Europäisches Parlament Flashcards

1
Q

1 Eckpunkte

institutioneller Steckbrief

A

Aufgaben:

  • Politikgestaltung: Legislative und Haushaltsbehörde
  • Kontrollbefugnisse
  • Wahlfunktion
  • Systemgestaltung: Beitrittsabkommen und Vertragsänderung
  • Interaktionsforum und Repräsentation

Benennung:

  • Wahlperiode: 5 Jahre
  • Wahl nach jeweiligen Vorschriften
  • 751 Sitze (degressiv proportionale Verteilung)

Aufbau:

  • 8 multinationale politische Fraktionen
  • 20 Ausschüsse
  • Parlamentspräsident, Präsidium, Konferenzen der Präsidenten, Quästoren
  • Generalsekretariat

Beschlussverfahren:

  • Absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen im Regelfall
  • Zustimmungsverfahren und OGV: Absolute Mehrheit der Mitglieder (376 von 751)
  • 2/3-Mehrheit und Mehrheit der Mitglieder bei Misstrauensvotum gegenüber der Kommission
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2
Q

2 Aufgaben

2.1 Geschichte: Vertragliche Meilensteine

A

ursprüngliches Regelwerk hatten die Vertragsarchitekten der „Versammlung“ (anfängliche Bezeichnung) nur die Funktionen eines (Diskussions-)“Forums) und eines Kontrollorgans gegenüber der Kommission

aufgrund des vergleichsweise schwach ausgebildeten Beteiligungsrechte, haben die Regierungen über die letzten Jahrzehnte zunehmend zugunsten eines umfassenden und differenzierten Satzes an „starken“ Rechten für das EP ausgebaut

  • besonders die „starken“ Befugnisse ausgebaut (Mitentscheidung, Zustimmung)
  • in der Geschichte der EU-Architektur ein Trend zu mehr Beteiligungsrechten
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3
Q

2
2.1
Dokument 1, Die Versammlung im EGKS-Vertrag

A

Art. 20 EGKSV

Die Versammlung besteht aus Vertretern der Völker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten; sie übt die Kontrollbefugnisse aus, die ihr nach diesem Vertrage zustehen.

Art. 24 EGKSV

Die Versammlung erörtert in öffentlicher Sitzung den Gesamtbericht, der ihr von der Hohen Behörde vorgelegt wird.
Wird auf Grund des Berichts ein Misstrauensantrag eingebracht, so darf die Versammlung über diesen Antrag nicht vor Ablauf von mindestens drei Tagen nach seiner Einbringung und nur in offener Abstimmung entscheiden.
Wird der Misstrauensantrag mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen und mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder der Versammlung angenommen, so müssen dei Mitglieder der Hohen Behörde geschlossen zurücktreten.

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4
Q

2
2.2 Vertragliche Vorgaben
Dokument 2

A

Lissabonner Vertrag legt den gegenwärtigen gültigen Aufgabenkatalog des EP fest

Art. 14 (1) EUV

Das Europäische Parlament wird gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Es erfüllt Aufgaben der politischen Kontrolle und Beratungsfunktionen nach Maßgabe der Verträge. Es wählt den Präsidenten der Kommission.

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5
Q

2

2.2.1 Formen von Beteiligungsregeln

A

spezifischem Interesse, Befugnisse des EP zur Vorbereitung, Verabschiedung, Durchführung und Kontrolle von Rechtsakten

Beteiligungsregeln:

1) Verfahrne ohne Beteiligung des EP
2) Unterrichtung des EP durch Kommission und Rat
3) das Anhörungsverfahren
4) das Zustimmungsverfahren
5) das ordentliche Gesetzgebungsverfahren

Anspruch auf „Unterrichtung“:
-Organe und Institutionen der EU die Verpflichtung, das EP zu informieren (Bericht des Präsidenten des Europäischen Rates nach jeder Tagung, jährlicher Bericht des Präsidenten der EZB, Bericht des Hohen Vertreters der GASP)

Anhörung und Konsulation:
-EP muss nur gehört werden und kann den Vorschlag der Kommission eine Position formulieren
—nicht weitreichende rechtliche Möglichkeiten, seine Interessen den Rat durchzusetzen

Verfarhen der Zustimmung:
-agiert als Vetospieler bei Systemgestaltung, Beitritten und Austritten, Verabschiedung des mehrjährigen Finanzrahmens oder internationalen Übereinkünften

Ordentliche Gesetzgebungsverfahren (Mitentscheidungsverfahren):

