"Grundsätze" Flashcards

1
Q

Mit welchen Rechtskreisen befasst sich die antike Rechtsgeschichte?

A

• Antike Rechtsgeschichte

– Rechtskreis des antiken

– römischen,

– griechischen

– und auch altorientalischen Rechts

– Schwerpunkt beim römischen Recht und seiner Fortbildung (Teildisziplin: Romanistik)

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2
Q

Wann kam die Auseinandersetzung mit der Europäischen Rechtsgeschichte auf und mit welchen Themen beschäftigt sie sich?

A

• Aufstieg seit etwa 1980

– Frage nach europäischer Rechtstradition v. a. seit 12. Jahrhundert

– Mitwirkung am Projekt eines europäischen Rechts

• Neuerdings aber auch

– Ausbreitung von Europa im Zeitalter der ersten Globalisierung (seit dem 16. Jahrhundert)

– Mechanismen der cultural translation in aussereuropäischen Regionen

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3
Q

Welche zwei Gebiete prägen die Europäische Rechtsgeschichte inhaltlich stark?

A

Inhaltlich starke Prägung durch

– Römische Rechtsgeschichte (Wirkung von römischem Recht in der europäischen Rechtstradition insbesondere im Privatrecht)

– Kanonistik (Bedeutung von kirchenrechtlichen Doktrinen für europaweite Doktrinen, etwa im Zusammenhang von nullum crimen oder pacta sunt servanda)

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4
Q
  1. Auf welche Normbildungen richtet sich die Germanistik aus?
  2. Auf welche Rechtsgebiete konzentriert sich die Germanistik und mit welchen steht sie in enger Verbindung?
A
  • Ausrichtung auf Normbildungen im sog. germanischen/altdeutschen Rechtskreis
  • Konzentration damit auf

– Lokale Rechte insbesondere in Mitteleuropa

– Strafrechtsgeschichte

– Geschichte des Öffentlichen Rechts (Verfassungsgeschichte)

• Enge Verbindung mit

– Staatsrecht

– Handels- und Wirtschaftsrecht

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