Europäischer Rat Flashcards
1 politische Bedeutung einer Schlüsselinstitution
Europäischer Rat:
- Staats- und Regierungschefs
- Kommissionspräsident
- Präsident des Europäischen Rates
Grundlegende Funktion:
- Impulse für die Entwicklung der Union
- legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten dafür fest
Zwischen Vertragstext und Praxis große Lücke
Wird als „Schlüssel“ zum Verständnis der Gestaltung des EU-Systems verstanden
Bezeichnungen für den Rat: -regular convent of the responsible governments (de Gaulle) -oberster Rat -gemeinsame Entscheidungszentrum -oberste politische Institution -System kollektiver Führung -hohe Vormundschaft (haute tutelle) -Gipfel der institutionellen Architektur -politische Führung aller EU-Angelegenheiten -informelles Zentrum der großen, strategischen Entscheidungen -höchstes Entscheidungsgremium -politische Exekutive der Union -new centre of gravity konstitutioneller Architekt
prägt in Schlüsselmomenten der Europäischen Geschichte:
-wird als Beleg für spezifische theoretische Sichtweisen herangezogen
-kann als das institutionelle Symbol für intergouvernementale Leitidee verstanden werden
-wird dadurch zum obersten Führungsgremium begriffen (besonders in Ausnahmesituationen)
-Gründung wird als bewusster Akt der um den autonomen Spielraum supranationaler Institutionen einzugrenzenden, verstanden
-Vertretung der höchsten nationalen Legitimität und Gipfelinstitution
-Herr der Verträge (Prinzipal) die Arbeit der Vertragsorganen als Handlungsbeauftragter (Agent)
—verschiebt das institutionelle Gleichgewicht zugnunsten einer supranationalen Gemeinschaft
Entgegengesetzte Herangehensweise:
-Einbindung der Staats- und Regierungschefs in der institutionalen Vertretung auf Unionsebene
-als „Oberster Rat“
-würden die Arbeit der andre Zusammensetzungen des Rates koordinieren
—fungiert dann als oberste Ebene der Ratsstruktur im legislativen Dreieck
letzten drei Jahrzehnten:
- aktiver Träger einer fundamentalen Evolutionslogik des EU-Systems
- als „Fusionsprozess“ beschrieben und analysiert
- Verschmelzung der Staats- und Regierungschefs in einem „vertikalen Fusionsprozess“ von nationalen und europäischen Agenden und Zuständigkeiten
- Trend zur „horizontalen Fusion“ — gemeinsam mit den anderen Vertragsorganen in komplexen Verfahren verbindlichen Entscheidungen trifft
2 Aufgaben
2.1 Geschichte: Vereinbarungen und Vertragsvorgaben
Gründung des Europäischen Rates auf der Gipfelkonferenz von Paris 1974:
- institutionalisierten die Regierungschef die Erfahrungen aus mehreren Gipfelkonferenzen
- Väter des Europäischen Rates — Valéry Giscard d‘Estaing und Helmut Schmidt
- Club der Chefs — erfahrene und sachkundige Macher — politische Aktionszentrum
- Vertragsorganen der EG
- Gründung signalisiert die zunehmende Bedeutung der damaligen EG und der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ)
- eröffnet zusätzliche Handlungsmöglichkeiten
Zwang für eine stärke Beteiligung der Chefs:
- allgemeine Rat (der Außenminister) innenpolitisch zu schwach
- Installierung, Mischung zwischen eigenen Wunsch auf Mitwirkung (Push-Faktor) und Sog der Brüsseler Architektur (Pull-Faktor)
Status und Funktion des Gremiums:
- von den Mitgliedern selbst definiert in mehrere Schirtten
- Leitidee, durch Unschärfe und Mehrdeutigketi geprägt
- regelmäßige Treffen auf einr vertragsrechtlichen nicht fixierten Vereinbarung
- notwendig, „Gesamtzusammenhang“ der EG und EPZ-Aktivität „gewährleisten“
Verortung als „Rat der Gemeinschaft“:
-Leerformel
-Präsident der Europäischen Kommission als „Gleicher unter Gleichen“ akzeptiert
-in mehreren Anläufen wurden die Rollen der Staats- und Regierungschefs selbstständig durch Aufgabenzuweisungen näher bestimmt
-„feierliche Erklärung von Stuttgart“ (1983) Aufgabenkatalog wird breiter
—Selbstverständnis einer Liste von Aufgaben ohne eindeutige Begrenzug
—bei erstmaliger Erwähnung, in den Einheitlichen Europäischen Akte (EEA), keine vertragsrechtlich verbindliche Aufgaben
Vertrag über die Europäische Union(Maastricht 1993):
-Reihe von Funktionen wurden festgelegt
-primärrechtliche Formulierung — viele Elemente der institutionellen Leitidee
-Orientierungs-, Leitungs-, und Lenkungsfunktion verfestigt
—Vertrag von Lissabon (2009) integrierte das Gremium der Staats- und Regierungschefs in die Liste der Unionsorgane
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Institutioneller Steckbrief
Aufgaben:
- Generelle politische Leitlinien- und Agendasetzung
- Konstitutioneller Architekt
- Wirtschaftspolitische Koordinierungsinstanz
