9. Naturrecht, Vernunftrecht und die "vernunftrechtlichen Kodifikationen" Flashcards

Im Schatten des Aufstiegs des Absolutismus und der Erosion der religiösen Legitimationsmuster noch etwas anderes; menschliche Vernunft und Empirie gewinnen immer stärkere Bedeutung

1
Q

Rationalismus und Aufklärung

A

Verlust der rel. Selbstgewissheit fördert ratio und Empirie (17. Jh) = Welt anders wahrgenommen (Deduktion, Beobachtung)

Ich denke also bin ich, Beobachtung und Deduktion um Natur wirklich zu erkennen, Welt durch Mathematik erkennen (ganz logisch), Glauben mit Vernunft bestärkt

  • daraus entsteht Aufklärung (17, 18. Jh.)
    = Vernunft als das zentrale Element der Weltdeutung
  • alte Herrschaftsordnungen verlieren an Legitimation
  • Mensch muss gewisse unveränderliche Rechte besitzen
  • Individuum gewinnt an Bedeutung = Herrschaft muss rational und am Gemeinwohl orientiert sein
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2
Q

Konsequenzen der Aufklärung für das Recht

A
  • theonome Grundlage brüchig -> andere Ansätze
  • zentrale Ordnung daher: Natur-/Vernunftrecht
  • Naturzustand, Gesellschaftsvertrag (Erklärung zur Entstehung von Herrschaft)
  • jur. Denken strikt logisch: mos geometricus
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3
Q

Naturrecht

A
  • überpositives Recht das seit jeher gilt
  • Verbindungsglied zwischen Mensch und Gott
  • auch Antworten für Völker- und Strafrecht
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4
Q

Entwicklung von Naturrecht

A
  • Säkularisierung (16.-18. Jh.)
  • logische Deduktion: Recht als kohärentes System
  • Nationalisierung von Rechtsdiskursen
  • Aufstieg des neuen Menschenbildes mit angeborenen Individualrechten
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5
Q

Hugo Grotius (1583-1645)

A
  • erste Darstellung eines nationalen (spez. holländischen) Rechts als neue, spezifische Rechtsordnung (1619/31)
  • naturrechtliche Begründung der Freiheit der Meere (1609) = Vorarbeit für ein allgemeines, neuartiges Völkerrecht - 1625 in seinem Hauptwerk ein umfassendes, überkonfessionelles System der Natur- und Völkerrechte begründet.
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6
Q

Samuel Pufendorf (1632-1694)

A
  • Naturrecht = Gesellschaftsprogrammatik (im Sinne der individuelle Freiheit)
  • Naturzustand = Ausgangspunkt bzw. Labor, um herauszufinden was funktioniert und was nicht
  • Ausgangspunkt: menschlichen Schwäche, Bedürftigkeit, daher Ordnung gegenseitiger Hilfeleistungen nötig Menschen = „Helfer in der Not“, (Kooperation wesentlich nachhaltiger und effizienter, als permanenter Wettbewerb)
  • Hilfe bzw. Pflichten durch Verträge zu rechtlich verbindlichen Pflichten
    Vertrag = Grundaxiom unter Menschen
  • Menschen besitzen ihre individuellen Rechte weiterhin

Für die Bildung eines Staates erfordert es mehrere Verträge, einen Gesellschaftsvertrag (socialitas), einen Staatsgründungsvertrag und einen Unterwerfungsvertrag

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7
Q

John Locke (1632-1704)

A
  • Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum als notwendige Basiselemente des Überlebens aus
  • Freiheit als die Basis für (freies) Eigentum
    Der Mensch soll seine Freiheit gestalten (göttlicher Befehl) und er soll arbeiten, weil er die Freiheit besitzt, zu arbeiten
  • im Naturzustand jedoch eine Gefährdung dieser einzelnen Rechte
  • im Interesse Verletzungen zu unterbinden, soll eine Übertragung der Hoheitsbefugnisse auf die Regierung durch einen Gesellschaftsvertrag stattfinden
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8
Q

Christian Wolff (1679-1754)

A
  • durch Vernunft Naturgesetze erkennbar (mos geometricus)
  • Gebot der Vernunft = Vervollkommnung des Menschen
  • Mensch ein Wesen mit angeborenen Rechten (iura connata - erstmalige Formulierung der Menschenrechte) = Konsequenz der Vernunfterkenntnis
  • für Vervollkommnung ist der Herrscher verantwortlich, weswegen umfassende Vollmachten nötig sind (Sozial- und Wohlfahrtsstaat)
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9
Q

Kant (1724-1804)

Karte falsch !

A
  • Recht muss getrennt von der Moral sein (Befreiung von der Moral – bei Wolff als Teil der Vervollkommnung)
  • in seinen Inhalten allein durch Vernunft zu ermitteln
  • Recht also nicht aus empirischen Befunden ableitbar
  • dient der Koordination der Freiheit.
  • Recht beruht auf moralischen Autonomie des Menschen, er ist frei, (weil) damit er moralisch handeln kann
    -Mensch in der Lage, moralisch/ethisch zu handeln
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10
Q

Aufklärung und Strafrecht

A
  • Humanisierung des Strafrechts
  • Abschaffung der Folter, Abkehr von Todesstrafe
  • dominanter Vergeltungsgedanke rückt in den Hintergrund
  • Bestrafung gem. dem Nutzen für die Allgemeinheit
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11
Q

aufgeklärter Absolutismus

A

Herrschaft soll vernünftig sein
- effizient
- rational
= Ordnung von Gesellschaft und Recht ganz nach dem Gedanken der Vernunft

Bsp. Effizienzgedanke in der Verwaltung (ca. 1750), Reform der Gesellschaft mit übermächtigem Staat (Ende 18. Jh.)

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12
Q

Kodifikation

A
  • Entstehung dieser Idee Ende 16. Jh. (mos gallicus)
    Anspruch des Herrschers:
  • Recht zu ordnen
  • abschliessend festzulegen
  • rationalisieren (insb. Kirchenrecht) und systematisieren

Bsp. in den Folien

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