  • entscheidet in einem mehrstufigen Ablauf zusammen mit dem Rat über Inhalte und Rechtsformen zentraler Gesetzesakte für: Union, Mitgliedstaaten und Unionsbürger
  • mit Mehrheit kann es auch eine Position des Rates ablehnen — „starkes“ Beteiligungsrecht (Teil des legislativen Dreiecks

Verabschiedung von Rechtsakten:

  • kann mit der Mehrheit die Kommission auffordern, geeignete Vorschläge für Rechtsakten zu unterbreiten
  • schwach ausgeprägte Rolle — Festlegung der Höhe und Art der Eigenmittel lediglich Recht auf Anhörung; nach dem Lissabonner Vertrag muss das EP Planung der Ausgabenkategorien des Rates zustimmen
  • starkes Mitwirkungsrecht, jährlichen Haushaltsplänen — muss am Ende zustimmen

Wahlfunktion:

  • „Katalog“ von Möglichkeiten, Ämter in der institutionellen Architektur alleine oder mit anderen Organen zu besetzen
  • zentrale Bedeutung, Wahl des Präsidenten der Kommission
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6
Q

2
2.2.2 Kontrollrecht
Dokument 3, Misstrauensantrag gegenüber der Kommission

A

schriftliche oder mündliche Anfragen gegenüber Kommission und Rat auf allen Politikfeldern:

  • besonders Haushaltsgebaren der Kommission
  • öffentliche Kontrolle, Aussprahcen über Berichte des jeweiligen Präsidenten des Europäischen Rates, des Rates und der EZB

starke Form der Kontrolle, Möglichkeit der Absetzung des Kommissionskollegium

Art. 234 AEUV
Wird wegen der Tätigkeit der Kommission ein Misstrauensantrag eingebracht, so darf das Europäische Parlament nicht vor Ablauf von drei Tagen nach seiner Einbringung und nur in offener Abstimmung darüber entscheiden.
Wird der Misstrauensantrag mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mit der Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments angenommen, so legen die Mitglieder der Kommission geschlossen ihr Amt nieder, und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik legt sein im Rahmen der Kommission ausgeübtes Amt nieder.

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7
Q

2

2.2.3 Beteiligungsrechte im Bereicht des Auswärtigen Handelns

A

Bereich des Auswärtigen Handelns unterscheiden sich die Beteiligungsrechte zwischen den beiden „Säulen“:

  • wirtschaftspolitischen Außenbeziehungen besitzt das EP über durchgehend starke Beteiligungsrechte
  • GASP begrenzt, wird über die Entwicklungen berichtet und kann Anfragen und Empfehlungen an den Rat und den Hohen Vertreter richten

die beiden Möglichkeiten + zwei Mal im Jahr vorgesehenen Aussprache über die Kernfelder nationaler und internationaler Politik kann das Parlament die Funktion eines Diskussionsforums für eine europäische Öffentlichkeit anstreben

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8
Q

2
2.2.3
Dokument 4, Beteiligungsrechte im Auswärtigen Handelns

A

Art. 218

(6) Der Rat erlässt auf Vorschlag des Verhandlungsführers einen Beschluss über den Abschluss der Übereinkunft. Mit Ausnahme der Übereinkünfte, die ausschließlich die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik betreffen, erlässt der Rat den Beschluss über den Abschluss der Übereinkunft
a) nach Zustimmung des Europäischen Parlaments in folgenden Fällen:

i) Assoziierungsabkommen;
ii) Übereinkunft über den Betritt der Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheit;
iii) Übereinkünfte, die durch die Einführung von Zusammenarbeitsverfahren einen besonderen institutionellen Rahmen schaffen;
iv) Übereinkünfte mit erheblichen finanziellen Folgen für die Union;
v) Übereinkünfte in Bereichen, für die entweder das ordentliche Gesetzgebungsverfahen oder, wenn die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich ist, das besondere Gesetzgebungsverfahren gilt.

Das Europäische Parlament und der Rat können in dringenden Fällen eine Frist für die Zustimmung vereinbaren.