- Internationale Stimme
- Wahl- und Beschlussinstanz
Benennung:
- Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten
- Hauptamtlicher Präsident des Europäischen Rates
- Präsident der Kommission
- Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
Aufbau:
- Sitz: Brüssel
- Vorsitz: auf 2 1/2 Jahre gewählter Präsident
- Mindestens 4 Treffen pro Jahr
- Ausschluss von Beamten aus dem Sitzungsraum
Beschlussverfahren:
- Konsens als Regelfall
- Qualifizierte Mehrheit in bestimmten Fällen
- Schnürren von Verhandlungspaketen
- Sozialisation in informeller „Club-Atmosphäre“
- Rolle führender Staaten(-gruppen)
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2.1
Dokument 1, Gründungsformel
Kommuniqué der Pariser Gipfelkonferenz (1974)
[…] 2. In Anerkennung der Notwendigkeit, die internen Probleme, die der Aufbau Europas mit sich bringt, und die Probleme, die sich Europa von außen stellen, als Ganzes zu sehen, halten es die Regierungschefs für erforderlich, die Entwicklung und den Gesamtzusammenhang der Tätigkeiten der Gemeinschaften und der Arbeitne der politischen Zusammenarbeit zu gewährleisten.
3. Die Regierungschefs haben daher beschlossen, dreimal jährlich und jedes Mal, wenn dies notwendig erscheint, zusammen mit den Außenministern als Rat der Gemeinschaft und im Rahmen der politischen Zusammenarbeit zusammenzutreten.
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2.1
Dokument 2, Aufgabenkatalog gemäß der „Erklärung von Stuttgart“ vom 19. Juni 1983
Feierliche Erklärung von Stuttgart
Der Europäische Rat, der im Hinblick auf die Europäische Union handelt, gibt dem europäischen Aufbauwerk einen allgemeinen politischen Impuls;legt die Ansatzpunkte für die Förderung des europäischen Aufbauwerks fest und erlässt allgemeine politische Leitlinien für die Europäischen Gemeinschaften und die Europäische Politische Zusammenarbeit; berät über Fragen der Europäischen Union unter ihren verschiedenen Aspekten und trägt dabei für deren Übereinstimmung Sorge; eröffnet neue Tätigkeitsbereiche für die Zusammenarbeit; bringt die gemeinsame Position in Fragen der Außenbeziehungen feierlich zum Ausdruck.
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2.2 Aufgaben nach dem Vertrag von Lissabon
Im Vergleich zu den vertraglichen Bestimmungen der anderen Institutionen, bleiben die im Vertrag dem Europäischen Rat übertragenen Aufgaben vage und allgemein
Verabschiedung „erforderlicher Impulse“ und „allgemeiner politischer Zielvorstellungen“ (Art. 15 (1) EUV):
- schreibt dem Rat eine übergeordnete Rolle zu
- jedoch, dem Rat ist es untersagt „gesetzgeberisch tätig“ zu werde
Weitere Aufgaben nach dem Lissabonner Vertrag:
- ordentliche vereinfachte Änderungsverfahren der Verträge (Art. 48 EUV)
- institutionelle Vertretung der Herren der Verträge
- wirkungsmächtiger Gestalter und Lenker der Systemgestaltung
- „konstitutioneller Architekt“
- de jure — de facto in der Realität — eine Regierungskonferenz einberufen und die weiteren Verfahren gestalten
Beschlüsse:
- außer in militärischen und verteidigungspolitischen Bereichen
- Beschluss erlassen mit einer qualifizierten Mehrheit
- gibt bei Beitritt und Austritt eines Mitgliedstaates die Kriterien und Leitlinien für die anderen Organe vor
Betonte Führungsrolle:
- bei Besetzung von Spitzenpositionen
- besitzt das Recht, den Kandidaten für den Präsidenten der Kommission vorzuschlagen — eigentliche Wahlrecht EP
- Präsidenten und das Direktorium der Europäischen Zentralbank (EZB) nominiert
- gegebenenfalls mit qualifizierter Mehrheit wählen sie den Präsidenten des Europäischen Rates selbst
- normieren den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
Formen des Regierens (mode of governance):
-Leitliniengeber (als „Obergutachters“) bei der Koordinierung nationaler Wirtschaftspolitik
Auswärtiges Handeln:
-spitze einer Zweisäulenstruktur, GASP und ökonomische Außenbeziehungen umfassen
prä-konstitutionelle Funktion:
-prägt den Raum der Freiheit, der Sicherheit in des Rechts, in dem die Organe der Union Entscheidungen für zentrale Bereiche der Innen- und Justizpolitik treffen können
prä-legislative:
-Vertrag überträgt die Verantwortung für „die strategischen Leitlinien für die gesetzgeberische und operative Programmplanung für den Raum der FReiheit, der Sicherheit und des Rechts“
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2.2
Dokument 3, Vertragliche Vorgaben (gemäß EUV)
Art. 15 (1) EUV
Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest. Er wird nicht gesetzgeberisch tätig.
