2. Teil Lernen (OLAT) Flashcards

1
Q

Nennen Sie zwei Entwicklungspunkte bei der Annäherung von Kirche und Staat in der Spätantike.

A

• Seit dem Toleranzedikt von Mailand (313) und dem Edikt von Thessaloniki (380) setzt enge Verbindung zwischen Kirche und Kaisertum ein

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2
Q

Nennen Sie zwei lange Zeit dominierende Typen kirchlicher Rechtsnormen.

A

– Canones: Normen eines Konzils

– Dekretale: Päpstlich gesetzte Regel zur Entscheidung einer Einzelfrage mit Anspruch auf allgemeinverbindliche Gültigkeit

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3
Q

Wodurch kennzeichnet sich die Beziehung zwischen Kaisertum und Kirche in der karolingische Epoche?

A

• Verflechtung auch der Organisationsstrukturen von Kaisertum und Kirche

– Herrschaft des Königs über die Kirche: Bischöfe, Einfluss auf Papstbestellung

– Ausstattung der Bischöfe mit Grundbesitz durch Herrscher und Privilegierung der Kirche (Text 3)

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4
Q

Die ottonische Dynastie (919-1024) machte die Bischöfe weitgehend zu Dienstleuten des Kaisertums. Zeigen Sie auf, worin sich dies äussert.

A

– Einsetzung (Investitur) des Reichsepiskopats durch den Kaiser (Auswahl über Hofkappelle)

– Ausstattung der Bischöfe mit (abgeleiteten) kaiserlichen Befugnissen und Grundbesitz

– Dienstpflichten der Bischöfe gegenüber dem Kaiser

– Rückfall dieser Ausstattung nach dem Tod des Bischofs an den Kaiser – und nicht an die bischöfliche Familie

– Beachte: Kaisertum organisiert damit erste Ansätze „amtsförmiger“ Herrschaft – neue Qualität „proto-staatlicher“ Herrschaftsorganisation

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5
Q

Welche kirchliche Bewegung entwickelte sich seit dem 10. Jahrhundert und was waren ihre Erkenntnisse und Kritik?

A

• Seit dem 10. Jahrhundert: Reformbewegung, ausgehend vom Kloster Cluny

– Rückbesinnung auf Kontemplation und Weltferne

– Kritik an der starken weltlichen Dominanz im kirchlichen Raum: libertas ecclesiae

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6
Q

Nennen Sie einige der Forderungen der Amtskirche gegenüber der weltlichen Gewalt seit Mitte des 11. Jahrhunderts.

A

• Forderung der Amtskirche etwa seit Mitte des 11. Jahrhunderts

– Autonomie der Kirche gegenüber der weltlichen Gewalt

– Selbstbestimmungsrecht der Kirche insbesondere bei der Bestimmung der Bischöfe

– Unabhängigkeit der Papstwahl vom Kaisertum

– Stärkung des römischen Primats

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7
Q

Welche grundsätzlichen Differenzen zwischen Kaisertum und Papsttum lassen sich bereits im Investiturstreit des 11. Jahrhunderts ausmachen?

(2 Punkte)

A

• Bereits im Investiturstreit beginnende Auseinandersetzung über

– Theologische Legitimation des Kaisertums

– Verhältnis des Kaisertums zum Papsttum

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8
Q

Welche Ereignisse des 11. Jahrhunderts führten zur Zuspitzung des Investiturstreits?

A

• 1059: Papstwahldekret von Nikolaus II. (1058-1061)

– Neuordnung der Papstwahl und Streben nach prinzipieller Unabhängigkeit vom Kaiser (beachte aber Streit um den „Kaiserparagraphen“)

• 1075:

– Dictatus Papae Gregors VII. (1073-1085) – Forderung nach umfassender päpstlicher Herrschaftsbefugnis

– Warnung des Papstes an Heinrich IV. (1056-1106) vor weiteren Bischofsbestellungen

• 1076/1077: Eskalation:

– Wechselseitige Absetzung von Heinrich IV./Gregor VII.

– Januar 1077: Canossagang Heinrichs IV.

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9
Q

Was stellte aus der Perspektive des Rechts die Besonderheit der Konfrontation zwischen Kaiser und Papst dar?

A

• Die Frage um die Legitimation von Herrschaft stand zwar im Vordergrund, doch im Hintergrund trat erstmals die zentrale Bedeutung spezifisch rechtlicher Argumentationen im politischen Konflikt hervor.

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10
Q

Die Zweigewaltenlehre von Papst Gelasius I.: Nennen Sie die These, das die These unterstützende Argument und den Ausgangspunkt der Zweigewaltenlehre.

A

• Wurzel in der Zweigewaltenlehre von Papst Gelasius I. (492-496)

– These: Papsttum und weltliche Gewalt regieren die Welt – aber höhere Bedeutung des Priestertums

– Arg.: Priestertum muss Rechenschaft vor Gott auch für die Könige ablegen

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11
Q

Skizzieren Sie die Kernaussage der Zweischwerterlehre.

A

• Ausgangspunkt: Lk 22,38: „Herr, hier sind zwei Schwerter. Jesus: Es ist genug“

• In der Schlussphase des Investiturstreits Aufgreifen diese Gleichnisses: Kaiser und Papst zwei potestates distinctae

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12
Q

Welche Deutungsansätze entwickelten sich für die Zweischwerterlehre in der Folgezeit?

A

• Im 13. Jahrhundert zunehmend päpstliche (kuriale) Deutung: Papsttum verwaltet beide Schwerter

• Höhepunkt päpstlichen Machtanspruchs 1302: Unam Sanctam
=> ganzer Erdkreis Papst unterworfen (analog zu dictatus papae gregors)

• Heftiger Widerspruch durch Dante Alighieri und v. a. Marsilius von Padua: Legitimation des Kaisers nur durch den weltlichen Bereich

• 1338: Kaisergesetz Licet Juris – Kaiserbestellung unabhängig vom Papst

• Bekräftigt 1356 durch die Goldene Bulle: Massgeblich weltlicher Bestellungsakt

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13
Q

Welche Bilanz der Auseinandersetzung zwischen Papst und Kaiser lässt sich ziehen?

A

• Keine Seite kann sich dauerhaft durchsetzen, beide Seiten verlieren letztlich an Rückhalt

• Grundsätzliche Bedeutung:

– Legitimation von Herrschaft und Normsetzung als Voraussetzung für ihre Durchsetzbarkeit rückt in den Vordergrund

– Entstehung von Ordnungsentwürfen von politischer Herrschaft, die an (zum Teil auch rechtliche) Regeln gebunden wird

– Trennung von weltlicher und kirchlicher Ordnungssphäre

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