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9
Q

2
2.2.3
Dokument 5, Beteiligungsrechte in GASP Verfahren

A

Art. 36 EUV
Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hört dass Europäische Parlament regelmäßig zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und unterrichtet es über die Entwicklung der Politik in diesen Bereichen. Er achtet darauf, dass die Auffassungen des Europäischen Parlaments gebührend berücksichtigt werden. Die Sonderbeauftragten können zur Unterrichtung es Europäischen Parlaments mit herangezogen werden.
Das Europäischen Parlament kann Anfragen oder Empfehlungen an den Rat und den Hohen Vertreter richten. Zweimal jährlich führt es eine Aussprache über die Fortschritte bei der Durchführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

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10
Q

2

2.2.4 Rechte bei der Systemgestaltung

A

quasi-konstitutionellen Akten der Systemgestaltung sind die Beteiligungsrechte des Parlaments unterschiedlich geregelt:

  • bei (ordentliche) Vertragsänderung: kann dem Rat Entwürfe zur Änderung der Verträge übermitteln, am Konvent beteiligt der die Änderungsentwürfe prüft und daraus Empfehlung abgibt — jedoch kein Zustimmungsrecht
  • bei Aus- und Beitritten: muss mit der Mehrheit zustimmen
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11
Q

2

2.2.5 Vertragsrechtliche Kontrolle

A

Gerichtshof der Europäischen Union überwacht die Rechtmäßigkeit der Handlungen des EP:

  • kann das EP wegen „Untätigkeit“ verurteilen
  • kann gegebenenfalls seine Handlungen für „nichtig“ erklären
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12
Q

3 Aktivitätenprofil

A

EP hat in der Vertragswirklichkeit seine Rechte intensiv genutzt und Beteiligungsmöglichkeiten immer wieder in Graubereiche ausgeweitet

durch die effektive Nutzung der vertraglich zugeschriebenen Befugnisse zeichnet sich in der Praxis eine Entwicklung zu einem legislativen Zweikammersystem nach parlamentarisch-föderalen Mustern ab
-mit der Kommission ein legislatives Dreieck bildet

Schwerpunkt seit den 70er — Mitwirkung an der Erstellung und Kontrolle des EU-Budgets
-intensive Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten und dem EP geprägt

Rat und EP haben als Haushaltsbehörde, nach zweifacher Ablehnung des Gesamthaushaltes, einen modus vivendi etabliert, der grundsätzliche Kontroversen durch Vorabstimmungen zu verhindern sucht

Abgeordneten haben zur Setzung von Schwerpunkten, seit Jahrzehnten Initiativberichten und Dringlichkeitsentschließungen entwickelt und intensiv eingesetzt:

  • begrenzte Anhörungsrechte + Verfahren über mehrere Ebenen, heben die Stelle der Abgeordneten nicht hervor
  • Parlamentarier sind in geringen Maße in die Offene Methode der Koordinierung involviert

Schwäche des EP:

  • Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Vertrag) keinerlei Beteiligungsmöglichkeiten für das Parlament
  • Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion; Informationsrecht und Möglichkeit für ein Diskussionsforum
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13
Q

3

3.1 Die Rollen im Bereich des Auswärtigen Handelns

A

EP wurde umfassend gestärkt:

  • Lissabonner Vertrag, Zustimmungsrecht bei internationalen Verträgen
  • Aussendung von Delegationen zu Parlamenten von Drittstaaten, in gemischten parlamentarischen Ausschüssen und durch medienwirksam Aktionen — EP hat Instrumente für eigenständige außen- und entwicklungspolitische Aktivitäten entwickelt

Kandidatenländer bemühen sich um engen Kontakt mit Abgeordnete

GASP:

  • „parlamentsfreier Raum“, bleibt eine nationalstaatliche Exekutive Domäne
  • lediglich „marginal player“, indirekte Einflussnahme
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14
Q

3

3.2 Wahlfunktion

A

hat regelmäßig und intensiv seine Möglichkeiten ausgeschöpft:

mehrere Mitgliedstaaten haben „Spitzenkandidaten“ für die Europawahl 2014 nominiert, für das Amt des Kommissionspräsident

  • EP setzte sich nach intensiven Diskussionen durch mit der Forderung, dass der Kandidat der europäischen Partei mit den relativ meisten Sitzen im EP vom Europäischen Rat zum neuen Kommissionspräsidenten vorgeschlagen wird
  • Kommissionsmitglieder: vorgeschlagene Kandidaten müssen sich einem „Hearing“ in den zuständigen Fachausschüssen stellen, bevor das EP das Kommissionskollegium als Ganzes bestätigt
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15
Q

3

3.3 Kontrollfunktionen und Bürgerbeauftragte

A

begrenzt aufgegriffen:

  • beispielsweise bei: Problematik des Rinderwahns (BSE) zur Schaffung einer Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
  • Gründung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF), durch Kontrollbemühungen des EP

EP nimmt Einflussmöglichkeiten und Kontrollfunktionen durch Herstellung von Öffentlichkeit wahr:
-Reden des Präsidenten des Europäischen Rates, der Kommission sowie Staats- und Regierungschefs vor dem EP finden ein Medienecho