3 Aktivitätenprofil
abweichender Befund gegenüber der häufig allgemeinen Formulierungen zur Rolle des Europäischen Rates:#
-Umfang und Intensität der tatsächlichen Aktivitäten und Funktionen sind erheblich breiter, differenzierter und gewichtiger
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3.1 Konstitutioneller Architekt
Gesamtbedeutung für die Union:
- Schlüsselinstitution für Grundsatzentscheidungen
- wesentlichen Verfahren und Vorgaben zu diesen Formen der Systemgestaltung sind nicht nur umfassend
- auch als politisch höchster Vertreter der Mitgliedstaaten auch, de facto verabschiedet und politisch legitimiert
- Generationen von nationalen Spitzenpolitiker nutzten den Europäischen Rat in Form von Konferenzen der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaten, Vertragsänderungen zu diskutieren („treaty negotiators“)
Methoden zur Vorbereitung von Regierungskonferenzen:
- „Dooge Gruppe“ („Ad-hoc-Ausschuss für institutionelle Fragen“)
- „Delors Gruppe“ („Ausschuss zur Prüfung der Wirtschafts- und Währungsunion“)
- „Reflexionsgruppe“ (zur Vorbereitung des Amsterdamer Vertrags)
- mit dem „Grundrechte-Konvents der Europäischen Union“ weiteres Verfahren zur Vorbereitung von Vertragsänderungen vereinbart
Erklärung der Pariser Gipfelkonferenz:
- „Triebkraft beim Aufbau Europas“
- Herren der Verträge haben in der Vertragsentwicklung die wesentlichen Änderungen im Hinblick auf Verfahrens und die grundsätzliche Struktur der Union getroffen
- vertikale Verteilung von Zuständigkeiten zwischen Union und den Mitgliedstaaten
- horizontaler Beteiligungsrechte zwischen den Institutionen
von Den Haag (1969) über Einheitlichen Europäischen Akte, Unionsverträge von Maastricht, Verträge von Amsterdam und Nizza bis zum Lissabonner Vertrag:
-politischen Führungspersonen der Union haben immer wieder die Probleme Westeuropas als gemeinsame Aufgabe der EU in Vertragsartikeln definiert sowie derer Behandlung
quasi-konstitutionellen Akten der Systemgestaltung:
-Beschlüsse zu Bei- und Austrittsverhandlungen
Hat obwohl es nach den vertraglichen Vorgaben es nicht vorgesehen ist, bei der Erweiterung zentraler Entscheidungen für die Union getroffen:
- im Primärrecht lediglich das Recht zugeschrieben wird, über die Kriterien der Aufnahme zu entscheiden (Art. 49 EUV)
- Aktivität, nationale Führungspolitiker verstehen den Rat weiterhin als „Herren des Erweiterungsprozesses“
- in jeder wesentlichen Phase de facto selbst getroffen
- auch entsprechenden Verfahrensschritte im Beitrittsprozess
Insgesamt — zentrale Rolle bei der Verknüpfung von Prozessen der Vertiefung und Erweiterung der Union übernommen
3
3.2 Orientierungs-, Leitlinien- und Lenkungsfunktionen
Führungspersönlichkeiten nutzen diese Schlüsselinstitution um de facto zu „Herren der Verträge“ zu werden:
-agierten als endgültige Entscheidungsträger und als höchste politische Instanz in kontroversen Fragen — nicht explizit in den Veträgen genannt
Orientierungsfunktion; Themen:
- hoch angesiedelt
- „Agenda setting“ von EU-Aktivitäten
- erhebliche Breite der Themenpalette, die alle Politikfelser staatlichen Handelns abdeckt
- hat sich zu einem programmatischen Leitliniengeber mit nachhaltiger Wirkung für die Gestaltung mehrer zentraler Politikfelder der EU entwickelt
- immer wieder neue Tätigkeitsbereiche eröffnet
Pfade:
- „Korridore“ der Gestaltung
- Öffnung des Politikfeldes über inhaltlich-programmatische Vorgaben bis zur vertraglichen Verankerung
- „Stammbaum“ an wegweisenden Entscheidungen beobachtbar seit den früheren Gipfelkonferenzen — Stufen auf einer „Fusionsleiter“
neue Strategien und Methoden der gemeinsamen Problemverarbeitung:
- Lissabonner Erklärung des Europäischen Rates von 2000 —„Offene Methode der Koordinierung“)
- akzeptable Form gemeinsamen Arbeitens
Leitlinienfunktion:
- Erarbeitung und Verabschiedung von „Doktrinen“ zur inhaltlichen Gestaltung weiterer Entscheidungen
- Grundsatzentscheidungen des Gipfels prägen damit deutlich Folgebeschlüsse
