben durch den Rat ein differenziertes System von Ausschüssen (Komitologie) geschaffen:
-Beamte nationaler Ministerien können nach mehreren Verfahren über konkrete Durchführungsbeschlüsse der Kommission mitbestimmen
Kommission hat eine starke Position bei all diesen Verfahren:
- Beamte müssen in der Regel in den Ausschüssen eine qualifizierte Mehrheit erreichen, um die jeweiligen Vorlagen der Kommission zu verändern bzw. abzulehnen
- in der Praxis: Entscheidung meist im Konsens
durch dieses Verfahren:
- pro Jahr rund 1500-2000 Beschlüsse
- werden in den ca. 800 Treffen der 250 Komitologieausschüsse verabschiedet
- Vertrag von Lissabon: gab der Kommission das Recht „delegierter Rechtsakte“ (Art. 290 AEUV) und „Durchführungsakte“ (Art. 291 AEUV)
delegierte Rechtsakte:
- nicht-legislative Rechtsakte „mit allgemeine Geltung zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsaktes“ (Art. 290 AEUV)
- EP und Rat kann diese Kompetenz der Kommission einräumen für solche Rechtsakte zu erlassen
Bereiche eigener Zuständigkeit:
- Kommission besitzt auch über autonome Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich
- Selbstorganisation, Wettbewerb- und Kartellrecht