Aktivitäten des Bürgerbeauftragten zeigen für die tägliche Verwaltungsarbeit der Kommission und anderer EU-Einrichtungen spürbare Wirkungen

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Q

3
3.3
Dokument 6, Der Bürgerbeauftragte

A

Ein vom Europäischen Parlament gewählter Europäischer Bürgerbeauftragter ist befugt, Beschwerden von jedem Bürger der Union oder von jeder natürlichen oder juristischen Person mit Wohnort oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat über Missstände bei der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, mit Ausnahme des Gerichtshofs der Europäischen Union n Ausübung seiner Rechtsprechungsbefugnisse, entgegenzunehmen. Er untersucht diese Beschwerden und erstatte darüber Bericht.

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Q

3

3.4 Rolle bei der Systemgestaltung

A

Mitgliedstaaten bleiben „Herren der Verträge“ bei quasi-konstitutionellen Akten der Systemgestaltung

konnte als „System mitgestaltender Akteur“ bei den Artikeln zur Gesetzgebung und zum Haushaltsverfahren agieren
-nachgeordnete Rolle bei den Verhandlungen vom Lissabonner Vertrag bei der institutionellen Architektur des EU-Systems

EP wurde durch die Vertragsänderungen weder de jure noch de facto ein „starker“ konstitutioneller Mitspieler (wurde von den Bürgern erwartet)
-gab ihm jedoch zumindest rechtlich ein Initiativrcht in Verfahren des ordentlichen Vertragsänderungsverfahren

Langzeitbeobachtung:
-als „Ideengeber“ und „Antreiber“, dessen Vorschläge zur Gestaltugn der institutionellen Architektur dienten (Spinelli-Entwurf) — seitdem „konkreter und pragmatischer“ Systemgestalter

Zustimmungsnotwendigkeit für Beschlüsse zu Beitrittsabkommen, erhalten durch die Einheitliche Europäische Akte

EP hat insgesamt immer wieder Ausbau des EU-Systems mitgetragen, ohne dabei nach außen eine herausgehobene Stellung zu erlangen

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Q

3

3.5 Forum

A

ein Forum einer europäischen Öffentlichkeit zu sein, nimmt es regelmäßig durch öffentliche Plenartagungen, Ausschusssitzungen sowie medienwirksamen „Events“ wahr
-Themen spiegeln politische Befindlichkeiten in Europa wider

auf der Tagesordnung, übliche Politikgestaltung:

  • außenhandelspolitische themen
  • EU-spezifische Punkte der Systemgestaltung (Beitrittsfragen und Vorbereitungen der Sitzungen des Europäischen Rates)
  • Vorhaben die der staatlichen Innenpolitik und der GAPS zuzuordnen sind

derartige Aktivitäten geben immer wieder indirekte Anstöße für weitergehende Orientierungen der EU-Aktivitäten

Repräsentations- und Interaktionsfunktionen:
-unscharfes Profil
-nationale Vewaltungen, Verbände und Interessengruppen bemühen sich um Kontakte mit Parlamentariern —nachhaltig gestiegen (besonders in der Phase der Verabschiedung von Rechtsakten)
- trotz regelmäßigen Berichterstattungen keinen konstantes Medienecho (nimmt bei Auseinandersetzungen mit der Kommission und dem Rat zu)
-innerhalb von nationalen Debatten um zentrale Vorgänge in der EU sind Stimmen europäischer Abgeordneter kaum zur vernehmen
—EP als Forum und Mitentscheidungsorgan hat keine europäische Öffentlichkeit in einem umfassenden Sinne herstellen können
(-Zunahme an Sitzen für euroskeptische Parteien)

19
Q

4 Benennung und Wahl: Verteilung der Sitze nach Staaten und Parteien

A

Wichtig ist die Teilnahme der Unionsbürger bei der Wahl zum EP:
-Wahlbeteiligung nahm ab seit 1979, immer deutlich unter den „normalen“ Durchschnittswerten nationaler Wahlen
-politische Akteure konnten den Mehrwert des Europäischen Parlaments“ erfolgreich vermitteln
—Legitimationsschub nicht durch die Wahlen konstatierbar

20
Q

4

4.1 Verteilung der Sitze auf die Mitgliedstaaten

A

seit 2014 751 Mitglieder (nach Brexit 705):