Einfluss auf normale Politikgestaltung:
- ohne Initiativrecht werden z.B. in mehrjährige Strategieprogramme deutlich und nachhaltige Orientierungspunkte gesetzt
- Erklärung von Rom: einigten sich auf „ein sicheres und geschütztes Europa“, „ein wohlhabendes und nachhaltiges Europa“, „ein soziales Europa“ und „ein stärkeres Europa in der Welt“
Lenkungsfunktion:
- intensiv genutzte Vergabe von Aufträgen bzw. Bitten und Anforderungen an die übrigen EU-Organe bzw. Einrichtungen und Gremien
- Adressaten von Aufträge und Anweisungen
- Verständnis als oberster Führungsinstanz der Arbeiten anderer Institutionen
Schlüsselorgan:
- staatsähnliche Agenda entwickelt
- breites Spektrum von Politikbereichen in unterschiedlicher Intensität
3
3.2
Dokument 4, Überschriften der Strategischen Agenda für die Union in Zeiten des Wandels
STRATEGISCHE AGENDA FÜR DIE UNION IN ZEITEN DES WANDELS
- Eine Union der Arbeitsplätze, des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit
- Eine Union, die alle Bürger befähigt un schützt
- Auf dem Weg zu einer Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimapolitik
- Eine Union der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- Die Union als starker globaler Akteur
(2014)
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3.3 Oberste Beschlussinstanz
entwickelt sich zu einer weitern und höchstens Entscheidungsebene
Zu dieser Rolle können auch Beschlüsse zur Ansiedlung von EU-Einrichtungen oder Eu-Agenturen gezählt werden:
-Festlegung von Straßburg als Tagungsort des EP(1992)
-Ansiedlung der EZB in Frankfurt am Main (1993)
—immer wieder als oberste Berufungs- und Schiedsinstanz aktiv geworden
Lissabonner Vertrag:
- legt diese Entscheidungsebene für einige Politkfelder fest:
- kann beraten in Fragen der Innen- und Justizpolitik
- Sozialpoltik
- GASP ein Veto gegen eine mögliche Mehrheitsabstimmung im Rat einlegen
Zunächst selbst ernannt und dan vom Lissabonner Vertrag rechtlich ermächtigt als oberste Instanz in der Gestaltung der institutionellen Architektur eingegriffen
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3.4 Wahlgremium
Gremium zur (Aus-)Wahl bzw. Benennung von Personen für die Führungsämter der EU-Organe und -Einrichtungen: -bis zum Lissabonner Vertrag auch ohne vertragliche Rechte den Kommissionspräsidenten ausgewählt
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3.5 Krisenmanagement
in gravierenden historischen Ereignissen treten sie auch kurzfristig zusammen, um eine gemeinsame Linie für die EU festzulegen — besonders zur:
-Wirtschafts-, Finanz- und Eurokrise 2008
-kurzfristige Maßnahmen die vorweg undenkbar waren
-„Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitäsmechanismus“
-„Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion“
—wurden außerhalb des Lissabonner Vertrags beschlossen
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3.6 Wirtschaftspolitische Koordinierungsinstanz
regelmäßige Nutzung um Maßnahmen zur Bewältigung ökonomischer Herausforderungen zu beschließen:
- regelmäßige Erklärungen zu wirtschafts- un sozialpolitischen Entwicklungen werden seit 1975 abgegeben
- prioritäten Aufagbe für die Gründungsväter des Rates
- vertraglich: Koordinierung der Wirtschaftspolitik und Beschäftigungspolitik selbst zugeschrieben
Trafen Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für die Union und ihren Mitgliedstaaten:
- ist in mehreren solcher Gebiete („Säulen“) des wirtschaftlichen Handels (economic governance) aktiv geworden
- Entscheidungen über die Grenzen nationaler Verschuldung als „Chefsache“
- direkter Eingriff in die Arbeit der Finanzminister
Europäische Rat bzw. Eurogipfel beschäftigt sich somit umfassend und intensiv mit Fragen der Wirtschafts-, Finanz- und Beschäftigungspolitik:
- programmatische Vorgaben
- konkrete Entscheidungen
- addieren sich zu einr übergreifenden Koordinierungsrolle
- lässt den Europäischen Rat zu einer eigentlichen wirtschaftspolitischen „Regierung“ (gouvernement économique) in Krisen