6. Teil Lernen (OLAT) Flashcards

1
Q

Welche Bedeutung kam den Klöstern als Bildungsinstitution in der Zeit vor dem 12. Jahrhundert zu?

A

• Klöster und Domschulen stellten einen institutionellen Rahmen für Bildung und Ausbildung dar, also auch für die damalige Beschäftigung mit Normtexten.

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2
Q

Was umfasste die Behandlung von Normtexten bis etwa 11./12. Jahrhundert?

A

• Behandlung von Normtexten in dieser Zeit bis etwa 11./12. Jahrhundert

– Sammlung und dadurch Verbreitung

– Systematisierung

– Vereinzelt: Glossierung (Erläuternde Randbemerkungen)

– Schwerpunkt liegt eher beim kirchlichen Recht

– typisch etwa:

– Collectio Dionysiana: Um 500 in Rom entstanden, in verschiedenen Versionen in ganz Europa verbreitet

– Sammlungen des Bischofs Ivo von Chartres († 1116), 11./12. Jahrhundert

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3
Q

In welcher Zeit und mit welchen Fakultäten begannen die frühen Universitäten zu entstehen?

wie organisiert?

A

• Aufstieg von Hohen Schulen (v. a. für Rechtswissenschaft und Theologie) seit 12. Jahrhundert

– Körperschaftlich vielfach verselbständigt insbesondere mit eigener Gerichtsbarkeit.

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4
Q

Wie waren die Beziehungen zwischen Studierenden und Lehrenden an der mittelalterlichen Universität ausgestaltet?

A

• Studierende wählen den Rektor, die Magistri kommen damit eher Angestellten der Studierenden gleich. In Cambridge (1209) dagegen sind Magistri und Scholaren gleichberechtigte Mitglieder der Universität (Ausgangspunkt des heutigen College-Modells).

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5
Q

Welche Rolle konnten Herrscher bei Universitätsgründungen des Mittelalters spielen?

A

• Einige Universitäten wurden von Herrschern, auch von Päpsten, gegründet, Bspl.: Neapel durch Friedrich II (1124) oder Rom (heute: La Sapienza) durch Bonifaz VIII (1303)

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6
Q

Welche Bedeutung kam den Universitäten in der Rechtswissenschaft zu?

A

• Universitäten bilden einen institutionellen Rahmen für die vertiefte Beschäftigung mit Rechtstexten

– Siegeszug der Scholastik als zentraler Methode der Theologie

– Vernunft als Instrument auch des Glaubens anerkannt

– Höhepunkt: Thomas von Aquin (1225-1274)
> versucht mit Präzision und feiner Gliederung Naturrecht, theologisches Recht etc… zu verknüpfen
> neuartige Herangehensweise

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7
Q

Welches waren die methodologischen Schritte für die Analyse von Rechtstexten an der mittelalterlichen Universität, und wie lässt sich dieses Vorgehen bezeichnen?

A

• Entwickelt aus Scholastik, ging es zunächst um das Auffinden des Inhalts einer Textstelle, anschliessend um die Problementfaltung. Zentrale Zielsetzung dabei:

– Ausgleich mit widersprüchlichen Textstellen

– Dem entspricht auch das Vorgehen in der Lehre, Beispiel Hostiensis († 1271), vgl. Text 11

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8
Q

Welche Bedeutung hatte insbesondere die sog. Distinktion bei der scholastischen Analyse von Rechtstexten?

A

• Besondere Bedeutung der Distinktion – Unterscheidung von:

– Fällen

– Regelungsebenen

– Begrifflichkeiten

– Argumenten

• Selten dagegen: (Explizite) Argumentation aus Prinzipien und Wertungen

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9
Q

In welcher Form wurden Rechtstexte im gelehrten Recht des Mittelalters zunächst kommentiert?

A

• Durch sog. Glossen:

– Begriffsbezogene Texterklärungen zu überlieferten Rechtstexten

– Glosse (Glossa: Zunge, Sprache)

– Glossa ordinaria: Zusammenstellung aller vorhandenen Glossen zu einem Text (Glossa ordinaria zum CIC: 97000 Glossen)

– Zunehmende Verbindlichkeit für die gerichtliche Praxis

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10
Q

Wie unterschieden sich Glossatoren und Kommentatoren?

A

• Im 14. Jahrhundert drangen die sog. Kommentatoren vor:

– nicht mehr allein begriffsbezogene Erklärungen in Glossen

– sondern Produktion zusammenhängender Texte, die auf das Verständnis eines Gesamtzusammenhangs abzielten

– Zusammenstellungen von Lehrmeinungen etwa bei Bartolus († 1357)

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11
Q

Welche Konsequenzen hatte die Entstehung einer universitären Rechtswissenschaft in Europa?

A

– Entstehung einer europaweit verbreiteten Rechtsschicht, des sog. Ius Comune, des (all-)gemeinen Rechts

– Zunehmendes Wachstum eines europäisch-überregionalen Arbeitsmarktes für gelehrte Juristen

– Übernahme von römischrechtlichen Institutionen und Doktrinen des gelehrten Rechts in neu entstehende Normtexte (Stadtrechte, territoriale Rechtssetzungen)

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12
Q

Welche Möglichkeit war mit dem Studium verbunden und was bedeutete dies für die Universitäten?

A

– Studium wird zur Möglichkeit sozialen Aufstiegs

– Dadurch abermals verstärktes Wachstum der Universitäten, da grössere Nachfrage nach Ausbildung

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13
Q

Wie wurden lokale Rechte ursprünglich überliefert?

A

– Überlieferung lokaler Rechte geschah ursprünglich vor allem mündlich (orales Recht)

– Ausnahmsweise, in Einzelfällen, auch schriftlich fixiert, insb bei Aufzeichnungen von zT gerade neu ausgehandelten Rechspositionen und –akten (sog. Weistümer und Offungen)

– Seit dem 13. Jahrhundert jedoch beginnt eine intensive Beschäftigung mit dem lokalen Recht auch darüber hinaus (offensichtlich inspiriert durch das gelehrte Rechtswissen an den Universitäten)

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14
Q

Die Methode des gelehrten Rechts inspierierte die Aufzeichnung lokaler Rechte. Kennen Sie Beispiele dafür?

A

• Methode des gelehrten Rechts und dessen enorme Verbreitung inspirieren zu Aufzeichnung auch regionaler Rechte, etwa

– Sachsenspiegel

– Schwabenspiegel

– Bracton’s De legibus et consuetudinibus Anglia

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15
Q

Beschreiben Sie den Sachsenspiegel. (4 Punkte)

A

• Sachsenspiegel:

– Verfasser: Eike von Repgow (1180-ca. 1233) um 1230

– Bündelung des sächsischen Land- und Lehensrechts (damit auch des Verfassungsrechts)

– Im Laufe der Zeit Geltung wie eine institutionell gesetzte Norm – ähnlich wie Glossa ordinaria

– Später Gegenstand selbständiger Glossierung (sog. Buch‘sche Glosse)

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16
Q

Beschreiben Sie den Schwabenspiegel. (3 Punkte)

A

• Deutschenspiegel, Schwabenspiegel (Kaiserrecht)

– Entstehung um 1275 vermutlich in Augsburg (daher der Name)

– Bündelung v. a. des Lehensrechtes, aber auch privatrechtlicher Normen

– Ebenfalls Aufstieg zur Rechtsnorm (mit gerichtlicher Akzeptanz)

17
Q

Was war die Kanonistik?

A

Kanonistik befasst sich mit der Geschichte des römisch-katholischen Kirchenrechts, vor allem der sog. canones (von der Kirche gesetzter Normen).