  • Lissabonner Vertrag legt MIndest- und eine Höchstanzahl von Abgeordneten pro Mitgliedstaat fest (nicht weniger als 6 und mehr als 96)
  • genauen Kontigenten wurden vom Rat und dem EP gemeinsam beschlossen

bedeutsames Dilemma:
-Minderheitenschutz, Bevölkerung von kleinen Mitgliedstaaten zu repräsentieren
-zum anderen das demokratische Prinzip, „one person — one vote“
—es folgte die Zuordnung von Mandaten pro Mitgliedstaat nach der degressiven Proportionalität (Zuwachs der Mandaten mit der Bevölkerungszahl)

vom Bundesverfassungsgericht kritisiert, da es demokratische Grundsätze verletze:

  • drei Optionen zur Lösung:
    1) Zahl der Sitze der kleinen Staaten senken (unwahrscheinlich)
    2) großen Mitgliedstaaten mehr Sitzen zusprechen (unwahrscheinlich, Deutschland hätte dann 1032 Sitze zusätzlich)
    3) Einführung von transnationalen Listen, Vergabe der Sitze nach Parteien
21
Q

4
4.1
Dokument 8, Sitzverteilung

A

Art. 14 (2) EUV
Das Europäische Parlament setzt sich aus Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zusammen. Ihre Anzahl darf 750 nicht überschreiten, zuzüglich des Präsidenten. Die Bürgerinnen und Bürger sind im Europäischen Parlament degressiv proportional, mindestens jedoch mit sechs Mitgliedern je Mitgliedstaat vertreten. Kein Mitgliedstaat erhält mehr als 96 Sitze.

22
Q

4

4.2 Wahltermine und -beteiligung: Die EP-Wahlen als Sekundärwahl

A

finden alle fünf Jahre statt im Mai oder Juni:
-Verfahren für den Urnengang unterscheiden sich zwischen den Mitgliedstaaten (Variationen von Verhältniswahlsystemen)
—trotz Bemühungen kein einheitliches EU-weites Wahlverfahren

Beteiligung hat dramatisch abgenommen:
-jüngere Mitgliedstaaten weisen tendenziell eine niedrige Wahlbeteiligung auf
-Erklärung: Einstufung der EP-Wahl als „zweitrangige nationale Nebenwahl“ (Sekundärwahl, als weniger wichtiger eingestuft, Stimme weniger wichtig)
-Wahl zum EP stehen in den Augen der Bürger keine Kandidaten sonder nationale Spitzenpolitiker der jeweiligen Regierungsparteien
—Parteien die in der nationalen Opposition stehen, kleine und neue Parteien werden von Wählern bevorzugt, Stammwählerschaft bleibt als Zeichen der zwischenzeitlichen Unzufriedenheit zuhause

Trotz erheblich steigender Zunahme an parlamentarischen Mitwirkungsmöglichkeiten im Vertragstext sinkt das Interesse der Bürger:
-vermutet: Anti-Europa- und Anti-Elitenstimmung

Geringe Beteiligung zum Teil durch den Mangel an medienträchtiger Kontroverse im Plenum und durch eine mangelnde Personalisierung des Wahlkampfs

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Q

4

4.3 Wahlergebnisse nach Parteien

A

mehrere Grundmuster:

  • Stärke und Zusammensetzung der Fraktionen lassen wesentliche Linien in der Entwicklung der europäischen Parteienlandschaft erkennen (Zuwachs der Grünen und Variationen von extremen Links- und Rechtsparteien)
  • zwischen den beiden größeren Gruppierungen wechseln sich die Mehrheitsverhältnisse ab
  • Bedeutung von EU-skeptischen Parteien (geringer Einfluss dieser Abgeordneten)

Zahler der vertretenen nationalen Parteien ist beträchtlich:

  • 2014-2019 über 200
  • innerhalb einer Fraktion eine Vielzahl von Herkunftsparteien die teilweise durch nationale Delegationen bilden
  • entsprechend erhebliche Unterschiede in den Vorstellungen zu europapolitischen Leitbildern und zur institutionellen Architektur
  • trotzdem innerhalb der Fraktionen ein hoher parteiinterner Zusammenhalt
24
Q

5 Beschlussverfahrern: Regeln und Koalitionsmuster

A

beträchtliche Variationsbreite bezüglich der Regeln:
-Regelfall mit der Mehrheit der anwesenden Abgeordneten
-bei zentralen Fragen, je nach Beteiligungsrecht des EP, besondere Quoren:
+Rechtsakten der Politik- und Systemgestaltung notwendigerweise zu erreichende Mindestzahl differenziert
+Misstrauenantrag gegenüber der Kommission 2/3 der im Plenum abgegeben stimmen und Mehrheit der Mitglieder des EP (insgesamt Hälfte aller Mandate 376 von 751)
-Abänderung oder Ablehnung des Rates vorgelegter Gemeinsamer Standpunkt im ordentlicher Gesetzgebungsverfahren, und Zustimmung zu Beitrittsverträgen; (absolute) Mehrheit der Mitglieder des EP

Innenleben des EP:
-geschriebenen Vorgaben wirkt sich nachhaltig auf das Verhalten der Fraktionen

Bildung einer „großen Koalition“ um die notwendige Mehrheit für wesentliche Verfahrensschritten zu erreichen:
-zwischen den Fraktionen der Sozialdemokraten (S&D) und der Europäischen Volkspartei (EVP)
—Innenleben des Parlament würde sich in Richtung eines „normalen“ Parlaments mit cleavages entwicklen

Abstimmungsverhalten:
-Abstimmungen bei denen sich alle parlamentarischen Fraktionen einig sind sind nicht selten
-Koalitionsformationen marginalisieren die euroskeptische Parteien
-parteiübergreifende nationale Koalitionen zu beobachten (z.B. Agrar- und Reginoalpolitik):
+Abgeordnete organisieren sich in spezifischen „Intergroups“

25
Q

6 Aufbau und Arbeitsweise: Strukturen und Rollen

A

Arbeitsstil änderte sich durch die Zunahme an legislativen Beteiligungsrechten:

  • EG-Verträge mit Informations- und Kontrollrechten galt das Parlament als „Redeparlament“
  • Einführung des Zusammenarbeits- und Mitentscheidungsverfahren zum „Arbeitsparlament“

trotz Größe und Heterogenität und fehlender Vorherrschaft einer Fraktion, war das EP in der Lage in knapper Zeit, sich effizient zu organisieren
-das EP hat eine differenzierte Struktur für seine interne Willensbildung aufgebaut

26
Q

6

6.1 Präsident, Präsidium und Konferenz der Präsidenten

A

EP wählt seinen Präsidenten und sein Präsidium:

  • für 2,5 Jahre
  • bisher ausschließlich Abgeordnete der Europäischen Volkspartei und der Sozialdemokraten

Präsident besitzt mehrere allgemeine Befugnisse zu:

  • Sitzleitung (hat bei Kontroversen im Parlament einen hohen Grad an Neutralität einzuhalten)
  • interne Organisation
  • Außenvertretung

Präsident teilt Verantwortung mit Präsidium und Mitgliedern der Konferenz des Präsidenten

  • bildet den zentralen Lenkungsausschuss für die Arbeit des EP
  • entscheidet über die Tagesordnung sowie die Zusammensetzung und Kompetenzen von Ausschüssen
27
Q

6
6.1
Dokument 9, Aufgaben des Präsidenten

A

Art. 22 Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
1. Der Präsident leitet unter den in dieser Geschäftsordnung vorgesehenen Bedingungen sämtliche Arbeiten des Parlaments und seiner Organe und besitzt alle Befugnisse, um bei den Beratungen des Parlaments den Vorsitz zu führen und deren ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten. […]

  1. Der Präsident eröffnet, unterbricht und schließt die Sitzungen. Er entscheidet über dei Zulässigkeit von Änderungsanträgen, über Anfragen an den Rat und die Kommission sowie über die Übereinstimmung von Berichten mit dieser Geschäftsordnung. Er achtet auf die Einhaltung dieser Geschäftsordnung, wahrt die Ordnung, erteilt das Wort, erklärt die Aussprachen für geschlossen, lässt abstimmen und verkündet die Ergebnisse der Abstimmungen. Er übermittelt den Ausschüssen die Mitteilungen, die ihre Tätigkeit betreffen.
  2. Der Präsident darf in einer Aussprache das Wort nur ergreifen, um den Stand der Sache festzustellen und die Aussprache zum Beratungsgegenstand zurückzuführen; will er sich an der Aussprache beteiligen, so gibt er den Vorsitz ab; er kann ihn erst wieder übernehmen, wenn die Aussprache über den Gegenstand beendet ist.
  3. Der Präsident vertritt das Parlament im internationalen Bereich, bei offiziellen Anlässen sowie in Verwaltungs-, Gerichts- und Finanzangelegenheiten; er kann diese Befugnisse übertragen.
28
Q

6
6.1
Dokument 10, Aufgaben des Präsidiums und der Konferenz der Präsidenten

A

Art. 25 Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
[…]
2. Das Präsidium trifft finanzielle, organisatorische und administrative Entscheidungen in Angelegenheiten der internen Organisation des Parlaments, seines Generalsekretariats und seiner Organe. […]

Art. 27 Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
[…]
2. Die Konferenz der Präsidenten beschließt über die Arbeitsorganisation des Parlaments sowie über die Fragen im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsprogramm.
3. Die Konferenz der Präsidenten ist zuständig für Fragen, die die Beziehungen zu den andere nOrganen und Einrichtungen der Europäischen Union sowie zu den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten betreffen.
4. Die Konferenz der Präsidenten ist zuständig für Fragen, die die Beziehungen zu Drittländern und zu Institutionen oder Organisationen außerhalb der Europäischen Union betreffen.
[…]
6. Die Konferenz der Präsidenten stellt den Entwurf der Tagesordnung für die Tagung des Parlaments auf.
7. Die Konferenz der Präsidenten ist zuständig für die Zusammensetzung und die Zuständigkeiten der Ausschüsse und der Untersuchungsauschüsse sowie der Gemischten Parlamentarischen Auschüsse, der ständigen Delegationen und der Ad-hoc-Delegationen.

29
Q

6

6.2 Fraktionen

A

zentrale Entscheidungsträger:

  • zentrale Rechte für den internen Ablauf
  • Anreize zur Bildung von multinationalen Fraktionen; Rechte einzelner Abgeordneter werden aber auch beschnitten

Fraktionsvorsitzenden wichtige Orientierungs-, Leitungs- und Lenkungsrolle, innerhalb und außerhalb ihrer Gruppe

  • verfügen über wenige institutionelle Möglichkeiten um die Kollegen zu einem fraktionsfreundlichen Verhalten zu bewegen
  • können bei der Vorgabe der zahlreichen Positionen im EP eine wichtige Rolle spielen

Vorschrift für die Bildung von Fraktionen von zentraler Bedeutung:

  • Vermeidung von Zersplitterung
  • „Jeder Fraktion müssen Mitglieder angehören, die in mindeste einem Viertel der Mitgliedstaaten gewählt wurden. Zur Bildung einer Fraktion bedarf es mindestens 25 Mitglieder“ (Art. 32 (2) Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments 2014)
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Q

6

6.3 Ausschüsse

A

inhaltliche Arbeit von derzeit 20 Ausschüssen vorbereitet:
+zwei Unterausschüsse (Menschenrechte, Sicherheit und Verteidigung)

Position der Ausschussvorsitzenden einerseits unter Berücksichtigung der jeweiligen Fraktionsstärke + relative Stärke bzw. Position nationaler Grupierungen innerhalb einer Fraktion

durch Zunahme legislativer Befugnisse, neue Aufgaben für die Ausschüsse:
-mehrere Lesungen mit intensiven Beratungen zu Detailfragen

31
Q

6

6.4 Delegationen

A

zwei Kategorien:

  • EU-internen Entscheidungsprozessen
  • Zusammenarbeit mit Parlamenten von Drittstaaten

Legislativarbeit des EP wichtig für die Delegation des Parlaments im Vermittlungsausschuss:

  • 28 Mitglieder
  • setzt sich politisch wie die Fraktionszusammensetzung zusammen
  • 3 Abgeordnete als „ständige Delegationsmitglieder“ (12 Monate) + Vorsitzedne des zuständigen Parlamentsausschusses + Berichterstatter

ständigen Mitglieder entwickeln sich zu Spezialisten:

  • für horizontale, d.h. politikfeldübergreifenden Aspekte des Verfahrens mit dem Rat
  • ähnlich beim Haushaltsverfahren
  • Professionalisierung der einer größer werdenden Gruppen von europäischen Abgeordneten in Verfahrensfragen

in multilateralen „interparlamentarischen Versammlungen“ arbeiten die EU-Parlamentarier + Parlamentsdelegationen aus Partnerländern (EUROLAT und EURONEST)

Besondere Variationen in der Binnenstruktur des EP, Delegationen des EP für die „Konferenz der Europaauschüsse“ nationaler Parlamente (COSAC9

32
Q

6

6.5 Generalsekretariat

A

Abgeordnete werden von einer zunehmender Zahl von Beamten im Generalsekretariat des EP, das in aufgabenbezogene Generaldirektionen gegliedert ist:

  • Präsidentschaft
  • Interne Politikbereiche der Union
  • Externe Politikbereiche der Union
  • Wissenschaftlicher Dienst
  • Kommunikation
  • Personal
  • Infrastrukturen und Logistik
  • Übersetzung
  • Dolmetschen und Konferenzen
  • Finanzen
  • Innovation und technologische Unterstützung
  • Sicherheit
  • Juristischer Dienst

übernehmen auch Beratungsaufgaben

33
Q

6

6.6 Besonderheiten: Tagungsorte und Sprachenregime

A

tagt in Straßburg
Auschüsse und Fraktionen treten monatlich in Brüssel zusammen

Abgeordnete können sich in allen offiziellen Sprachen artikulieren:

  • Debatten leiden in Folge der Übersetzungen häufig an Mangel an Spontanität
  • Sprachen-Souveränität offiziell hoch
  • innerhalb von Fraktionen und bei informellen Gesprächen wenige Arbeitssprachen
34
Q

7 Zusammenfassung, Diskussion und Perspektiven

7.1 Zur Charakterisierung: Eine „nacheilende Parlamentarisierung“ des EU-Systems

A

Befund der Funktionswahrnehmung, facettenreiches und paradoxes Bild:

  • erhebliche Zunahme an Beteiligungsrechten
  • Abnahme des Interesses der Bürger

Bestimmungen des Lissabonner Vertrag schreiben Trends der letzten fünf Jahrzehnte fort:

  • Ausbau parlamentarischer Rechte
  • damit erwartete Legitimationswirkungen bleiben zentrales Thema bei der Gestaltung der institutionellen Architektur
  • historischer Status als zwischenstaatliches Diskussionsforum ist es entwachsen

Politikgestaltungs- und Wahlfunktion bei Beschlussfassungen zeichnet sich eine Entwicklung zu einem Zweikammersystems nach parlamentarisch-föderalen Mustern ab:

  • legislatives Dreieck, gleichwertiger Mitspieler
  • wird Gegenspieler des Europäischen Rates

bei zentralen quasi-konstitutionellen Akten (besonders Vertragsänderungen) noch nicht mitentscheidendes Organ, außer bei Bei- und Austritt nimmt es Zustimmungsrechten wahr

35
Q

7

7.2 Divergierende Leitideen

A

Rolle des EP in der EU-Architektur wird unterschiedlich gesehen:
-Föderalisten:
+durch Direktwahl gestärktes Repräsentationsorgan des „einen“ europäischen Volkes
+Rolle nach parlamentarischen Modellen
+durch Vertragsänderungen zur zentralen Kammer aufgewertet, soll durch schrittweisen Ausbau verstärkt werden
+Rat als „Länderkammer“ eine zweitrangige Rolle

-intergouvernmentalen Leitidee:
+als hilfreiche Kontrollinstanz und unbegrenztes Mitwirkungsorgan
+ohne Legitimierungskraft nationaler Parlamente
+verneint Existenz eines europäischen Volkes (fundiert auf den Lissabonner Vertrag: „die Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas“ (Art. 1 EUV))

-Fusionsansatz:
+bildet das EP als Mitgestalter in einem komplexen Mehrebenensystem einen wesentlichen Bestandteil einer „doppelten Legitimationsbasis“
+wie in dem Text des Lissabonner Vertrags in seinem Abschnitt vom „demokratischen Leben“ der Union formuliert (Art. 10 (3) EUV)
++eine Weiterentwicklung in Richtung eines „parlamentarischen Europas“ bzw. eines „Mehrebenenparlamentarismus“

36
Q

7

7.3 Zur Zukunft: Vorschläge aus Reformdebatten

A

unterschiedliche Strategien aus den divergierenden Leitideen:

  • föderalistisch: Überwindung des Demokratiedefizits, Ausbau der Rechte des EP
  • intergouvernmentale: verstärkte Beteiligung nationaler Parlamente bei der Verabschiedung verbindlicher Rechtsakte

auf Wunsch der Nationalstaaten orientierten Demokratievorstellungen, erhalt eines Frühwarnmechanismus für direkte Mitwirkungsmöglichkeiten:

  • informelle und weitgehend irrelevanten Austausch der Europaausschüsse nationaler Parlamente in der COSAC
  • wenig genutzten Rechte der Parlamente auf bei der nationalen Vorbereitungs- und Durchführung im EU-Politikzyklus

weitere Vorschläge:

  • Schaffung einer zweiten, aus nationalen Parlamentariern zusammengesetzten Parlamantskammer
  • Einführung einer „großen EU-Versammlung“, aus Vertretern des EP und nationalen Abgeordneten um Grundsatzentscheidungen zu treffen

Abgeordnete stehen vor erheblichen Herausforderungen die Beteiligungs- und Wirkungsmöglichkeiten des EP bei der Gestaltung der EU auszubauen